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00_261019_UKAU_Instrumente_Informationsmemorandum.pdf

Bewirtschaftung und Instandhaltung chirurgischer Instrumente

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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INFORMATIONSMEMORANDUM

ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB

Bewirtschaftung des Instrumentariums VgV_UKAU_Instrumentarium_2026_01

Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R. Stenglinstraße 2 86156 Augsburg

(im Folgenden: „Auftraggeber“ oder „AG“)

Ablauf der Teilnahmeantragsfrist:

Montag, 19 Oktober 2026, 12 Uhr

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INHALTSVERZEICHNIS

Vorbemerkung zum Vergabeverfahren ......................................................................................... 3

Vergabeverfahren ............................................................................................................................. 3

Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb ............................................................. 3 Kontaktstelle und Kommunikation ................................................................................................. 3 Auftraggeber und Gegenstand des Vergabeverfahrens ............................................................ 4

Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes ............................................................................ 4 Informationen zum Vergabeverfahren ........................................................................................... 5

Vergabeunterlagen ........................................................................................................................... 5

Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ................................................................................... 6

Ablauf des Teilnahmewettbewerbs ................................................................................................ 7 Erkundigungsobliegenheit und Registrierung .............................................................................. 9 Rückfragen und Hinweispflichten, Antworten auf Bieterfragen ................................................. 9 Hinweise zum Vergabeverfahren ................................................................................................. 10 Bestandteile des Teilnahmeantrages .......................................................................................... 11 Allgemeine Anforderungen zum Teilnahmeantrag .................................................................... 12 Nachweis der Eignung ................................................................................................................... 12

Eignungsnachweise ....................................................................................................................... 13

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................................ 14

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ..................................................................... 14

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ........................................................................... 16

Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen ..................................... 20

Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter .................................................... 21

Bewerbergemeinschaften ............................................................................................................. 22

ÖAScientO ....................................................................................................................................... 23

Erklärung gemäß LkSG ................................................................................................................. 24

Erklärung gemäß Masernschutzgesetz ...................................................................................... 24 Teilnehmerauswahl ........................................................................................................................ 24 Vertraulichkeit ................................................................................................................................. 29 Rügeobliegenheit und Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ..................... 30

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VORBEMERKUNG ZUM VERGABEVERFAHREN

Vergabeverfahren

(1) Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. §§ 119 Abs. 5 GWB, 14 Abs. 3 Nr. 2; 17 VgV).

(2) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).

Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb

(1) Dieses Informationsmemorandum ist Bestandteil der Unterlagen, die den interessierten Wirtschaftsteilnehmern unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Es konkretisiert die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bewerber beziehungsweise Bewerbergemeinschaften sowie den Ablauf des Teilnahmewettbewerbs. Hierzu enthält das Informationsmemorandum die auszufüllenden und einzureichenden Formblätter (Anlagen 1 bis 9 und 11-13).

(2) Auf Grundlage dieses Informationsmemorandums und der weiteren Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.

KONTAKTSTELLE UND KOMMUNIKATION

Folgende Stelle ist für das Vergabeverfahren als Kontaktstelle zuständig:

Lenus GmbH Dornhofstraße 100 63263 Neu-Isenburg E-Mail: vergabe@lenus.de

Hinweis: Die Kommunikation hat ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform (DTVP) stattzufinden.

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AUFTRAGGEBER UND GEGENSTAND DES VERGABEVERFAHRENS

AUFTRAGGEBER:

Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R. Stenglinstraße 2 86156 Augsburg

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation europaweit auszuschreiben.

Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes

Gegenstand des Auftrags ist die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich der Organisation, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung mit dem Ziel der Wiederherstellung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft des Instrumentariums unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Anforderungen.

Die Leistung umfasst insbesondere die Erkennung und Bearbeitung von Instandsetzungsbedarf, die technische Bewertung von Schadensbildern, die Durchführung oder Veranlassung geeigneter Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, die Prüfung der durch die Maßnahme möglicherweise beeinflussten sicherheits- und funktionsrelevanten Merkmale, die Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen, die dokumentierte Freigabe, die Rückführung in den Versorgungs- und Aufbereitungskreislauf sowie die Bereitstellung von Auswertungen, Berichten und Nachweisen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.

