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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Bewerbungsbedingungen für das
Vergabeverfahren
Rahmenvereinbarung über die
Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
AZ: LR-2023-00018
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Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
- Gegenstand und Ziel der Auftragsvergabe
1.1. Die Auftraggeberin
Die Landwirtschaftliche Rentenbank („Rentenbank“) ist die deutsche Förderbank für
die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Die Bank stellt zinsgünstige Kredite
für vielfältige agrarbezogene Vorhaben einschließlich erneuerbarer Energien bereit.
Ihr Angebot richtet sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forst-
wirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher
Produktionsmittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die in enger
Verbindung zur Landwirtschaft stehen. Sie finanziert darüber hinaus Vorhaben der
Ernährungswirtschaft sowie sonstiger Unternehmen der vor- und nachgelagerten
Produktionsstufen. Außerdem fördert sie Investitionen von Kommunen im
ländlichen Raum sowie privates Engagement zur ländlichen Entwicklung. Die
Kredite vergibt sie wettbewerbsneutral über andere Banken und Sparkassen.
Die Rentenbank wurde 1949 durch Gesetz als zentrales Refinanzierungsinstitut für
die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet.
Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem
gesetzlichen Förderauftrag. Zum 1. Januar 2014 wurde neben der weiterbe-
stehenden Anstaltslast die ausdrückliche Haftung des Bundes für die Verbindlich-
keiten der Bank in das Rentenbankgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung übt
die Rechtsaufsicht über die Rentenbank durch das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus, das seine Entscheidungen im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) trifft. Die
Rentenbank steht unter Aufsicht der BaFin und ist Mitglied des Bundesverbands
Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und der European Association of Public
Banks (EAPB).
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1.2. Kurzbeschreibung der Leistung
Zur allgemeinen Beratung und zur Beratung im Zusammenhang mit verschiedenen
Förderangeboten (Förderdarlehen, Zuschüsse, etc) benötigt die Rentenbank
Callcenter-Leistungen. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen
Dienstleister, der die Kundenanrufe im First-Level-Support entgegennimmt.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner,
auf dessen Grundlage die Rentenbank einzelnen Beratungsleistungen abrufen wird.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind im Wesentlichen die nachfolgenden
Leistungen:
Grundberatung (mit Abschluss des Rahmenvertrages bereits beauftragt) o Entgegennahme der Kundenanrufe; o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen (gelegentlich
Hausbanken) rund um die Förderprogramme der Rentenbank,
insbesondere zu Förderdarlehen, mit Schwerpunkt auf folgenden Themen:
o Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck o Prozesserläuterung zum Hausbankenverfahren o Einordnung von Kunden und Ihren Investitionsvorhaben in die
entsprechenden Förderprogramme o Erläuterung Risikogerechtes Zinssystem und Konditionen o Erstberatung bei Bestandsgeschäftsvorfällen
Beratung zum „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (auf
gesonderten Abruf zu erbringen) o Entgegennahme der Kundenanrufe; o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen zu einem
richtlinienbasierten Förderprogramm („Aktionsprogramm Natürlicher
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Klimaschutz“). Im Rahmen des Förderprogramms werden Zuschüsse zu
Investitionen vergeben, die anhand einer Positivliste identifiziert werden.
Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet hauptsächlich folgende
Beratungsschwerpunkte:
o Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck o Erläuterung des Antragsprozesses und Beratung zu Fristen
o Erläuterung der Voraussetzungen der Förderfähigkeit eines Kunden bzw.
des Investitionsvorhabens o Beantwortung von Fragen zum Antragsportal
Weitere Abrufe (Beratung zu weiteren Förderprogrammen)
Weitere Abrufe werden nach Bedarf vorgenommen werden.
