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| Asklepios Service IT GmbH | |
|---|---|
| Geschäftsführung | |
| Paul-Ehrlich-Str. 1 | |
| 22763 Hamburg | |
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| Offenes Verfahren (VgV) Vergabenummer: 795-23 II Leistungsbeschreibung Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System Version 1.20,1528.11.2024 |
Zusammenfassung: Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete
Leistung im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers
zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gender-Disclaimer: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument sowie den Anlagen das
generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten
Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich
gemacht – auf alle Geschlechter.
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines .............................................................................................................. 4
1.1 Einleitung ............................................................................................................. 4
1.2 Kurzportrait Auftraggeber ....................................................................................... 4
1.3 Leistungszeitraum.................................................................................................. 5
Anforderungen an die bereitzustellende Software .................................................................... 6
2.1 Allgemeine Anforderungen ...................................................................................... 6
2.1.1 Potenziale der KI ................................................................................................. 7
2.1.2 Herausforderungen bei der Integration .................................................................... 8
2.1.3 IT-Landschaft bei Asklepios ................................................................................... 8
2.1.4 Grundsätzliche Anforderungen ............................................................................... 9
2.1.4.1 Grundlegender Aufbau und Systemanforderung: ..................................................... 9
2.1.4.2 Anforderungen an Algorithmen & KI: .................................................................. 10
2.1.5 Spezifische Leistungsanforderungen ...................................................................... 11
2.1.6 Mengengerüst und Kenndaten .............................................................................. 11
2.1.7 Mengengerüst ................................................................................................... 11
2.1.8 Perspektivischer Ausbau ..................................................................................... 12
2.2 Technische Prozessschritte / Ablauf / Funktionsweise: ................................................ 12
2.3 Klinische Anwendungsfälle ..................................................................................... 14
2.3.1 Anwendungsfall1 - CT Detektion von zerebralen Durchblutungsstörungen (Schlaganfall/Infarkt/ASPECT Score) ............................................................................. 14
2.3.2 Anwendungsfall 2 – CT Detektion von intrakraniellen Blutungen (SAB)........................ 15
2.3.3 Anwendungsfall 3 - Röntgen Frakturerkennung ....................................................... 16
2.3.4 Anwendungsfall 4 – Röntgen Thorax Analyse (Pneumothorax, Pneumonie, Rundherd) ... 16
2.3.5 Anwendungsfall 5 - MRT Volumen Analyse bei Demenzdiagnostik ............................... 17
2.3.6 weitere KI Anwendungen für weiteren Ausbau: ....................................................... 18
Implementierung, Rollout und Customizing ......................................................... 20
3.1 Abnahme ........................................................................................................... 20
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Sonstige Leistungen ............................................................................................ 24
4.1 Pflege und Support .............................................................................................. 24
4.2 Schulung ............................................................................................................ 25
4.3 Zusatzleistungen ................................................................................................. 26
IT-Infrastruktur der Auftraggeber ...................................................................... 27
Projektorganisation und Ablauf für die Einführung eines CDSS ...................................................... 31
Strukturelle Projektorganisation ............................................................................................ 31
Unterstützung durch den Auftraggeber .................................................................................... 32
Allgemeine Leistungsanforderungen .................................................................... 33
7.1 Förderfähigkeit der Vertragsleistungen .................................................................... 33
7.2 KHZG-Muss-Kriterien ............................................................................................ 33
7.3 Allgemeine technische und funktionale Anforderungen ............................................... 34
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Allgemeines
1.1 Einleitung
Die vorliegenden Unterlagen zum Projekt „Radiologisches Clinical Decision Support Systems mit
automatisierter Benachrichtigung“ beschreiben die Anforderungen der Asklepios an die im
Auftragsfall vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung. Im Auftragsfall werden die
Leistungsbeschreibung, sowie die weiteren Vergabeunterlagen Vertragsbestandteil und definieren
die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.
Der Vertrag gilt insoweit als Rahmenvereinbarung, als dass die Anbindung der einzelnen Kliniken an
die Anwendungsfälle nach Bedarf auf Abruf der Auftraggeber erfolgt. Als Mindestabnahmemenge
wird vereinbart: Je Klinik wird mindestens ein Anwendungsfall angebunden und konfiguriert.
Die zentrale Installation der On-premise-Software ist fest beauftragt und bedarf keines gesonderten
Abrufs durch die Auftraggeber. Die Pflege- und Supportleistungen werden ebenfalls nicht gesondert
abgerufen, sondern vom AN mit den Cloudleistungen erbracht.
Zur Überlassung und Implementierung der On-premise-Software gelten die Bedingungen des EVB-IT
Überlassungsvertrags. Für die Cloudleistungen gilt der EVB-IT Cloudvertrag.
1.2 Kurzportrait Auftraggeber
Asklepios ist als Auftraggeber heute mit rund 170 Einrichtungen, mehr als 31.000 Betten und 67.000
Mitarbeitenden ein führender digital ausgerichteter Gesundheitskonzern in Deutschland. Jährlich
werden mehr als zwei Millionen Patienten behandelt. Der Unternehmensverbund deckt damit das
gesamte Versorgungsspektrum medizinischer Leistungen ab: neben der Maximal-, Grund-, Regel-
und Schwerpunktversorgung sind Fachkrankenhäuser mit besonderen Spezialgebieten weit über die
jeweilige Versorgungsregion hinaus tätig. Patienten werden mit einem ganzheitlichen integrierten
Ansatz über den gesamten Behandlungszyklus begleitet und stehen immer im Zentrum von
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Asklepios. Auftraggeber (im Folgenden gemeinsam auch als „AG“ bezeichnet) dieser Leistung sind
die Asklepios-Klinikträgergesellschaften gemeinschaftlich, einzeln bezeichnet in der Vertragsanlage
Nr.1.
Die Asklepios Service IT GmbH betreibt und betreut als interner Dienstleister der Auftraggeber eine
Vielzahl von Systemen und Verfahren für die komplette Asklepios Kliniken Gruppe. Im innovativen
Umfeld der Healthcare IT übernehmen wir, neben dem Betrieb unserer Rechenzentren, die Projekt-
und Anwendungsbetreuung von Krankenhausinformationssystemen, digitaler Bildverarbeitung
sowie eHealth-Lösungen.
Es werden ein EVB-IT Cloudvertrag und ein EVB-IT Überlassungsvertrag nach den in den
Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen abgeschlossen.
1.3 Leistungszeitraum
Als Leistungszeitraum sind die Jahre 2025-2028 geplant. Die Lieferung, die Implementierung und
Inbetriebnahme des geforderten Gesamtsystems muss bis zum 31.10.2025 erfolgen. Der Vertrag zur
Bereitstellung der Cloudleistungen wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen; der
Vertrag verlängert sich automatisch nach den Regelungen in EVB-IT Cloudvertrag.
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Anforderungen an die bereitzustellende Software
Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens,
basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein radiologisches Clinical Decision Support
Systems (CDSS).
