Elektroinstallations- und Blitzschutzarbeiten für zwei Schulerweiterungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Ludwigsburg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
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- Installation von Elektroanlagen (45311000)
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Blitzschutzarbeiten (45312310)
- Bekanntmachung
- vergabe24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 764514-2026
- Verfahrensnummer
- faca651b-296d-418d-92be-467812cc8c63
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Ludwigsburg schreibt Elektroinstallations- und Blitzschutzarbeiten für Erweiterungsbauten der Schubartschule und der Grundschule Hoheneck aus. In beiden Losen sind unter anderem Verteilungen, Sicherheitsbeleuchtung, Photovoltaikanlagen, Brandwarnanlagen, Beleuchtung und EDV-Netzwerke vorgesehen; je Los werden beispielsweise rund 10.800 Meter Kabel und Leitungen sowie 61 Photovoltaikmodule genannt. Die Arbeiten finden in Ludwigsburg statt, Angebote sind bis zum 8. Dezember 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Elektroinstallations- und Blitzschutzarbeiten
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · EGS Schubartschule
LOS 1: Elektroinstallation Neubau einer Schulerweiterung in Holzbauweise. Änderung der vorhandenen Hauptstromversorgung im Bestand. Verteilanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlage, PV-Anlage, Brandwarnanlage, Jalousieanlage, Beleuchtungsanlage, EDV-Netzwerk. 5 Stück Verteilungen, Ca. 51 Stück Sicherheitsleuchten, Ca. 10.800m Kabel und Leitungen, Ca. 78m Rinnensystem, 78 Stück Lichtbänder. Ca. 61 Stück PV- Module.
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · EGHO Grundschule Hoheneck
LOS 2: Elektroinstallation Neubau einer Schulerweiterung in Holzbauweise. Änderung der vorhandenen Hauptstromversorgung im Bestand. Verteilanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlage, PV-Anlage, Brandwarnanlage, Jalousieanlage, Beleuchtungsanlage, EDV-Netzwerk. 5 Stück Verteilungen, Ca. 51 Stück Sicherheitsleuchten, Ca. 10.800m Kabel und Leitungen, Ca. 78m Rinnensystem, 78 Stück Lichtbänder. Ca. 61 Stück PV- Module.
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
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Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · EGS Schubartschule
- Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass) (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Bruttoangebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
- 100 %
LOT-0002 · EGHO Grundschule Hoheneck
- Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass) (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Bruttoangebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
- 100 %
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