01_Bewerbungsbedingungen_V.1.3.pdf

Cloud-basiertes radiologisches klinisches Entscheidungsunterstützungssystem mit KI

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Bewerbungsbedingungen

für das Vergabeverfahren

„Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System“

Version 1.30

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Vergabeverfahren: „Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System“ Unterlage: Bewerbungsbedingungen Version: 1.30

Allgemeine Hinweise

Die Vergabeunterlagen können unter der Internetadresse www.deutsche-evergabe.de un- entgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.

Eine Registrierung der Bieter zum Abrufen der Unterlagen ist nicht erforderlich. Die vom Auf- traggeber verwendete Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bietet allerdings die Möglich- keit einer freiwilligen Registrierung an.

Registrierte Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, wenn zusätzliche Vergabe- unterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zum Abruf bereitgestellt werden, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am Vergabeverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mitteilung befreit die Bieter nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen des Auftraggebers im Internet einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine verkürzt angewendete Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

  1. Vorbemerkungen

Mit den in diesem Dokument formulierten Bedingungen erhalten die Bieter die Informationen über das Vergabeverfahren „Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System“ sämtlicher Asklepios Klinikträger.

Die Bieter haben diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und im Rahmen des Ver- gabeverfahrens unbedingt zu beachten. Ein Nichtbeachten kann unter Umständen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

1.1. Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeber sind die in der Anlage 1 zum Vertrag benannten Klinikträger. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Beschaffung.

Mit der rechtlichen und formalen Vorbereitung und Begleitung als Vergabe- und Kontakt- stelle ist die KanzleiLEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB betraut. Hiervon unberührt werden sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren von den Auftraggebern in eigener Verantwortung getroffen. Die benannten Sachverständigen bereiten diese Entscheidungen lediglich vor.

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Vergabeverfahren: „Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System“ Unterlage: Bewerbungsbedingungen Version: 1.30

Kontakt:

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB Rechtsanwalt Moritz Schmidt Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch Friedrichstraße 185-190 DE-10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 206419-0 Telefax: +49 (0)30 206490-92 E-Mail: it-beschaffung@leinemann-partner.de

1.2. Auftragsgegenstand

Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein radiologisches Clinical Decision Support Systems (CDSS).

Das CDSS wird die Anforderungen des Fördertatbestands 4 (FTB4) des KHZG sowie der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) erfüllen und die klinische Entscheidungsfindung durch die Analyse umfangreicher Gesundheitsdaten unterstützen. Ziel ist es, den medizinischen Nutzen für Patientinnen und Patienten zu maximieren

Die einzelnen Anforderungen an die zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Verträgen (EVB-IT Cloudvertrag und EVB-IT Überlassungsvertrag).

1.3. Verzeichnis der Vergabeunterlagen

Die durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bereitgestellten Vergabeunterlagen bestehen bei Einleitung des Verfahrens aus:

  • 01_Bewerbungsbedingungen
  • 02_Angebotsvordruck
  • 03_Preisblatt
  • 04_EVB-IT Cloudvertrag
  • 04.1_Kriterienkatalog für Cloudleistungen
  • 04.2_EVB-IT Cloud-AGB
  • 05_EVB-IT Überlassungsvertrag
  • 05.1_EVB-IT Überlassungs-AGB
  • 05.2_EVB-IT Pflege S-AGB
  • 06_Verzeichnis der Auftraggeber (Vertragsanlage 1)
  • 07_Leistungsbeschreibung (Vertragsanlage 2)
  • 08_Leistungsverzeichnis (Vertragsanlage 3)
  • 09_AVV
  • 10_Nutzungsbedingungen Teleservice
  • 11_Erklärung zur Eignung
  • 12_Vordruck Referenzen
  • 13_Erklärung zu Ausschlussgründen
  • 14_Angaben zur Verbesserung der Informationssicherheit
  • 15_Bietergemeinschaftserklärung
  • 16_Erklärung zum Einsatz Dritter

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  • 17_Verpflichtungserklärung
  • 18_Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit
  • 19_Eigenerklärung Russland-Sanktionen
  • 20_Hinweise zur Datenverarbeitung

(Wenn nicht im Einzelnen anders vermerkt jeweils als Version V.1.0)

Die Bieter sind verpflichtet zu kontrollieren, ob ihnen ein vollständiger und lesbarer Satz der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die erzeugte Gesamtsummenabfrage durch die in diesem Vergabeverfahren von den Auftraggebern und der Vergabestelle genutzten Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ automatisch erfolgt. Wertungsrelevant sind jedoch allein die Preisangaben des Bieters in dem Dokument 03_Preisblatt.

Sind Bieter der Auffassung, dass die Vergabeunterlagen Lücken, Unklarheiten, Wider- sprüche und/oder Fehler enthalten, haben sie den Auftraggeber hierauf unverzüglich hin- zuweisen.

1.4. Verfahrensart

Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in ihrer aktuell gültigen Fassung.

Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahrennach § 15 VgV durchgeführt.

1.5. Kommunikation während des Vergabeverfahrens

Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“.

Folglich sind sämtliche Anfragen und Auskünfte elektronisch über diese Nachrichtenfunktion an die oben genannten Vertreter der Vergabestelle zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass telefonische Anfragen oder Auskünfte sowie Anfragen oder Auskünfte per E-Mail oder per Postnicht bearbeitet werden.

1.6. Allgemeines zur Angebotsabgabe

Die Sprache für Unterlagen des Teilnahmeantrages, der Angebotsunterlagen und der Verhandlungen ist Deutsch. Ausgenommen davon sind gebräuchliche Fachbegriffe. Verwendete Abkürzungen, Produktnamen oder Verfahren sind durch die Bewerber/Bieter zu erläutern. Die Bieter können hiervon abweichend Unterlagen oder Angaben in Unterlagen wie Datendokumentationen, technische Datenblätter, Workflow-Diagramme, Grafiken und Netzwerkdiagramme in englischer Sprache einreichen. Die Bieter sind dazu verpflichtet, sämtliche englischsprachigen Unterlagen im Auftragsfall in deutscher Übersetzung einzureichen. Die deutschen Übersetzungen gelten dann vorrangig.Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache einzureichen.

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen über die

Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“

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(https://www.deutsche-evergabe.de).

Eine postalische Einreichung ist nicht zugelassen.

Gemäß § 11 Abs. 3 VgV muss der Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Infor- mationen zur Verfügung stellen über die in einem solchen Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Diese Informationen stehen auf der Ver- gabeplattform „Deutsche eVergabe“https://www.deutsche-evergabe.de/home/supplier bereit.

Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Die Antrags- bzw. Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Vergabeplattform mit dem dort bereitgestellten Antrags- bzw. Angebotsassistenten zu erfolgen. Der Antrags- bzw. Angebotsassistent verschlüsselt den Antrag / das Angebot und ermöglicht die elektronische Übersendung an die Antrags- bzw. Angebotsstelle. Erst nach Ablauf der Antrags- bzw. Angebotsfrist wird der Antrag bzw. das Angebot von der Antrags- bzw. Angebotsstelle an die Vergabestelle übergeben.

Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, insbesondere um Bieterfragen ein- zureichen, Antworten auf von Bietern eingereichte Bieterfragen und weitere etwaige Informationen zu erhalten sowie den Antrag bzw. das Angebot einzureichen, ist es notwendig, dass die Bieter sich auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ registrieren. Nähere Informationen erhalten die Bieter unter https://www.deutsche- evergabe.de/home/supplier.

Bei technischen Fragen zur Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bieter bitte direkt an den IT-Support unter https://www.deutsche-evergabe.de > Kontakt > Technische Unterstützung > Zum Portal für Unternehmen > Kontakt.

1.7. Dateinamen

Die Dateinamenlänge ist auf 100 Zeichen begrenzt.