Das CDSS wird die Anforderungen des Fördertatbestands 4 (FTB4) des KHZG sowie der EU-
Medizinprodukteverordnung (MDR) erfüllen und die klinische Entscheidungsfindung durch die
Analyse umfangreicher Gesundheitsdaten unterstützen. Ziel ist es, den medizinischen Nutzen für
Patientinnen und Patienten zu maximieren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
2.1 Allgemeine Anforderungen
In jüngster Zeit hat die Leistungsfähigkeit von Deep-Learning-Algorithmen bei Computer-Vision-
Aufgaben das Einsatzspektrum von künstlicher Intelligenz (KI) in der Radiologie revolutioniert. Deep
Learning Methoden wie Convolutional Neural Networks sind deutlich effizienter und stabiler in der
Analyse als frühere Anwendungen. Gerade der Bereich der radiologischen Bildanalyse ist nicht nur
in der wissenschaftlichen Analyse, sondern auch im klinischen Alltag ein sehr vielversprechendes
Anwendungsgebiet. Dies zeigt sich allein daran, dass bis 2020 58 % der in den USA und 53 % der in
Europa auf den Markt gebrachten medizinischen KI-Systeme in der Radiologie eingesetzt werden
[Muehlematter UJ, et al. 2021]. KI-Systeme sollen Radiologen bei der Erkennung von Anomalien,
der Priorisierung dringender Fälle und der Verbesserung der diagnostischen Genauigkeit
unterstützen. Die am häufigsten eingesetzten Anwendungen sind die Segmentierung und
Klassifizierung oder die Identifizierung von Bildinhalten oder Veränderungen. In zahlreichen und in
jüngster Zeit exponentiell zunehmenden wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich die KI-
gestützte Bildsegmentierung oder -analyse in vielen klinischen Anwendungsfällen als schnell,
zuverlässig und ähnlich sensitiv wie die Interpretation durch radiologische Experten erwiesen.
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2.1.1 Potenziale der KI
Entsprechend trainierte KI-Algorithmen sind in der Lage, feinste Details in Bildern oder Bildserien
konsistent zu erkennen. Durch den parallelen Einsatz solcher Algorithmen kann die Gefahr
menschlicher Fehler reduziert werden. So ist z.B. die Detektion von akuten oder inzidentellen
Lungenarterienembolien durch KI schneller und insbesondere bei CT-Untersuchungen zu anderen
Zwecken auch sicherer als die alleinige menschliche Befundung. Durch die in der Regel sehr
schnelle Verarbeitungszeit kann die Zeit zwischen Bildaufnahme und Diagnose verkürzt werden, da
der KI-Algorithmus Auffälligkeiten sicher und schnell erkennen kann. KI-basierte Assistenzsysteme
tragen somit aktiv zur Priorisierung kritischer Fälle bei. Untersuchungen mit relevanten
Auffälligkeiten können in der Befundung priorisiert werden, was insbesondere in Notfallsituationen
oder bei hohem Arbeitsaufkommen von großem Vorteil ist. Insbesondere bei akuten
Gefäßverschlüssen der hirnversorgenden Gefäße oder bei intrakraniellen Blutungen kann eine
frühzeitige Erkennung und Einordnung durch die KI die Diagnosegeschwindigkeit und die
Behandlung entscheidend beeinflussen.
Gerade in der Notfalldiagnostik im Bereitschaftsdienst, wo häufig weniger erfahrene Ärzte
eingesetzt werden, kann die Unterstützung durch KI-Auswertungen die Fehlerrate deutlich senken
und den Leistungsdruck reduzieren. Durch die Automatisierung der Bildanalyse können
Routineaufgaben oder aufwändige anatomische Segmentierungen oder Befundvergleiche reduziert
werden. Der Radiologe kann sich auf medizinisch anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren. Die
Anzahl der Untersuchungen in der Radiologie steigt kontinuierlich, wobei die Anzahl der zu
betrachtenden Bilder pro Serie durch höher auflösende Systeme und die Anzahl der
Untersuchungen pro Schicht durch immer schnellere Systeme ebenfalls zunimmt. Dem steht
insbesondere in der Krankenhauslandschaft eine sinkende Anzahl verfügbarer Radiologen,
insbesondere spezialisierter und erfahrener Radiologen, gegenüber. Durch schnellere Bearbeitung
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und effizientere Abläufe können die meist knappen Ressourcen besser genutzt und die Qualität der
Versorgung gesteigert werden. Dies gilt auch für Kliniken oder Abteilungen, die im Rahmen der
Notfallversorgung zeitweise nicht vollständig fachradiologisch versorgt sind oder in denen viele
Untersuchungen gleichzeitig anfallen und eine befundbezogene Priorisierung die Versorgung
sicherer und schneller machen würde.
2.1.2 Herausforderungen bei der Integration
Die Einführung von KI-basierten Analysesystemen in den klinischen radiologischen Alltag hinkt
bisher den publizierten Möglichkeiten hinterher. Dabei hat die Einführung von KI-basierten
Bildanalysealgorithmen in der Radiologie zu erwartende positive Effekte auf die Arbeitsabläufe bei
der Bildanalyse und -interpretation, auf die Arbeitsbelastung der Radiologen und auf die Qualität
und Effizienz der Patientenversorgung und nicht zuletzt auch auf die Kosten durch
Effizienzsteigerung. Ein grundsätzliches Problem ist bisher die nahtlose Integration von KI-
Ergebnissen in den klinischen Workflow im PACS bzw. die Befundübernahme in das RIS.
Grundsätzlich sollte die Einführung einer KI-Bildanalyse den bestehenden technischen und
klinischen Workflow möglichst wenig verändern, allenfalls beschleunigen.
2.1.3 IT-Landschaft bei Asklepios
Die aktuelleIT-Landschaft des AG unterstützt verschiedene Prozesse in der Administration,
Krankenversorgung und Forschung. Wichtige klinische und administrative Systeme wie
Krankenhausinformationssysteme “KIS” (M-KIS, Orbis), SAP Data Warehouse (BW), sowie
Subsysteme für Radiologie, Labor und Kardiologie sind im Einsatz. Die zentrale Infrastruktur wird
durch Rechenzentren in Hamburg betrieben, während die Kommunikation der Daten über eine
bestehende Kommunikationsserver-Landschaft (Cloverleaf der Firma Health Comm) und den HL7
V2-Standard erfolgt.
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2.1.4 Grundsätzliche Anforderungen
Der Auftragnehmer (AN) wird das CDSS bereitstellen, die Integration in die bestehende
Infrastruktur übernehmen und verantwortlich für den Betrieb und die Wartung des CDSS sein.
Das CDSS muss die nachfolgend aufgeführten Funktionen aufweisen und Anforderungen
erfüllen:Das CDSS übermittelt über einen beim AGzentral installierten Gateway-Server,
welcher für alle 30 Standorte mit eigener Radiologie im Asklepios-RZ installiert ist, die
Bilddaten datenschutzkonform pseudonymisiert an dieCloud des AN. Dort werden die
Daten von dem entsprechendem KI-Algorithmus prozessiert und die Ergebnisse (DICOM,
HL7) über den Gateway-Server zu den Systemen des AG übermittelt.
Die Administration und Konfiguration für Workflows erfolgt dabei an zentraler Stelle.
Die Nutzung für weitere Standorte des AG ohne eigene Radiologie für beispielsweise
mitgebrachte Bilddaten zur Zweitanalyse muss möglich sein.
Der Auftragnehmer liefert und implementiert den zentral installierten Gateway-Server (on-
premise) und stellt das CDSS als SaaS in Form einer Cloudlösung zur Verfügung.
Interoperabilität: Die nahtlose Integration in die vorhandene Systemlandschaft mit
Deepunity und Sectra-PACS, sowie Orbis RIS und Medavis RIS muss gewährleistet sein.
Regulatorische Anforderungen: Die Anforderungen an KHZG FTB4 müssen erfüllt werden.
Die Vorgaben aus der DSGVO, dem SGB V und der MDR müssen eingehalten werden.
Zukunftsfähigkeit: Das CDSS muss skalierbar und erweiterbar sein, um künftige
Entwicklungen und Anforderungen im Gesundheitswesen abdecken zu können. Hierzu gilt
die Erweiterung der Use-Cases durch neue Algorithmen, sowie auch die Unterstützung
künftiger Kommunikationsstandards.
