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10_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_10_DSGVO.docx

Bewirtschaftung und Instandhaltung chirurgischer Instrumente

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Das Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R erhebt Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Ausschreibung „UKAU: „VgV_UKAU_Instrumentarium_2026_01“. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R Sie nachstehend gemäß Art. 13, 14 DSGVO über die Erhebung Ihrer Daten informieren.

  1. Name und Kontaktdaten des für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen (Vergabestelle):
Vergabestellen:Universitätsklinikum Augsburg A. ö. R.
Kontaktdaten:Stenglinstraße 2 86156 Augsburg Mail: vergabestelle@uk-augsburg.de
  1. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragte/r:Carmen Nocentini
Kontaktdaten:Mail: Carmen.Nocentini@uk-augsburg.de
  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
    1. Zweck
Durchführung des Vergabeverfahrens VgV_UKAU_Instrumentarium_2026_01
    1. Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und §§ 97 Abs. 1 S. 1, 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  1. Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten:

Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GWO) anzufordern.

  1. Kriterien für die Festlegung

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die vergaberechtlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 8 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV).

  1. Rechte der betroffenen Personen:

Recht auf Auskunft:

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).

Recht auf Berichtigung:

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden (Art. 16 DSGVO).

Recht auf Löschung:

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung) (Art. 17 DSGVO).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen (Art. 18 DSGVO).

Recht auf Widerspruch:

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (Art. 21 DSGVO).

  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, sind etwaige Beschwerden zu richten an:

Datenschutzaufsichtsbehörde:Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Kontaktdaten:Post: Postfach 22 12 19, 80502 München Tel.: 089 212672-0 Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
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