Allgemeine abrufübergreifende Leistungen des Auftragnehmers sind:
o Bereitstellung der Anruferdaten für den Second-Level-Support (z. B. durch
ein Ticketsystem); o Dokumentation der Resultate der Anrufe und Weiteleitung der Resultate an
die Rentenbank nach entsprechenden Vorgaben (z. Bsp. Anrufer und
Thema der Frage); o Technische Anrufüberleitung an den 1st-Level-Service der Rentenbank im
Fall von erhöhten Anrufer-Zahlen, die die vertraglich vorgesehenen
Kapazitäten übertreffen; o Schulung und Nachschulung der Mitarbeiter durch den Auftragnehmer
entsprechend den Vorgaben und Informationen (FAQs) der Rentenbank.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Vertrag.
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1.3. Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Rentenbank fordert alle interessierten Unternehmen hiermit zur Abgabe eines
Angebots auf.
- Festlegungen zum Vergabeverfahren
2.1. Auftraggeberin
Auftraggeberin des zu vergebenden Vertrages ist die
Landwirtschaftliche Rentenbank
Anstalt des öffentlichen Rechts
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
2.2. Beauftragte Vergabestelle
Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt ist:
HFK Rechtsanwälte PartGmbB
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Conrad
Knesebeckstraße 1
10623 Berlin
2.3. Verfahrensart
Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die
Leistung wird im offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV
vergeben.
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2.4. Losbildung
Fach- oder Teillose werden nicht gebildet.
2.5. Fristen
Es gelten folgende Fristen:
Ende der Angebotsfrist 18. Januar 2024, 10 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist 14. März 2024
2.6. Kommunikation mit der Vergabestelle
2.6.1. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus diesem Dokument
(Bewerbungsbedingungen) und folgenden Anlagen:
o Anlage 1: Angebotsformblatt
o Anlage 2: Vertrag
o Anlage 3: Preisblatt
o Anlage 4: Bietergemeinschaftserklärung
o Anlage 5: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
o Anlage 6: Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und
Unterauftragnehmern
o Anlage 7: Verpflichtungserklärung
o Anlage 8: Eigenerklärung über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
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o Anlage 9: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014
o Anlage 10: Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über
deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in
den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche,
sind diese der Vergabestelle unverzüglich in der in Abschnitt 2.6.2 beschriebenen
Verfahrensweise mitzuteilen.
2.6.2. Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in deutscher Sprache über die elektronische
Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) einzureichen. Eingehende Fragen
werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die
Antworten der Auftraggeberin werden ebenfalls über die elektronische
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind gehalten, sich
regelmäßig dort zu informieren und die entsprechenden Informationen
abzurufen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über neue Nachrichten
der Auftraggeberin (z. B. Antworten auf Interessentenfragen) per E-Mail informiert.
Eine Registrierung wird daher empfohlen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen umzuformulieren, um Rückschlüsse auf
die Identität des Fragenstellers nicht zuzulassen.
Mündliche und fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Sie sind, falls sie
dennoch erteilt werden, nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte
anderer Stellen als der in Abschnitt 2.2. genannten Kontaktstelle.
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2.6.3. Abgabe der Angebote
Das Angebot ist innerhalb der Angebotsfrist in Textform (§ 126b BGB) elektronisch
über die Angebotsfunktion der elektronischen Vergabeplattform (www.deutsche-
evergabe.de) abzugeben. Eine Abgabe des Angebots auf sonstigem Weg, z. B.
über die Nachrichtenfunktion der elektronischen Vergabeplattform, per Post, per
Telefax oder per E-Mail, ist nicht zulässig.
Die elektronische Vergabeplattform ist über die der Auftragsbekanntmachung
angegebene Internetadresse zu erreichen. Dort finden sich auch Hinweise zu den
technischen Rahmenbedingungen der Nutzung der elektronischen
Vergabeplattform. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich rechtzeitig
vor Ablauf der Angebotsfrist mit den Anforderungen an die elektronische
Abgabe der Angebote vertraut zu machen, damit eine ordnungsgemäße und
fristgerechte Abgabe sichergestellt ist.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen, es
sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Sie müssen
vollständig sein und haben alle geforderten Angaben und Erklärungen und Preise
zu enthalten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
2.6.4. Rücknahme von Angeboten
Bieter können ihre Angebote nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurücknehmen.
