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Einkaufskooperation Studentenwerke Ost Leistungsbeschreibung EK Ost 26-10
Leistungsbeschreibung
Einführung eines digitalen HACCP-Qualitätsmanagementsystems
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Inhaltsverzeichnis
1 Beschreibung des Unternehmens und der Projektbeteiligten ............................................................. 3
1.1 Unternehmensbeschreibung ......................................................................................................... 3
1.2 Aufgaben und Rollen der Projektbeteiligten ................................................................................. 3
2 Rahmenbedingungen zur Einführung einer digitalen Lösung .............................................................. 4
2.1 Anlass der Einführung einer digitalen Lösung ............................................................................... 4
2.2 Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistungen für den Auftragnehmer ............................... 4
2.3 Kenngrößen für die Einführung der digitalen Lösung ................................................................... 5
3 Systemanforderungen an die digitale Lösung ...................................................................................... 5
3.1 Zielgruppe ...................................................................................................................................... 5
3.2.1 Datenerfassung und Aufgabenmanagement ......................................................................... 5
3.2.2 Strukturierte Ablage von Daten, Checklisten und Berichten ................................................. 6
3.3 Schnittstellen ................................................................................................................................. 6
3.4 Systemtechnische Anforderungen ................................................................................................ 6
3.5 Sonstige Anforderungen ................................................................................................................ 8
3.5.1 Benutzerfreundlichkeit ........................................................................................................... 8
3.5.2 Rechtemanagement ............................................................................................................... 8
3.5.3 Administrative Anforderungen ............................................................................................... 8
4 Anforderungen in Hinblick auf die Angebotsabgabe ........................................................................... 9
4.1 Eignung der Bieter ......................................................................................................................... 9
4.2 Vertragsdauer ................................................................................................................................ 9
4.2 Preise ............................................................................................................................................. 9
4.3 Abrechnung ................................................................................................................................... 9
4.4 Vertragsdurchführung ................................................................................................................. 10
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Art der Leistung: Digitalisierung des HACCP-Qualitätsmanagementsystems
Leistungsorte: Studentenwerk in Dresden, Studierendenwerk Greifswald und Studierendenwerk Thüringen
Vertragslaufzeit: 01.12.2026 – 30.11.2030 (Los 1 – STW Dresden)
mit der Möglichkeit um 1 weitere Vertragsverlängerungen
01.03.2027 – 28.02.2031 (Los 2 – STW Greifswald)
mit der Möglichkeit um 1 weitere Vertragsverlängerung
01.03.2027 – 28.02.2031 (Los – STW Thüringen)
mit der Möglichkeit um 1 weitere Vertragsverlängerung
1 Beschreibung des Unternehmens und der Projektbeteiligten
1.1 Unternehmensbeschreibung
Auftraggeber: Studentenwerk Dresden, Abteilung Hochschulgastronomie
Studierendenwerk Greifswald, Abteilung Hochschulgastronomie
Studierendenwerk Thüringen, Abteilung Hochschulgastronomie
| Branche | Gemeinschaftsverpflegung | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl Standorte | Anzahl Standorte | Studentenwerk Dresden – 19 Studierendenwerk Greifswald – 7 Studierendenwerk Thüringen - 25 | |
| Beschreibung Produkte und | Herstellung eines vielfältigen und qualitativ hochwertigen Speiseangebotes für Studierende und Hochschulbedienstete | ||
| Leistungen |
Anwender: Mensen, Cafeterien und zentrale Verwaltung
1.2 Aufgaben und Rollen der Projektbeteiligten
Die Auftraggeber für das digitale HACCP-Qualitätsmanagementsystem sind das Studentenwerk
Dresden, das Studierendenwerk Greifswald und das Studierendwerk Thüringen. Die Aufgliederung der
bestehenden HACCP-Prozesse sind als Anlage beigefügt. Den Auftraggebern wird die angebotene
Lösung für alle Mensen und Cafeterien an den 51 Standorten zur Verfügung gestellt. Die alleinigen
Ansprechpartner für den Auftragnehmer sind die Abteilungsleitungen und Ökotrophologen der
Abteilungen Mensen / Cafeterien und zentraler Einkauf und Hochschulgastronomie.
