Briefbeförderung deutschlandweit außerhalb der Leitregion 19

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.06.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Post- und Fernmeldedienste (64000000)
  • Post- und Kurierdienste (64100000)
  • Postdienste (64110000)
  • Briefpostdienste (64112000)
  • Postzustellung (64121100)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
376359-2026
Verfahrensnummer
6aac1cf5-80fa-4f58-8b8d-81bbbdc57111

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Schwerin beschafft eine Rahmenvereinbarung für die deutschlandweite Zustellung von Briefen und Postkarten außerhalb der Leitregion 19. Der geschätzte jährliche Umfang beträgt 60.900 Standardbriefe, 2.100 Kompaktbriefe, 20.200 Großbriefe, 180 Maxibriefe und 30 Postkarten. Die Leistung soll vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 erbracht werden; eine Verlängerung um bis zu drei Jahre ist optional möglich.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

    Die Landeshauptstadt Schwerin sieht vor die Postdienstleistung für die deutschlandweite Zustellung, außer der Leitregion 19, für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit einer optionalen Verlängerung um bis zu 3 Jahre zu vergeben. Die jährlichen Sendungsmengen belaufen sich auf folgende Schätzwerte: Standardbrief 60.900 Stück Kompaktbrief 2.100 Stück Großbrief 20.200 Stück Maxibrief 180 Stück Postkarte 30 Stück

    Frist: 11.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
65 %
Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind. Die niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief. 10 Punkte erhält das Angebot mit niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen der niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief. Alle Angebote mit darüber liegenden durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt. Als Nachweis der durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief sind mit dem Angebot geeignete, nachvollziehbare und aktuelle Unterlagen vorzulegen. Hierfür ist ein externes Gutachten oder eine vergleichbare Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einzureichen, aus der die durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief nachvollziehbar hervorgehen. Geeignet sind insbesondere Gutachten, Zertifizierungen oder Prüfberichte unabhängiger sachverständiger Stellen. Die zugrunde gelegte Berechnungsmethodik sowie die berücksichtigten Emissionsbestandteile sind nachvollziehbar darzustellen. Die Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn keine entsprechenden Unterlagen eingereicht werden, erfolgt keine Berücksichtigung der Angaben und das Kriterium wird mit der Punktzahl 0 bewertet.
35 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 16.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 493257-2026
  2. 02.06.2026Berichtigung 21. Entfällt: Mindestanforderung Vermeidung von CO2-Emissionen Geeignet sind Unternehmen, deren durchschnittliche CO2 - Emissionen den Wert von 30 g je Sendung nicht überschreiten. Dies ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen. Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Änderung der Punktebewertung der CO2-Emissionen
  3. 20.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 345621-2026

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