Fragen und Antworten Katalog

Betrieb von Poststellen und Hauspostverteilung in Berliner Jobcenter-Liegenschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

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Antwortenkatalog

Vergabestelle:Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Maßnahme:4121.06-2026 Vergabe:Poststellenservice in den Liegenschaften des Jobcenter Berlin Mitte Vergabe-Nr:ZV-CB-26-0889000-4121.06

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Inhaltsverzeichnis

[ID: 121020291] --- [ID: 121020292] --- [ID: 121020293] --- [ID: 121020294] --- [ID: 121020295] --- [ID: 121020296] --- [ID: 121020344] Seitenbegrenzung der Unternehmensdarstellung [ID: 121020164] Frage zum Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle Teil 2 [ID: 121020156] Übernahme der Dienstleistung [ID: 121020155] Preisanpassung [ID: 121020154] Mindestlohn / Lohnuntergrenze [ID: 121020153] Frage zum Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle [ID: 121019957] Bieterfrage zur maßgeblichen tariflichen Grundlage der Angebotskalkulation

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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren

erstellt am 02.10.2026 16:10

Frage: Betreff: »[ID: 121020291] ---« Inhalt: ---

Antwort: Betreff: »Bisher unbeantwortete Frage!« Inhalt: ---

erstellt am 02.10.2026 16:14

Frage: Betreff: »[ID: 121020292] ---« Inhalt: ---

Antwort: Betreff: »Bisher unbeantwortete Frage!« Inhalt: ---

erstellt am 02.10.2026 16:21

Frage: Betreff: »[ID: 121020293] ---« Inhalt: ---

Antwort: Betreff: »Bisher unbeantwortete Frage!« Inhalt: ---

erstellt am 02.10.2026 16:28

Frage: Betreff: »[ID: 121020294] ---« Inhalt: ---

Antwort: Betreff: »Bisher unbeantwortete Frage!« Inhalt: ---

erstellt am 02.10.2026 16:30

Frage: Betreff: »[ID: 121020295] ---« Inhalt: ---

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Antwort: Betreff: »Bisher unbeantwortete Frage!« Inhalt: ---

erstellt am 02.10.2026 16:33

Frage: Betreff: »[ID: 121020296] ---« Inhalt: ---

Antwort: Betreff: »Bisher unbeantwortete Frage!« Inhalt: ---

lfd. Nummer A-7

Frage: Betreff: »[ID: 121020344] Seitenbegrenzung der Unternehmensdarstellung« Inhalt: »Gemäß Anlage ?Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen? ist eine aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens einschließlich Leistungsportfolio mit einem Umfang von maximal vier DIN-A4-Seiten einzureichen.

Bitte stellen Sie klar, ob das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis auf die maximale Seitenzahl von vier DIN-A4-Seiten angerechnet werden oder ob sich die Seitenbegrenzung ausschließlich auf den inhaltlichen Teil der Unternehmensdarstellung einschließlich Leistungsportfolio bezieht.«

Antwort: Betreff: »AW: Seitenbegrenzung der Unternehmensdarstellung« Inhalt: »

Die Seitenbegrenzung von maximal vier DIN-A4-Seiten bezieht sich ausschließlich auf den inhaltlichen Teil der Unternehmensdarstellung einschließlich Leistungsportfolio.

Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden nicht auf die maximale Seitenzahl angerechnet.

«

lfd. Nummer A-6

Frage: Betreff: »[ID: 121020164] Frage zum Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle Teil 2« Inhalt: »können Sie bitte im Reiter Kalkulation die Formeln in den Feldern E45 und E46 kontrollieren. Hier geht es ja um die Beträge von Gewinn und Risiko. Anhand der Formeln werden aber die Beträge von Gewinn und Rikiso inkl. der Lohnkosten angegegen und das auch noch in Feld E47 doppelt.«

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Antwort: Betreff: »AW: Frage zum Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle Teil 2« Inhalt: »

Der Fehler wurde korrigiert.

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lfd. Nummer A-5

Frage: Betreff: »[ID: 121020156] Übernahme der Dienstleistung« Inhalt: »Die Auftragsunterlagen machen keine Aussagen zur Übernahme der Dienstleistung durch einen neuen Dienstleister mit neuen Mitarbeitern.

Dieser Dienstleister mit seinen neuen Mitarbeitern ist mit den 5 Standorten und den dortigen Strukturen und Abläufen nicht vertraut.

Wir bitten da um ausführliche Stellungnahme.