Die Rücknahme eines Angebots ist nur auf demselben Wege wie die
Angebotsabgabe selbst möglich.
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2.7. Nebenangebote; mehrere Hauptangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot
abgeben.
2.8. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Soweit in
den Vergabeunterlagen von Bietern die Rede ist, sind damit auch
Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht etwas Gegenteiliges angegeben ist.
Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei
der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung
nach Anlage 4 einzureichen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem
Handelsregister, die Unternehmensdarstellung, die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5) und die Eigenerklärung zu Art. 5k
Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 (Anlage 9) für jedes Mitglied gesondert
abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die
Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2.9. Eignungsleihe und Untervergabe
2.9.1. Eignungsleihe
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit © Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 9 von 31
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dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und
Unterauftragnehmern (Anlage 6) einzureichen und die dort geforderten Angaben
zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine
Verpflichtungserklärung (Anlage 7) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein
Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder
Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss
dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden,
tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von
der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
2.9.2. Untervergabe
Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit
dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von
Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6) zu verwenden. Gleiches
gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller
weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem
Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf
gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die
Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine
Verpflichtungserklärung (Anlage 7) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der
Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese
Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die
Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder
Fachkunde beruft (Eignungsleihe gemäß Abschnitt 2.9.1.).
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2.9.3. Gemeinsame Regelungen für Eignungsleihe und Untervergabe
Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für
Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in
jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Anlage 5) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 ist insoweit für Dritte
und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft
oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
2.10. Hinweise zum Datenschutz
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten
durch den Bieter an die Auftraggeberin rechtmäßig ist. Soweit erforderlich, hat der
Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die
Auftraggeberin und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu
informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen.
Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe eines Angebots damit einverstanden, dass
die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten von der Auftraggeberin
gespeichert und verarbeitet und ggf. auch an Dritte zur Durchführung des
Vergabeverfahrens weitergegeben werden.
2.11. Keine Kostenerstattung
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren einschließlich der Erstellung des Angebots
werden keine Kosten erstattet.
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2.12. Nachprüfungsmöglichkeit
2.12.1. Zuständige Vergabekammer
Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergaberechtsverstöße können sich
Unternehmen an folgende Stelle wenden:
Bundeskartellamt
Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefax: (0228) 9499-163
2.12.2. Verfahrensvorschriften
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.
a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn © Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 12 von 31
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Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen.
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2.12.3. Hinweise auf die Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren
Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB steht
jedem Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zu (§ 165 GWB). Jedes
Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Die Auftraggeberin ist gemäß
§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die Vergabeakte zur
Verfügung zu stellen. Der Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen,
dass sein jeweiliges gesamtes Angebot von den übrigen Beteiligten des
Nachprüfungsverfahrens eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse des
Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots
zu kennzeichnen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt der
Vergabekammer.
2.13. Mitteilung über die Auftragsvergabe
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin gemäß § 39 Abs. 1
VgV verpflichtet ist, spätestens 30 Tage nach dem Abschluss des Vertrages eine
Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt
für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln.
- Inhalt sowie Prüfung und Wertung der Angebote
3.1. Inhalt der Angebote
Mit den Angeboten sind die nachfolgend in den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.9.
genannten Unterlagen einzureichen. Soweit vorhanden, sind die von der
Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden, die an den
dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen sind.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachigen
Unterlagen ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen. © Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 14 von 31
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3.1.1. Angebotsformblatt
Das Angebotsformblatt gemäß Anlage 1 ist ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen.
3.1.2. Nachweise zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten
Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen
gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des
Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen.
