Energetische Fassaden-, Fenster-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
11.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Metallbauarbeiten (45262670)
  • Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör (45421100)
  • Anstrich- und Verglasungsarbeiten (45440000)
  • Verglasungsarbeiten (45441000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
405165-2026
Verfahrensnummer
a4bfc0ae-2f45-43ca-bba6-a0f3ddd2dcf0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH beauftragt in Bad Lippspringe die energetische Sanierung der Fassaden sowie die Erneuerung von Fenster-, Türen- und sonstigen Bauelementen an den Bestandsgebäuden A bis E der Klinik Martinusquelle. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Baustelleneinrichtung, Kunststoff- und Aluminiumelemente, Verglasungs- und Brandschutzelemente sowie Stundenlohnarbeiten an zweigeschossigen Flachdachbauten. Die Ausführungsdauer beträgt 172 Tage; Angebote müssen bis zum 15. Juni 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C, D und E der Bestandsliegenschaft MZG Bad Lippspringe. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der Fassaden und die Erneuerung von Fensteröffnungen und deren Elementen, unter Berücksichtigung von neuen Grundrissplanungen. Zudem werden im Gebäude, aufgrund einer angepassten Brandschutzplanung und der Anpassung von Grundrissen, Brandschutzelemente benötigt. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C, D und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Kunststoffelemente, Aluminiumelemente, und Stundenlohnarbeiten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen. Bei dem gegenständlichen offenen Verfahren handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Kunststoff-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten

    Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C, D und E der Bestandsliegenschaft MZG Bad Lippspringe. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der Fassaden und die Erneuerung von Fensteröffnungen und deren Elementen, unter Berücksichtigung von neuen Grundrissplanungen. Zudem werden im Gebäude, aufgrund einer angepassten Brandschutzplanung und der Anpassung von Grundrissen, Brandschutzelemente benötigt. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C, D und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Kunststoffelemente, Aluminiumelemente, und Stundenlohnarbeiten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen. Bei dem gegenständlichen offenen Verfahren handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.

    Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind. A. Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Auf § 16a EU VOB/A wird an dieser Stelle hingewiesen. B. Die Auftraggeberin sieht vor, dass für einzelne Angaben die vorstehenden Eigenerklärungen unter 5.1.9. ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von dem Bieter/Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen durch den Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft in folgender Weise zu bestätigen: 1. Nachforderung 1: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, für jede Referenz Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorzulegen. 2. Nachforderung 2: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Nachforderung 3: Sofern ein Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auf das Vorliegen eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans mit seiner Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) hingewiesen hat, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan von jedem Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, in Kopie vorzulegen. 4. Nachforderung 4: Gilt für Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 5. Nachforderung 5 (gem. Vordruck Eignung.8): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist vorzulegen: (a) Inländische Bieter: eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen; (b) Ausländische Bieter: eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers oder einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaates, ggf. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche; (c) Bieter ohne Pflichtmitgliedschaft: eine Erklärung, warum keine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. C. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. D. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 12 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des alleinigen Zuschlagskriteriums Preis (100 Prozent) erteilt. Die Punkte für den Angebotspreis werden, wie folgt, ermittelt: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind. A. Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Auf § 16a EU VOB/A wird an dieser Stelle hingewiesen. B. Die Auftraggeberin sieht vor, dass für einzelne Angaben die vorstehenden Eigenerklärungen unter 5.1.9. ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von dem Bieter/Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen durch den Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft in folgender Weise zu bestätigen: 1. Nachforderung 1: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, für jede Referenz Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorzulegen. 2. Nachforderung 2: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Nachforderung 3: Sofern ein Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auf das Vorliegen eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans mit seiner Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) hingewiesen hat, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan von jedem Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, in Kopie vorzulegen. 4. Nachforderung 4: Gilt für Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 5. Nachforderung 5 (gem. Vordruck Eignung.8): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist vorzulegen: (a) Inländische Bieter: eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen; (b) Ausländische Bieter: eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers oder einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaates, ggf. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche; (c) Bieter ohne Pflichtmitgliedschaft: eine Erklärung, warum keine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. C. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. D. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 12 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 687449-2026
  2. 12.06.2026Berichtigung 1Statt: Schlusstermin für den Eingang der Angebote 15.06.2026 12:00 Uhr Heißt es nunmehr: Schlusstermin für den Eingang der Angebote 26.06.2026 12:00 Uhr

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