Interessenteninformation Nr. 1.pdf

Callcenter- und Erstberatung für Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 13:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabeverfahren der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Bereitstellung von Callcenter-Leistungen – ABl. EU 768813-2023 –

Interessenteninformation (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der interessierten Unternehmen)

Frage Nr. 1Datum der Frage: 20. Dezember 2023Datum der Antwort: 22. Dezember 2023
Frage: Wir können den Dokumenten kein Volumen und keine Bearbeitungszeiten entnehmen und bitten höflich um Bekanntgabe.
Antwort: Bitte beachten Sie hierzu die Festlegungen in § 2 und § 3 des Rahmenvertrages.
Frage Nr. 2Datum der Frage: 20. Dezember 2023Datum der Antwort: 22. Dezember 2023
Frage: Welche Servicezeiten wünschen Sie? Mit welchen Spitzenzeiten ist zu rechnen? Sind SLAs vorhanden?
Antwort: Bitte beachten Sie hierzu die Festlegungen in § 2 und § 3 des Rahmenvertrages.
Frage Nr. 3Datum der Frage: 20. Dezember 2023Datum der Antwort: 22. Dezember 2023
Frage: Ist es korrekt, dass diese Dokumente bei der Angebotsabgabe nicht hochzuladen sind: Anlage 2 (Vertrag), Anlage 2 zum Vertrag, Anlage 3 zum Vertrag, Anlage 4 zum Vertrag, Anlage 6?
Antwort: Es ist korrekt, dass der Rahmenvertrag (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen), die Anlage 2 zum Vertrag (Vertrag über eine Auftragsverarbeitung), die Anlage 3 zum Vertrag (Verhaltenskodex) und die Anlage 4 zum Vertrag (Nachhaltigkeitsanforderungen) nicht mit dem Angebot eingereicht werden müssen. Die Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung zu Drittunternehmen und Unterauftragnehmern) ist hingegen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, wenn der Bieter Dritte oder Unterauftragnehmer einbinden will.
Frage Nr. 4Datum der Frage: 20. Dezember 2023Datum der Antwort: 22. Dezember 2023
Frage: Ist das Nichtvorliegen des Zertifikats für die ISO 27001 ein Ausschlusskriterium, oder ist eine Bescheinigung des TÜV ausreichend, in der bestätigt wird, dass wir eine Zertifizierung beantragt haben?
Antwort: Mit Abgabe des Angebots muss bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem gemäß ISO 27001 betrieben werden (Abschnitt 3.1.4.1 der Bewerbungsbedingungen). Es genügt nicht, wenn die Zertifizierung lediglich beantragt ist.

Stand: 22. Dezember 2023

[Seite 2]

Frage Nr. 5Datum der Frage: 20. Dezember 2023Datum der Antwort: 22. Dezember 2023
Frage: Preisblatt: Der Preis ist ein Endpreis zzgl. Umsatzsteuer und umfasst sämtliche sonstige Leistungen, die durch den Bieter erbracht werden müssen (z. B.: Zurverfügungstellung der technischen Infrastruktur, Trainer, Schulungen, organische und technische Anpassung im laufenden Betrieb, etwaige Lizenzentgelte). Verstehen wir richtig: mit Vergütung je Anwesenheitsstunde der Callcenter- Agenten wünschen Sie einen Stundenpreis netto?
Antwort: Ihr Verständnis trifft zu.
Frage Nr. 6Datum der Frage: 21. Dezember 2023Datum der Antwort: 22. Dezember 2023
Frage: Im Dokument VERTRAG haben wir nun unter § 3 (Personelle Kapazitäten) die Tabellen gesichtet, die Auskunft geben über Anzahl der Anrufe pro Tag - in 2024 = 40 bzw. 47,73, durchschnittliche Gesprächsdauer in Minuten, maximale Anwesenheitsstunden pro Tag. Im Text lesen wir: Im Einzelfall (v. a. bei Beginn der Beratung) kann es zu einer Nachfrage von mehr als 1.000 Anrufern pro Tag kommen. Der Auftragnehmer muss eine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten und personell auf diese Schwankungen in einem angemessenen Maße reagieren. Worin liegt die Begründung für die enorme Differenz? Welcher Wert ist für die Bewertung und Angebotserstellung realistisch? Was ist unter in einem angemessenen Maße zu verstehen? Oder beziehen sich die möglichen 1.000 Anrufer auf Spitzenzeiten und stellen Ausnahmen dar? Wann und wie oft ist mit diesen Spitzenzeiten zu rechnen? Wieviel Vorlaufzeit erhält der Dienstleister, um sich auf Spitzenzeiten vorzubereiten?
Antwort: Wie in § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrags ausgeführt, handelt es sich bei den Spitzenwerten voraussichtlich um Einzelfälle, die v. a. bei Beginn einer Beratung, d. h. insbesondere beim Start eines Förderprogramms und damit beim Start des jeweiligen Einzelabrufs, auftreten können. Die Flexibilität des Bieters im Umgang mit derartigen Kapazitätsschwankungen wird im Rahmen der Bewertung der Qualität des Angebots berücksichtigt. Erforderlich ist in jedem Fall ein angemessene Reaktion gemäß § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrages, d. h. eine flexible Anpassung des eingesetzten Personals. Die Vorlaufzeiten vor einem Einzelabruf ergeben sich aus § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags.

Stand: 22. Dezember 2023

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung