[Seite 1]
Einkaufskooperation Studentenwerke Ost Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz EK-Ost 26-10
Eigenerklärung – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:
Maßnahme / Leistung EK-Ost 26-10 – Beschaffung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems
Bewerber / Bieter:
Firma _______________________________________________________________
Anschrift
Auftraggeber:
Studierendenwerk Thüringen Anstalt öffentlichen Rechts Philosophenweg 22 07443 Jena
Der Bieter erkennt vollumfänglich das Gesetz zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 an. Kernpunkt dabei sind die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Die Sorgfaltspflichten sind unter Abschnitt 2 (§ 3 Abs. 1 LkSG) aufgeführt. (Seit Januar 2024 betrifft das Gesetz auch Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern)
Das Unternehmen beschäftigt mehr als 1000 Mitarbeiter.
Das Unternehmen beschäftigt weniger als 1000 Mitarbeiter, eine Eigenerklärung zum
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist daher nicht notwendig.
_______________________, den _______________________________
Bewerber / Bieter Unterschrift und Stempel
Stand: 07.2024 Letzte Änderung: 22.04.2024