Ergänzend kann der Auftraggeber optionale Leistungen beauftragen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Reparaturersatz, sofern eine Instandsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sowie Leistungen zur Wartung und Instandsetzung von Motorensystemen, Antriebseinheiten, Handstücken, Winkelstücken und zugehörigem Zubehör. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang, zur Beauftragung, Vergütung und Dokumentation der optionalen Leistungen werden vertraglich geregelt.

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Nicht Gegenstand des Auftrags sind flexible und semiflexible Endoskopen sowie Medizinprodukte und Instrumente, bei denen aufgrund bestehender Herstellerbindungen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Unternehmen erbracht werden dürfen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern.

Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.

INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN

Vergabeunterlagen

(1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Deutsches Vergabeportal (https://dtvp.de) abgewickelt (im Folgenden kurz "DTVP" oder "die Vergabeplattform"). Über die Vergabeplattform werden auch die Vergabeunterlagen in elektronischer Form frei, direkt und vollständig zur Verfügung bereitgestellt. Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die erforderlich sind, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Sie umfassen:

a) Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (hierzu Ziffer 4.2): Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb beschreiben die Einzelheiten der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs, der mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt (Tenders Electronic Daily – TED) eingeleitet wird. Sie enthalten zudem alle Formblätter, die Bewerber für die Abgabe der geforderten Erklärungen zu verwenden haben.

b) Unterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase: Im Teilnahmewettbewerb werden die Bewerber anhand von objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ausgewählt, die anschließend zur Abgabe erster Angebote aufgefordert werden. Grundlage der zu erstellenden Angebote sind die Unterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase, die im Einzelnen in den Angebotsbedingungen beschrieben werden.

(2) Die Vergabeunterlagen enthalten zwingend formulierte Mindestanforderungen, die eindeutig als solche gekennzeichnet sind.

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(3) Hinweis: Im Teilnahmewettbewerb ist ausschließlich die Erstellung eines Teilnahmeantrages auf der Grundlage der Festlegungen in der Auftragsbekanntmachung und in diesem Informationsmemorandum gefordert. Die Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase dienen lediglich der Information und werden den am Verfahren interessierten Unternehmen aus Gründen der Verfahrenstransparenz soweit sie bereits vorliegen, jetzt zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei nicht um die finalen Unterlagen. Diese werden den Unternehmen zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind keine Angebote zu erstellen.

Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb

(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb umfassen dieses Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb mit folgenden Anlagen:

Anlage 1 Formblatt Teilnahmeantragsschreiben

Anlage 2 Formblatt Erklärung Bewerbergemeinschaft

Anlage 3 Formblatt Erklärung über Eignungsleihe

Anlage 4 Formblatt Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Anlage 5 Formblatt Erklärung Wirtschaftliche und finanzielle (wi-fi) Leistungsfähigkeit

Anlage 6 Formblatt Erklärung Technische und berufliche (te-bu) Leistungsfähigkeit

Anlage 7 Formblatt Erklärung zu Ausschlussgründen

Anlage 8 Formblatt Allgemeine Bieterinformationen

Anlage 9 Formblatt Erklärung Beteiligung Russland

Anlage 10 Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten DSGVO

Anlage 11 Formblatt Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 LkSG

Anlage 12 Formblatt Schutzerklärung Scientology

Anlage 13 Formblatt Eigenerklärung Masernschutzgesetz

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(2) Die Wirtschaftsteilnehmer haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Abruf auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und die Kontaktstelle (s. Ziffer 2) unverzüglich auf fehlende Dokumente hinzuweisen.

(3) Die Vergabeunterlagen sind nach Maßgabe von Ziffer 12 vertraulich zu behandeln.

Ablauf des Teilnahmewettbewerbs

(1) Interessierte Unternehmen werden gebeten, auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer 4.2) einen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und diesen form- sowie fristgerecht einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag werden die geforderten Informationen für die Eignungsprüfung übermittelt.

(2) Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Angaben und Erklärungen vollständig zu enthalten (§ 53 Abs. 7 S. 2 VgV) und ist rechtzeitig über den hierfür vorgesehenen Weg auf der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Der genaue Link zur Ausschreibung ergibt sich aus Ziffer I.3) der EU-Auftragsbekanntmachung.

(3) Der vollständige Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform DTVP zu übermitteln. Hierfür ist eine lesbare Erklärung, aus der die Person des Erklärenden hervorgeht, an den hierfür vorgesehenen Stellen auf den zu verwendenden Formblättern ausreichend. Eine Einreichung eines Teilnahmeantrages in Schriftform auf dem Postweg oder per Telefax ist unzulässig, auch nicht ergänzend zu einem elektronisch eingereichten Teilnahmeantrag. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

(4) Die Bewerber müssen die beigefügten Formblätter verwenden. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen.

