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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix
(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
Nutzungsrechtsmatrix
Anlage Nr. 6 des EVB-IT Systemvertrages
Auftraggeber: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Auftragnehmer:
Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1, lfd. Nr. _____ (dauerhafte Überlassung gemäß Ziffer 2.3.1.1 EVB-IT System-AGB)
oder
Nummer 4.4.1, lfd. Nr. 1 - 2 (Überlassung auf Zeit gemäß Ziffer 2.3.1.2 EVB-IT System-AGB)
Bezeichnung der Standardsoftware*: siehe Preisblatt / Angebotsformblatt (Anlage 5)
Abweichend und/oder zusätzlich zu den Nutzungsrechtsregelungen in den EVB-IT System-AGB werden hinsichtlich der vorgenannten Standardsoftware* folgende Vereinbarungen zu den Nutzungsrechten getroffen:
Rubrik 1 (Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB „in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbar“)
| Typ der Beschränkung: Hardwarebezogene Beschränkungen | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Beschränkung auf Hardware, auf der die Standardsoftware bestimmungsgemäß installiert wird | A | Siehe Anlage 4: nur in der Systemumgebung |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix
(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
| Typ der Beschränkung: Hardwarebezogene Beschränkungen | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| des AG; diese muss genutzt werden können | |||||
| Beschränkung auf Hardware eines bestimmten Herstellers und/oder Typs | B | ||||
| Verpflichtung die Standardsoftware bestimmter Hardware zuzuweisen, z.B. Geräte- CAL | B | ||||
| Nutzung nur auf vom Auftragnehmer definierter Hard-/Softwareumgebung | B | ||||
| Beschränkungen die Leistung der Hardware betreffend | |||||
| - Anzahl virtueller Kerne | B | ||||
| - Anzahl physikalischer Kerne (core(s)) | B | ||||
| - Anzahl physikalischer Betriebssystemumgebungen | B | ||||
| - Anzahl virtueller Betriebssystemumgebungen | B | ||||
| - Anzahl Prozessoren (CPU) | B | ||||
| - Anzahl Sockets (CPU-Sockel) | B | ||||
| - Sonstige auf die Leistung der Hardware bezogene Beschränkungen | B | ||||
| Sonstige hardwarebezogene Beschränkungen | B |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
| Typ der Beschränkung: Softwarebezogene Beschränkungen | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Beschränkung auf eine bestimmte Software, mit der die Standardsoftware bestimmungsgemäß genutzt werden darf | B |
Rubrik 2 (Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB „örtlich unbeschränkt“)
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Örtlich unbeschränkt mit Ausnahme bestimmter Länder | B | ||||
| Nutzung nur in bestimmten Ländern | B | ||||
| Nutzung nur in EWR | B | ||||
| Nutzung nur in EU | B | ||||
| Nutzung nur in Bundesrepublik Deutschland | B | ||||
| Nur folgende räumliche Geltung ____ | B |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix
(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
Rubrik 3 (Nutzerbezogene Beschränkungen bzw. Erweiterungen)
| Typ der Beschränkung bzw. Erweiterung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Art der Mehrfachnutzung concurrent user* (Anzahl) | B | ||||
| Art der Mehrfachnutzung named user* (Anzahl) | A | Named User | |||
| Behörden-/Unternehmenslizenz inklusive Beauftragte, z.B. externe Mitarbeiter | B | ||||
| Behörden-/Unternehmenslizenz exklusive Beauftragte | B | ||||
| Beschränkung nach bestimmten Nutzerkreisen | B | ||||
| Keine Nutzung durch Dritte | B | ||||
| Sonstige Beschränkungen bzw. Erweiterungen hinsichtlich des Nutzerkreises | A | Erweiterungen, siehe Anlage 3 |
Rubrik 4 (Inhaltliche Beschränkungen)
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Nur interne Geschäftsvorfälle, nicht für andere, z.B. nicht für Outsourcing | B | ||||
| Kein Rechenzentrumsbetrieb | B | ||||
| Nur Clientnutzung | B |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix
(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Keine Nutzung für Kraftwerke und Massentransportmittel | B | ||||
| Keine Nutzung für bestimmte sonstige Zwecke | B |
Rubrik 5 (Weitergabe/Übertragungsbeschränkungen (Abweichend von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB „übertragbar“))
… bei dauerhafter Überlassung abweichend von Ziffer 2.3.1.1 EVB-IT System-AGB, 2. Aufzählungspunkt „übertragbar“
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Weitergabe nur mit Zustimmung | B | ||||
| Weitergabe nur mit bestimmter Hardware | B | ||||
| Weitergabe nur durch Ersterwerber | B | ||||
| Weitergabe unter sonstigen Bedingungen | B |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
Version 3.0.0 vom 1.1.2026 Seite 5 von 8
[Seite 6]
Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix
(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
… bei Überlassung auf Zeit abweichend von Ziffer 2.3.1.2 EVB-IT System-AGB, 5. Aufzählungspunkt „nicht übertragbar“
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Weitergabe mit bestimmter Hardware erlaubt | B | ||||
| Weitergabe unter sonstigen Bedingungen erlaubt | B |
Rubrik 6 (Volumen-/ Leistungsbeschränkungen)
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Anzahl der Transaktionen pro Zeiteinheit | B | ||||
| Anzahl der generierten oder gespeicherten Datensätze pro Zeiteinheit | B | ||||
| Anzahl der Zugriffe pro Zeiteinheit | B | ||||
| Nach Leistungseinheit (z.B. MIPS) | B | ||||
| Gebührenvolumen pro Zeiteinheit | B | ||||
| Anzahl generierter Ergebnisse (z.B. Bescheide) pro Zeiteinheit | B | ||||
| Generierter Umsatz pro Zeiteinheit | B | ||||
| Sonstige Volumen-/Leistungsbeschränkung | B |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
Rubrik 7 (Kündbarkeit (Sonderkündigungsrechte zusätzlich zu Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB))
| Typ der Beschränkung | Art des Krite- riums1 | Vorgabe Auftraggeber | Angebotsspezifische inhaltliche Angabe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des Auftragnehmers | |||||
| (nur enumerative, kurze, konkrete | |||||
| Auflistung zu den in Spalte 1 genannten | |||||
| Punkten möglich; keine Verweise auf | |||||
| vorformulierte Bedingungen; keine | |||||
| Einschränkung der Leistungsbeschreibung) | |||||
| Kündigung wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen Nutzungsrechtsbestimmungen nach vorangegangener fruchtloser schriftlicher Abmahnung mit angemessener Frist | B | ||||
| Kündigung wegen Nichteinhaltung der geltenden Exportvorschriften, auf die der Auftraggeber in Nummern 4.3.1 bzw. 4.4.1 des EVB-IT Systemvertrages hingewiesen worden ist | B |
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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[Seite 8]
Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix
(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)
Definitionen
| Begriff | Definition | ||
|---|---|---|---|
| concurrent user | Bezeichnet die maximale Anzahl von Nutzern, die jeweils gleichzeitig auf die Standardoftware* zugreifen dürfen. | ||
| named user | bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber zur Nutzung der Standardoftware* ermächtigt wurde – unabhängig davon, ob diese Person die Standardsoftware* zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich nutzt. |
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.
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