Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Ergänzung eines bestehenden Brandschutzkonzepts

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung (71317100)
  • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Bekanntmachung
vergabe.hessen.de
Bekanntmachungsnummer
54321-NetTender-199ece16de0-1f7e850de0cf2329

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, beauftragte die Ergänzung eines bestehenden Brandschutzkonzepts. Den Auftrag erhielt die Planungsgruppe Geburtig aus Weimar; Angaben zum Umfang und zum Zeitrahmen der Leistung sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Name und Anschrift: Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe / Dieselstraße 1-7 / 61231 Bad Nauheim Telefon: 0000 Fax: +49 6032-8862-126 E-Mail: info.fbt@lbih.hessen.de Internet: https://vergabe.hessen.de Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 1. Auftragnehmer: Planungsgruppe Geburtig / Humboldtstr. 21 / 99423 Weimar

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.