Mit dem Angebot ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bieters
hinsichtlich der Rechtsform, der Unternehmensstruktur und den wesentlichen
Tätigkeitsfeldern einzureichen.
3.1.3. Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 einzureichen.
Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis
126 GWB.
Die Bieter werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Auftraggeberin verpflichtet
ist, gemäß § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister von dem vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.
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Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
3.1.3 Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014
Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 (Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen)
einzureichen.
3.1.4 Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 einzureichen.
3.1.4.1 Vorhandensein einer technischen Callcenter-Infrastruktur
In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
Angaben zum Vorhandensein einer technischen Callcenter-Infrastruktur zu
machen.
Mindestanforderungen:
Die Callcenter-Infrastruktur des Bieters muss mindestens o drei Kopfnummern stellen können,
o Bandansagen der Rentenbank (im WAVE-Dateiformat) integrieren können, o über ein Wartefeldmanagement verfügen, o monatlich statistische Daten übermitteln mit folgendem Inhalt: Anzahl der
Anrufer innerhalb von Zeitintervallen, durchschnittliche Dauer der
Telefonate, durchschnittliches Servicelevel, o dezentrales Arbeiten und Home-Office ermöglichen, o eine Fallback-Lösung bei Ausfall vorhalten.
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Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Der Bieter muss ferner eine Lösung zur Überleitung in den Second-Level-Support
vorhalten. Es muss sich hierbei um ein technisches System wie beispielsweise ein
Ticketsystem oder um eine gleichwertige organisatorische Lösung handeln.
Diese organisatorische oder technische Lösung muss über die Möglichkeit
verfügen, Anruferdaten und Fragestellungen der Anrufer der Auftraggeberin für
einen zeitlich versetzten Second-Level-Support zur Verfügung zu stellen (keine
„warme Übergabe“).
Der Bieter muss ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß
ISO 27001 betreiben.
3.1.4.2 Referenzaufträge
In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen
in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführt hat. Die Anzahl
der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen sowohl
abgeschlossene als auch laufende Referenzaufträge benannt werden.
Als Referenzaufträge werden dabei Aufträge akzeptiert, die bei Ende der
Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
ausgeführt wurden. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie
Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des
Referenzauftrag, o Leistungszeitraum, o Beschreibung der ausgeführten Leistungen, o Anzahl der an einzelnen Tagen entgegengenommenen Anrufe,
o Auftragsvolumen.
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Mindestanforderungen:
Der Bieter hat mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-Leistungen
aus dem o. g. Zeitraum und mit der o. g. Mindestlaufzeit zu benennen, der die
Beratung von Anrufern im Bereich der Abwicklungen öffentlicher
Förderprogramme zum Gegenstand hat.
Der Bieter hat ferner mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-
Leistungen aus dem o. g. Zeitraum mit der o. g. Mindestlaufzeit zu benennen, der
die Beratung von Anrufern im Bereich Bankdienstleistungen mit Schwerpunkt
Neu- und Bestandsgeschäftsvorfälle für ein Kreditinstitut zum Gegenstand hat.
Der Bieter hat außerdem mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-
Leistungen aus dem o. g. Zeitraum mit der o.g. Mindestlaufzeit zu benennen, bei
dem der Bieter an einzelnen Tagen mindestens 1.000 Anrufe pro Tag erfolgreich
entgegengenommen hat.
Der Bieter hat darüber hinaus mindestens einen Referenzauftrag betreffend
Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum mit der o.g. Mindestlaufzeit zu
benennen, der ein Mindestauftragsvolumen i.H.v. 600.000,00 € zzgl. USt.
aufweist.
Die Mindestanforderungen an die Referenzaufträge können durch einen oder durch
mehrere Referenzaufträge erfüllt werden.
