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Anlage 6 Nutzungsrechtematrix.pdf

Einführung und Betrieb eines Ticketsystems für die Finanzverwaltung und weitere Landesbehörden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 21:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Nutzungsrechtsmatrix

Anlage Nr. 6 des EVB-IT Systemvertrages

Auftraggeber: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Auftragnehmer:

Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1, lfd. Nr. _____ (dauerhafte Überlassung gemäß Ziffer 2.3.1.1 EVB-IT System-AGB)

oder

Nummer 4.4.1, lfd. Nr. 1 - 2 (Überlassung auf Zeit gemäß Ziffer 2.3.1.2 EVB-IT System-AGB)

Bezeichnung der Standardsoftware*: siehe Preisblatt / Angebotsformblatt (Anlage 5)

Abweichend und/oder zusätzlich zu den Nutzungsrechtsregelungen in den EVB-IT System-AGB werden hinsichtlich der vorgenannten Standardsoftware* folgende Vereinbarungen zu den Nutzungsrechten getroffen:

Rubrik 1 (Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB „in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbar“)

Typ der Beschränkung: Hardwarebezogene BeschränkungenArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Beschränkung auf Hardware, auf der die Standardsoftware bestimmungsgemäß installiert wirdASiehe Anlage 4: nur in der Systemumgebung

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Typ der Beschränkung: Hardwarebezogene BeschränkungenArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
des AG; diese muss genutzt werden können
Beschränkung auf Hardware eines bestimmten Herstellers und/oder TypsB
Verpflichtung die Standardsoftware bestimmter Hardware zuzuweisen, z.B. Geräte- CALB
Nutzung nur auf vom Auftragnehmer definierter Hard-/SoftwareumgebungB
Beschränkungen die Leistung der Hardware betreffend
- Anzahl virtueller KerneB
- Anzahl physikalischer Kerne (core(s))B
- Anzahl physikalischer BetriebssystemumgebungenB
- Anzahl virtueller BetriebssystemumgebungenB
- Anzahl Prozessoren (CPU)B
- Anzahl Sockets (CPU-Sockel)B
- Sonstige auf die Leistung der Hardware bezogene BeschränkungenB
Sonstige hardwarebezogene BeschränkungenB

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Typ der Beschränkung: Softwarebezogene BeschränkungenArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Beschränkung auf eine bestimmte Software, mit der die Standardsoftware bestimmungsgemäß genutzt werden darfB

Rubrik 2 (Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB „örtlich unbeschränkt“)

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Örtlich unbeschränkt mit Ausnahme bestimmter LänderB
Nutzung nur in bestimmten LändernB
Nutzung nur in EWRB
Nutzung nur in EUB
Nutzung nur in Bundesrepublik DeutschlandB
Nur folgende räumliche Geltung ____B

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Rubrik 3 (Nutzerbezogene Beschränkungen bzw. Erweiterungen)

Typ der Beschränkung bzw. ErweiterungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Art der Mehrfachnutzung concurrent user* (Anzahl)B
Art der Mehrfachnutzung named user* (Anzahl)ANamed User
Behörden-/Unternehmenslizenz inklusive Beauftragte, z.B. externe MitarbeiterB
Behörden-/Unternehmenslizenz exklusive BeauftragteB
Beschränkung nach bestimmten NutzerkreisenB
Keine Nutzung durch DritteB
Sonstige Beschränkungen bzw. Erweiterungen hinsichtlich des NutzerkreisesAErweiterungen, siehe Anlage 3

Rubrik 4 (Inhaltliche Beschränkungen)

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Nur interne Geschäftsvorfälle, nicht für andere, z.B. nicht für OutsourcingB
Kein RechenzentrumsbetriebB
Nur ClientnutzungB

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Keine Nutzung für Kraftwerke und MassentransportmittelB
Keine Nutzung für bestimmte sonstige ZweckeB

Rubrik 5 (Weitergabe/Übertragungsbeschränkungen (Abweichend von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB „übertragbar“))

