Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 660947-2026
- Verfahrensnummer
- 91c73da9-ed78-42f1-b4ff-f8d58bcfecbf
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Weilheim-Schongau sucht einen Sicherheitsdienst für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg. Angaben zur Größe des Auftrags und zur Vertragslaufzeit enthält die Ausschreibung nicht. Die Angebotsfrist endet am 26. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen Penzberg
Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zustätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 Abs. 2 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen Penzberg
- Die Zuschlagserteilung erfolgt in einem gemischtwirtschaftlichen Verfahren. Die Zuschlagskriterien sind der Preis zu 40 % und einer Leistungsbewertung zu 60 % gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400. Die Leistung des Bieters wird anhand von Leistungspunkten ermittelt. Es können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Bewertung des Organisationskonzepts. Insgesamt können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
- Die Zuschlagserteilung erfolgt in einem gemischtwirtschaftlichen Verfahren. Die Zuschlagskriterien sind der Preis zu 40 % und einer Leistungsbewertung zu 60 % gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400. Die Leistung des Bieters wird anhand von Leistungspunkten ermittelt. Es können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Bewertung des Organisationskonzepts. Insgesamt können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
- 600 %
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 25.09.2026| Sonstiges | 930 KB |
Anforderungen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zustätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 Abs. 2 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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