| B_Bieter-Formblatt | Datum: |
| Bewerbung als ____________________________________________________________ [ ] Einzelbieter oder [ ] Bietergemeinschaft |
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist je beteiligtem Mitglied ein Bieter-Formblatt auszufüllen und zusätzlich den beiliegenden Vordruck „B1_Bietergemeinschaftserklärung“ ausgefüllt als Formblatt Bietergemeinschaftserklärung anfügen.
Unternehmensangaben
Name und Adresse des Bieters
| Firmenname | |
| Straße / Postfach | |
| PLZ und Ort | |
| Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde | |
| Registergericht oder Genehmigungsbehörde | |
| USt-IdNr. | |
| Telefon / Telefax | |
| E-Mail / Internet | |
| Ansprechpartner | |
| Rechtsform |
Weitere Informationen
[ ] Der Bieter ist ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
[ ] Der Bieter ist ein Großunternehmen.
[ ] Der Bieter ist eineWerkstatt für Menschen mit Behinderung gem. § 136 Abs. 1 SGB IX oder einUnternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Sozialunternehmen).
[ ] Sonstiges:
Bevollmächtigter
Der Bieter wird im Vergabeverfahren vertreten durch:
Kontaktpersonen
Im Falle des Zuschlages benennt der Auftragnehmer für einen geregelten Informationsaustausch zwischen LfF und Auftragnehmer verbindlich folgende Kontaktpersonen seines Unternehmens:
| Name | Funktion | E-Mail-Adresse | Telefonnummer |
| zuständiger Verantwortlicher | |||
| Vertreter |
2 Befähigung der Berufsausübung einschließlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2.1 Erklärung über Ausschlussgründe
Ich/wir erkläre/n, dass die Ausschlussgründe auf mich/uns nicht zutreffen, d. h., (Zutreffendes bitte ankreuzen)
[ ] keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgestellt worden ist wegen einer Straftat nach:
(a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
(b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
(c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
(d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
(g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
(h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
(i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
(j) §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels);
[ ] das Unternehmen allen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist und insoweit auch keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt;
Alternativ für den Fall des Vorliegens einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung: Bei entsprechender Feststellung eines Verstoßes nach § 123 Abs. 4 GWB ist zusätzlich folgende Angabe zu machen:
[ ] Ich/wir erkläre/n, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
[ ] keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen;
[ ] dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
[ ] dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist oder über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit nicht eingestellt hat;
[ ] dass weder ich/wir, das Unternehmen selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
[ ] dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
[ ] dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen – als dem Ausschluss – nicht wirksam beseitigt werden kann;
[ ] dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen – als den Ausschluss – wirksam beseitigt werden kann;
[ ] dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
[ ] dass das Unternehmen nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
[ ] dass das Unternehmen nicht
(1) versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
(2) versucht hat oder versuchen wird, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
(3) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Selbstreinigung, Zeitraum für Ausschlüsse
Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Liegt somit ein oder mehrere Ausschlussgrund/-gründe nach § 123 GWB und/oder § 124 GWB vor bzw. können einzelne oder mehrere der oben geforderten Nachweise/Erklärungen nicht geführt/vorgelegt werden, so muss der Bewerber in Bezug auf die Ausschlussfristen nach § 126 GWB und kann in Bezug auf die selbstreinigenden Maßnahmen nach § 125 GWB – soweit jeweils einschlägig – weitere nachvollziehbare Angaben machen. Diese sind diesem Dokument als Anlage Selbstreinigung/Zeitraum für Ausschlüsse beizufügen.
2.2 Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
Eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurzer Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung sowie der Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse und der Haftungsstruktur ist diesem Dokument als Anlage B2 beigefügt.
2.3 Nachweis über Eintrag in Berufs- oder Handelsregister
Ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister des Landes oder Handwerkrolle, in dem der Bieter ansässig ist diesem Dokument als Anlage B3 beigefügt.
2.4 Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Ein aktueller Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist diesem Dokument als Anlage B4 beigefügt.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
2.5 Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Ein aktueller Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist, ist diesem Bieter-Formblatt als Anlage B5 beigefügt.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.1 Erklärung zum Umsatz
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| Umsatz in Mio. EUR soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Ticketsystem im Bereich der öffentlichen Verwaltung) vergleichbar sind. |
3.2 Erklärung/Nachweis Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
Personenschäden 5 Mio. €
Sachschäden 5 Mio. €
Vermögensschäden 5 Mio. €
Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen, die diesem Dokument als Anlage B7 beigefügt ist, erbracht. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, die diesem Bieter-Formblatt als Anlage B7/Alternative beigefügt ist, zu erbringen.
