Brandschutzplanung für den Ersatzneubau von Schulwerkstätten in Tuttlingen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Tuttlingen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.03.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 139425-2025
- Verfahrensnummer
- 10bc5e3d-a092-49e1-ad15-9ac0fedc3521
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Tuttlingen sucht einen Fachplaner für die Brandschutzplanung des Ersatzneubaus der Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in Tuttlingen. Geplant werden Werkstätten für Medizintechnik, Metalltechnik, Holztechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie eine Cafeteria mit einer Programmfläche von etwa 3.500 m². Die Leistungen umfassen gemäß AHO-Leistungsbild die Leistungsphasen 1 bis 5 und 8, optional auch Flucht- und Rettungspläne in Leistungsphase 9; Erfahrung im Holz- oder Holzhybridbau ist gewünscht, die Beauftragung erfolgt stufenweise.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt den Ersatzneubau der Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis gewerblichen Schule. Die berufliche Ferdinand-von- Steinbeis-Schule bietet Ausbildungsplätze für rund 1500 SchülerInnen in Teil- und Vollzeit und gehört somit zu den größten Berufsschulzentren in der Region Tuttlingen. Die Werkstätten der Schule weisen erhebliche bauliche Mängel auf und stehen zur Disposition. Aus diesem Grund soll auf dem heutigen Grundstück ein Ersatzneubau geplant werden. Hierzu hat der Landkreis Tuttlingen einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgVVerfahren mit den Preisträgern ist noch nicht abgeschlossen. Für die Schule sollen Werkstätten der Fachbereiche Medizintechnik, Metalltechnik, Holztechnik, Elektro- und Informationstechnik, sowie eine Cafeteria geplant werden. Ein weiteres Augenmerk der Bearbeitung liegt auf der Flexibilität, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Industrie 4.0- Fähigkeit der Schule. Die Programmfläche (Nutzungsfläche NUF 1-6) beträgt ca. 3.500 m². Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, 7, 8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro auch mit Erfahrungen im Holz-/Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Eine Zuarbeit der Fachplaner für die Objektplanung zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien ist erforderlich. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis Gewerbliche Schule, Tuttlingen
Die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule (FvSS) besteht aktuell aus den Gebäudeteilen A, B, C und D. Die Eingriffe in Bauteil A und B sind möglichst geringfügig zu halten (Baujahr 2009, 2-3-geschossig). Anpassungen / Umbaumaßnahmen beim ältesten Bauteil, Bauteil C (Baujahr 1950er Jahre, 4- geschossig, Stahlbetonskelettbauweise) sind auf das Notwendigste zu reduzieren. Die Cafeteria und der Schüleraufenthaltsraum sollen im Bauteil C im Erdgeschoss geplant werden. Bauteil D (Baujahr späte 1970er Jahre) soll rückgebaut und am gleichen Standort der Ersatzneubau errichtet werden. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während der Bauphase werden sowohl bauliche als auch organisatorische Interimsmaßnahmen erforderlich. Für die Planung des Abbruchs und bauliche Interimslösungen sind optional ggf. Teilleistungen der Fachplaner in geringem Umfang erforderlich. Nachhaltigkeit Die max. 4 geschossigen Gebäude dürfen als Holz- /Holzhybridbau geplant und erstellt werden. Bei der Materialauswahl für Konstruktion, Gebäudehülle und Innenausbau legt die Ausloberin Wert auf die Betrachtung des Lebenszyklus des Gebäudes. Sowohl die Herstellung der Materialien und deren Einbau als auch der Rückbau und die Möglichkeit der Wiederverwertung spielen hierbei eine Rolle. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Bauelemente ist anzustreben. Die neuen Dachflächen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben möglichst weitestgehend als Gründächer in Kombination mit Fotovoltaikanlagen auszuführen. Die Ausloberin wünscht sich im Wettbewerb zur Erreichung der Klimaziele einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb des Gebäudes. Mit der Bauweise, den Bauteilen und der Nutzungsdauer der Baustoffe sollen die CO2- Emissionen des Gebäudes nachhaltig verringert werden. Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Zuarbeit der Fachplaner für die Objektplanung zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien ist erforderlich. Planungsbeginn ist direkt nach Abschluss der VgV-Verfahren und nach Gremienbeschluss vorgesehen. Die Kosten KG 300+400 netto werden auf ca. 18,5 Mio € geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 25.06.2025 (ganztägig) und 27.06.2025 (vormittags) statt. Zusatz TGA: Energiebedarf: Das Gebäude ist auf Grundlage des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Effizienzhaus zu planen. Die Energieversorgung ist über ein Nahwärmenetz bereitgestellt. Der Neubau soll, so wie die Bestandsgebäude, angebunden werden. Es ist eine Feuerlöschanlage zu planen. Die Leitungspläne werden in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, 7, 8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro auch mit Erfahrungen im Holz-/Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Eine Zuarbeit der Fachplaner für die Objektplanung zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien ist erforderlich. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1
Anforderungen an deinen Betrieb
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes(AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes(Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestellevorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
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LOT-0001 · VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis Gewerbliche Schule, Tuttlingen
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Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes(AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes(Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestellevorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Änderungen und Bieterfragen
11 Einträge- 21.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 503944-2026
- 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 445327-2026
- 13.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 177400-2026
- 13.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 177211-2026
- 11.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 168959-2026
- 11.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 167531-2026
- 03.03.2025BekanntmachungBekanntmachung 137519-2025
- 03.03.2025BekanntmachungBekanntmachung 139425-2025
- 03.03.2025BekanntmachungBekanntmachung 138881-2025
- 03.03.2025BekanntmachungBekanntmachung 138791-2025
- 03.03.2025BekanntmachungBekanntmachung 137766-2025
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