[Seite 1]
Einkaufskooperation Studentenwerke Ost Bewerbungsbedingungen EK-Ost 26-10
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN - Non Food
für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen erfolgt unter Anwendung der Gesetze „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Teil 4 GWB) und der „Vergabeverordnung“ (VgV) in der jeweils gültigen Fassung.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Sollten geforderte Artikel zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr produziert werden und gleichwertige Artikel am Markt nicht verfügbar sein, ist der Nachweis durch den Bieter zu führen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise und dgl., es sei denn, dass solche Verabredungen oder Empfehlungen nach Maßgabe des GWB zulässig sind. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3 Angebot
3.1 Für die Erarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
3.2 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.3 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot muss in Schriftform erfolgen. Das Angebot und die anderen Angebotsbestandteile sind an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
3.4 Das Angebot und die Bestandteile müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Eine abschließende Liste der geforderten Unterlagen ist im Dokument „Aufstellung der geforderten Unterlagen.docx“ aufgeführt. Von der Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen nach § 56 (2) VgV macht der Auftraggeber nur dann Gebrauch, wenn diese Nachforderung in anderen Dokumenten angekündigt wurde.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Das gilt ebenso für Erklärungen in etwaigen An- oder Begleitschreiben, die den Verdingungsunterlagen widersprechen, diese ändern oder ergänzen.
Ist in der Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ oder „oder gleichwertig“ verwendet worden und macht der Bieter keine Angabe, gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als angeboten.
3.5 Ist in der Leistungsbeschreibung im Ein-Sortimentsverfahren eine prozentuale Vollständigkeitsregel (z.B. 85 %) hinterlegt, muss zumindest die geforderte prozentuale Menge an Bewertungseinheiten angeboten werden. Das Angebot wird jedoch nach § 57 (1) VgV ausgeschlossen, wenn weniger als die geforderte Menge an Bewertungseinheiten fehlen. Darüberhinausgehende Besonderheiten werden in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dargelegt.
Stand: 10.2022 zuletzt geändert: 23.04.2025 Seite 1 von 3
[Seite 2]
Einkaufskooperation Studentenwerke Ost Bewerbungsbedingungen EK-Ost 26-10
Wird die Leistungsbeschreibung als Einzelartikelvergabe gewertet, müssen nicht alle Artikel der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Darüberhinausgehende Besonderheiten werden in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und in den Zuschlagskriterien dargelegt
Wird der Vergabeentscheid auf Grundlage von Katalogpreisen erteilt, so ist der vom Bieter angebotene Rabatt auf den aktuell geltenden Herstellerkatalog ausschlaggebend. Die Herstellerkataloge stellen sich in der Regel als Einzellose dar. Den Zuschlag erhält der Bieter, der den größten Rabattsatz je Los anbietet. Darüberhinausgehende Besonderheiten werden in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und in den Zuschlagskriterien dargelegt.
3.6 Alle Preise sind in EURO ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) anzugeben.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.
Das Angebotsschreiben und die anderen Angebotsbestandteile sind in dem Vergabeportal digital einzureichen, von dem die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden. Auf andere Art übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen bzw. gefordert wird.
3.7 Der Bewerber kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben als auch nach unten zulässig.
3.8 Die Weitergabe des Auftrages bzw. die Übertragung der Auftragsrealisierung an Nachauftragsnehmer ist unzulässig.
3.9 Die in den Verdingungsunterlagen genannten Gesetze, Vorschriften oder Normen sind in der am Tage der Ausschreibungsveröffentlichung [Amtsblatt der EU] gültigen Fassung maßgebend.
3.10 Eine mit dem Angebot abgegebene Erklärung zu einer Garantie über eine bestimmte Dauer beinhaltet eine Haltbarkeitsgarantie nach § 443 BGB.
4 Mehrfachangebote und Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Angebote mit mehreren unterschiedlichen Artikeln je Leistungsposition werden ausgeschlossen.
Mehrfachangebote von Bietern und/oder deren unterstellte Niederlassungen, Betriebstätten oder Filialen werden vollständig ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob die Angebote als Hauptangebote oder als Nebenangebote bezeichnet sind oder ob es eine andere erkennbare Reihenfolge der Angebote gibt.
5 Bemusterungen und Datenblätter
5.1 Geforderte Datenblätter müssen vom Inverkehrbringer des Produktes erstellt sein. Der Inverkehrbringer ist:
- bei Eigenmarken -> der Besitzer der Eigenmarke,
- bei Importen von außerhalb Europas -> der Importeur nach Europa und
- bei europäischen Herstellern, die unter ihrem eigenen Namen produzieren -> der Hersteller.
Stand: 10.2022 zuletzt geändert: 23.04.2025 Seite 2 von 3
[Seite 3]
Einkaufskooperation Studentenwerke Ost Bewerbungsbedingungen EK-Ost 26-10
Sie müssen in deutscher Sprache verfasst sein oder es muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigelegt werden. Der digitale Dateiname muss mit der EON (EK-Ost-Nr.) aus dem Preisblatt beginnen. Bei der Angebotseinreichung (Übertragung auf das Vergabeportal) werden die Dateien mit Datenblättern in ZIP-Dateien zusammengefasst und komprimiert.
5.2 Die Datenblätter müssen in aktuellster Fassung vorliegen und dem zu liefernden Artikel entsprechen.
Datenblätter, auf denen ein Vermerk zum Haftungsausschluss des Bieters hinterlegt ist, gelten als nicht vorgelegt.
Vorgelegte, aber unvollständige Datenblätter werden nachgefordert. Die vollständigen Dokumente müssen binnen einer Woche nach Aufforderung vorgelegt werden.
6 Gemeinschaftliche Bieter
6.1 Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
6.2 Ausgenommen von den Festlegungen nach 6.1. sind Bieter, die die Leistung selbst und/oder von rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen, ihr unterstellten Niederlassungen, Betriebstätten oder Filialen erbringen lassen. Diese Bieter haben eine Aufstellung aller für die Ausführung der angebotenen Leistung vorgesehenen Niederlassungen mit Name des Niederlassungsleiters, Anschrift der Einrichtung und Telefon vorzulegen.
Wird das Angebot von einem Niederlassungsleiter unterschrieben, ist dem Angebot eine von der Muttergesellschaft autorisierte, das Angebot und alle Niederlassungen betreffende Handlungsvollmacht für den Unterzeichner des Angebotes beizulegen. Wird die Handlungsvollmacht nicht vorgelegt, wird der Bieter als Bietergemeinschaft nach Punkt 6.1 eingeordnet.
6.3 Die Weitergabe des Auftrages bzw. die Übertragung der Auftragsrealisierung an Nachauftragsnehmer, die nicht Mitglied der Bietergemeinschaft für dieses Angebot sind, ist unzulässig.
Ende der Bewerbungsbedingungen
Stand: 10.2022 zuletzt geändert: 23.04.2025 Seite 3 von 3