… bei dauerhafter Überlassung abweichend von Ziffer 2.3.1.1 EVB-IT System-AGB, 2. Aufzählungspunkt „übertragbar“

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Weitergabe nur mit ZustimmungB
Weitergabe nur mit bestimmter HardwareB
Weitergabe nur durch ErsterwerberB
Weitergabe unter sonstigen BedingungenB

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

Version 3.0.0 vom 1.1.2026 Seite 5 von 8

[Seite 6]

Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

… bei Überlassung auf Zeit abweichend von Ziffer 2.3.1.2 EVB-IT System-AGB, 5. Aufzählungspunkt „nicht übertragbar“

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Weitergabe mit bestimmter Hardware erlaubtB
Weitergabe unter sonstigen Bedingungen erlaubtB

Rubrik 6 (Volumen-/ Leistungsbeschränkungen)

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Anzahl der Transaktionen pro ZeiteinheitB
Anzahl der generierten oder gespeicherten Datensätze pro ZeiteinheitB
Anzahl der Zugriffe pro ZeiteinheitB
Nach Leistungseinheit (z.B. MIPS)B
Gebührenvolumen pro ZeiteinheitB
Anzahl generierter Ergebnisse (z.B. Bescheide) pro ZeiteinheitB
Generierter Umsatz pro ZeiteinheitB
Sonstige Volumen-/LeistungsbeschränkungB

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

Version 3.0.0 vom 1.1.2026 Seite 6 von 8

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Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Rubrik 7 (Kündbarkeit (Sonderkündigungsrechte zusätzlich zu Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB))

Typ der BeschränkungArt des Krite- riums1Vorgabe AuftraggeberAngebotsspezifische inhaltliche Angabe
des Auftragnehmers
(nur enumerative, kurze, konkrete
Auflistung zu den in Spalte 1 genannten
Punkten möglich; keine Verweise auf
vorformulierte Bedingungen; keine
Einschränkung der Leistungsbeschreibung)
Kündigung wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen Nutzungsrechtsbestimmungen nach vorangegangener fruchtloser schriftlicher Abmahnung mit angemessener FristB
Kündigung wegen Nichteinhaltung der geltenden Exportvorschriften, auf die der Auftraggeber in Nummern 4.3.1 bzw. 4.4.1 des EVB-IT Systemvertrages hingewiesen worden istB

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

Version 3.0.0 vom 1.1.2026 Seite 7 von 8

[Seite 8]

Muster 4 zum EVB-IT Systemvertrag, Nutzungsrechtsmatrix

(Vertragsnummer/-kennung des Auftraggebers: _______, Vertragsnummer/-kennung des Auftragnehmers: _______)

Definitionen

BegriffDefinition
concurrent userBezeichnet die maximale Anzahl von Nutzern, die jeweils gleichzeitig auf die Standardoftware* zugreifen dürfen.
named userbezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber zur Nutzung der Standardoftware* ermächtigt wurde – unabhängig davon, ob diese Person die Standardsoftware* zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich nutzt.

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Name Datum, Name

1 Hier ist ein „A“ für Ausschlusskriterium einzutragen, wenn die entsprechende Abweichung von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System-AGB nicht zulässig sein soll. In diesem Fall erfolgt dann kein Eintrag in den Spalten 4 und 5. Erfolgt hier der Eintrag „B“, handelt es sich lediglich um ein Bewertungskriterium. In diesem Fall kann der Auftragnehmer in Spalte 5 von den Regeln in Ziffer 2.3.1 der EVB-IT System- AGB abweichen. Diese Abweichung wird dann bewertet. Enthält die Spalte 4 aber Mindestvorgaben des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer sich an diese Vorgaben zu halten. Unterschreitet er die Mindestanforderungen, ist er zwingend auszuschließen. Alle Angaben, die den Mindestvorgaben entsprechen oder sie übertreffen, werden bewertet.

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