3.1.4.3 Deutschkenntnisse
In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
Angaben dazu zu machen, über wie viele Callcenter-Agenten er verfügt, die
Deutsch auf Muttersprachenniveau (Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen) beherrschen. © Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 18 von 31
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Mindestanforderungen:
Der Bieter muss über eine für den Auftrag hinreichende Anzahl von Callcenter-
Agenten verfügen, die Deutsch auf Muttersprachenniveau (Niveau C2 des
Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) beherrschen.
3.1.5 Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist außerdem die Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 10) vorzulegen. Mit der Eigenerklärung ist
der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckung von jeweils 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
von 500.000 EUR für Vermögensschäden durch Vorlage einer Bestätigung des
Versicherers (in Kopie) zu erbringen. Alternativ kann mit der Eigenerklärung
verbindlich zugesagt werden, eine solche Versicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen im Falle des Zuschlags abzuschließen.
Mindestanforderungen:
Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten
Mindestdeckungssummen auf eine der genannten Weisen nachgewiesen werden.
3.1.6 Preisblatt
Mit dem Angebot ist das Preisblatt gemäß Anlage 3 ausgefüllt einzureichen. Die
Preise sind ohne Umsatzsteuer und durchgängig in Euro und Cent anzugeben.
Bei den angebotenen Preisen handelt es sich um Preise, die alle für die Erbringung
der Dienstleistung anfallenden Kosten enthalten. Die anzugebenen Preise
umfassen insbesondere die Kosten für die Zurverfügungstellung der technischen © Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 19 von 31
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Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Infrastruktur, für Training und Schulung der Callcenter-Agenten sowie für etwaige
organisatorische und technische Anpassungen im laufenden Betrieb und
Lizenzentgelte.
3.1.7 Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung
nach Anlage 4 einzureichen.
3.1.8 Eignungsleihe und Untervergabe
Auf die im Falle der Eignungsleihe oder Untervergabe zusätzlich einzureichenden
Unterlagen gemäß Abschnitt 2.9. wird hingewiesen.
3.1.9 Beschreibung der Leistungserbringung
Mit dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Dokument einzureichen,
in dem der Bieter ausführlich beschreibt, wie er die zu vergebende Leistung zu
erbringen beabsichtigt. In dem Dokument ist insbesondere auf diejenigen
Gesichtspunkte einzugehen, die für die Anwendung des Zuschlagskriteriums der
Qualität (Abschnitt 3.2.3.2) maßgeblich sind. Die Rentenbank wird die
Wirtschaftlichkeit des Angebots auf der Grundlage der Angaben des Bieters in der
Beschreibung der Leistungserbringung bewerten. Im Zuschlagsfall wird die
Beschreibung der Leistungserbringung Vertragsbestandteil.
Die Rentenbank behält sich vor, bei Bedarf den Bieter um ergänzende
Erläuterungen zu seinen Angaben oder um die Vorlage von Nachweisen zu bitten.
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Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
3.1.10 Vertrag
Der Vertrag gemäß Anlage 2 (Rahmenvertrag) muss dem Angebot nicht beigefügt
werden. Nach Erteilung des Zuschlags wird der Vertrag zu
Dokumentationszwecken in Schriftform von beiden Parteien unterzeichnet. Der
Vertrag wird bereits mit der Erteilung des Zuschlags wirksam abgeschlossen.
3.2 Angebotsprüfung und -wertung
3.2.1 Allgemeines
Die Auftraggeberin prüft die Angebote nach Maßgabe insbesondere von § 56 VgV.
Sie behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren.
Auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
3.2.2 Eignung der Bieter
Für einen Zuschlag kommen nur Bieter in Betracht, die fachkundig und
leistungsfähig sind und die nicht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
wurden.
