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EVB-IT Cloudvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 976-23 II Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
Vertrag über Cloudleistungen
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ......................................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand .................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile ................................................................................................................................... 3 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ........................................................................................................... 4 3 Gegenstand der Leistungen .................................................................................................................................. 5 3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB .......................................................................................... 5 3.2 Einmalige Leistungen .................................................................................................................................. 5 3.3 Leistungen auf Abruf ................................................................................................................................... 6 3.4 Ticketsystem............................................................................................................................................... 6 4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung .................................................................................................................... 7 4.1 Fälligkeit der Vergütung .............................................................................................................................. 7 4.2 Zahlung der Vergütung................................................................................................................................ 7 4.3 Rechnungsadresse ..................................................................................................................................... 7 4.4 Preisanpassung .......................................................................................................................................... 7 5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand ...................................... 7 5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal .................................................................................................................................................................. 7 5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ............................. 8 5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ............................................................................. 8 6 Abweichende Haftungsregelungen ........................................................................................................................ 8 7 Beauftragte und Ansprechpartner .......................................................................................................................... 8 7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ................................................................................. 8 7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse)..................................................................... 9 8 Weitere Regelungen ............................................................................................................................................. 9 8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ..................................................................... 9 8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen .......................................................................................................... 9 8.3 Prüfrechte ................................................................................................................................................... 9 8.4 Unterauftragnehmer .................................................................................................................................... 9 8.5 Vertraulichkeit ............................................................................................................................................. 9 8.6 Haftpflichtversicherung ................................................................................................................................ 9 9 Sonstige Vereinbarungen ...................................................................................................................................... 9
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022)
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Vertrag über Cloudleistungen
zwischen den Klinikträgern der Asklepios-Konzerngruppe Auftraggeber Asklepios Kliniken GmbH & Co KGaA einzeln benannt in der Anlage 1
Vertragsnummer: 976-23 II
und [Auftragnehmer gemäß Zuschlag] Auftragnehmer
Vertragsnummer:
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen: Die Leistungen nach diesem Vertrag sind Teil des Gesamtauftrags „Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System“. Innerhalb dieses Gesamtvorhabens wird ein Teil der Software als SaaS-Cloudleistung zur Verfügung gestellt, ein anderer Teil der Software wird on-premise zentral bei den Auftraggebern installiert. Dieser EVB-IT Cloudvertrag gilt für die Erbringung der Clouddienste. Für die zu überlassende und zu installierende on-premise Software gilt der EVB-IT Überlassungsvertrag. Die Verträge bilden eine wirtschaftliche und sachliche Einheit und sind vom Aufragnehmer gleichwertig zu beachten. Soweit im Folgenden nicht abweichend vereinbart, gelten die Regelungen des EVB-Überlassungsvertrags auch für die initialen Leistungen/Setup Cloudservices. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern die in Nr. 3 benannte und in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 2) und in dem Leistungsverzeichnis (Anlage Nr. 3) beschriebene Software (CDSS) als SaaS zur Verfügung und betreibt dieses. Der Auftragnehmer erbringt daneben Leistungen zur Implementierung, zum Betrieb, Schulungsleistungen, sowie Softwarepflege und Support. Der Auftrag wird im Rahmen des KHZG von öffentlicher Stelle gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber sind im Rahmen der Leistungserbringung zu beachten. Einzelne Anforderungen sind an verschiedenen Stellen des Vertrags und der leistungsbeschreibenden Vergabeunterlagen verankert. Die Leistungserbringung erfolgt nicht in direkter Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Die Asklepios-IT, bestehend aus den Gesellschaften: Asklepios Service IT GmbH, HR Königstein B 6703, Königstein/Ts. und Asklepios IT-Services Hamburg GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 1, 22763 Hamburg, (im Folgenden auch „Asklepios-IT“), IT-Dienstleister für die Auftraggeber, ist von den Auftraggebern mit der zentralen Durchführung der Vertragsleistungen beauftragt und nimmt die Leistung für die Auftraggeber entgegen.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022)
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1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlagen zum EVB-IT Cloudvertrag | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Achtung: Die auftragnehmerseitigen AGB sind nicht hier, sondern in Nummer 1.2.4 anzugeben) | ||||||||||
| Anlage | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten | Anzahl Seiten | ||||||
| Nr. | ||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||||||
| 0.4 | EVB-IT Überlassungsvertrag | |||||||||
| 0.5 | EVB-IT Überlassungs-AGB | |||||||||
| 0.6 | EVB-IT Pflege S-AGB | |||||||||
| 1 | Verzeichnis der Auftraggeber | |||||||||
| 2 | Leistungsbeschreibung | |||||||||
| 3 | Leistungsverzeichnis | |||||||||
| 4 | Preisblatt | |||||||||
| 5 | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) | |||||||||
| 6 | Nutzungsbedingungen Teleservice | |||||||||
| 7 | Das Angebot des Auftragnehmers, soweit es den Vergabeunterlagen nicht widerspricht |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge . 1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
1.2.4 und danach die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. )
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022)
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Bezeichnung Datum/ Anzahl Seiten Version
die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“
Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* - Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführte Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.
Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unterwww.cio.bund.de und die VOL/B unterwww.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. (z.B. Anlage Nr. 3 Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung oder Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung) Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen
Besondere initiale Leistungen (Setup) Software as a Service* (SaaS*), Platform as a Service* (PaaS*) Infrastructure as a Service* (IaaS*) Managed Cloud Services* (MCS*) Leistungen bei Vertragsende Sonstige Leistungen
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022)
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3 Gegenstand der Leistungen
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB
| Lfd. Nr. | Produkt/Leistung: (Produkt- und Leistungsbe- schreibung und/oder Verweis auf Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung in Anlage Nr. 3) | Menge | MVD1 | Beginn² | Ende/T ermin3 | Abweich ende Kündigun gsfrist in Monaten4 | Automatische Verlängerung um Anzahl Monate5 | Monat- licher Preis oder, abwei- chendes Preismo dell gemäß Anlage6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
| 1 | Sämtliche Cloudservices, die zur Herstellung und Nutzung des Gesamtsystems gem. Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 2) und Leistungsverzeichnis (Anlage Nr. 3) erforderlich sind. | gemäß Anlage Nr. 2, Ziff. 2.1.7 | 12 Monate | * | ** | ** | ** | *** Gemäß Anlage Nr. 4 |
1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn. 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) 4 Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB 5 Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. 6 Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell
*
Die Leistung beginnt mit der Gesamtabnahme.
**
Es gilt Ziff. 4.1 EVB-IT Überlassungsvertrag
***
Die Vergütung sämtlicher Cloudleistungen nach diesem Vertrag erfolgt über den Kauf des Pakets von Einzelstudien. Eine monatliche Vergütung erfolgt nicht.
3.2 Einmalige Leistungen
3.2.1 Initiale Leistungen
3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*. Die im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden initialen Leistungen umfassen insbesondere die Anbindung einzelner Kliniken an die Anwendungsfälle, inklusive der erforderlichen Konfiguration. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 2 und Nr. 3. Die initialen Leistungen zum Setup der On-premise-Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. 0.4. Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. 2
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022)
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3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Pos. 1 und 2 Preisblatt (Anlage Nr. 4) in Höhe von Euro. Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen
3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. beschriebenen sonstigen Leistungen.
3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von Euro. Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
3.2.3 Leistungen bei Vertragsende
3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen:
3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von Euro. Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
3.3 Leistungen auf Abruf Die Leistungen gemäß Nummer 3.2.1 werden auf Abruf erbracht (Anbindung und Konfiguration der Standorte mit einem Algorithmus). Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme beträgt (Menge) pro (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert beträgt (Menge/Euro). Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt30 Anwendungsfälle (1 pro Klinik) bis zum 01.10.2025 pro (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.
3.4 Ticketsystem Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem
des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der Web-Adresse erreichbar ist.
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wie folgt zur Verfügung gestellt wird .
4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung
Zur Rechnungsstellung siehe Ziff. 6. EVB-IT Überlassungsvertrag.
4.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen (hier: Initiale Leistungen zur Anbindung von einzelnen Kliniken) ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals jährlich bis zum des laufenden Jahres einmalig zum jeweils nach Abnahme der Anbindung. Davon unabhängig wird die Vergütung nach Pos. 3 und 4 Preisblatt nach Abnahme der Gesamtleistung fällig. Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:
4.2 Zahlung der Vergütung Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
4.3 Rechnungsadresse Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. .
4.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB: für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1. für die folgenden weiteren Vergütungen: . gemäß Anlage Nr. .
4.5 Vergütung der Cloudleistungen Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Cloudservices werden über den Kauf von Paketen über die festgelegte Anzahl von Studien vergütet. Der Kaufpreis umfasst sämtliche Cloudleistungen. Eine darüberhinausgehende Vergütung der Cloudleistungen (monatliche Pauschale o.ä.) erfolgt nicht. Die Vergütung für dieses Paket wird von den Auftraggebern einmalig nach Abnahme der Gesamtleistung 30 Tage nach Vorlage einer prüfbaren Rechnung fällig.
5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand
5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes
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Personal
Lfd. Nr. Bezeichnung der Vergütung für Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 Personalkategorie Tätigkeiten innerhalb und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten der Geschäftszeit
Stunden- Tagessatz Arbeitstage Samstag Sonn- und Feiertage satz Montag bis am Erfüllungsort Freitag außerhalb von von von von der Geschäfts- bis bis bis bis zeit
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Kategorie 1 % % % % %
Kategorie 2 % % % % %
Kategorie 3 % % % % %
Festlegung der Geschäftszeiten:
Arbeitstag Geschäftszeit
Montag bis Donnerstag von bis Uhr
Freitag von bis Uhr
weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. .
5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. vergütet. Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
6 Abweichende Haftungsregelungen
Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
7 Beauftragte und Ansprechpartner
7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) Die nachfolgend aufgezählten Beauftragten werden von dem Auftragnehmer nach Zuschlag benannt: Informationssicherheit,
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Datenschutz, Geheimschutz.
7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) beim Auftragnehmer siehe Ziff. 7 EVB-IT Überlassungsvertrag beim Aufraggeber siehe Ziff. 7 EVB-IT Überlassungsvertrag
8 Weitere Regelungen
8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. .
8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß den Anlagen Nr. 2 und Nr. 3 zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
8.3 Prüfrechte Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch die Aufsichtsorgane des Auftraggebers das BSI folgende von ihm benannte Prüfer zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. .
8.4 Unterauftragnehmer In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.2 EVB-IT Cloud-AGB.
8.5 Vertraulichkeit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. .
8.6 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.
9 Sonstige Vereinbarungen
Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. . Sonstige Vereinbarungen: Es gelten die Regelungen gemäß Ziff. 16.1 bis Ziff. 16.15 des EVB-IT Überlassungsvertrags
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