Erlaubt sind dabei alle Zeichen der Codepage UTF-8 mit Ausnahme der Zeichen:

< (kleiner als)

(größer als)

: (Doppelpunkt)

" (doppeltes Anführungszeichen)

/ (Schrägstrich)

\ (umgekehrter Schrägstrich)

| (senkrechter Strich)

? (Fragezeichen)

  • (Sternchen)

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Diese Vorgaben entsprechen der Windows-Dateinamen-Konvention. Die Nichtbeachtung kann dazu führen, dass ein Antrag/Angebot nicht ordnungsgemäß eingereicht werden kann. Es liegt im Verantwortungsbereich der Bieter, diese Rahmenbedingungen für Dateinamen zu beachten.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

2.1. Auftragsbekanntmachung

Das Vergabeverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die vorliegenden Bieterbedingungen ergänzen die Bekanntmachungen der Auftraggeberin in der Auftragsbekanntmachung. Auf die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen. Bei Widersprüchen zwischen den Ausführungen in der Bekanntmachung und den Ausführungen in den Vergabeunterlagen gilt der Text der Bekanntmachung vorrangig.

2.2. Aufklärung und Nachforderung

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche über den Angebotsinhalt zu führen. Sie behält sich außerdem vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Angaben und Unterlagen aller Art nach- zufordern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben und Unterlagen nicht nachgefordert werden dürfen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach den Zuschlagskriterien betreffen und das betreffende Angebot ausgeschlossen werden muss, wenn entsprechende Angaben/Unterlagen fehlen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

2.3. Zuschlag/Vertragsschluss

Gem. § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.

DerZuschlag erfolgt frühestens 10 Tage nach dieser Information auf das wirtschaftlichste Angebot (vgl. Ziffer 4.2.). Mit Zuschlagserteilung gemäß § 52 VgV, § 127 GWB wird der Vertrag abgeschlossen.

Die Bieter sind bis zum31.12.2024, 24:00 Uhr, Berliner Ortszeit an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).

  1. Einzelheiten zur Angebotsabgabe

Das Angebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen (siehe Ziff. 1.4) zu erstellen.

3.1. Angebotsfrist

Das Angebot ist spätestens bis zu dem folgenden Termin über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ einzureichen (Ende der Angebotsfrist für die Erstangebote):

Mo., 02.12.2024, 12:00 Uhr, Berliner Ortszeit

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Die Bieter sind für die fristgemäße Einreichung ihrer Angebote selbst verantwortlich. Eine verspätete Einreichung des Angebots führt zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, es sei denn, der betreffende Bieter hat die Fristversäumung nicht zu vertreten.

Die hier genannte Frist ist die voraussichtliche Frist und kann bei Bedarf von der Vergabestelle angepasst werden. Maßgeblich ist die in der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ genannte Frist.

Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor, die es den Auftraggebern erlaubt, die Angebotsfrist zu verkürzen.

Nähere Informationen zur Angebotsabgabe sind Ziffer 5 der vorliegenden Unterlage zu entnehmen.

3.2. Checkliste einzureichender Unterlagen

Die nachfolgende Checkliste enthält eine Übersicht über die Vergabeunterlagen. Zudem ist kenntlich gemacht, welche Unterlagen bei der Angebotsabgabe zwingend einzureichen sind.

Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer et- waigen Nachforderung – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung durch den Auftraggeber.

Lfd. Nr.UnterlageZwingend einzureichenZusätzlich
einzureichen,
sofern zu-
treffend
01Bewerbungsbedingungen☐☐
02Angebotsvordruck☒☐
03Preisblatt☒☐
04EVB-IT Cloudvertrag☐☐
04.1Kriterienkatalog für Cloudleistungen☐☐
04.2EVB-ITCloudvertragCloud-AGB☐☐
05EVB-IT Überlassungsvertrag☐☐
05.1EVB-ITDienstleistungsÜberlassungs-AGB☐☐
05.2EVB-IT Pflege S-AGB☐☐
06Verzeichnis der Auftraggeber (Vertragsanlage 1)☐☐
07Leistungsbeschreibung (Vertragsanlage 2)☐☐
08Leistungsverzeichnis (Vertragsanlage 3)☒☐
09AVV (Vertragsanlage 4)☒☐
10Nutzungsbedingungen Teleservice☐☐
11Erklärung zur Eignung☒☐
12Vordruck Referenzen☒☐
13Erklärung zu Ausschlussgründen☒☐
14Angaben zur Verbesserung der Informationssicherheit☒☐
15Bietergemeinschaftserklärung☐☒

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16Erklärung zum Einsatz Dritter☐☒
17Verpflichtungserklärung☐☒
18Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit☒☐
19Eigenerklärung Russland-Sanktionen☒☐
20Hinweise zur Datenverarbeitung☐☐

Neben den in der Liste genannten Unterlagen reichen die Bieter erforderliche Nachweise, Konzepte o.ä. ggf. auf separaten Blättern ein, soweit hierzu kein Formular zur Verfügung gestellt wird.