Die Auftraggeberin prüft die Eignung der Bieter anhand der eingereichten
Unterlagen. Es gelten die in diesen Bewerbungsbedingungen aufgestellten
Mindestanforderungen an die Eignung. Die Auftraggeberin behält sich vor,
weitergehende Nachweise zu verlangen, wenn Zweifel an der Eignung des Bieters
bestehen. © Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 21 von 31
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
3.2.3 Zuschlagskriterien und Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit
der Angebote wird anhand folgender Zuschlagskriterien bestimmt werden:
Qualität des Angebots: 66 %
Preis des Angebots: 34 %
Die Zuschlagskriterien werden nach Maßgabe der folgenden Festlegungen
angewandt.
3.2.3.1. Preis
Der Bieter mit dem niedrigsten Preis pro Anwesenheitsstunde der Callcenter-
Agenten erhält beim Kriterium Preis 34 Punkte. Ein fiktives Angebot, dessen Preis
dem Doppelten des niedrigsten angebotenen Preises pro Anwesenheitsstunde
entspricht, erhält null Punkte. Angebote, deren Preis höher ist als der Preis pro
Angebotsstunde dieses fiktiven Angebots, erhalten ebenfalls null Punkte. Alle
Angebote, deren Preis pro Angebotsstunde zwischen dem niedrigsten angebotenen
Preis und dem Doppelten dieses Preises liegen, erhalten eine Punktzahl gemäß
linearer Interpolation.
3.2.3.2. Qualität
Insgesamt können für die Qualität des Angebots bis zu 66 Punkte erreicht werden.
Die Bewertung der Angebote in Bezug auf die Qualität erfolgt anhand der
nachstehenden Gewichtung:
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| Kriterien für die Qualität des Angebots | Höchstpunktzahl (insgesamt max. 66 Punkte) |
|---|---|
| Flexibilität in Bezug auf die benötigte Kapazität Die Flexibilität in Bezug auf die benötigte Kapazität wird mit bis zu 15 Punkten bewertet. Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot darzulegen, wie er mit Kapazitätsschwankungen während der Vertragslaufzeit umgeht. Das Angebot wird mit einem der folgende Punktwerte bewertet: 0 Punkte – Das Angebot weist keine Flexibilität auf. Angebote, die in diesem Kriterium mit 0 Punkten bewertet werden, können keinen Zuschlag erhalten. 5 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine gewisse Flexibilität bei Kapazitätsschwankungen. 10 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine gute Flexibilität bei Kapazitätsschwankungen. 15 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine optimale Flexibilität bei Kapazitätsschwankungen. Bei der Vergabe der Punktwerte wird sich die Rentenbank von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen: - Ganzheitlicher Ansatz, um auf Kapazitätsschwankungen reagieren zu können. Das Konzept kann neben der dargelegten Geschwindigkeit der personellen Anpassungen bei Kapazitätsschwankungen auch technische | 15 |
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| oder organisatorische Ansätze beinhalten, um Auslastungspeaks zu glätten. - Verlässlichkeit der Anpassungen bei Kapazitätsschwankungen - Vermeidung von personellen Überkapazitäten, die die Rentenbank zu vergüten hat Es gilt folgende Mindestanforderung: Angebote müssen in diesem Zuschlagskriterium mindestens mit 5 Punkten bewertet werden. Angebote, die mit 0 Punkten bewertet werden, können keinen Zuschlag erhalten. | |
|---|---|