2.1.4.1Grundlegender Aufbau und Systemanforderung:
Bilddaten vom AG werden über ein im Rechenzentrum installiertes Gateway in der VM-Ware-
Umgebung des AG datenschutzkonform (Entfernung aller personenbezogener Daten außer
unbedingt für den Algorithmus notwendig, wie Größe, Gewicht, Alter) an die Cloud übergeben.
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Hierbei wird die Mandantentrennung der Klinikstandorte durch ein entsprechendes Konzept
umgesetzt.
Die Anforderungen an § 393 SGB V müssen durch den Cloud Anbieter eingehalten werden.
Die Berechnung des CDSS erfolgt in der Cloud, welche vom AN bereitgestellt wird und übermittelt
die Ergebnisse über das Gateway zurück an die Systeme des AG.
Die vorhandene Systemlandschaft muss berücksichtigt und integriert werden:
o PACS: 24x Deepunity PACS, 1x Sectra PACS (6 Standorte)
o RIS: 24x Orbis RIS, 6x Medavis RIS
Die gesamte HL7-Kommunikation erfolgt über den zentralen Kommunikationsserver im
Rechenzentrum. Die Anbindung der Bilddaten wird über die PACS-Systeme der jeweiligen Standorte
abgebildet, welche über eine Netzwerkanbindung an das Asklepios-Rechenzentrum verfügen.
2.1.4.2Anforderungen an Algorithmen & KI:
- Die eingesetzten Algorithmen und KI-Funktionen des CDSS müssen, soweit rechtlich
erforderlich, gemäß den regulatorischen Anforderungen des MDR zertifiziert sein.
- Die erforderlichen MDR-Zertifizierungen der eingesetzten Software wird den Auftraggebern
spätestens drei Monate vor dem Fertigstellungstermin übergeben. Können die
Zertifizierungen nicht rechtzeitig übergeben werden, berechtigt dies die Auftraggeber ganz
oder teilweise zur außerordentlichen Kündigung.
- Der AN testet jeden Algorithmus vor dessen Live-Einsatz auf Wunsch des AG.
-
Falls die Ergebnisse unzureichend sind, etwa(bei einer Sensitivität und Spezifität von unter
70 %), ist der AN auf Wunsch des AG dazu verpflichtet, ein anderes Modell einzusetzen,
wenn eine Mangelbeseitigung nicht auf andere Weise kurzfristig möglich ist.
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- Ergebnisse müssen nachvollziehbar/überprüfbar sein. Der AN setzt Explainable-AI-
Methoden ein um die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit sicherzustellen, um die
Entscheidungen der KI zu erklären und Vertrauen beim ärztlichen Personal zu schaffen.
- Die Qualität der Algorithmen muss wissenschaftlich validiert sein.
- Die KI-Ergebnisse müssen an das jeweilige Standort-PACS inkl. Anzeige der AI-Finding
zurückübermittelt werden, damit kein Programmwechsel notwendig ist und die Anwender
direkt neben den Originaldaten die Ergebnisse der KI im PACS-Viewer betrachten können.
- Ergebnisse und Warnmeldungen des CDSS müssen zur weiteren Verwendung an das RIS
übertragen werden, damit eine Priorisierungsfunktion im RIS und Anzeige AI-Findings in der
Arbeitsliste umgesetzt werden kann.
2.1.5 Spezifische Leistungsanforderungen
Die weiteren technischen und spezifischen Leistungsanforderungen sind der Anlage 1 (Excel-Tabelle,
„Leistungsverzeichnis“) zu entnehmen.
2.1.6 Mengengerüst und Kenndaten
Das Projekt wird über das Krankenhauszukunftskonzept gefördert und beinhaltet 30 Asklepios-
Kliniken mit eigener Radiologie, die bis zum 31.12.2025 erfolgreich umgesetzt werden müssen, indem
je Standort mindestens ein Algorithmus (Anwendungsfälle 1 bis 5) konfiguriert und getestet ist. Mit
Umsetzung des Ausschreibungsinhalts in den Asklepios Kliniken erhalten auch alle weiteren
Asklepios-Standorte die Option Daten über die KI verarbeiten zu können.
2.1.7 Mengengerüst
Die Bedarfsmenge zur Kalkulation der erforderlichen Algorithmen und Studien befindet sich in der
„Anlage Leistungsverzeichnis“. Die dort aufgeführten Mengen werden als Gesamtpaket beauftragt,
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so dass die einzelnen Studien durch Abrufe durch die Auftraggeber „verbraucht“ werden. Das
beauftragte Studienkontingent unterliegt keinem Verfallsdatum.
2.1.8 Perspektivischer Ausbau
Das bis hierhin angegebene Mengengerüst ist im Ausschreibungsrahmen umzusetzen. Darüber
hinaus wird ein perspektivischer Ausbau der KI-Lösungen als auch die Hinzunahme von Standorten
angestrebt.
Der Auftragnehmer wird die Auftraggeber bei der Umsetzung dieser perspektivischen Vorhaben
unterstützen, insoweit er dazu in der Lage ist.
2.2 Technische Prozessschritte / Ablauf / Funktionsweise:
Alle für das CDSS relevanten Untersuchungen werden entweder aus dem PACS oder direkt von der
Modalität automatisch an das CDSS gesendet, ohne dass ein Radiologe oder MTR manuell
entscheiden muss, ob eine Untersuchung gesendet werden soll oder nicht. Von besonderer
Bedeutung ist die Integration verschiedener KI-Algorithmen in den radiologischen Workflow. Damit
die jeweils passende Untersuchung automatisch dem spezialisierten Algorithmus zugeführt wird, ist
eine Plattformlösung erforderlich, die KI-Anwendungen verschiedener Entwickler integriert, um ein
breites und je nach Abteilung oder Klinik unterschiedliches Spektrum klinischer Szenarien
abzudecken. Algorithmen müssen bei Bedarf gewechselt werden können, wenn ein Algorithmus im
eigenen Kollektiv nicht leistungsfähig ist oder sich das Behandlungsspektrum ändert. In der
Situation eines großen Konzerns mit vielen Standorten und sehr unterschiedlichen
Versorgungsstufen ist eine flexible Nutzung unabhängig vom Standort erforderlich.
Einzelinstallationen unterschiedlicher Algorithmen ohne Integration in eine Plattform mit
Workflowsteuerung sind hier nicht zielführend.
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Abbildung 1: Schematische Darstellung
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2.3 Klinische Anwendungsfälle
Die nachstehenden Bereiche der diagnostischen Bildgebung sind für die Implementierung der KI-
Lösung von entscheidender Bedeutung und müssen mit der Einführung der Gesamtlösung im
Funktionsumfang enthalten sein.
Von den ausgewählten Lösungen wird prinzipiell erwartet, dass sie die Abläufe in der
radiologischen Abteilung bei gleicher oder besserer Qualität im Vergleich zur derzeitigen Praxis
rationalisiert. Beispiele für Qualitätsverbesserungen können sicherere und schnellere Diagnosen
sowie effizientere klinische Arbeitsabläufe sein. Der Validierungsprozess
(ändern/akzeptieren/ablehnen) erfolgt in den PACS-Systemen. Für den Einsatz sind nur CE-
gekennzeichnete, marktreife Algorithmen auf der Grundlage von KI einzusetzen.