In der Unterlage „02_Angebotsvordruck“ ist durch den Bieter zu befüllen und in Textform gezeichnet mit dem Angebot einzureichen.

Weitere Änderungen in dem Dokument dürfen durch den Bieter nicht vorgenommen werden und führen ggf. zu einem Ausschluss des Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.

3.3. Aufteilung der Leistung in Lose

Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt.

3.4. Optionen

Es sind keine Optionen vorgesehen.

3.5. Nebenangebote / Änderungen an den Vergabeunterlagen

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Bieter sind gehalten, die von dem Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen für die Abgabe ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen der Bieter an den eigenen Eintragungen sind zweifelsfrei kenntlich zu machen und müssen eindeutig sein.

Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bieter werden nicht anerkannt und dürfen nicht in das Angebot einbezogen werden. Ein Verweis der Bieter auf solche Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führen.

3.6. Aufwandsentschädigung

Die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am vorliegenden Vergabeverfahren werden nicht vergütet.

3.7. Preisblatt

Hinweis: Bei der Unterlage „03_Preisblatt“ handelt es sich um eine selbstrechnende Excel-Tabelle, die durch den Bieter nur in markierten Zellen auszufüllen ist.

Die von dem Bieter eingetragenen Preis werden durch die selbstrechnende Tabelle Zu einem Gesamtpreis addiert. Dieser Gesamt-Angebotspreis (brutto) ist für die Angebotswertung maßgeblich. Sofern der Bieter eine Leistung kostenlos (null Euro) anbietet, ist dies im Preisblatt so zu vermerken.

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Die in der Unterlage „03_Preisblatt“ vom Bieter einzutragenden Preise, sind für den Bieter im Falle eines Zuschlags verbindlich und werden Grundlage der vertraglichen Vergütung. Die Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben des Bieters und Auftragnehmers bleibt selbstverständlich unberührt.

3.8. Konzepte

Die Bieter reichen mit ihrem Angebot die in dem Leistungsverzeichnis bezeichneten Konzepte mit gesonderter Anlage ein.

Die Konzepte müssen den Anforderungen aus Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis entsprechen; ein Abweichen von den Anforderungen kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV als Änderung der Vergabeunterlagen zu werten sein und den zwangsläufigen Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Die Inhalte der Konzepte ergibt sich aus diesen zugeordneten Anforderungen.

3.9. Leistungsverzeichnis

Die Bieter reichen mit ihrem Angebot das vollständig ausgefüllt Leistungsverzeichnis ein. Die dortigen Eintragungen der Bieter gelten im Auftragsfall verbindlich.

3.10. Verbesserung der Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber

Der Bieter ermittelt, ob und zu welchem Anteil des Gesamtauftragsvolumens die von ihm angebotene Leistung die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber verbessert. Den ermittelten prozentualen Anteil gibt der Bieter in seinem Angebot an (Formblatt „14_Angaben_Informationssicherheit“). An die Einhaltung mindestens des angegebenen Umfangs ist der Bieter bzw. Auftragnehmer im Auftragsfall gebunden.

Der Bieter stellt überdies in einer Übersicht dar, welche Leistungsinhalte zu einer Verbesserung der Informationssicherheit der Auftraggeber führen. Hierzu ist das Formblatt „14_Angaben_Informationssicherheit“ zu verwenden.

3.11. AVV

Der Bieter reicht mit seinem Angebot die von ihm ergänzte AVV (Anlage 4 zum Vertrag) ein. Das Dokument ist an den zu ergänzenden Stellen gekennzeichnet.