Der Nachweis bzw. die Alternative darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4.1 Referenzen
Angaben über die Erbringung von einschlägigen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Leistungszeitraum: in den Jahren 2023-2025, Abschluss der Implementierung bis spätestens zum 31.12.2025), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste).
Die Referenzliste muss die geforderten Angaben aus dem Vordruck B8 enthalten.
Es werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen gefordert.
Die Einreichung der Referenzen erfolgt als Anlage B8_Referenzen mittels des zur Verfügung gestellten Vordrucks.
Die näheren Einzelheiten (inkl. Mindestanforderungen) entnehmen Sie bitte dem Vordruck „B8_Referenzen Vordruck“.
Bitte füllen Sie zum Nachweis den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordruck vollständig aus und fügen Sie diesen als Anlage B8 bei.
4.2 Anforderungen des Datenschutzes an eine KI / Kriterienkatalog KI-Modelle
Es sind diesem Dokument die
- „Anforderungen des Datenschutzes an eine KI“ (B9.1) sowie
- der „Kriterienkatalog_KI-Modelle“ (B9.2)
als Anlage B9.1/B9.2 mit vollständiger Stellungnahme bzw. vollständig ausgefülltbeigefügt. Die dort enthaltenen Thematiken sind zu beantworten bzw. diesbezüglich Stellung zu nehmen. Die Vordrucke sind für jede der Ziffern 1.2.5/ 1.2.19 und 1.2.20 der LB gesondert einzureichen.
4.3 Nachunternehmererklärung
Die Erklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt bzw. ob der Bieter sich im Rahmen der Eignungsleihe der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, ist diesem Dokument als Anlage B10 beigefügt. Diesbezüglich kann der von der Vergabestelle bereitgestellte Vordruck verwendet werden.
5 Sonstiges
5.1 Mustererklärungen LTTG
Die Mustererklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen (Mustererklärung 3) und/oder die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Mustererklärung 1) sind diesem Dokument – soweit einschlägig (vgl. Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung und/oder Mindestentgelterklärung nach LTTG) – als Anlagenkonvolut B11.1 und B11.2 beigefügt.
5.2 Abschlusserklärung
Ich/Wir versichere/n nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner/unserer Angaben.
Mir/Uns ist bekannt, dass…
- ich/wir verpflichtet bin/sind, jede Änderung, die während des Vergabeverfahrens gegenüber den Angaben in diesem Formblatt eintritt, dem Landesamt für Finanzen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- falsche Angaben den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bedeuten.
- die Mitarbeitenden des Auftragnehmers, die mit der Leistungserbringung betraut sind, Verpflichtungserklärungen nach dem Verpflichtungsgesetz und zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach dem Landesdatenschutzgesetz abgeben müssen.
- Unternehmen in der engeren Auswahl die abgegebenen Eigenerklärungen ggfls. durch geeignet Nachweise belegen müssen.
- der Auftraggeber sich ausdrücklich vorbehält Anfragen beim Wettbewerbsregister hinsichtlich vergaberechtsrelevanter Verstöße anzufordern. Bei Bietergemeinschaften erfolgt eine Anfrage für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben werden hierfür gespeichert und verarbeitet. Die Bieter erklären sich mit Abgabe ihres Teilnahmeantrages/Angebots mit diesem Vorgehen einverstanden.
Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber/Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber oder die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seiner/s Teilnahmeantrages/Angebotes damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von dem Auftraggeber und Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z.B. Betreiber elektronischer Plattformen) bedient.
Ich/Wir habe/haben die Informationen zum Datenschutz auf dem den Vergabeunterlagen beigefügten Merkblatt bzw. auf der Homepage des LfF zur Kenntnis genommen und verstanden.
- Mit der Teilnahme am Vergabeverfahren erklären wir uns/erkläre ich mich ausdrücklich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren einverstanden.
| (Ort und Datum) | (Unterschrift bzw. Name bei Einreichung in Textform) |