2.3.1 Anwendungsfall1 - CT Detektion von zerebralen Durchblutungsstörungen
(Schlaganfall/Infarkt/ASPECT Score)
Der Schlaganfall stellt in den westlichen Industrieländern nach Myokardinfarkten und Malignomen
die dritthäufigste Todesursache dar und ist die am häufigsten zur dauerhaften Invalidität führende
Erkrankung. Jede Verzögerung einer Behandlung kann dazu führen, dass Hirngewebe unrettbar
zugrunde geht.
Die Schädel-CT-Untersuchung bei v.a. Schlaganfall ist eine typische Notfallsituation. Hier muss das
CDSS zu jeder Tages- und Nachtzeit den Befunder dabei unterstützen, damit sofort eine adäquate
Behandlung eingeleitet werden kann.
Das CDSS analysiert dazu alle Kopf-CTAs mit Kontrastmittel in der arteriellen Phase oder als
dynamische Serie (Perfusion), um Verschlüsse von Hirngefäßen sowohl im vorderen als auch im
hinteren Kreislauf, einschließlich distaler Verschlüsse, zu erkennen.
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Das Ergebnis vom CDSS muss sofort (< 5Minuten nach Übertragung der Bilddaten ans CDSS) an
PACS und RIS übermittelt werden, damit hier ein Alarmhinweis ausgelöst und Priorisierung der
Behandlung eingeleitet werden kann.
2.3.2 Anwendungsfall 2 – CT Detektion von intrakraniellen Blutungen (SAB)
Die Schädel-CT-Untersuchung bei v.a. Blutung ist eine typische Notfallsituation. Hier muss das CDSS
zu jeder Tages- und Nachtzeit den Befunder dabei unterstützen, damit sofort eine adäquate
Behandlung eingeleitet werden kann.
Die KI Analyse muss alle Typen einer intrakraniellen Blutung: epidural, subdural, subarachnoidal,
intraventrikulär und intraparenchymatös erkennen und einordnen.
Das Ergebnis vom CDSS muss sofort (< 5Minuten nach Übertragung der Bilddaten ans CDSS) an
PACS und RIS übermittelt werden, damit hier ein Alarmhinweis ausgelöst und Priorisierung der
Behandlung eingeleitet werden kann.
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2.3.3 Anwendungsfall 3 - Röntgen Frakturerkennung
In den Notaufnahmen der Krankenhäuser werden zahlreiche Röntgenuntersuchungen des Skeletts
nach Trauma zur Frakturdiagnostik angefertigt. In den Abteilungen der Großklinken sind die
Radiologen oft längere Zeit in der Befundung von CT oder MRT-Untersuchungen gebunden. An
kleineren Häusern sind außerhalb der Regelarbeitszeit oft keine Radiologen in der
Notfallversorgung im Einsatz.
Das CDSS erkennt durch die Analyse der Röntgendaten mittels künstlicher Intelligenz Frakturen in
der Projektionsradiographie ebenso sicher und dabei schneller als bisher durch den Radiologen zu
detektieren. Patienten, bei denen die KI-Lösung keine Fraktur erkennt, können bereits vor
Auswertung durch einen Radiologen, nach konservativer Behandlung entlassen werden, während
Patienten mit einer hohen Frakturwahrscheinlichkeit priorisiert und schneller behandelt werden
können.
Die Erkennung einer Fraktur und Rückmeldung der Ergebnisse des CDSS muss hierbei zeitnah
innerhalb von maximal 10 Minuten nach Übergabe an das CDSS erfolgen.
2.3.4 Anwendungsfall 4 – Röntgen Thorax Analyse (Pneumothorax, Pneumonie,
Rundherd)
Die Röntgenaufnahme des Thorax ist die häufigste Untersuchung in der Radiologie und wird bei
ambulanten und stationären Patienten im Liegen oder Stehen durchgeführt. Häufige
Fragestellungen sind Lungenrundherde, Pneumothorax, Konsolidierungen, Raumforderungen und
Pleuraerguss. Trotz der Häufigkeit haben die konventionellen Aufnahmen eine niedrige Priorität
gegenüber der aufwendigen Schnittbilddiagnostik, was oft zu einer verlängerten
Befunddurchlaufzeit führt. Klinisch relevante Befunde können dabei verzögert übermittelt werden,
was durchaus zu einer Gefährdung von Patienten führen kann. Im Rahmen des Nacht- und
Bereitschaftsdienstes ist insbesondere in kleineren Kliniken kein Radiologe vor Ort, so dass die
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Bilder von Dienstärzten anderer Fachgebiete primär beurteilt werden. Subtile Befunde können
unerkannt bleiben oder erst verzögert festgestellte werden.
Durch den Einsatz des CDSS wird die Diagnosesicherheit erhöht und eine schnelle
Behandlungsentscheidung und priorisierte Befundung in der Radiologie durch eine Warnmeldung
an RIS/PACS sichergestellt.
Die Erkennung einer Fraktur und Rückmeldung der Ergebnisse des CDSS muss hierbei zeitnah
innerhalb von maximal 15Minuten erfolgen
2.3.5 Anwendungsfall 5 - MRT Volumen Analyse bei Demenzdiagnostik
Auf Basis von MRT-Bilddaten des Kopfes kann das Hirnvolumen einzelner Hirnareale und
Hirnstrukturen gemessen werden. Anhand dieser Messwerte kann der Radiologe erkennen, ob
morphologische Veränderungen passend zu einer neurodegenerativen Hirnerkrankung vorliegen. In
der Diagnostik von neurodegenerativen Erkrankungen sind zudem die Volumenveränderungen über
die Zeit von Relevanz, so dass exakte Vergleiche zwischen den Studien nötig sind. Aus dem
Verteilungsmuster pathologisch betroffener Bereiche kann abgeleitet werden, um welche Art der
Demenz es sich handelt. Diese volumetrischen Messungen sind aufwändig und
untersucherabhängig. Durch den Einsatz des CDSS und die daraus resultierenden Ergebnisse
können aufwendige Analysen effizienter erfolgen und neurodegenerativer Erkrankungen, die mit
einer Hirnvolumenabnahme einhergehen schneller erkannt werden.
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2.3.62.3.5weitere KI Anwendungen für weiteren Ausbau:
Für einen weiteren Ausbau sind folgende Anwendungsszenarien angedacht, jedoch nicht
Bestandteil des Auftragvolumens:
o MRT Volumen Analyse bei Demenzdiagnostik
Auf Basis von MRT-Bilddaten des Kopfes kann das Hirnvolumen einzelner Hirnareale und
Hirnstrukturen gemessen werden. Anhand dieser Messwerte kann der Radiologe erkennen, ob
morphologische Veränderungen passend zu einer neurodegenerativen Hirnerkrankung vorliegen. In
der Diagnostik von neurodegenerativen Erkrankungen sind zudem die Volumenveränderungen über
die Zeit von Relevanz, so dass exakte Vergleiche zwischen den Studien nötig sind. Aus dem
Verteilungsmuster pathologisch betroffener Bereiche kann abgeleitet werden, um welche Art der
Demenz es sich handelt. Diese volumetrischen Messungen sind aufwändig und
untersucherabhängig. Durch den Einsatz des CDSS und die daraus resultierenden Ergebnisse können
aufwendige Analysen effizienter erfolgen und neurodegenerativer Erkrankungen, die mit einer
Hirnvolumenabnahme einhergehen schneller erkannt werden.
o Röntgen Knochenmessungen Orthopädie:
Zeitaufwändige Messungen von Winkelstellungen am Skelett
o Röntgen Mammografie:
Tumordetektion/Dichteanalyse: Einsatz in der Dtetektion von tumorsuspekten Herdbefunden in der
Mammographie (Screening)
o MRT Prostata:
Befundungsunterstützung bei Patienten mit Verdacht auf Prostatakarzinom. Befundung nach PIRADS
o CT Lungenembolie:
Detektion von inzidentellen Lungenartienenembolien bei Patienten mit durchgeführter CT
Untersuchung des Thorax z.B. im Rahmen von onkologischen Staginguntersuchungen.