| Zuverlässigkeit der technischen Infrastruktur Die Zuverlässigkeit in Bezug auf die benötigte technische Infrastruktur wird mit bis zu 6 Punkten bewertet. Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot darzulegen, wie seine Infrastruktur aufgesetzt ist und wie er während der Vertragslaufzeit in technischer Hinsicht auf Kapazitätsschwankungen und Ausnahmesituationen reagieren kann. Das Angebot wird mit einem der folgende Punktwerte bewertet: 0 Punkte – Das Angebot weist in technischer Hinsicht keine Zuverlässigkeit auf. 2 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine gewisse Zuverlässigkeit in technischer Hinsicht. 4 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine gute Zuverlässigkeit in technischer Hinsicht. | 6 |
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| 6 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine optimale Zuverlässigkeit in technischer Hinsicht. Bei der Vergabe der Punktwerte wird sich die Rentenbank von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen: - Sicherstellung einer robusten Infrastruktur - technische Kapazitäten auch bei hohem Anrufaufkommen - Geschwindigkeit der technischen Anpassungen bei Kapazitätsschwankungen - Verlässlichkeit der technischen Anpassungen bei Kapazitätsschwankungen | |
|---|---|
| Sicherstellung der inhaltlichen Nachschulungen im laufenden Betrieb Die Qualität der inhaltlichen Nachschulungen im laufenden Betrieb wird mit bis zu 15 Punkten bewertet. Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot darzulegen, wie er die inhaltlichen Nachschulungen im laufenden Betrieb gewährleistet. Das Angebot wird mit einem der folgende Punktwerte bewertet: 0 Punkte – Das Angebot gewährleistet nur eine geringe Qualität der inhaltlichen Nachschulung im laufenden Betrieb. 7,5 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine befriedigende Qualität der inhaltlichen Nachschulung im laufenden Betrieb. | 15 |
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| 15 Punkte – Das Angebot gewährleistet eine optimale Qualität der inhaltlichen Nachschulung im laufenden Betrieb. Bei der Vergabe der Punktwerte wird sich die Rentenbank von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen: - Schnelligkeit der Umsetzung von Nachschulungsbedarf - Erreichung eines hohen Qualitätsniveaus der Beratung im Falle von Nachschulungen - Weiterbildungsprogramme für Trainer aber auch Callcenter-Agenten (methodisch) | |
|---|---|
| Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Trainers Die Qualifikation und die Erfahrung des eingesetzten Trainers zu Schulungszwecken der angestellten Callcenter-Agenten werden mit bis zu 15 Punkten bewertet. Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot Angaben zur Person sowie zur Qualifikation und der Erfahrung des im Zuschlagsfall einzusetzenden Trainers zu machen. Mindestanforderung: Der einzusetzende Trainer muss über mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich der Callcenter-Beratung zu Bankdienstleistungen verfügen. Angebote, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. | 15 |
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Angebote, die die Mindestanforderung erfüllen,
werden darüber hinaus mit einem der folgende
Punktwerte bewertet:
0 Punkte – Der Trainer verfügt über keine spezifische
berufliche Qualifikation als Trainer und über keine über
die Mindestanforderungen hinausgehende Erfahrung
bei der Callcenter-Beratung zu Bankdienstleistungen.
7,5 Punkte – Der Trainer verfügt über eine qualifizierte
Ausbildung als Trainer und über qualifizierte Erfahrung
(mindestens fünf Jahre/mindestens drei
Referenzprojekte) bei der Callcenter-Beratung zu
Bankdienstleistungen.
15 Punkte – Der Trainer verfügt über eine qualifizierte
Ausbildung als Trainer und über qualifizierte Erfahrung
(mindestens zehn Jahre/mindestens fünf
Referenzprojekte) bei der Callcenter-Beratung zu
Bankdienstleistungen.