(5) Änderungen der Bewerber an ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

(6) Die elektronische Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (vgl. Ziffer 9 Abs. 2). Bewerber sind zur Öffnung der Teilnahmeanträge nicht zugelassen.

(7) Die vorliegenden Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in diesem Informationsmemorandum festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV geprüft. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Teilnahmeanträge geprüft und gegebenenfalls Teilnahmeanträge gemäß § 53 i. V. m. § 57 Abs. 1 i. V. m. § 57 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden danach Teilnahmeanträge,

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a) die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten,

b) die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

c) in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und

d) bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.

(8) Die Bewerber können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert werden, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

(9) Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung hierzu innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.

(10) Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

(11) Nach der formalen Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Grundlage der vorgelegten Nachweise in einem zweiten Schritt die Eignung der Bewerber für die ausgeschriebenen Leistungen geprüft, § 122 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV.

Geprüft werden:

a) die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,

b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und

c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie

d) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

(12) Die Bewerber können nach § 48 Abs. 7 VgV aufgefordert werden, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

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(13) Bewerber, die die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Bewerber, für die ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn nicht Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB nachgewiesen werden. Bewerber, für die ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, können ausgeschlossen werden, wenn nicht Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB nachgewiesen werden.

(14) In einem dritten Schritt werden die Bewerber anhand von objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ermittelt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (siehe dazu näher unter Ziffer 11 TEILNEHMERAUSWAHL).

(15) Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten geeigneten Bewerber aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase ein erstes indikatives Angebot einzureichen (vgl. § 17 Abs. 4 S. 1; § 52 Abs. 1 VgV). In voraussichtlich einer Verhandlungsrunde, über ein indikatives Angebot und einem darauffolgenden finalem Angebot wird ermittelt, welcher Bieter den Zuschlag erhält. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die Anzahl der Bieter nach der Verhandlungsrunde reduziert werden können.

ERKUNDIGUNGSOBLIEGENHEIT UND REGISTRIERUNG

(1) Interessierte Unternehmen sind verpflichtet, sich über den in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3) genannten Direktlink zur Vergabeplattform DTVP regelmäßig über zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen zu informieren.

(2) Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 VgV, § 41 Abs. 1 VgV keine Registrierung erforderlich. Jedes interessierte Unternehmen muss sich jedoch nach § 9 Abs. 3 S. 1 VgV auf der Vergabeplattform DTVP registrieren, um regelmäßig über zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Der genaue Link zur Ausschreibung ergibt sich aus Ziffer I.3) der EU- Auftragsbekanntmachung.

RÜCKFRAGEN UND HINWEISPFLICHTEN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN

(1) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP zu stellen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post, E-Mail etc. werden nicht beantwortet. Antworten auf Bewerberfragen werden allen Bewerbern, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, zeitgleich auf der Vergabeplattform mitgeteilt.

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Rechtzeitig, d. h. bis zum Dienstag, 13.10.2026, 12:00 Uhr gestellte Fragen werden spätestens bis zum Donnerstag, 15.10.2026 beantwortet.

(2) Die Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Abruf auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat der Bewerber die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen.

(3) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten bzw. abzugeben. Dies gilt auch, wenn sie zuvor schon in anderer Form gestellt bzw. abgegeben wurden.

(4) Für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellen Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge oder Angebote, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber und Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der Vergabeplattform DTVP aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

HINWEISE ZUM VERGABEVERFAHREN

(1) Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die gesamte Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

(2) Für die Bearbeitung und Erstellung des Teilnahmeantrages sowie für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbes werden entstehende Kosten der Bewerber nicht erstattet.

(3) Der eingereichte Teilnahmeantrag geht in das Eigentum des Auftraggebers über, es sei denn, der Bewerber verlangt ausdrücklich die Rückgabe einzelner Dokumente nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

(4) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind nach § 1 GWB verboten. Dieses Verhalten kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die Teilnehmer haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine

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unzulässige Mehrfachbeteiligung beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln werden die Auftraggeber von den Bewerbern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bewerber diesen Nachweis nicht erbringen, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

(5) Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben von Bewerbern, Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen werden ausschließlich hierfür verarbeitet und gespeichert. Die zu leistenden Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Teilnahmeanträge. Die Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutzgrundverordnung, DSGVO) sind aus der Anlage 10 zu dem Informationsmemorandum zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Inhalte der Teilnahmeanträge auch nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens der Vertraulichkeit unterliegen.