o CT Detektion von HWS Frakturen:
Die CT der HWS hat die konventionelle Röntgenaufnahme der Region bei der Fragestellung nach
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Frakturen vollständig ersetzt. Die CT wird in der Notfalldiagnostik routinemäßig eingesetzt und die
sichere Erkennung bzw. der Ausschluss von Frakturen ist von hoher Wichtigkeit für
Behandlungsentscheidung. KI-Analyse von alle CT-Untersuchungen mit Darstellung der gesamten
Halswirbelsäule, um das Vorhandensein einer Halswirbelsäulenfraktur zu erkennen.
o CT Frakturen Rippen / WS:
Rippenfrakturen sind in der CT aufgrund des zur Scannen angulierten Verlauf und der kleinen
Durchmesser schwer zu erkennen und genau zu beziffern. Nicht-dislozierte Frakturen werden in der
Primärdiagnostik oft übersehen. Eine automatisierte KI Analyse im Rahmen des Polytraumascan
kann die Diagnosesicherheit verbessern und die Befundung beschleunigen. Ebenso sollten
Wirbelkörperkompressionsfrakturen in der Thorax-Ct erkannt werden.
o CT Rundherddetektion:
Suche und Messung von Lungenrundherden in der Thorax CT, insbesondere bei der Niedrigdosis CT
im Rahmen des Bronchialkarzinomscreening oder der Verlaufskontrolle onkologischer Patienten
o CT freie intraabdominelle Luft
o MRT Analyse von Entzündungsherden mit Verlaufsbeurteilung (MS Diagnose):
Detektion und Analyse vom Demyelinisierungsherden in der MRT bei Entzündlichen ZNS
Erkrankungen in der Primärdiagnose und im Verlauf
o MRT Analyse Hirntumore
Der AN richtet das CDSS darauf ein, dass die vorgenannten Anwendungsfälle mit separater
Beauftragung durch die Auftraggeber oder auch nur durch einzelne Kliniken dem Leistungsumfang
hinzugefügt werden können.
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Implementierung, Rollout und Customizing
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebene Gesamtlösung gemeinsam mit dem Auftraggeber zu
installieren, zu konfigurieren und betriebsbereit inklusive einer Dokumentation an den Auftraggeber
zu übergeben, spezifische Anforderungen sind der Anlage 1 „Leistungsverzeichnis“ zu entnehmen.
Zur Implementierung ist insbesondere die Installation des Gateway-Servers on-premise im
Rechenzentrum der AG durchzuführen, sowie die Konfiguration der Anwendungsfälle für die
einzelnen Kliniken. Neben der Einrichtung sind Funktionstest, (Teil)-Abnahmen sowie Betriebs- und
Notfallkonzepte zu testen und zu protokollieren.
Die Fertigstellung der Implementierung unterliegt der Abnahme. Ebenso werden die Konfigurationen
einzelner Anwendungsfälle für einzelne Kliniken jeweils abgenommen.
Die Abnahme des Gesamtsystems durch den Auftragnehmer erfolgt nach der betriebsfertigen
Übergabe aller gelieferten Komponenten (inkl. der Integration in die bestehende IT-Infrastruktur) des
Auftragnehmers (siehe auch unten Ziff. 5.).
3.1 Abnahme
Die Abnahme des Gesamtsystems durch die Auftraggeber erfolgt nach der betriebsfertigen
Übergabe aller zu überlassenden Komponenten inkl. der Integration in die bestehende IT-
Infrastruktur der Auftraggeber. Gegenstand der Gesamtabnahme ist insbesondere die Prüfung
der systemübergreifenden Funktionalitäten sowie der Interoperabilität aller Teile der
Werkleistungen. Die Erfüllung des Vertrags richtet sich ausschließlich danach, ob die Leistungen
wie vertraglich vereinbart insgesamt abnahmefähig sind. Hierfür bleibt der Auftragnehmer
nachweispflichtig.
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Der Auftragnehmer hat die Werkleistungen so rechtzeitig vor dem vereinbarten
Vertragserfüllungstermin zur Abnahme bereitzustellen dass den Auftraggebern mindestens die
vereinbarte Funktionsprüfungszeit vor dem Vertragserfüllungstermin zur Verfügung steht.
Vor Bereitstellung zur Abnahme erstellt der AN ein Test-Playbook für den Funktionsprüfungstest
und den UAT und übergibt dieses dem AG. Das Playbook definiert Testziele, Teststrategie, Testart,
Testwerkzeuge, Testtechniken, Testumfang, Testumgebung und Testfälle. Die fachlichen Testfälle
werden vom AG bereitgestellt. Die abgestimmten Playbooks werden Vertragsbestandteil. Im
Rahmen des Funktionsprüfungstests wird die Übereinstimmung der Software mit den
Anforderungen des AG überprüft. Die Testergebnisse dokumentiert der AN in der
Testmanagementlösung (z. B. Atlassian JIRA), und sie werden anschließend vom AG freigegeben.
Im UAT testen Fachanwender (Ärzte, Pflegepersonal) das CDSS in der klinischen Praxis. Es wird
überprüft, ob die Warnungen benutzerfreundlich dargestellt werden und das System den
erwarteten Nutzen im klinischen Alltag bringt. Auch diese Ergebnisse werden in der
Testmanagementlösung protokolliert und durch den AG freigegeben.
Der AN liefert in Abstimmung mit dem AG eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA),
einschließlich spezifischer Inhalte wie Löschkonzepte und Datenverschlüsselung, um einen
positiven Abschluss der DSFA zu gewährleisten. Die DSFA sowie die auftragsspezifischen Inhalte
werden dem AG mit Bereitstellung zur Abnahme zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich übergibt der AN mit Bereitstellung zur Abnahme (auf aktuellem Stand der Software):
o die Gebrauchsanweisung in deutscher oder englischer Sprache;
o das Betriebshandbuch in deutscher oder englischer Sprache.
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o vollständige MDR-Dokumentation, Zertifizierungsunterlagen sowie alle weiteren
damit verbundenen Unterlagen
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Werkleistung innerhalb von 14 Tagen nach der
Bereitstellung zur Abnahme einer Funktionsprüfung zu unterziehen (Funktionsprüfungszeit).
Die Funktionsprüfung erfolgt in der Systemumgebung der Auftraggeber. In der Funktionsprüfung
werden die Werkleistungen auf Mangelfreiheit überprüft. Der Auftragnehmer wird die
Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Funktionsprüfung in angemessenem
Umfang unterstützen.
Neben dem Funktionsprüfungstest führt der Auftraggeber (AG) auch User Acceptance Tests
(UAT) durch. Der AG setzt Atlassian JIRA für das Testmanagement ein, welches der
Auftragnehmer (AN) im Projekt nutzt.
Bei festgestellten Mängeln werden diese in einer GAP-Liste erfasst. Werden
betriebsverhindernde und/oder betriebsbehindernde Mängel festgestellt, können die
Auftraggeber die Funktionsprüfung abbrechen. Die Abnahmetests können zudem abgebrochen
werden, wenn während des UAT Fehler festgestellt werden, die den vollständigen Abschluss
definierter Testfälle verhindern oder die Software von den in der DSFA festgelegten Kriterien
abweicht. Sofern lediglich betriebsbehindernde Mängel festgestellt werden, dürfe die
Auftraggeber die Funktionsprüfung jedoch nur abbrechen, wenn deren Fortsetzung aufgrund der
Mängel nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Auftraggeber teilen dem Auftragnehmer nach
Abschluss oder Abbruch der Funktionsprüfung bei der Funktionsprüfung festgestellte Mängel
entsprechend der vereinbarten Mängelklassifizierung mit.
