Eigenerklärung zum Masernschutzgesetz
Erklärung zum Masernschutz
- Erklärung zum Vergabeverfahren
- Der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags vor Ort eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. §20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
- Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nr. 1.1 berechtigt den Auftraggeber nach Nr. 1.2 zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
- Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren zur Folge haben kann.
Firma
Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters und Firmenstempel