Erdarbeiten, Leitungsgraben und Stahlbetonfundamente für eine modulare WC-Anlage
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Rosenheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- CPV-Codes
- Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 402300-2026
- Verfahrensnummer
- 0aecfa83-3be4-45af-af9b-2a7ebf9bb82d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Rosenheim beauftragt Erd- und Bauarbeiten für den Anschluss und die Gründung einer modularen WC-Anlage. Vorgesehen sind ein etwa 20 Meter langer und rund 100 Zentimeter tiefer Leitungsgraben für Wasser, Abwasser und Leerrohre sowie dessen Verschluss und Asphaltierung. Außerdem sollen auf einer Fläche von etwa 200 Quadratmetern rund 50 laufende Meter Streifenfundamente aus Stahlbeton einschließlich Erdaushub und Frostschutzmaterial hergestellt werden. Der Leistungsort liegt in Rosenheim; Angebote müssen bis zum 1. Juli 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Herstellung und Verschließen/ Asphaltieren eines Leitungsgraben für den Anschluss einer WC-Anlage in modularer Bauweise, einschl. Leitungen (Wasser, Abwasser, Leerrohre). Tiefe ca. 100 cm, Länge ca.20 m. Herstellen von Streifenfundamenten aus Stahlbeton für modulare WC-Anlage nach Angaben Statik ca. 30x 100, ca. 50 lfm., einschl. Erdaushub und Auskoffern mit tragfähigen und frostfreien Matei-ial, Tiefe ca. 50 -100 cm. Fläche ca. 200 m²
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Erd- und Baumeisterarbeiten. DIN 18300, 18331
Herstellung und Verschließen/ Asphaltieren eines Leitungsgraben für den Anschluss einer WC-Anlage in modularer Bauweise, einschl. Leitungen (Wasser, Abwasser, Leerrohre). Tiefe ca. 100 cm, Länge ca.20 m. Herstellen von Streifenfundamenten aus Stahlbeton für modulare WC-Anlage nach Angaben Statik ca. 30x 100, ca. 50 lfm., einschl. Erdaushub und Auskoffern mit tragfähigen und frostfreien Matei-ial, Tiefe ca. 50 -100 cm. Fläche ca. 200 m²
Frist: 01.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
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- Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 564961-2026
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