Blitzschutzanlagen für den Neubau eines Pandemieresilienz-Zentrums
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- CPV-Codes
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- Blitzschutzarbeiten (45312310)
- Installation von Blitzableitern (45312311)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 662211-2026
- Verfahrensnummer
- 37f116c8-e8b7-45c3-804a-2fc7da5cd41f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft Blitzschutzanlagen für Gebäude 1 des neuen Pandemieresilienz-Zentrums in Halle (Saale). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem rund 280 Meter Ringerder, 1.800 Meter Ableitungen und Potenzialausgleichsnetzwerk sowie 320 Meter Fangleitungen; die Angebotsfrist endet am 28. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Blitzschutzanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · GNE Neubau Pandemieresilienz-Zentrum Halle, Gebäude 1 (PRZ 1), Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen PRZ1, KG446, Blitzschutzklasse III, Ringerder, Erdungs-/Potenzialausgleich, Ableitungen, Fangleitungen/Fangstangen, Trennstellen, WDVS-Trennstellkästen, Prüfung, Fotodokumentation, Revision ca. 280 lfdm Ringerder ca. 1.800 lfdm Ableitungen/Potenzialausgleichsnetzwerk ca. 320 lfdm Fangleitungen 10 St Trennstellkästen 12 St Fangstangen bis 2.500 mm einschließlich Klemmen und Verbinder
Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 124 Abs. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 4 GWB Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden sowohl vom Bestbieter als auch parallel von nachrangigen Bietern nachgefordert. Die Nachforderung erfolgt über die Vergabeplattform. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Falls der Bieter beabsichtigt, Nachauftragnehmer einzusetzen, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch alle Nachweise durch die Nachauftragnehmer vorzulegen. Eine ausbleibende oder nicht rechtzeitige Vorlage der geforderten Nachweise innerhalb der gesetzten Fristen führt zum Ausschluss von der Wertung (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A). Der Nachweis der Eignung erfolgt durch die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (außer der Berufshaftpflichtversicherung). Bei Nicht-Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung (beispielsweise bei Präqualifizierung) sind die Angaben auf einer gesonderten Unterlage einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. ACHTUNG: Präqualifizierte Unternehmen, die den Nachweis der Eignung und Fachkunde durch ihren Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis erbringen, haben die Aktualität, Vollständigkeit und insbesondere Vergleichbarkeit zu den geforderten Referenzvorhaben ihrer im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzvorhaben sicherzustellen. Eine Nachforderung oder nachträgliche Einreichung der geforderten Referenzbescheinigungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Wertung (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' (VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · GNE Neubau Pandemieresilienz-Zentrum Halle, Gebäude 1 (PRZ 1), Blitzschutzanlagen
- Angebotspreis einschließlich Umsatzsteuer
- 100 %
Vergabeunterlagen
25 Dateien laut Portal · Stand 25.09.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
gemäß § 124 Abs. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 4 GWB Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden sowohl vom Bestbieter als auch parallel von nachrangigen Bietern nachgefordert. Die Nachforderung erfolgt über die Vergabeplattform. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Falls der Bieter beabsichtigt, Nachauftragnehmer einzusetzen, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch alle Nachweise durch die Nachauftragnehmer vorzulegen. Eine ausbleibende oder nicht rechtzeitige Vorlage der geforderten Nachweise innerhalb der gesetzten Fristen führt zum Ausschluss von der Wertung (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A). Der Nachweis der Eignung erfolgt durch die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (außer der Berufshaftpflichtversicherung). Bei Nicht-Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung (beispielsweise bei Präqualifizierung) sind die Angaben auf einer gesonderten Unterlage einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. ACHTUNG: Präqualifizierte Unternehmen, die den Nachweis der Eignung und Fachkunde durch ihren Eintrag in ein Präqualifizierungsverzeichnis erbringen, haben die Aktualität, Vollständigkeit und insbesondere Vergleichbarkeit zu den geforderten Referenzvorhaben ihrer im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzvorhaben sicherzustellen. Eine Nachforderung oder nachträgliche Einreichung der geforderten Referenzbescheinigungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Wertung (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2020 - 3 VK LSA 27/20). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' (VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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