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Haben die Auftraggeber die Funktionsprüfung abgebrochen, setzen sie dem Auftragnehmer eine
angemessene Frist, die Mängel zu beseitigen. Nach deren Beseitigung hat der Auftragnehmer die
Leistungen erneut zur Teil- oder Gesamtabnahme bereitzustellen. Der Auftraggeber hat das
Recht zur erneuten Funktionsprüfung. Der Zeitraum hierfür beträgt 10 Tage. Dieser Absatz gilt
auch, wenn die Funktionsprüfung trotz betriebsverhindernder Mängel und betriebsbehindernder
Mängel vollständig durchgeführt wird.
Die Auftraggeber erklären nach Ende der Funktionsprüfungszeit die Abnahme der
Werkleistungen, wenn diese lediglich leichte Mängel aufweisen und diese in ihrer Summe auch
nicht als betriebsbehindernde Mängel gelten. Diese werden in der Abnahmeerklärung als Mängel
festgehalten und vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftung für Sach- und Rechtsmängel
unverzüglich beseitigt.
Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Abnahme steht es aber gleich, wenn der Auftraggeber
die Werkleistungen nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen
Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Für den Verzug gelten die Regelungen aus Ziff. 5 EVB-IT Überlassungsvertrag entsprechend.
Die Abnahme erfolgt, sobald alle Tests erfolgreich bestanden wurden und alle vertraglichen
Anforderungen erfüllt sind. Der AG erklärt die Abnahme und gibt das CDSS für den produktiven
Betrieb frei.
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Sonstige Leistungen
4.1 Pflege und Support
- Der AN ist verantwortlich für Pflege und Support des CDSS über den Vertragszeitraum.
- Die Pflege- und Supportleistungen ergeben sich aus dem EVB-IT Überlassungsvertrag, den
EVB-IT Überlassungs-AGB, sowie den EVB-IT Pflege S-AGB.
- Die Meldung von Störungen und Support-Fällen kann über Telefon, Webportal oder E-Mail
an eine zentrale Stelle (Single Point of Contact) erfolgen. Die Fehlerbehebung erfolgt primär
über einen deutschsprachigen telefonischen Service (Hotline) sowie online, via
Ferndiagnose und über andere Telekommunikationsmittel (Fernwartungs-Service). Die
Annahme von Fehlermeldungen erfolgt telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:00
und 18:00 Uhr, ausgenommen an Feiertagen. Zusätzlich muss ein Online-Service
bereitgestellt werden, über den Fehlermeldungen auch während der Nicht-Servicezeiten
hinterlegt werden können. Die Bearbeitung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des
Auftragnehmers innerhalb der genannten Servicezeiten, wobei eine Statusverfolgung
angeboten wird.
- Wenn am Telefon keine Lösung gefunden werden kann, erfolgt eine direkte
Fehlerbearbeitung durch mündliche Anweisung. Darüber hinaus wird jede Fehlermeldung in
den Support aufgenommen und anschließend bearbeitet, wobei der Status der Bearbeitung
für den Auftraggeber nachverfolgt wird.
- Gemeinsame Erarbeitung eines Betriebskonzeptes (beinhaltend: Dokumentation
Systemaufbau, Berechtigungskonzept, Zugriffskonzept) und Unterstützung bei Erstellung
eines Notfallkonzeptes während der Implementierung.
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- Monitoring der Systemauslastung durch AN: Dies umfasst insbesondere die Überwachung
des Gatewayservers (Prozessorauslastung, Festplattenplatz, Fehlermeldung) als auch die
Performanz der Cloudanalyse.
- Fernwartungsservice: Über ein vom AG bereitgestelltes Webbasiertes Fernwartungstool
wird der Zugriff auf den Gatewayserver für den AN zur Konfiguration, Analyse oder
Fehlerbehebung zur Verfügung gestellt.
- Im Rahmen der Wartung werden Fehler auf der Installation des Kunden nachvollzogen und
behoben. Zudem werden die entsprechend geänderten Handbücher zur Verfügung gestellt.
- Für die vom Auftraggeber vorzunehmende Kategorisierung der Störungen gilt Ziff. 3 der EVB-
IT Pflege S-AGB.
4.2 Schulung
- Im Rahmen der Einführung muss eine Schulung für IT-Administratoren zur
Systemadministration und Konfiguration mit dem Ziel erfolgen, dass AG-seitig die
Konfiguration/Anpassung von Workflows, Zuweisung von Algorithmen u.ä. selbst
durchgeführt werden kann.
- Im Rahmen der CDSS-Einführung hat der AG Anwenderschulungen für alle relevanten
klinischen Anwender zu konzeptionieren und durchzuführen, damit die angeforderten
Anwendungsszenarien im klinischen Arbeitsablauf genutzt werden können. Die
Gesamtkonzeption erfolgt in Abstimmung mit dem AG und kann in Form von
Präsenzschulungen oder Onlineschulungen für Klinikcluster (je Standortgröße) durchgeführt
werden.
Für sämtliche Schulungen hat der AN entsprechende Dokumentation, Handouts und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen.
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4.3 Zusatzleistungen
Für zusätzliche oder geänderte Anforderungen im Rahmen der Lieferung des CDSS, die nicht bereits
von den Leistungen umfasst sind, die mit den im Preisblatt vereinbarten Pauschalen vergütet werden,
kann der Auftraggeber zusätzliche Leistungen beauftragen, die nach Aufwand vergütet werden.
Hierfür gelten die Preise aus Pos. 6 Preisblatt.
Grundsätzlich rechtfertigen Verzögerungen in der Leistungserbringung und im Projektablauf keinen
zusätzlichen Anspruch auf Vergütung, Entschädigung oder Schadensersatz für verlängerte
Projektzeit. Es ist gerade Aufgabe des Auftragnehmers, jedwede Terminverzögerungen zu vermeiden
und im Rahmen des von ihm geschuldeten Vertrags- und Projektziels das Risiko etwaiger eigener
Mehrleistungen wegen Verlängerung der Projektdauer zu übernehmen. Der Auftragnehmer bleibt
auch nach Ablauf der vorgenannten Regelzeiten zur Erbringung der ihm übertragenen Leistungen
verpflichtet.
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IT-Infrastruktur der Auftraggeber
Die aktuelle IT-Landschaft des AG stellt Verfahren und Anwendungen zur Unterstützung der Prozesse
in der Administration, Krankenversorgung und Forschung bereits heute zur Verfügung.
Die eingesetzten klinischen und administrativen Applikationen decken derzeit den kompletten
klinischen Lebenszyklus und damit folgende Anwendungsbereiche mit unterschiedlichen IT-
Systemen ab:
Patientenaufnahme und -verwaltung, Bettendisposition, Befundschreibung und Arztbriefschreibung,
Auftragskommunikation, Leistungsdokumentation, Abrechnungswesen, Radiologie-
informationssystem (RIS)/ Picture Archiving and Communication System (PACS) sowie
Funktionsdiagnostik, Labor-Informationssysteme, Anästhesie und Intensivmedizin, Notfallmedizin,
Ambulanzsystem, OP-Dokumentation, Personal-, Qualitäts-, und Risikomanagement, Finanz- und
Controlling, Einkaufs- Bestell- und Verbrauchsmanagement.
Die Systeme sind im Einzelnen (nicht abschließend):
Klinikinformationssysteme(KIS)
Innerhalb der Akutkliniken sind die Systeme M-KIS der Firma Meierhofer und Orbis von Dedalus im
Einsatz. Pro Produkt liegt hierbei ein in allen Kliniken implementierter prozessualer Blueprint zu
Grunde. Für postakute Prozesse bildet das System CGM Reha den Standard - der Rollout befindet
sich noch in Arbeit. Für ambulante Prozesse innerhalb der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
wird x.vianova des Herstellers Medatixx als Standard eingeführt.
Die KIS-Systeme als primäre Dokumentationssysteme bilden wesentliche Datenquellen und dem Ziel
einer longitudinalen Patientenhistorie.
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Patientenportal / Interoperabilitätsplattform (IOP)
Eine IHE XDS kompatible IOP-Plattform des Anbieters x-tension wird derzeit durch den AG eingeführt.
Diese ist mit einem patienten- und vorgangsbezogenen Clinical Data Repository (CDR) sowie
übergreifenden Services ausgestattet. Hierbei werden die Patientendaten der über die Plattform
aufgenommenen Patienten persistiert und entlang der Patient Journey genutzt.
Kommunikationsserver
Die Kommunikation von Daten im medizinischen Kontext, z.B. Patienten-, Diagnostik- und
Leistungsdaten, innerhalb des Krankenhausverbunds, erfolgt über eine bestehende
Kommunikationsserver-Landschaft (“Cloverleaf” von Firma Health-Comm) und dem
flächendeckenden Einsatz des HL7 V2-Standards. Die Kommunikationsserver-Landschaft verbindet
nahezu alle medizinischen IT-Systeme im Konzern mit den jeweils patientenführenden KIS,
Praxisverwaltungssysteme und Arzneimittelinformationssysteme der betroffenen Einrichtungen.
Außerdem befindet sich ein Modul zur Übersetzung von HL7 V2 <> FHIR als Erweiterung der
Kommunikationsserver-Landschaft im Aufbau.
Subsysteme
Neben den Krankenhausinformationssystemen existieren innerhalb der Einrichtungen eine Vielzahl
weiterer relevanter medizinischer Systeme. Die wichtigsten Subsysteme innerhalb der
Unternehmensgruppe sind die Radiologie-Informationssysteme (RIS), die Labor-
Informationssysteme (LIS), Kardiologie-Informationssysteme (CIS) und weitere Spezialsysteme zur
Dokumentation von medizinischen Untersuchungsergebnissen wie Endoskopie, Sonographie,
Funktionsdiagnostik (z.B. EKG, EEG, Lungenfunktion). Ebenso werden medizinische Systeme im
Kontext von Therapieprozessen, z.B. Onkologie (C37) oder Intensivmedizin (M-PDMS / ICU Manager)
eingesetzt. Der Austausch von Patientenstammdaten und medizinischen Daten (z.B.
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Untersuchungsergebnisse) erfolgt weitestgehend über die bestehende Kommunikationsserver-
Landschaft.
Quellcodeverwaltung
Die zur Verwaltung von Quellcode, CI/CD sowie zur Implementierung von skalierbaren Infrastructure
as Code (IaC) Strukturen setzt der AG auf ein on-premise Lösungsportfolio aus GitLab, Ansible sowie
Harbor für den Einsatz von containerisierten Lösungen.
Infrastruktur
Alle KIS, Archive, Kommunikationsserver und auch immer mehr Subsysteme werden derzeit in
zentralen Rechenzentren in Hamburg betrieben. Eine Anbindung von dezentralen Systemen in den
einzelnen Kliniken wird über das zentrale MPLS-Netz sichergestellt. Hierbei unterstützt das zentrale
unternehmensweite Netzwerkmanagement des AG.
Netzwerk:
Asklepios betreibt ein redundantes weites MPLS (Multiprotocol Label Switching) Netzwerk mit
zentralen und lokalen Rechenzentren über die IT Service GmbH. Des Weiteren verläuft der Internet-
Breakout zentral.
Das Active Directory (AD) ist zentral.
Die ausgeschriebenen Systemkomponenten werden in den redundanten zentralen Rechenzentren
für die Asklepios Kliniken bereitgestellt. Die lokalen Bestandssystemkomponenten (RIS/ PACS und KI-
Nachverarbeitung) unterstützen den vertrauensvollen KI-Routine-Prozess und müssen integriert
werden.
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Kommunikationsschnittstellen:
Die Kommunikation zwischen den Systemen erfolgt ausschließlich über standardisierte
Schnittstellen (DICOM, HL7, FHIR). Aktuell kommt in den Asklepios Kliniken vor allem HL7 V2.x zum
Einsatz. Angestrebt wird, diesen Datentransfer vermehrt über standardisierte HL7 FHIR Schnittstellen
zu realisieren (abhängig der Bestandssystemhersteller).
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Projektorganisation und Ablauf für die Einführung eines CDSS
Strukturelle Projektorganisation
Nach Zuschlagserteilung wird eine Projektorganisation durch den Auftraggeber (AG) und
Auftragnehmer (AN) eingerichtet. Das Projekt wird nach der Projektmanagementmethodik PRINCE2
durchgeführt. Der AG setzt einen zertifizierten Projektmanager mit mindestens 5 Jahren Erfahrung
ein.
Projektorganisation
Der AN reicht in der Angebotsphase ein Grobkonzept zur Projektorganisation ein, das nach
Zuschlagserteilung in Abstimmung mit dem AG fortgeschrieben wird. Der Projektplan umfasst
Meilensteine, Phasenpläne sowie Dokumentation von Risiken und Entscheidungen.
Projektmanager
AG und AN benennen jeweils einen Projektmanager, der das Projekt von der Initiierung bis zur
Abnahme leitet. Der Projektmanager plant, überwacht und steuert alle Projektaktivitäten
(Produkte, Kosten, Zeit, Ressourcen).
Projektteam
AG und AN stellen ein Projektteam zusammen, das aus Consultants, Cloud Architekten und ggf.
Anwendern besteht. Diese berichten an den Projektmanager und unterstützen bei der Umsetzung.
Projektvorgehen
Nach Zuschlagserteilung wird der AN einen detaillierten Gesamtprojektplan mit Phasen,
Meilensteinen und Ressourcenanforderungen vorlegen. Der AG stellt die für die Installation
benötigte Hardware bereit und fungiert als Ansprechpartner für Kliniken und Gesellschaften. Der
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AN ist verantwortlich für die Projektplanung, -steuerung und -kontrolle sowie die Berichterstattung
an den AG.
Unterstützung durch den Auftraggeber
Der AG unterstützt den AN durch Bereitstellung der Infrastruktur und koordinative Aufgaben, um
den Projektfortschritt zu gewährleisten.
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Allgemeine Leistungsanforderungen
Das Vorhaben wird im Rahmen des KHZG-Programms gefördert und ist als entsprechendes
Digitalisierungsvorhaben auszugestalten. Die Förderung wurde bei den zuständigen Förderbehörden
beantragt. Die Vorgaben für die Umsetzung der KHZG-geförderten Maßnahmen müssen während
des Förderzeitraums bis 2026 zwingend nach- und eingehalten werden.
7.1 Förderfähigkeit der Vertragsleistungen
Die informationstechnischen Maßnahmen, die bei der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme
umzusetzen sind, müssen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) und dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) erfüllen.
Der AN stellt sicher, dass die entsprechenden förderrechtlichen Anforderungen während der
Leistungserbringung eingehalten und erfüllt werden.
