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Zuschlagskriterien Vergabe Ticketsystem LfF
I. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV erteilt. Einzelkriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung sind:
-
Gesamtpreis (50 %)
-
Güte der eingereichten Konzepte (50 %).
II. BEWERTUNGSRAHMEN:
| Zuschlagskriterium | Gewichtung (%) | Max. Punktzahl Einzelkriterium | Max. gewichtete Punktzahl (Produkt Gewichtung × Punktzahl) |
|---|---|---|---|
| 1. Preis | 50 % | 100 | 50 Punkte |
| 2. Güte der eingereichten Konzepte (hinsichtlich der Gewichtung/Bewertung der einzelnen Konzepte: siehe Dokument „Bewertungsmatrix“) | 50 % | 100 | 50 Punkte |
| Gesamt: max. 100 Punkte |
Die Tabelle verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktezahl für das konkrete Angebot auf der Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit entscheidet der günstigere Preis. Liegt dann auch eine Preisgleichheit vor, erhält das Angebot den Zuschlag, dessen Produkt die meisten zusätzlichen Funktionen beinhaltet (Darstellungen/Konzepte).
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III. Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe:
- Zuschlagskriterium „Preis“ (50 %)
Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten in der Wertung verbliebenen „Summe gewichteter Gesamtpreis netto“ gemäß den Angaben im Dokument „Preisblatt“ für die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung regelmäßig zu erbringenden Leistungen.
Der Bieter mit dem günstigsten gewichteten Gesamtpreis netto erhält 100 Punkte.
Die angebotenen gewichteten Gesamtpreise der übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zum geringsten angebotenen gewichteten Gesamtpreis bewertet (100 × x/y, wobei x = gewichteter Gesamtpreis des günstigsten Bieters, y = gewichteter Gesamtpreis des jeweiligen Bieters). Die so ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf eine volle Punktzahl gerundet und in die Tabelle unter Ziffer II (1) Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer II (1) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl.
- Zuschlagskriterium „Güte der eingereichten Konzepte“ (50 %)
Bei diesem Kriterium werden die in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten und mit dem Angebot einzureichenden Konzepte bewertet.
Die Punktezahl im Hinblick auf die Güte der eingereichten Konzepte bemisst sich nach der Güte der Einzelkonzepte. Die vom Bieter vorgelegten Darstellungen der Einzelkonzepte werden dabei unterschiedlich gewichtet.
Die genaue Gewichtung und Bewertungsmatrix im Hinblick auf die eingereichten Konzepte entnehmen Sie bitte dem Dokument „Bewertungsmatrix“.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwa gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Ferner sind die (Mindest-)Anforderungen der Leistungsbeschreibung/Vergabeunterlagen an das Produkt zu erfüllen. Beides führt nicht zu einer Besserbewertung.
2 Landesamt für Finanzen, Hoevelstraße 10, 56073 Koblenz
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Die vorgenannten Einzelkonzepte zu Ziffer 2 „Zuschlagskriterium „Güte der eingereichten Konzepte“ werden mit folgenden Punktnoten bewertet:
| 5 Punkte | aus Sicht der Vergabestelle hervorragende Güte / das Konzept übertrifft die Zielvorgabe erheblich und lässt qualitativ besonders hochwertige Leistungen erwarten. |
|---|---|
| 4 Punkte | aus Sicht der Vergabestelle sehr gute Güte / das Konzept übertrifft die Zielvorgabe und lässt qualitativ hochwertige Leistungen erwarten. |
| 3 Punkte | aus Sicht der Vergabestelle gute Güte / das Konzept entspricht der Zielvorgabe und lässt anforderungsgerechte Leistungen erwarten. |
| 2 Punkte | aus Sicht der Vergabestelle befriedigende Güte / das Konzept entspricht der Zielvorgabe nur teilweise und lässt an der anforderungsgerechten Leistungserbringung Zweifel. |
| 1 Punkt | aus Sicht der Vergabestelle ausreichende Güte / das Konzept entspricht der Zielvorgabe nur ansatzweise und lässt an der anforderungsgerechten Leistungserbringung starke Zweifel. |
| 0 Punkte | mangelhafte Güte / die Darlegung erfüllt noch nicht einmal eine der im vorstehenden Absatz (1 Punkt) umschriebenen Kriterien und ist deshalb unbrauchbar. |
Maximal können pro Einzelkonzept fünf Punkte erzielt werden. Dieser erzielte Punktwert wird entsprechend der Gewichtung des einzelnen Konzepts berücksichtigt. Die Gesamtpunktzahl für alle Einzelkonzepte zusammen wird und dann in die obige Tabelle unter Spalte 3 (Güte der eingereichten Konzepte / Punktzahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der obigen Tabelle unter Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl.
3 Landesamt für Finanzen, Hoevelstraße 10, 56073 Koblenz