Entsorgung von Straßenkehricht und Papierkorbmüll 2027/2028
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Weil am Rhein
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Müllsammlung (90511300)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 754817-2026
- Verfahrensnummer
- 4fbfd1be-4b10-4db4-999e-7d7b4cde08dc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Weil am Rhein schreibt für 2027 und 2028 die Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle aus der Stadtreinigung zur Verwertung oder Beseitigung aus. Der Auftrag betrifft Weil am Rhein in Baden-Württemberg; gefordert sind unter anderem mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren sowie eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Entsorgung der überwachungsbedürftigen Abfälle aus der Stadtreinigung zur Verwertung und zur Beseitigung nach dem Kreislauf-Abfallgesetz. Die Auflistung ist beispielhaft und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen entnehmen die bitte den anzufordernden Unterlagen. Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den im Übrigen einschlägigen Spezialvorschriften zu erfolgen. Die Bieter müssen Erfahrung mit vergleichbaren Projekten besitzen und entsprechende Refer¬ enzen nachweisen. Hierbei haben die Bieter mindestens 3 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre zu benennen. Des Weiteren muss es sich bei den Bietern um einen Zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handeln. Das entsprechende, noch gültige Überwachungszertifikat ist zum Nachweis der Zertifizierung in Kopie dem Angebot beizufügen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abfallbeseitigung nach dem Kreis-Abfallgesetz für 2027/2028
Die Ausschreibung umfasst die Entsorgung der überwachungsbedürftigen Abfälle aus der Stadtreinigung zur Verwertung und zur Beseitigung nach dem Kreislauf-Abfallgesetz. Die Auflistung ist beispielhaft und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen entnehmen die bitte den anzufordernden Unterlagen. Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den im Übrigen einschlägigen Spezialvorschriften zu erfolgen. Die Bieter müssen Erfahrung mit vergleichbaren Projekten besitzen und entsprechende Referenzen nachweisen. Hierbei haben die Bieter mindestens 3 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre zu benennen. Des Weiteren muss es sich bei den Bietern um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handeln. Das entsprechende, noch gültige Überwachungszertifikat ist zum Nachweis der Zertifizierung in Kopie dem Angebot beizufügen.
Frist: 09.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
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LOT-0001 · Abfallbeseitigung nach dem Kreis-Abfallgesetz für 2027/2028
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Leistungsverzeichnis | 147 KB | |
| Sonstiges | 103 KB | |
| Formular | - |
Anforderungen
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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