Elektroarbeiten an der Oberschule an der Lerchenstraße

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
15.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
  • Elektrotechnikinstallation (45315100)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
54321-NetTender-1a07fc1ac42-1bc5f5f54b0651a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Immobilien Bremen, der Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, hat Elektroarbeiten an der Oberschule an der Lerchenstraße in Bremen vergeben. Die Bekanntmachung nennt keine näheren Angaben zum Leistungsumfang oder zum Ausführungszeitraum.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

a) Art und Umfang der Leistung: Elektroarbeiten b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen / Theodor-Heuss-Allee 14 / 28215 Bremen Telefonnummer: +49 421-361-76746 E-Mail: guerbuez.oencue@immobilien.bremen.de Faxnummer: +49 421-496-76746 Internet: https://immobilien.bremen.de Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Elektroarbeiten Oberschule an der Lerchenstraße, Lerchenstraße 86, 28755 Bremen 1. Auftragnehmer: Zillmer Elektrotechnik Bremen GmbH / Auf der Höhe 4 / 28357 Bremen

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.