In diesem Zusammenhang überprüft der AN die ausgeschriebene Leistung und weist die AG darauf
hin, wenn ausgeschriebene Leistungsbestandteile nicht oder nicht vollständig den technischen
Voraussetzungen zur Förderfähigkeit entsprechen.
7.2 KHZG-Muss-Kriterien
Die vom AN zu erbringenden Vertragsleistungen erfüllen die nachfolgend aufgeführten Kriterien
gemäß Ziff. 4.3.4 – Fördertatbestand 4 – der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV (Muss-
Kriterien).
Förderfähige Vorhaben zur Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen
Entscheidungsunterstützungssystemen müssen:
Klinische Patientendaten in strukturierter Form elektronisch aufnehmen,
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Klinische Patientendaten in strukturierter Form visuell übersichtlich darstellen können,
Auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit weiteren Daten/Systemen und
Wissensdatenbanken bzw. Ggf. systemeigenen Datenbanken Empfehlungen und Hinweise z.B in
Bezug auf die Diagnose und Therapie sowie zur Medikation und dessen Verordnungen bzgl. Des
jeweiligen Patienten individualisiert geben können,
Auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit weiteren Daten/Systemen Erinnerungs- und
Warnsignalfunktionen ausgeben können (z.B im Rahmen des Medikationsmanagements oder eines
Telemonitorings),
standardisierte Mechanismen zur Gewährleistung der Datenvalidität und deren Integrität von der
Datenquelle/den verschiedenen Datenquellen über die Systeme hinweg bis zur Nutzung durch ein
KI-System einsetzen,
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses eine Entscheidungsunterstützung bieten,
z. B. hinsichtlich der einzuleitenden Pflegemaßnahmen (Medizinische Leitlinien, klinische Pfade,
pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Leitlinien),
Eine, sofern erforderlich, gerichtsfeste und nachvollziehbare Dokumentation des
Entscheidungsprozesses ermöglichen,
Die Möglichkeit der zu dokumentierende Nichtbeachtung der KI- oder Systemempfehlung durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufweisen,
Gewährleisten, dass alle relevanten Informationen aus Entscheidungsunterstützungssystemen
elektronisch und direkt über das entsprechende Krankenhausinformationssystem bzw. Klinische
Arbeitsplatzsystem erreichbar sind,
Der Optimierung klinischer Prozesse dienen
7.3 Allgemeine technische und funktionale Anforderungen
Standards für die Interoperabilität
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Um die Interoperabilität der Systeme der Auftraggeber/in zu verbessern, verwendet der AN
internationale Standards in den Bereichen Technik, Syntaktik sowie Semantik.
Um die technischen und semantischen Anforderungen zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:
a. Sofern ein über die KBV definiertes, Medizinisches Informationsobjekt (MIO) oder ein im
Interoperabilitäts-Navigator (INA) als empfohlen ausgezeichneter Standard bzw. Profil vorhanden ist,
ist dieses MIO bzw. dieser Standard bzw. Profil zu verwenden.
b. Sofern kein MIO und kein Standard bzw. Profil in INA existiert, das/der als Lösung für die jeweilige
Fragestellung herangezogen werden kann greift der Auftragnehmer auf existierende offene
internationale Standards wie ISO/CEN/CENELEC, NEMA, IHE, HL7, FHIR und DICOM zurück.
c. Sofern solche Standards nicht als Lösung für die jeweilige Fragestellung herangezogen werden
können, wird eine entsprechende Lösung über ein selbst definiertes Profil über eine/n oder mehrere
existierende offene, international anerkannte Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandard/s
umgesetzt, z. B. durch Kombination und/oder Erweiterung von mehreren HL7-FHIR-Profildefinitionen.
In den Fällen b) und c) meldet der Auftragnehmer die verwendeten Standards bzw. Profile gem. §§
385, 388 SGB V in der Interoperabilitätsplattform an.
Die ausreichende Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird dadurch gewährleistet, dass der
Auftragnehmer Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) nutzt, sofern diese während der Projektlaufzeit zur regelhaften Nutzung zur
Verfügung gestellt werden. Soweit diese noch nicht vollumfänglich verfügbar sind, sind die
auftragsgegenständlichen informationstechnischen Infrastrukturen der AG gezielt so zu gestalten,
dass eine Migration zur Nutzung der jeweiligen Dienste und Anwendungen der
Telematikinfrastruktur mit wirtschaftlich und organisatorisch vertretbarem Aufwand im Rahmen der
gesetzlichen Fristen ermöglicht wird.
Schnittstellen
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Die vomAN eingesetzten Schnittstellen entsprechen den Anforderungen für informationstechnische
Systeme nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Informationssicherheit und Datenschutz
Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit werden durchgehend berücksichtigt
und entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Hierzu sind durch den AN dieab dem 1. Januar
2022in§ 75c SGB V§ 391 SGB V: „'IT-Sicherheit in Krankenhäusern“‘ geltenden Vorgaben hinsichtlich
der IT-Sicherheit und zu ergreifender Maßnahmen zu berücksichtigen.
End of live Produkte
Der AN ist verpflichtet keine Software, Komponenten oder Schnittstellen einzusetzen, die bereits
abgekündigt sind bzw. den Status „End of Life“ haben oder sich zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung noch in der Testphase befinden (Beta-Versionen).
Allgemeine rechtliche Anforderungen
Der AN stellt sicher, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt Software die
Vorschriften, der EU-Medizinproduktverordnung und sonstige regulatorische Anforderungen
entspricht und über die erforderlichen Zulassungen verfügt. Die ausgeschriebene Leistung ist von
demANso zu erbringen, dass das dem CDSS zugrunde liegende HDH nicht selbst ein Medizinprodukt
im Sinne der EU-Medizinproduktverordnung wird. Der Einsatz zusammen mit den vorgenannten
Systemen muss medizinprodukterechtlich zulässig sein und von der Zweckbestimmung der im
Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Software umfasst sein.
Verbesserung der Informationssicherheit der IT-Infrastruktur
Gesund werden. Gesund leben.www.asklepios.com Asklepios Service IT GmbH Seite 36 von 37 Sitz der Gesellschaft: Königstein/Ts.▪Registergericht: AG Königstein im Taunus HRB 6703 Geschäftsführer: Henning Schneider, Philipp Apel Ust.-IdNr.: DE294258183 ▪ Steuernummer: 003/228/49704
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Der AN stellt sicher, dass die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur der Auftraggeber/in durch
die Erbringung der vertraglichen Leistung verbessert wird. Mindestens 15% der in diesem Auftrag zu
erbringenden Leistungen des AN müssen der Verbesserung der Informationssicherheit der AG
dienen. Der Anteil bemisst sich an dem tatsächlich abgerechneten Wert der Gesamtleistung
(inklusive etwaiger Nachträge und Vertragsanpassungen in EUR netto). Der AN dokumentiert die
Maßnahmen, die der Verbesserung der Informationssicherheit dienen und übergibt diese
Dokumentation mit Abnahme an die AG. Soweit während der Leistungserbringung erkennbar wird,
dass sich Änderungen an dem Anteil ergeben können, teilt derANdies denAG unverzüglich mit.
Der AN weist in seinen Rechnungen gesondert den Teil aus, der der Verbesserung der
Informationssicherheit der IT-Infrastruktur derAG dient.
Gesund werden. Gesund leben.www.asklepios.com Asklepios Service IT GmbH Seite 37 von 37 Sitz der Gesellschaft: Königstein/Ts.▪Registergericht: AG Königstein im Taunus HRB 6703 Geschäftsführer: Henning Schneider, Philipp Apel Ust.-IdNr.: DE294258183 ▪ Steuernummer: 003/228/49704