3.12. Voraussichtliche Termine und Fristen im Verfahren

Für die Durchführung und den Ablauf des Vergabeverfahrens wurden folgende Termine und Fristen als voraussichtlich geplant; eine Anpassung der Termine im späteren Verfahren ist möglich.

Angebotsphase
Versendung der Bekanntmachung zurFr., 15.11.2024
Veröffentlichung der Ausschreibung

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Ablauftermin BieterfragenDi., 265.1211.2024,1624:00 Uhr
Ablauf AngebotsfristMo., 02.12.2024, 12:00 Uhr
Zuschlagserteilung
Vorabinformation der BieterMo., 09.12.2024
ZuschlagserteilungFr., 20.12.2024

3.13. Nachrichten im Vergabeverfahren

Bieterfragen sind bis zu den oben genannten Fristen

über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform

„Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de)

an die Vertreter der Vergabestelle zu stellen.

Der Auftraggeber wird eingegangene Bieterfragen beantworten und die Antworten über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ anonym für alle Bieter bereitstellen. Auch die Fragestellung selbst wird durch den Auftraggeber veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen derart zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen. Eine Umformulierung der jeweiligen Fragestellung zum Zweck der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle vor.

3.14. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe

Interessierte Unternehmen können am Vergabeverfahren auch als Bietergemeinschaft teilnehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden im Auftragsfalle gemeinschaftlich Auftragnehmer. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen und eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserbringung übernehmen. Hierfür ist die Unterlage „Bietergemeinschaftserklärung“ einzureichen.

Eine beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an etwaige Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber mit Einreichung des Angebots anzuzeigen. Hierfür ist die Unterlage „Erklärung zum Einsatz Dritter“ einzureichen. Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile unter Verwendung des der Unterlage „Erklärung zum Einsatz Dritter“ erst in der Angebotsphase anzugeben.

Interessierte Unternehmen können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). Hierfür ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ vom eignungsleihenden Unternehmen ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe ist mit dem Angebot auch bereits das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ und „Erklärung zu Ausschlussgründen“ ausgefüllt für das eignungsleihende Unternehmen einzureichen. Teil B der „Erklärung zur Eignung“ ist vom eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in

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welchem sich der Bieter bzw. die bzw. Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.

  1. Prüfung abgegebener Angebote

Es wird nach den unter Ziffer 4.12. beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, auf das der Zuschlag erfolgt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots , sowie die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien ergibt sich auch aus dem Blatt Wertungsmatrix in dem Dokument 08_Leistungsverzeichnis. Dokument 02.1_Bewertungsmatrix. Die Matrix ist nicht von den Bietern zu befüllen und dient nur der Veranschaulichung und der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle.

4.1. Eignungskriterien

Der Auftrag darf nur an geeignete Bieter vergeben werden.Geeignet sind Bieter, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fach- kunde und Leistungsfähigkeit besitzen, nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind und keinen Russland-Bezug im Sinne der Vorschrift Art. 5k VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 23 VO (EU) 2022/576 aufweisen.

Zum Nachweis, dass der Bieter keinen Russland-Bezug im Sinne der Vorschrift Art. 5k VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 23 VO (EU) 2022/576 aufweist, ist das Dokument „19_Eigenerklärung_Russland-Sanktionen“ vollständig ausgefüllt einzureichen.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

Zum Nachweis der Eignung ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ und das Formblatt „Erklärung Ausschlussgründe“ von jedem Bieter ausgefüllt einzureichen. In beiden Formblättern sind ggf. Mindestanforderungen formuliert, deren Nichterreichen zum Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren führt.

Bei Bietergemeinschaften ist Teil A des Formblatts „Erklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und Teil B des Formblatts „Erklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitgliedes beruft. Zum Nachweis ist jeweils eine Erklärung zur Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Bei einer „Eignungsleihe“ ist Teil A des Formblatts „Erklärung zur Eignung“ von jedem eignungsleihenden Unternehmen und Teil B des Formblatts „Erklärung zur Eignung“ von jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.Zum Nachweis ist jeweils eine Erklärung zur Eignung für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das eignungsleihende Unternehmen einzureichen.