BESTANDTEILE DES TEILNAHMEANTRAGES

(1) Der vollständige Teilnahmeantrag besteht aus den vollständig ausgefüllten Formblättern, die in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen sind (Anlage 1 bis 7 und 9) sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums.

(2) Für die Erstellung des Teilnahmeantragsschreibens ist das beigefügte Formblatt (Anlage

  1. zu verwenden. Dieses ist vollständig auszufüllen und auf dem dafür vorgesehenen Weg (siehe oben Ziffer 4.3 Abs. 2) in Textform einzureichen. Der Bewerber benennt im Teilnahmeantragsschreiben einen verantwortlichen Ansprechpartner, mit dem die Kontaktstelle (s. Ziffer 2) während des gesamten weiteren Vergabeverfahrens in allen Angelegenheiten, die die Teilnahme betreffen, Kontakt aufnehmen kann.

(3) Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die Formblätter Anlage 2 bis 7, 9 und 11 bis 13 zu diesem Informationsmemorandum sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieses Informationsmemorandums auszufüllen und in Textform einzureichen. Eigene Anlagen des Bewerbers sind mit einem "B" zu kennzeichnen (z. B. Anlage B1).

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ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG

(1) Der Teilnahmeantrag hat nach § 53 Abs. 7 S. 2 VgV die geforderten Angaben und Erklärungen vollständig zu enthalten und ist rechtzeitig einzureichen.

(2) Die Teilnahmefrist endet am Montag, 19.10.2026, 12 Uhr. Der Teilnahmeantrag ist rechtzeitig und in der unter Ziff. 4.3 beschriebenen Form einzureichen.

(3) Teilnahmeanträge, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Derartige Gründe sind vom Bewerber glaubhaft zu machen. Individuelle Fristverlängerungen sind ausgeschlossen.

(4) Etwaige Ergänzungen, Änderungen oder Berichtigungen im Teilnahmeantrag sind bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist möglich und müssen in der unter Ziff. 4.3 beschriebenen Form eingereicht werden. Teilnahmeanträge können auf diesem Weg auch bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zurückgenommen werden.

(5) Eintragungen des Bewerbers müssen klar und eindeutig sein. Der Bewerber trägt das Risiko unklarer und nicht eindeutiger Eintragungen. Der Bewerber hat keinen Anspruch darauf, dass unklare oder nicht eindeutige Eintragungen aufgeklärt werden.

(6) Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bewerber sind nach § 53 Abs. 7 S. 1 VgV unzulässig. Die Vornahme unzulässiger Änderungen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VgV zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die Vergabeunterlagen sind daher gegen die Vornahme von Veränderungen geschützt. Die Teilnahmeunterlagen können nur elektronisch an den vorgesehenen Stellen ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Alternativ können die Formblätter auch ausgedruckt und handschriftlich befüllt werden.

NACHWEIS DER EIGNUNG

Der Auftrag wird nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und der nachfolgenden Verhandlungs- und Angebotsphase nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags festgelegten nachfolgenden Kriterien erfüllt und die hierzu geforderten Nachweise erbringt.

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Eignungsnachweise

(1) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anhand der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von den Bewerbern zur Überprüfung der abgegebenen Eigenerklärungen Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.

(2) Als Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärung sind die Formblätter zu verwenden, die dem Informationsmemorandum als Anlage 1 bis 7 und 9 sowie 11-13 beigefügt sind.

(3) Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter selbst erstellte, Anlagen beigefügt werden. Eigene Anlagen sind gesondert zu kennzeichnen (z. B. Anlage B1).

(4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit die in den Ziffern 10.2 bis 10.10 geforderten Nachweise durch das Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden können, dürfen Bewerber diese anstatt der Formblätter (Anlagen) verwenden. Soweit die in den Ziffern 10.210.2 bis 10.10 geforderten Nachweise über die EEE hinausgehen, muss der Bewerber diese Nachweise zusätzlich entsprechend den Vorgaben in der Auftragsbekanntmachung und in diesem Informationsmemorandum und unter Verwendung der gestellten Formblätter vorlegen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann elektronisch über die Funktionen der Vergabeplattform DTVP erstellt und eingereicht werden.