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2 Rahmenbedingungen zur Einführung einer digitalen Lösung
2.1 Anlass der Einführung einer digitalen Lösung
Innerhalb der Mensen und Cafeterien wird derzeit noch kein digitales HACCP-
Qualitätsmanagementsystem eingesetzt. Die Aufzeichnungen der erfassten Daten befinden sich in
Papierform an den jeweiligen Standorten.
Somit ist aktuell eine einheitliche und zeitgerechte Prüfung, sowie eine schnelle
Wiederauffindbarkeit der Dokumente, nicht zwingend gewährleistet. Aus diesem Grund soll ein
digitales HACCP-Qualitätsmanagementsystem etabliert werden. Das schafft eine Steigerung der
Datensicherheit, Transparenz und Prozessoptimierung, auch in Hinblick des Energiemanagements. Die
Speicherung von Daten soll zentral erfolgen. Eine papierlose Dokumentation fördert zusätzlich die
Nachhaltigkeit im Unternehmen.
2.2 Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistungen für den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer übernimmt während der gesamten Vertragslaufzeit die Gesamtverantwortung
für die Bereitstellung, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktionsfähigkeit des angebotenen
Gesamtsystems.
Die Verantwortung umfasst sämtliche zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen
Komponenten und Leistungen, insbesondere:
-
Installation/Bereitstellung der Anwendung
-
Hardware und technische Infrastruktur (z.B. Cloud)
-
erforderliche Lizenzen und Nutzungsrechte
-
Schnittstellen und Kommunikationsverbindungen
-
Konfigurationen und Systemeinstellungen
-
Updates, Upgrades, Patches und Sicherheitsaktualisierungen
-
Handbuch
-
Schulungen von Administratoren und Hauptanwendern
-
Support
-
Umsetzung der beschriebenen Prozesse
-
Einweisung in Durchführung einfacher Anpassungen
-
weitere Beratung nach Aufwand
Der Auftragnehmer hat durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen, dass das Gesamtsystem im vereinbarten Umfang dauerhaft funktionsfähig,
verfügbar, sicher, leistungsfähig und miteinander kompatibel betrieben werden kann.
Der Auftragnehmer ist für die vollständige Koordination aller zur Leistungserbringung eingesetzten
Hersteller, Dienstleister und Unterauftragnehmer verantwortlich. Der Auftraggeber ist nicht
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verpflichtet Störungen einzelner Systemkomponenten oder beteiligten Unternehmen zuzuordnen
oder zwischen verschiedenen Leistungserbringern zu vermitteln.
Sämtliche Störungen des Gesamtsystems sind durch den Auftragnehmer zentral entgegenzunehmen,
zu analysieren, zu koordinieren und innerhalb der vertraglich vereinbarten Reaktions-, Lösungs- und
Wiederherstellungszeiten zu beheben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Störungsursache in einer
Hardware-, Cloud-, Hosting-, Schnittstellen- oder sonstigen Drittanbieterkomponente und in seinem
Verantwortungs- und Einflussbereich liegt.
2.3 Kenngrößen für die Einführung der digitalen Lösung
Für die Studentenwerke Dresden, Greifswald und Thüringen wird der Umfang der Standorte wie folgt angegeben:
| Anzahl | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Standorte insgesamt, die die Anwendung nutzen werden | 51 | ||||
| davon Studentenwerk Dresden | 19 | ||||
| davon Studierendenwerk Greifswald | 7 | ||||
| davon Studierendenwerk Thüringen | 25 |
Für weitere Funktionen / Anwendungen muss das System skalierbar sein.
3 Systemanforderungen an die digitale Lösung
3.1 Zielgruppe
Das System soll von verschiedenen Beschäftigten mit unterschiedlichen Fähigkeiten genutzt werden
können. Es muss demnach leicht bedienbar und auch für Menschen mit einer Sehbehinderung
anwendbar sein, indem zum Beispiel die Schriftgröße individuell angepasst werden kann.
3.2 Funktionale Anforderungen an das neue System
3.2.1 Datenerfassung und Aufgabenmanagement Die angebotene Lösung ermöglicht eine voll- bzw. teilautomatisierte Datenerfassung und die manuelle
Eingabe in einem Aufgabenmanagementsystem. Zur manuellen Eingabe ist die Benutzererkennung
durch eine personifizierte Anmeldung zwingende Voraussetzung.
