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Erdarbeiten und Baustraßen für den Klinikneubau Lübbecker Land

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
30.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bodenabtrag (45112200)
  • Bau von Schmutzwasserleitungen (45232411)
  • Straßenbauarbeiten (45233120)
  • Rodung (77211300)
  • Fällen von Bäumen (77211400)
Bekanntmachung
tender24.de
Bekanntmachungsnummer
446452-2026
Verfahrensnummer
6dd11f33-fe1c-4d44-9ea6-ba74353ee73c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Mühlenkreiskliniken AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) lassen das Baufeld für den Neubau der Klinik Lübbecker Land herrichten. In Espelkamp sind unter anderem der Abtrag und die Lagerung beziehungsweise Abfuhr von insgesamt rund 26.200 m³ Oberboden und Boden, der Einbau von 9.250 m³ Füllboden sowie asphaltierte Baustraßen und Verkehrsflächen mit 7.150 m² vorgesehen. Ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Vorabmaßnahmen an den Mühlenkreiskliniken AöR, Neubau Klinikum Lübbecker Land.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · VE_02_2410-Vorabmaßnahmen

    Die Mühlenkreiskliniken AöR planen in 32339 Espelkamp an der Straße Gabelhorst den Neubau der Klinik Lübbecker Land. Zur Herrichtung des Baufeldes sind Vorabmaßnahmen geplant. Die Vorabmaßnahmen beinhalten: - Abtrag und Lagerung von Oberboden 10.100 m³ - Abtrag und Abfuhr von Oberboden 13.300 m³ - Abtrag und Abfuhr von Boden 2.800 m³ - Lieferung und Einbau von Füllboden 9.250 m³ - Herstellung von asphaltierten Baustraßen, Ausweich- und Wendeflächen 7.150 m² - Herstellung einer geschotterten Baustelleneinrichtungsfläche für die späteren Gewerke 4.500 m² - Herstellung einer provisorischen Schmutzwasseranbindung 350 m - Herstellung von offenen Gräben und einer Mulde 2250 m² - Fäll- und Rodungsarbeiten 1.600 m² - Herstellung von Betonwinkelstützwänden 144 m Die Baumaßnahme befindet sich auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche. Vor dem vollständigen Oberbodenabtrag sind die Baustraßen und die Ausweich- und Wendeflächen herzustellen. Ein Teil des Oberbodens wird auf einer benachbarten Fläche für spätere Baumaßnahmen gelagert. Ein weiterer Teil des Oberbodenabtrags wird auf einer weiteren Lagerfläche des Auftraggebers gelagert. Der überwiegende Teil ist abzufahren. Zur Herstellung der Baustraßen ist Füllboden einzubringen und anschließend der Oberbau herzustellen. Für die Baustelleneinrichtungsfläche ist eine Schmutzwasseranbindung für die späteren Sanitäreinrichtungen herzustellen.

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Dies gilt für alle nachfolgenden Ausschlussgründe analog. --- Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Dies gilt für alle nachfolgenden Ausschlussgründe analog. --- Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 664119-2026

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