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Die Unterlage Formblatt „Erklärung Ausschlussgründe“ ist durch jedes einzelne Unter- nehmen, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als eignungsleihendes Unternehmen Teil des Angebots ist, ausgefüllt einzureichen.

Die Unterlage Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage Formblatt „Erklärung zum Einsatz Dritter“ ist bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage Formblatt „Verpflichtungserklärung“ ist durch jedes eignungsleihende Unternehmen ausgefüllt einzureichen.

Vom Auftraggeber aufgestellte Eignungskriterien sind:

4.1.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist von jedem Bieter neben den in Ziff. 4.1 genannten Erklärungen einzureichen:

 Nachweis über die Eintragung im einschlägigenBerufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. (Nachweis mittels Vorlage des Handelsregisterauszugs (oder Äquivalent) nicht älter als sechs Monate ab Einreichung des Angebots als Kopie/Scan.)

4.1.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

4.1.2.1. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. je Schadensfall mit aktueller Gültigkeit; alternativ Eigenerklärung gem. Ziff. 2.1 07_Erklärung_zur_Eignung.

4.1.2.2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (oder der Bietergemeinschaft) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 netto. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung in Formular 07_Erklärung_zur_Eignung.

4.1.3. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

a. Projektmitarbeitende Der Bieter gibt eine Eigenerklärung darüber ab, dass ihm im Auftragsfall das zur Auftragsausführung erforderliche Personal zur Verfügung steht. Dabei müssen mindestens 5 IT-Fachkräfte für die Umsetzung der Implementierung zur Verfügung stehen und mindestens 5 Fachkräfte zusätzlich für den Support. Das eingesetzte Personal muss über nachweisbare Fachkenntnis im Bereich PACS und KI- Lösungen in der Radiologie verfügen.

b. Referenzen

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Der Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Einreichung der vollständig ausgefüllten in Ziff. 3.4 genannten Erklärungen und zusätzlich durch das vollständig ausgefüllte Formblatt „Referenzen“.

In diesem Formblatt benennt der Bieter mindestens drei Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Aufträge mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des Empfängers. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung diesem Auftrag derart ähneln, dass eine fundierte Beurteilung der Fähigkeiten des Bieters im Hinblick auf diesen Auftrag erfolgen kann.

Sämtliche in dem Formblatt abgefragten Informationen sind anzugeben; fehlende Informationen können zum Ausschluss eines Bieters von dem weiteren Verfahren führen.

4.2. Zuschlagskriterien

Zur Auswahl des Vertragspartners wird nach den folgend beschriebenen Kriterien daswirt- schaftlichste Angebot ermittelt, auf das im Anschluss der Zuschlag erfolgt.

Die Angebotsbewertung erfolgt mittels der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018.

Bei der einfachen Richtwertmethode nach UfAB dient das Verhältnis aus Leistungspunkten (L) und Preis (P) als Bewertungsgrundlage. Bei der Bewertung erhält der Bieter mit der höchsten Kennzahl (Z) den Zuschlag. Preis und Leistung werden bei dieser Methode gleich gewichtet. Kommt es nach Wertung aller Zuschlagskriterien zu einer gleichen Punktzahl, entscheidet der niedrigste Preis.

Die Nachweise über Wertungskriterien werden durch die Angaben in „03_Preisblatt“ und durch die Eintragungen in „07_Leistungsverzeichnis“, ggf. ergänzt durch diesbezügliche Anlagen, erbracht.

Preis und Leistung werden mit gleicher Gewichtung gegenübergestellt.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Z = L / P

Z = Kennzahl des Angebotes

L = Summe der Leistungspunkte des Angebots aus den Angaben des Bieters gemessen an den qualitativen Wertungskriterien.

P = Angebotene Gesamtkosten

Zuschlagskriterien sind neben dem Preis die nachfolgend aufgeführten qualitativen Kriterien:

Leistung:

Für die zu beschaffenden Leistungen werden die Leistungspunkte auf Basis einer Bewertungsmatrix erhoben. Die Bewertungsmatrix ist in das Leistungsverzeichnis

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integriert. Die Leistungspunkte, die jeder Bieter erhält und die jeder Bieter maximal erhalten kann, ergeben sich aus dieser Matrix.

Die Leistungsbewertung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien gem. Leistungsverzeichnis. Die Bewertungskriterien betreffen sowohl zwingende als auch nicht-zwingende Anforderungen. Der Erfüllungsgrad zu den Bewertungskriterien wird nach den folgenden Maßstäben beurteilt und entsprechend mit Bewertungspunkten bewertet. Welcher Maßstab bei einem Einzelkriterium angewendet wird, ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. In Einzelfällen sind die zu bewertenden Kriterien gewichtet; die Gewichtung ist im Leistungsverzeichnis in der Spalte „Gewichtungsfaktor“ vermerkt. Zur Wertung eines so gewichteten Kriteriums wird die erreichte Punktzahl je Anforderung mit dem angegebenen Faktor multipliziert.

Innerhalb des Leistungsverzeichnisses ist durch die Bieter zu allen dort aufgeführten Kriterien Stellung zu nehmen. Eine Nichtbeantwortung eines Bewertungskriteriums (B1 und/oder B2/B3) wird mit 0 Punkten bewertet, eine Nichtbeantwortung bzw. Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums (A) führt zum Ausschluss des Angebots.

Zudem sind alle geforderten Konzepte einzureichen. Sofern ein Konzept zu einem Ausschlusskriterium nicht eingereicht wird, ist das Angebot ggf. von der Wertung auszuschließen. Die von den Bietern eingereichten Konzepte werden anhand der ihnen zugeordneten Anforderungen des LV bewertet; eine separate Bewertung der Konzepte findet nicht statt.

Die Beurteilung kann auch vergleichend vorgenommen werden, insbesondere innerhalb einer der festgelegten Punktekategorien.

Es kommen kriterienbezogen die im Leistungsverzeichnis (Blatt: „Wertungskriterien“) dargestellten Wertungsmaßstäbe zur Anwendung.

  1. Ergänzende Bemerkungen

5.1. Vertrauliche Angaben und Geheimhaltung

Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile des Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.

Mit Einreichung des Angebots verpflichten sich alle Beteiligten, die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden. Jeder Bieter hat über die ihm bei der Erstellung der Angebotsunterlagen bekannt gewordenen Informationen und Kennt- nisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vergabe- verfahrens.

Von jedem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und bei „Eignungsleihe“ von jedem eignungsleihenden Unternehmen, ist die Unterlage „Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit“ auszufüllen und einzureichen.

5.2. Datenschutz

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Vergabeverfahren: „Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System“ Unterlage: Bewerbungsbedingungen Version: 1.30

Die Bieter sind im Hinblick auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch sie an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter die betroffenen Per- sonen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und Dritte und deren Ver- arbeitung für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information durch den Auftraggeber erfolgt nicht.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabe- verfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform, Rechtsanwaltskanzlei) bedient und ggf. die an den Auftraggeber übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese externen Dienstleister zur Verarbeitung ausschließlich für den Zweck des Vergabeverfahrens weitergibt.

In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlage „Hinweise zur Datenverarbeitung“ hingewiesen.

5.3. Bedenken zur Ausführung

Vor Abgabe des Angebots hat sich der Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Vergabeunterlagen sowie der geforderten Leistungen eigen- verantwortlich und ausführlich zu informieren.

Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Auftrags kennt und erfüllt. Eventuelle Bedenken und Unklarheiten des Bieters bezüglich der Aus- legung der Vergabeunterlagen und der späteren Ausführung der Leistung muss der Bieter vor Angebotsabgabe klären.

5.4. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur für die Erstellung des Angebots durch den Bieter ver- wendet werden.

5.5. Parallelbewerbung

Ist ein Bieter dieser Ausschreibung zur gleichen Zeit als Nachunternehmer innerhalb dieser Ausschreibung für einen anderen Bieter tätig, können die Angebote von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, wenn anzunehmen ist, dass durch Kenntnis des Inhalts der gegenseitigen Angebote der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet ist und diese Vermutung von den Bietern nicht widerlegt werden kann.

** Ende der Bewerbungsbedingungen **

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