Das System muss dem Auftraggeber die eigenständige Konfiguration von Aufgaben, Alarmierungs- und
Grenzwerten sowie die Verwaltung von Empfängergruppen ermöglichen. Weiter identifiziert es
Abweichungen, Fristüberschreitungen sowie Grenzwertverletzungen automatisiert, generiert
zielgerichtete Benachrichtigungen und ermöglicht einen strukturierten, nachvollziehbaren
Bearbeitungsprozess. Jede Meldung muss mit einer dokumentierten Korrekturmaßnahme versehen
werden können. Betriebszustände und/oder Störungen können in der angebotenen digitalen Lösung
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eingesehen werden. Daraus resultierende Störmeldungen/Warnmeldungen werden an einen
festgelegten Personenkreis über geeignete Kommunikationswege versendet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Nutzung die gesamte erforderliche
Kommunikation für die angebotene Hardware zu gewährleisten und bereitzustellen.
Sollte eine Verbindungsunterbrechung zwischen der eingesetzten Hardware und der zur Verwaltung
eingesetzten digitalen Lösung bestehen, muss die Hardware die erfassten Messwerte für mind. 30 Tage
vorhalten, so dass es zu keinem Informationsverlust durch die Unterbrechung kommt.
Eine Sicherungsmöglichkeit/Export der erfassten Daten in Standard-Dateiformate muss gegeben sein.
3.2.2 Strukturierte Ablage von Daten, Checklisten und Berichten Innerhalb der Anwendung gibt es eine strukturierte und übersichtliche Ablage von Daten, Checklisten
und Berichten, die der dem Filesystem ähnelt. Sie können in Oberordner strukturiert werden. So
können auch über die Ordnerebene Rechte verwaltet werden, sodass in bestimmten Ordnern nur
Daten für eine Organisationseinheit abgelegt werden. Die Aufbewahrungsfristen sind an den einzelnen
Daten/Berichten hinterlegt und bestimmen somit die jeweilige Ablagezeit. Mit Ablauf der festgelegten
Aufbewahrungsfristen können die Daten, Checklisten und Berichte gelöscht werden.
Das System verfügt zudem über eine Such- und Filteroberfläche zur zielgerichteten Recherche in den
gespeicherten Datensätzen, Aufgaben und Berichten. Die Filterung muss mindestens auf Basis der
Dimensionen Standort, Bereich, Zeitraum und Status erfolgen können. Eine Mehrfachauswahl sowie
die Kombination mehrerer Filterkriterien (Filter-Chaining) sind zwingend erforderlich, um die
Ergebnismenge adäquat einzugrenzen.
3.3 Schnittstellen Für das digitale HACCP-Qualitätsmanagementsystem sind Schnittstellen zur angebotenen Hardware,
zum E-Mailsystem der jeweiligen Studenten- bzw. Studierendenwerke sowie zum
Warenwirtschaftssystem tl1 erforderlich. Die finale, detaillierte Spezifikation dieser Schnittstellen
erfolgt nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem Auftragnehmer. Als unabdingbare und nicht
verhandelbare Mindestanforderung gilt hierbei das Vorhandensein einer Schnittstelle zur täglich
automatisierten Aufgabenerstellung für Kerntemperaturmessungen von Komponenten direkt aus dem
ERP-System tl1.
3.4 Systemtechnische Anforderungen Das System ist mehrmandantenfähig. So muss es möglich sein, unterschiedliche Kunden und deren
Bereiche als voneinander abgeschottete Einheiten zu betreiben. Des Weiteren besteht die
Anforderung, dass je Kunde unterschiedliche Speicherorte einstellbar sind.
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Hauptvoraussetzung für die Anwendung ist ein durchgehend performantes Arbeiten mit minimalen
Zugriffszeiten. Das System muss vollständig skalierbar sein, sodass wachsende Nutzerzahlen und
steigende Datenmengen weder die Stabilität noch die Verarbeitungsgeschwindigkeit der Anwendung
beeinträchtigen.