Das Online-Formular kann ausgefüllt, gedruckt und als Teil des Teilnahmeantrags auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg (Ziffer 4.3 Abs. 2) übermittelt werden. Bewerber können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe der Auftraggeber verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, Bewerber jederzeit während des Verfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in den Ziffern 10.2 bis 10.10 geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagerteilung wird der für den Zuschlag vorgesehene Bieter beziehungsweise die für den Zuschlag vorgesehene Bietergemeinschaft aufgefordert, die geforderten Unterlagen beizubringen (§ 50 Abs. 2 S. 2 VgV). Bieter müssen im Falle der Aufforderung zur Beibringung der Unterlagen diese nicht vorlegen, soweit die Unterlagen über eine für die Auftraggeber kostenfreie Datenbank

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innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems erhältlich sind oder den Auftraggebern bereits vorliegen.

(5) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III. 1. 1) hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

(3) Zur Nachweisführung ist in jedem Fall das Formblatt Anlage 4 zu verwenden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2 der Auftragsbekanntmachung) hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben.

a) Anteiliger Umsatz des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz

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Mindestanforderung

Der Bewerber hat im relevanten Leistungsbereich für jedes der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 einen Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 EUR (netto) nachzuweisen.

Als relevanter Leistungsbereich gelten Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1.

Bei der Ermittlung des Jahresumsatzes bleiben Umsätze aus optionalen Leistungen gemäß Ziffer 3.1 unberücksichtigt.

Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der nachgewiesene Jahresumsatz in jedem der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 mindestens 2.000.000 EUR (netto) beträgt.

b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden

Mindestanforderung

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens die folgenden Deckungssummen aufweisen:

o Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 o Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 o Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00 o Umweltschäden: mind. EUR 3.000.000,00.

Sofern der Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen verfügt, genügt die Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung spätestens zum Leistungsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen besteht oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorgelegt wird.

(2) Zur Nachweisführung ist in jedem Fall das Formblatt Anlage 5 zu verwenden.

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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung hat der Bewerber die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Nachweise aus dem relevanten Leistungsbereich vorzulegen.

Als relevanter Leistungsbereich gelten Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1. Hierzu zählen insbesondere die Instandhaltung, Instandsetzung, Reparatursteuerung sowie die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von wiederaufbereitbaren Medizinprodukten einschließlich der zugehörigen Dokumentation der Leistungserbringung.

(2) Mit Abgabe der Unterlagen erklärt der Bewerber, dass er sämtliche in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.

(3) Die Mindestanforderungen umfassen die nachfolgenden Bereiche und sind mit der „Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ (Anlage 6) nachzuweisen:

a) Personal

b) Referenzprojekte

c) Qualitätsmanagementsystem

(4) Mindestanforderung 1 – Personal

Der Bewerber hat Angaben zum im relevanten Leistungsbereich gemäß Ziffer 10.4 Abs. 1 eingesetzten Personal vorzulegen.

Für die Stichtage 30.06.2025 und 30.06.2026 sind jeweils mindestens die folgenden Angaben vorzulegen:

a) Verfügbare Personalressourcen im relevanten Leistungsbereich, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (FTE)

b) Aufteilung der Vollzeitäquivalente (FTE) auf die folgenden Funktionsbereiche:

aa) Werkstatt / Operative Leistungserbringung,

bb) Kundenbetreuung / technische Betreuung vor Ort,

cc) Auftragssteuerung, Administration,

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 16 von 30

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dd) Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung,

c) Darstellung der im relevanten Leistungsbereich vorhandenen fachbezogenen Qualifikationen (z.B. Chirurgiemechaniker, Feinwerkmechaniker), beruflichen Zusatzqualifikationen, produktspezifischen Fachkunden und sonstige fachspezifische Qualifikationsnachweise unter Angabe der jeweils zugeordneten Personalkapazitäten in Vollzeitäquivalenten (FTE).

Definition Vollzeitäquivalent (FTE – Full-Time Equivalent):

Ein Vollzeitäquivalent (FTE) entspricht der Arbeitsleistung eines Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs anteilig zu berücksichtigen.

Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn die Angaben gemäß den Buchstaben a) bis c) für beide Stichtage vollständig vorgelegt werden.

(5) Mindestanforderung 2 – Referenzprojekte

Der Bewerber hat mindestens drei vergleichbare/geeignete Referenzprojekte nachzuweisen.

