Bodensanierung einer ehemaligen Industriefläche im Glasmacherviertel
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Bodensanierungsarbeiten (45112360)
- Bekanntmachung
- vergabe.duesseldorf.de
- Bekanntmachungsnummer
- 675969-2026
- Verfahrensnummer
- 2f22c096-ab61-484c-aac4-73ba1db84d10
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Bodensanierung einer etwa 60.000 Quadratmeter großen ehemaligen Industriefläche im Glasmacherviertel in Düsseldorf. Vorgesehen sind der durchschnittlich vier Meter tiefe Abtrag, das Sortieren und Verwerten oder Entsorgen des Materials, der Abbruch unterirdischer Altbebauung sowie das Verfüllen von Gruben und die Herstellung eines Planums; die Angebotsfrist endet am 10. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Bodensanierung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bodensanierung Teilfläche III Glasmacherviertel Nach den Mauresköthen
Bodensanierung einer ca. 60.000 m² großen ehemaligen Industriefläche: Abtrag der Fläche um durchschnittlich 4 m Sortieren der unterschiedlichen Materialien Verwertung bzw. Entsorgung des anfallenden Materials in Absprache mit dem Gutachter des AG Abbruch der im Boden befindlichen Altbebauung Verfüllung von Gruben und Erstellung eines Planums
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
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LOT-0000 · Bodensanierung Teilfläche III Glasmacherviertel Nach den Mauresköthen
- Erfahrung der Projektleitung über abgeschlossene Sanierungen auf vergleichbaren Industriestandorten mit den Schadstoffen PFAS, CKW und KW; Erfahrung der Projektbearbeiter*innen Sanierungen auf vergleichbaren Industriestandorten mit den Schadstoffen PFAS, CKW und KW; Berufserfahrung der Projektleitung; Berufserfahrung der Projektbearbeiter*innen (Bauleiter, Poliere); Erfahrung der Projektleitung mit der Bodensanierung von Rückständen der Glasindustrie (Anzahl der Projekte)
- 20 %
- Preis
- 80 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
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