Zusätzlich ist eine Webfähigkeit erwünscht. So soll das System ohne lokale Installation mittels Browser
bedient werden können. Welche Browser notwendig sind, ist zeitnah mitzuteilen.
Welche Hardware für das System benötigt wird, soll durch den Auftragnehmer empfohlen werden. Die
Datenübertragung zur übergeordneten Plattform hat vollständig autark über integrierte
Mobilfunktechnologien zu erfolgen. Lokale Netzwerkinfrastrukturen wie WLAN oder LAN dürfen für
den Regelbetrieb nicht erforderlich sein. Es muss demnach zwingend für alle datenübertragenden
Hardware-Systeme eine WLAN-/ LAN-freie Datenübertragung gewährleistet sein. Sämtliche
Verbindungskosten und Bereitstellungen sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Mobile Messgeräte (insb. Einstechthermometer) müssen über eine integrierte Bluetooth-Schnittstelle
zur automatisierten und nahtlosen Kopplung verfügen. Es ist eine skalierbare Systemarchitektur
vorzusehen, die die flexible Einbindung und modulare Erweiterung diverser Sensor- und
Messgerätetypen gewährleistet. Zur Sicherstellung der Messgenauigkeiten sind eine regelmäßige
Wartung und eine turnusmäßige Kalibrierung zu gewährleisten.
Das System muss über eine automatisierte, manipulationssichere und nicht deaktivierbare
Protokollierungsfunktion (Audit Trail) verfügen. Sämtliche benutzer- und systemseitigen
Interaktionen, insbesondere Änderungen an Stamm- und Bewegungsdaten, Systemkonfigurationen
sowie Benutzerrechten und Berechtigungsstrukturen, sind lückenlos und chronologisch
aufzuzeichnen.
Der Auftragnehmer stellt einen deutschsprachigen Support bereit, der zu den vereinbarten
Supportzeiten über ein E-Mail- und Ticket-System erreichbar sein muss. Für das Störungsmanagement
ist ein transparentes Modell mit klar definierten Eskalationsstufen sowie verbindlichen Reaktions- und
Lösungszeiten zu implementieren. Der aktuelle Bearbeitungsfortschritt und relevante
Statusinformationen müssen dem Auftraggeber übermittelt werden.
Der Datensicherheit ist ebenso Rechnung zu tragen. So sind sichere Datenübertragungsverfahren und
das verschlüsselte Speichern der Dateien erforderlich.
Für die zum Einsatz kommende Cloud-Lösung, weist der Anbieter den sicheren Betrieb durch
entsprechende Zertifikate (z.B. ISO 27001/27018, StarAudit von EuroCloud oder TÜV Rheinland) nach.
Zum Schutz des Systems und der Daten ist eine zuverlässige Backupstrategie inklusive praxiserprobter
Wiederherstellungsverfahren zu implementieren. Das System muss definierte Wiederanlaufzeiten
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einhalten, deren Einhaltung durch regelmäßige Disaster-Recovery-Tests verifiziert wird. Die Plattform
ist über ein geregeltes Schwachstellenmanagement sowie regelmäßige Sicherheitsupdates
technologisch abzusichern. Für das Schließen kritischer Sicherheitslücken müssen dokumentierte
Prozesse und Sofortmaßnahmen greifen. Der Systemzugriff selbst wird über ein professionelles
Identitäts- und Berechtigungsmanagement gesteuert, das auf einem granularen Rollenmodell basiert.
Alle Komponenten und Funktionalitäten müssen den einschlägigen Normen, gesetzlichen Vorschriften
und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
3.5 Sonstige Anforderungen
3.5.1 Benutzerfreundlichkeit Die Anwendung ist benutzerfreundlich. Da ein Großteil der Anwender nicht aus dem IT-Umfeld kommt,
sollte die Oberfläche der Anwendung übersichtlich und intuitiv sein. Ebenso ist eine barrierefreie
Anwendung erwünscht, sodass diese auch für Menschen mit einer Seheinschränkung verwendet
werden kann. Das bedeutet, dass eine Vergrößerung innerhalb der Anwendung zu keinem
Informationsverlust führen darf.
3.5.2 Rechtemanagement Innerhalb des Systems gibt es eine Zugriffsrechteverwaltung. So sollten sowohl auf Ordner- aber auch
auf Analyseebene Zugriffsrechte vergeben werden können. Dabei kann dies für ganze
Organisationseinheiten als auch bestimmte Nutzer eingestellt werden.
Im Sinne des Datenschutzes und der vermeidbaren Leistungskontrolle, muss es möglich sein,
verschiedene Protokolle für Nutzer auszublenden. Eine automatisierte Leistungskontrolle soll mit dem
System nicht möglich sein.
Die Dokumente und zugehörigen Daten müssen im Laufe ihrer Aufbewahrungsfrist verfügbar sein. Bei
erfassten Daten ist ihre Unveränderbarkeit sicherzustellen.
Die Anwendung hat die Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen.
3.5.3 Administrative Anforderungen Das System sollte durch den Auftraggeber mit den geeigneten Administratoren-Schulungen
konfigurierbar sein. Es ist demnach ein flexibel konfigurierbares System gewünscht. Folgende
Tätigkeiten sollten durch den Auftraggeber unter anderem an dem bestehenden System
konfigurierbar sein:
• Erstellung eigener Dokumententypen – inklusive eigener Metadaten
• Eigene Benutzer- und Rechteverwaltung
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4 Anforderungen in Hinblick auf die Angebotsabgabe
4.1 Eignung der Bieter
Die Bieter sollten Erfahrung bei der Inbetriebnahme und Wartung eines digitalen HACCP-
Qualitätsmanagementsystems haben. Der Bieter soll 3 Referenzen für vergleichbare Projekte
benennen.
Die Bieter erhalten die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe, die vorhandenen Gegebenheiten in den
Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Leipzig und des Studentenwerks Freiberg anzuschauen.
Eine Aufforderung zur kostenneutralen Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der
Erfüllung aller geforderten Parameter und der vom Bieter angebotenen Leistungen behalten sich die
Auftraggeber jeweils vor Ort vor.
4.2 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2030. (Los 1 – STW Dresden)
mit der Möglichkeit um 1 weitere Vertragsverlängerung.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2027 und endet am 28.02.2031. (Los 2 – STW Greifswald)
mit der Möglichkeit um 1 weitere Vertragsverlängerung.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2027 und endet am 28.02.2031. (Los 3 – STW Thüringen)
mit der Möglichkeit um 1 weitere Vertragsverlängerung.
4.2 Preise
Für den Vertragszeitraum gelten die Preise entsprechend des Preisblattes (Vordruck Preisblatt) im Angebot der Ausschreibung.
Die Abrechnung erfolgt mit dem angebotenen Preis zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und bleiben für den gesamten Vertragszeitraum gültig.
4.3 Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt vorzugsweise als Monatsrechnung.
Die Zahlungen erfolgen vorzugsweise innerhalb von 14 Tagen rein netto. zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die Rechnungslegung erfolgt in einfacher Ausfertigung an folgende Anschriften
Studentenwerk Dresden:
Studentenwerk Dresden
Anstalt des öffentlichen Rechts
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden
oder vorzugsweise per E-Mail an: dre@studentenwerk-dresden.de
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Studierendenwerk Greifswald:
Studierendenwerk Greifswald
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bahnhofsstraße 44 b
17489 Greifswald
oder vorzugsweise per E-Mail an: rechnungen@stw-greifswald.de
Studierendenwerk Thüringen:
Studierendenwerk Thüringen
Abteilung Rechnungswesen
Postfach 100822
07708 Jena
oder vorzugsweise per E-Mail an: rechnungenwesen@stw-thueringen.de
4.4 Vertragsdurchführung
Alle Maßnahmen, die zur Durchführung dieser Verträge und nachfolgende Regelungen erforderlich sind, werden durch das Studentenwerk Dresden, Abteilung Hochschulgastronomie / Beschaffung; das Studierendenwerk Greifswald, Abteilung Hochschulgastronomie und das Studierendenwerk Thüringen, Abteilung Hochschulgastronomie / Vergabestelle einzeln wahrgenommen.
Änderungen zu den ausgeschriebenen Leistungen bedürfen der Schriftform.
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Datum / Unterschrift / Stempel der Firma