Für jedes Referenzprojekt sind mindestens die folgenden Angaben vollständig und nachvollziehbar vorzulegen:

a) Name des Auftraggebers einschließlich vollständiger Anschrift,

b) Name eines Ansprechpartners beim Auftraggeber einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse,

c) Angaben zur Vergleichbarkeit/Geeignetheit der Leistungen

d) Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen zur Bewirtschaftung des Instrumentariums nach Art und Umfang,

Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar/geeignet, wenn

a) das Referenzprojekt Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium,

b) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb des Referenzzeitraums (Oktober 2023 bis Oktober 2026)

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 17 von 30

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c) mit einem Auftragswert von mindestens 500.000,- EUR netto im Zeitraum von 12 Monaten

d) für ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung (= Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe nach dem Bayerischen Krankenhausplan oder ein vergleichbares Krankenhaus der Maximalversorgung) umfasst.

Für ein Krankenhaus der Maximalversorgung stellt das UKA darauf ab, ob ein Krankenhaus aufgrund seiner Versorgungsstruktur, Leistungsbreite und organisatorischen Komplexität einem Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe im Sinne des Krankenhausplans Bayern gleichwertig ist.

Der Nachweis kann insbesondere durch Angaben zur Einbindung in die jeweilige Krankenhausplanung, zur Vorhaltung eines umfassenden Spektrums stationärer Fachgebiete, zur Versorgung hochkomplexer Behandlungsfälle oder durch andere objektive Unterlagen erfolgen, aus denen sich eine mit einem Universitätsklinikum oder einem Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe nach dem Krankenhausplan Bayern vergleichbare Betriebs- und Versorgungsstruktur ergibt.

Die Vergabestelle wird bei der Eignungsprüfung nicht schematisch auf eine bestimmte Bezeichnung der Einrichtung abstellen, sondern anhand der vorgelegten objektiven Angaben prüfen, ob die Referenzeinrichtung die maßgebliche Komplexität aufweist.

Referenzen zu Klinikverbünden sind berücksichtigungsfähig, wenn zumindest ein Krankenhaus aus dem Klinikverbund die Anforderungen an ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung erfüllt.

Für den Auftragswert nach Krit. c) kommt es dann auf die Umsätze mit diesem Krankenhaus der Maximalversorgung an. Eine Addition der Leistungsvolumina verschiedener Einrichtungen des Klinikverbundes ist nicht zulässig.

Referenzen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, werden anhand des wirtschaftlichen Umfangs und der Dauer der Leistungserbringung bewertet (siehe Kap. 11 Informationsmemorandum).

Ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

a) Wirtschaftlicher Umfang

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 18 von 30

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Das Referenzprojekt umfasst innerhalb des Referenzzeitraums Oktober 2023 bis Oktober 2026 über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 EUR netto im Zeitraum von 12 Monaten.

b) Aktualität

Es können sowohl laufende als auch abgeschlossene Referenzprojekte berücksichtigt werden, sofern sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

c) Dauer der Leistungserbringung

Das Referenzprojekt muss innerhalb des Referenzzeitraums Oktober 2023 bis Oktober 2026 eine Leistungsdauer von mindestens zwölf Monaten aufweisen.

Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn

a) mindestens drei Referenzprojekte vorgelegt werden,

b) die geforderten Angaben für jedes Referenzprojekt vollständig und nachvollziehbar vorliegen und

c) jedes der drei Referenzprojekte die vorstehend festgelegten Anforderungen an die Vergleichbarkeit/Geeignetheit erfüllt.

Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen oder deren Erfüllung nicht eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.

Werden mehr als drei Referenzprojekte eingereicht, werden für die Teilnehmerauswahl gemäß Ziffer 11 ausschließlich die drei am besten bewerteten Referenzprojekte berücksichtigt.

(6) Mindestanforderung 3 - Qualitätsmanagementsystems

Der Bewerber muss über ein implementiertes und durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 13485:2016 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Als Nachweis ist ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorzulegen.

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 19 von 30

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Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 13485:2016 vorgelegt wird.

(7) Hinweis: Angaben zur Unterauftragsvergabe, insbesondere dazu, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sind im Teilnahmewettbewerb noch nicht vorzulegen. Diese Angaben werden erst mit Angebotsabgabe gefordert. Die Eignung der vorgesehenen Unterauftragnehmer wird zu diesem Zeitpunkt geprüft.