Zum Beispiel wäre eine Hospitation im Vorfeld eine Möglichkeit. Aber bei 5 Standorten müssten dann mindestens 5 Mitarbeiter 2-3 Wochen hospitieren um dann ab 01.01.2027 die Dienstleistung möglichst reibungslos zu übernehmen. Diese Möglichkeit stellt aber auch eine finanzielle Belastung für den neuen Dienstleister dar und bevorteilt den Bestandsdienstleister enorm.«

Antwort: Betreff: »AW: Übernahme der Dienstleistung« Inhalt: »

Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand und die maßgeblichen organisatorischen Rahmenbedingungen in der Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend wie möglich dargestellt, einschließlich der taggleichen Postbearbeitung, der werktäglichen Besetzung der Poststellen von 6:00 bis 14:00 Uhr, der zweimal täglichen Botengänge sowie der aktuellen Betriebszeiten der Liegenschaften.

Diese Angaben ermöglichen es fachkundigen Bietern, die Übernahme der Dienstleistung zum 01.01.2027 eigenverantwortlich zu planen und eine zumutbare, belastbare Kalkulation vorzunehmen; ergänzend diente die erfolgte Objektbesichtigung dazu, standortbezogene Besonderheiten für alle interessierten Unternehmen in gleicher Weise transparent zu machen. Darüberhinausgehende, nur einzelnen Unternehmen vorbehaltene Unterstützungsleistungen – insbesondere eine vorgelagerte Hospitation in den betrieblichen Abläufen des derzeitigen Auftragnehmers – werden vom Auftraggeber nicht angeboten und sind für die Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorgesehen. Alle Bieter erhalten die gleichen, in den Vergabeunterlagen niedergelegten Informationen; zusätzliche individuelle Kenntnisse oder Zugänge einzelner Marktteilnehmer dürfen aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung nicht vergaberechtsrelevant gemacht werden. Die Organisation

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der Personalplanung, Einarbeitung und etwaiger interner Vorbereitungsmaßnahmen obliegt damit den Bietern im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung.

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lfd. Nummer A-4

Frage: Betreff: »[ID: 121020155] Preisanpassung« Inhalt: »Laut Vertrag besteht die Möglichkeit von Preisanpassungen zum Beispiel bei gesetzlichen Mindestlohnerhöhungen, Erhöhungen nach dem AentG usw.

Hier eine Frage zur Umsetzung in der Praxis anhand eines Beispiels:

Der bundesweit gültige Mindestlohn beträgt ab 01.01.2027 14,60 Euro pro Stunde. Ab 01.01.2028 steigt nun der bundesweit gültige Mindestlohn auf 15,60 Euro pro Stunde. Kann nun der Auftragnehmer die Mehrkosten von 1,00 Euro pro Stunde zuzgl. Lohnneben- und folgekosten als Preisanpassung geltend machen?

Was ist wenn der Auftragnehmer schon 01.01.2027 15,60 Euro pro Stunde zahlt? In dem Fall hat der Auftragnehmer ja ab 01.01.2028 in der Theorie keine Mehrkosten. In der Praxis sehr wahrscheinlich aber schon, da dann trotzdem Lohnanpassungen notwendig wären. Stichwort Mitarbeiterzufriedenheit, Lohnabstand zum Mindestlohn wahren usw.«

Antwort: Betreff: »AW: Preisanpassung« Inhalt: »

Nach der im Vertragsentwurf vorgesehenen Preisanpassungsklausel können Preisänderungen ausschließlich insoweit geltend gemacht werden, wie sich Ihre Lohnkosten für die mit der Vertragsausführung betrauten Beschäftigten aufgrund gesetzlicher Mindestlohnerhöhungen, Erhöhungen nach dem AEntG oder aufgrund verbindlicher Tarifverträge tatsächlich erhöhen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich auf Basis des im Kalkulationsblatt ausgewiesenen prozentualen Lohnkostenanteils an den Gesamtkosten.

Erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn während der Vertragslaufzeit von 14,60 €/h auf 15,60 €/h und zahlen Sie bis dahin den gesetzlichen Mindestlohn, können Sie eine Preisanpassung beanspruchen. Diese bemisst sich jedoch nicht als pauschaler Betrag von 1,00 € pro Stunde zuzüglich Lohnneben- und Folgekosten, sondern nach der vertraglich vorgesehenen Formel:

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maßgeblich ist die prozentuale Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, multipliziert mit dem im Kalkulationsblatt festgelegten Lohnkostenanteil an den Gesamtkosten.