Eine qualifizierte Ausbildung als Trainer liegt vor, wenn
der Trainer eine einschlägige, für seine Tätigkeit
qualifizierende berufliche Ausbildung im Umfang von
mindestens 100 Stunden absolviert hat. Qualifizierte
Erfahrung bei der Callcenter-Beratung zu
Bankdienstleistungen liegt vor, wenn der Trainer in
den letzten drei bzw. fünf Jahren vor Ablauf der
Angebotsfrist in mindestens einem Referenzprojekt
pro Jahr (d. h. insgesamt in mindestens drei bzw. fünf
Referenzprojekten), das die Callcenter-Beratung zu
Bankdienstleistungen zum Gegenstand hatten, mit
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| einem Zeitaufwand von jeweils mindestens 200 Stunden gearbeitet hat. Mit dem Angebot sind aussagekräftige Angaben zur Qualifikation unter Vorlage von Ausbildungsnachweisen und zur Erfahrung unter Angabe des Auftraggebers des Referenzprojekts (Name und Ort) sowie der Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts, des Projektzeitraums und der vom Trainer übernommenen Tätigkeiten zu machen. Hinweis: Es genügt, wenn die genannten Anforderungen nicht von einem Trainer, sondern von einem Teamleader, den der Bieter im Zuschlagsfall einsetzen wird, erfüllt werden. Es steht dem Bieter dementsprechend frei, in seinem Angebot die geforderten Angaben und Nachweise auch für einen Teamleader einzureichen. Benennt der Bieter in seinem Angebot sowohl einen Trainer als auch einen Teamleader, wird die besser qualifizierte Person bei der Angebotsbewertung berücksichtigt. | |
|---|---|
| Überleitung in den Second-Level-Support Das technische System des Bieters zur Überleitung in den Second-Level-Support wird mit bis zu 15 Punkten bewertet. Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot das im Zuschlagsfall einzusetzende System einschl. seiner Funktionalitäten zu beschreiben und insbesondere darzustellen, welche Sortier- und Suchmöglichkeiten bestehen. Wird eine rein organisatorische Lösung zur Überleitung eingesetzt, | 15 |
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
erhält das Angebot hinsichtlich dieses Kriteriums 0
Punkte.
Das Angebot wird mit einem der folgende Punktwerte
bewertet:
0 Punkte – Es wird eine rein organisatorische Lösung
für die Überleitung in den Second-Level-Support
eingesetzt. Oder: Der Bieter setzt ein technisches
System für die Überleitung ein. Dieses verfügt aber
lediglich über grundlegende Funktionalitäten.
7,5 Punkte – Das technische System für die
Überleitung in den Second-Level-Support verfügt über
Funktionalitäten, die für die Überleitung der Anfragen
besonders nützlich sind.
(z. Bsp.: Kategorisierungsfunktion,
Sortierungsfunktion)
15 Punkte – Das technische System für die
Überleitung in den Second-Level-Support verfügt über
Funktionalitäten, die eine optimale Handhabung der
Anfragenüberleitung versprechen. (z. Bsp.: Reporting-
und Exportfunktion, Ticketerstellung auch durch den
Second-Level-Support möglich)
Bei der Vergabe der Punktwerte wird sich die
Rentenbank von folgenden Gesichtspunkten leiten
lassen:
-
Umfang der Sortier- und Suchmöglichkeiten
-
Umfang der Berichts- und Exportfunktionen
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
- Benutzerfreundlichkeit des Systems,
insbesondere aus Sicht des Second-Level-
Supports
-
Stabilität und Ausfallsicherheit des Systems
-
Notizmöglichkeiten bzw.
Kommunikationsmöglichkeiten zu einzelnen
Tickets
3.2.3.3. Gesamtpunktzahl
Angebote, die die Mindestanforderung für das Zuschlagskriterium der Flexibilität in
Bezug auf die benötigte Kapazität nicht erreichen, werden bei der
Zuschlagsentscheidung nicht berücksichtigt. Für alle übrigen Angebote wird die
Gesamtpunktzahl aus einer Addition der Punktzahlen für den Preis und die Qualität
berechnet.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl, das zuschlagsfähig ist, erhält den
Zuschlag. Erreichen mehrere Angebote dieselbe Gesamtpunktzahl, entscheidet das
Los.
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Vergabeverfahren LR-2023-00018 Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Anlagen
Anlage 1: Angebotsformblatt
Anlage 2: Vertrag
Anlage 3: Preisblatt
Anlage 4: Bietergemeinschaftserklärung
Anlage 5: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anlage 6: Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern
Anlage 7: Verpflichtungserklärung
Anlage 8: Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anlage 9: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Anlage 10: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
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