(8) Zur Abgabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in Anlage 6 vollständig auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.

Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen

(1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt gemäß Anlage 7 zu verwenden.

(2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregisterüber das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.

(3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive

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Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und

  1. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

(4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber.

(5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 22 LkSG, §§ 19 Abs. 1, 21 MiLoG, §§ 21 Abs. 1, 23 AEntG oder § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.

(6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktions-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Un- ternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerber-/Bie- tergemeinschaft ist deshalb die Anlage 9 abzugeben. Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.

Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter

(1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.

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[Seite 22]

(2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formblatt "Erklärung bei Eignungsleihe" (Anlage 3) ausfüllen und der Form des § 126b BGB entsprechend mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.

(3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 10.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.

(4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

(5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.

(6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.

(7) Es wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.

Bewerbergemeinschaften

(1) Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird, wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint.

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 22 von 30

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(2) Die Bewerbergemeinschaft hat in Anlage 2 einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.

(3) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft füllen das Formblatt "Erklärung Bewerbergemeinschaft" (Anlage 2) gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird.

(4) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt Anlage 4 und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Formblatt Anlage 7 individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (Anlagen 3, 5, 6 & 9) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlagen 5 und 6 und 9 nur so weit aus, wie es für ihn zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu auch Ziffer 10.6), ist zusätzlich Anlage 3 ("Erklärung bei Berufung auf die Eignung Dritter") einzureichen.

(5) Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.

ÖAScientO

Gemäß dem öAScientO ist von Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage 12 zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

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[Seite 24]

Erklärung gemäß LkSG

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Erklärung gemäß Masernschutzgesetz

Der Bieter versichert gegenüber dem Universitätsklinikum Augsburg (UKA), dass alle zur Erfüllung des Vertrags vor Ort eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. §20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen. Hierzu wird die Erklärung in Anlage 13 abgegeben. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

TEILNEHMERAUSWAHL

(1) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern ausreichend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt, maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

(2) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus.

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 24 von 30

[Seite 25]

(3) An der Teilnehmerauswahl nehmen ausschließlich Bewerber teil, deren Teilnahmeanträge die formalen Anforderungen erfüllen und die die Mindestanforderungen gemäß den Ziffern 10.3 und 10.4 nachweislich erfüllen.

(4) Prüf- und Wertungsreihenfolge

  1. Formale Prüfung

Geprüft wird, ob die nach Ziffer 8 einzureichenden Erklärungen, Nachweise und Formblätter

fristgerecht, vollständig und formgerecht eingereicht wurden.

Die formale Prüfung beinhaltet keine inhaltliche Prüfung oder Bewertung der eingereichten

Unterlagen.

  1. Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der Eignungsprüfung wird die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer

10.3 in den folgenden Bereichen geprüft:

a) Nachweis des geforderten Jahresumsatzes im relevanten Leistungsbereich,

b) Nachweis der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Bewerber, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 10.3 nicht erfüllen oder deren

Erfüllung nicht eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, werden vom weiteren

Verfahren ausgeschlossen.

  1. Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der Eignungsprüfung wird die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer

10.4 in den folgenden Bereichen geprüft:

a) Personal,

b) Referenzprojekte,

c) Qualitätsmanagementsystem.

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[Seite 26]

Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß den Ziffern 10.3 oder 10.4 nicht erfüllen

oder deren Erfüllung nicht eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, werden vom

weiteren Verfahren ausgeschlossen und nicht in die Punktewertung einbezogen.

(5) Bewertungskriterien, Unterkriterien und Gewichtung

Sofern nach Abschluss der formalen Prüfung sowie der Prüfung der Mindestanforderungen mehr als fünf geeignete Bewerber verbleiben, erfolgt die Teilnehmerauswahl anhand der nachstehenden Bewertungskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 10.3 sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 10.4.

Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.

Die Punktewertung richtet sich ausschließlich nach der unten aufgeführten Bewertungssystematik und Bewertungsmatrix.

KriteriumUnterkriteriumGewichtung
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAnteiliger Umsatz des Vergabegegenstande s am Gesamtumsatz10 Punkte
Technische und berufliche LeistungsfähigkeitReferenz 130 Punkte
Referenz 230 Punkte
Referenz 330 Punkte

(6) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 10.3 wird mit maximal 10 Punkten bewertet.

Bewertet wird ausschließlich der Jahresumsatz des Bewerbers im relevanten Leistungsbereich im Geschäftsjahr 2025.

Die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 10.3 bleiben hiervon unberührt.

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 26 von 30

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Punktevergabe:

Jahresumsatz 2025Gewichtung
≥ 2.000.000 EUR bis < 3.000.000 EUR6 Punkte
≥ 3.000.000 EUR bis < 4.000.000 EUR8 Punkte
≥ 4.000.000 EUR10 Punkte

(7) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 10.4 wird maximal mit 90 Punkten bewertet.

Für die Bewertung werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, die die Anforderungen gemäß Ziffer 10.4 erfüllen.

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen herangezogen.

Jede Referenz wird eigenständig bewertet; die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz separat, sodass eine Referenz nicht durch eine andere kompensiert werden kann.

Für sämtliche Referenzen gelten identische Bewertungsmaßstäbe.

Werden mehr als drei Referenzprojekte eingereicht, werden ausschließlich die drei am besten bewerteten Referenzprojekte berücksichtigt.

Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 30 Punkte je Referenzprojekt.

Bewertungskriterium 1 – Wirtschaftlicher Umfang des Referenzprojekts

Bewertet wird der auf die vergleichbaren/geeigneten Leistungen entfallende Auftragswert des Referenzprojekts innerhalb des maßgeblichen Referenzzeitraums. (maximal 15 Punkte)

Auftragswert im Zeitraum von 12 MonatenGewichtung
≥ 500.000 EUR bis < 750.000 EUR5 Punkte
≥ 750.000 EUR bis < 1.000.000 EUR10 Punkte

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≥ 1.000.000 EUR 15 Punkte

Bewertungskriterium 2 – Dauer der Leistungserbringung

Bewertet wird die innerhalb des Referenzzeitraums Oktober 2023 bis Oktober 2026 tatsächlich erbrachte Leistungsdauer des Referenzprojekts. Bei laufenden Referenzprojekten werden ausschließlich die bis zum Ende des Referenzzeitraums tatsächlich erbrachten Leistungsmonate berücksichtigt. (maximal 15 Punkte)

Laufzeit des Referenzprojekts zum Ablauf der TeilnahmefristGewichtung
≥ 12 Monate bis < 24 Monate5 Punkte
≥ 24 Monate bis < 36 Monate10 Punkte
≥ 36 Monate15 Punkte

Maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt

KriteriumGewichtung
Wirtschaftlicher Umfang15 Punkte
Dauer der Leistungserbringung15 Punkte
Gesamt30 Punkte

Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl:

ReferenzprojektGewichtung
Referenzprojekt 130 Punkte
Referenzprojekt 230 Punkte
Referenzprojekt 330 Punkte
Gesamt90 Punkte

UKAU- „VgV-UKAU-Instrumentarium-2026-01“– Informationsmemorandum – 19.10.2026 Seite 28 von 30

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(8) Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 13485:2016

Der Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485:2016 gemäß Ziffer 10.4 ist eine zwingende Mindestanforderung.

Wird der Nachweis nicht erbracht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eine gesonderte Punktebewertung erfolgt nicht.

(9) Entscheidungsregeln bei Gleichstand

Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Bewertung gelten folgende Entscheidungsregeln in der nachstehenden Reihenfolge:

  1. Höhere Punktzahl im Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß

Ziffer 10.4“,

  1. Höhere Punktzahl im Kriterium „Dauer der Leistungserbringung der Referenzprojekte“,

  2. Höhere Punktzahl im Kriterium „Wirtschaftlicher Umfang der Referenzprojekte“.

Besteht danach weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los. Das Losverfahren wird transparent durchgeführt und dokumentiert (Ort, Zeitpunkt, anwesende Personen, Verfahrensweise).

(10) Es werden maximal fünf Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen.

VERTRAULICHKEIT

(1) Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Die Vergabeunterlagen dürfen von den Bewerbern nicht Dritten unbefugt weitergegeben werden.

(2) Von dem Weitergabeverbot ausgenommen sind lediglich Berater und Unterauftragnehmer der Bewerber, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise und demselben Umfang verpflichtet worden sind. Die Vergabeunterlagen bleiben Eigentum der Auftraggeber.

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(3) Bewerber dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber vornehmen.

RÜGEOBLIEGENHEIT UND FRIST FÜR DIE EINLEITUNG EINES NACHPRÜFUNGSVERFAHRENS

(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.

(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

(4) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München

Telefon: 089-2179-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

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