Zahlen Sie Ihren Beschäftigten bereits vor der gesetzlichen Erhöhung einen Stundenlohn von 15,60 €/h und bleibt dieser Lohn aufgrund der gesetzlichen Anpassung unverändert, entstehen Ihnen insoweit keine zusätzlichen Lohnkosten aus der Mindestlohnerhöhung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Preisanpassung, da die Klausel nur tatsächliche, auf den genannten gesetzlichen bzw. tariflichen Grundlagen beruhende Kostensteigerungen erfasst. Freiwillige weitergehende Lohnerhöhungen – etwa zur Wahrung eines Abstands zum gesetzlichen Mindestlohn oder zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit – sind von der vertraglichen Preisanpassungsklausel nicht umfasst und können gegenüber dem Auftraggeber nicht als Preisanpassung geltend gemacht werden.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass die konkrete Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab dem Jahr 2028 derzeit noch nicht feststeht und erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen wird. Maßgeblich für etwaige Preisanpassungen sind daher jeweils die tatsächlich in Kraft tretenden gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestlohnwerte während der Vertragslaufzeit. «

lfd. Nummer A-3

Frage: Betreff: »[ID: 121020154] Mindestlohn / Lohnuntergrenze« Inhalt: »Gilt für diese Ausschreibung der bundesweit gültige Mindestlohn (ab 01.01.2027 14,60 Euro) oder Berliner Landesmindestlohn (ab 01.01.2027 15,58 Euro)«

Antwort: Betreff: »AW: Mindestlohn / Lohnuntergrenze« Inhalt: »

Für die vorliegende Ausschreibung ist der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) maßgeblich. Der Berliner Landesmindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz sowie etwaige vergabespezifische Mindestentgelte des Landes Berlin finden für diese Ausschreibung keine Anwendung, da der Auftraggeber eine Bundesbehörde ist und damit nicht in den persönlichen bzw. institutionellen Geltungsbereich dieser Landesregelungen fällt.

«

lfd. Nummer A-2

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Frage: Betreff: »[ID: 121020153] Frage zum Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle« Inhalt: »Im Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle Reiter SVS sind in Spalte B die prozentualen Aufschläge in Prozent für die Lohnnebenkosten, Lohnfolgekosten usw. anzugeben.

Bei eingen dieser Lohnnebenkosten, Lohnfolgekosten usw. sind schon Prozentwerte vorgegeben, bei einigen nicht.

Dazu folgende Frage. Steht es dem Bieter frei diese vorgegeben Prozentwerte zu ändern? Aus unserer Sicht sind diese vorgegebenen Prozentwerte teilweise zu niedrig. Zum Beispiel 0% bei Lohnzahlung an Feiertagen. Auch Krankheit oder Urlaub ist aus unserer Sicht viel zu niedrig.«

Antwort: Betreff: »AW: Frage zum Exelsheet Kalkulationsblatt_Poststelle« Inhalt: »

Die Datei Kalkulationsblatt (Excel-Datei) wurde korrigiert. Alle gelb markierten Felder sind vom Bieter auszufüllen. Es handelte sich bei den vormals eingetragenen Prozentwerten um einen Fehler, den wir zu entschuldigen bitten.

Das neue Kalkulationsblatt hat die Endung V2 und wurde mit dem Änderungspaket 1 bereitgestellt.

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lfd. Nummer A-1

Frage: Betreff: »[ID: 121019957] Bieterfrage zur maßgeblichen tariflichen Grundlage der Angebotskalkulation« Inhalt: »In den Vergabeunterlagen wird einerseits die Einhaltung des Bundestariftreuegesetzes gefordert und im Kalkulationsblatt_Poststelle die Angabe eines ?Grundlohns (Tariflohn)? verlangt. Zudem sieht § 10 des Vertrages Preisanpassungen aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Lohnerhöhungen vor. Wir bitten daher um Klarstellung, ob der Auftraggeber von der Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages ausgeht und welcher Tarifvertrag der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Sofern keine konkrete Tarifbindung vorgegeben wird, bitten wir um Bestätigung, dass die Einhaltung der jeweils für den Bieter geltenden gesetzlichen und tariflichen Mindestarbeitsbedingungen ausreichend ist.«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage zur maßgeblichen tariflichen Grundlage der Angebotskalkulation« Inhalt: »

im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird kein bestimmter Tarifvertrag und keine darüberhinausgehende besondere Tarifbindung vorgegeben. Der Auftraggeber verlangt

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lediglich die Einhaltung der gesetzlichen und –soweit einschlägig – tariflichen Mindestarbeitsbedingungen, die für das jeweilige Unternehmen maßgeblich sind.

Die Verantwortung für die Auswahl und Anwendung des rechtlich zutreffenden Tarifwerks sowie für die richtige Bestimmung und Zahlung des geschuldeten Arbeitsentgelts (Grundlohn/Tariflohn) gegenüber den im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten liegt damit ausschließlich beim Dienstleister.

Soweit der Vertrag in § 10 eine Preisanpassung aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Lohnerhöhungen vorsieht, dient dies lediglich der Abbildung zukünftiger, von Ihnen zu tragender Lohnentwicklungen und stellt keine inhaltliche Vorgabe eines bestimmten Tarifvertrags dar.

Wir bestätigen, dass für die Angebotskalkulation und die spätere Auftragsausführung die Einhaltung der jeweils für Sie geltenden gesetzlichen und tariflichen Mindestarbeitsbedingungen ausreichend ist und insoweit den maßgeblichen Maßstab bildet. «

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung