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Betrieb von Poststellen und Hauspostverteilung in Berliner Jobcenter-Liegenschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren

Poststellenservice in den Liegenschaften des Jobcenter Berlin Mitte

Inhaltsverzeichnis

  1. Auftraggeber 2

  2. Ziel der Vergabe 2

  3. Objektbesichtigung 2

  4. Beginn der Leistung und Leistungszeitraum 2

  5. Art der Leistungserbringung 3

Voraussetzungen (personelle, technische sowie logistische) 3

Unterweisung und Abstimmung 3

Zutrittsrecht 4

  1. Umfang der Leistungserbringung 4

  2. Aufgaben- und Mengenbeschreibung 4

Eingangspost 5

Ausgangspost 5

Botendienst / Hauspostverteilung 6

Interne Post 6

Vorbereitung des Scangutes 6

Erstellen von Leistungsstatistiken - monatlich 7

  1. Räumlichkeiten und Ausstattung 7

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  1. Auftraggeber

Auftraggeber (AG) ist das Jobcenter Berlin Mitte, eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und des Bezirksamt Mitte von Berlin zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach dem SGB II (§ 44b, § 6d SGB II). Dafür unterhält das Jobcenter Berlin Mitte angemietete Büroflächen an verschiedenen Standorten (Liegenschaften), im Kapweg 3-5 in 13405 Berlin, in der Seydelstr. 2-5 in 10117 Berlin, in der Lehrter Str. 46 in 10557 Berlin, in der Müllerstr. 16 und Müllerstr. 147 in 13353 Berlin. Durch organisatorische Veränderungsprozesse können im Verlauf des Vertragsverhältnisses Liegenschaften wegfallen, neue hinzukommen und/oder sich innerhalb der Liegenschaften Flächen verändern (reduzieren, erweitern).

Derzeit sind im Jobcenter Berlin Mitte etwa 900 Beschäftigte tätig. Dies dient als grober Richtwert, da Personalfluktuationen und Veränderungen im Personalkörper nicht absehbar sind. Die elektronische Akte (eAkte) wird in Teilbereichen genutzt.

  1. Ziel der Vergabe

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über das Betreiben der Poststellen und die Hauspostverteilung zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen „erweiterten Postumlaufs“ (Posteingang und Postausgang, Bearbeitung von Päckchen und Paketen, Botendienst innerhalb der Dienststelle, weitere Postdienstleistungen) in den Liegenschaften des Jobcenter Berlin Mitte.

Der Bieter muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung (vgl. § 20 des Vertrages).

Im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrags wird der Poststellenservice an mehreren Einsatzorten als einheitliche Leistung vergeben. Eine Losbildung erfolgt ausdrücklich nicht, da aus internen Organisationsgründen eine einheitliche Erbringung des Poststellenservice zwingend erforderlich ist. Diese Vorgehensweise dient der Sicherstellung eines durchgängigen und konsistenten Service sowie der effizienten Koordination und Steuerung sämtlicher Poststellenprozesse an allen Standorten. Die Entscheidung zur einheitlichen Vergabe ohne Losbildung wurde unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze dokumentiert und transparent begründet; sie entspricht den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung gemäß § 121 GWB und steht im Einklang mit § 97 Abs. 4 GWB, wonach eine Zusammenfassung von Losen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zulässig ist.

  1. Objektbesichtigung

Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt.

Anmeldungen zur Objektbesichtigung erfolgen per E-Mail an: Jobcenter-Berlin-Mitte.Verwaltung@jobcenter-ge.de

Angebot von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.

Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen ausreichend zur Kalkulation der von ihm angebotenen Preise waren. Mit den vereinbarten Preisen ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Fragen zur Vergabe werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit Fragen schriftlich als Bieterfrage einzureichen.

  1. Beginn der Leistung und Leistungszeitraum

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind ab dem 01.01.2027 zu erbringen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag

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verpflichtet, den AG zu kontaktieren. Die Regelungen zur Vertragsdauer, Optionsziehung und Kündigung sind dem Vertragswerk zu entnehmen.

  1. Art der Leistungserbringung

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden im Vertrag (vgl. u.a. Leistungserbringung § 6 des Vertrages) und in dieser Leistungsbeschreibung (LB) beschrieben und festgelegt.

Voraussetzungen (personelle, technische sowie logistische)

Der AN muss auf Grund seiner personellen, technischen, sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Betreiben der Poststellen und die Hauspostverteilung ist zu jeder Zeit professionell und gemäß den vertraglichen Anforderungen, sowie den Bestimmungen dieser LB zu erbringen.

Es ist Personal in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl einzusetzen, so dass das Betreiben der Poststellen und der Hauspostverteilung in der jeweils vorgegebenen Einsatzzeit erfolgen können. Dies gilt insbesondere für die taggleiche Abwicklung der Ein- und Ausgangspost.

Der AN muss sicherstellen, dass ihm auch im Falle von Urlaubs- oder Krankheitsfällen eine ausreichende Anzahl an geeignetem und qualifiziertem Personal für diesen Auftrag zu Verfügung steht, um die Leistungen jederzeit vertragsgemäß erbringen zu können.

Die Anforderungen an das Ersatz- bzw. Vertretungspersonal, insbesondere bei Unterauftragsnehmern/Subunternehmer sind identisch mit denen an das hauptsächlich einzusetzende Personal. Das Ersatz- bzw. Vertretungspersonal sollte, soweit möglich fest zugeordnet werden und sollte für die gesamte Dauer der jeweiligen Vertretungsphase eingesetzt werden. Ein wiederholter Austausch ist wegen des gebotenen Vertrauensverhältnisses, den nötigen Ortskenntnissen, sowie den Kenntnissen über den Betriebsablauf nicht gewünscht. Ziel ist lediglich eine möglichst geringe Fluktuation des vom Dienstleister eingesetzten Personals zu erreichen, ein Eingriff in die Personalhoheit des AN ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Das Personal des AN, insbesondere die im Botendienst innerhalb des Hauses eingesetzten werden, müssen den Dienst in ordentlicher Kleidung und mit gepflegtem Äußeren verrichten. Eine einheitliche Dienstkleidung ist nicht erforderlich. Das Personal des AN muss jederzeit, als solches eines externen Dienstleisters durch das Tragen eines Dienstausweises, erkennbar sein.

Unterweisung und Abstimmung

Der AN stellt sicher, dass sein Personal regelmäßig (mindestens einmal jährlich) in die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zur Postdienstleistung sowie zum Datenschutz und Sozialdatenschutz unter- und eingewiesen ist, sowie mit den objekt- und auftragsspezifischen Gegebenheiten des AG und mit der betrieblichen Praxis des AG vertraut ist Der AN weist die dem AG schriftlich nach.

Um einen reibungslosen Ablauf der Postverteilung gewährleisten zu können, haben regelmäßige Abstimmungen zwischen dem AN und den benannten Kontaktpersonen des AG zu erfolgen.

Der AN verpflichtet sich, einen festen Ansprechpartner zu benennen, der während der vereinbarten Einsatzzeiten für den AG telefonisch erreichbar ist. Die physische Anwesenheit des Ansprechpartners vor Ort ist nicht erforderlich. Der benannte Ansprechpartner ist gegenüber dem vor Ort eingesetzten Personal des AN weisungsbefugt und verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Dienstleistung.

Das vom AN eingesetzte Personal vor Ort hat Bitten und Aufforderungen der dazu befugten Personen des AG zu beachten und zu befolgen, soweit diese sich auf die vertragsgemäße Ausführung der Dienstleistung beziehen. Das Personal des AG ist dabei gegenüber dem ausführenden Personal des AN nicht weisungsbefugt. In das Weisungs- und Direktionsrecht des AN gegenüber seinem Personal greift der AG damit ausdrücklich nicht ein.

Das vor Ort eingesetzte Personal bleibt ausschließlich in das Weisungs- und Organisationssystem des Auftragnehmers eingebunden; ein Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem Personal besteht nicht. Die Parteien stellen ausdrücklich klar, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem eingesetzten Personal begründet wird und keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.

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Zutrittsrecht

Es haben ausschließlich das Personal und Aufsichtspersonen des AN Zutritt zu den Liegenschaften des AG. Der AN stellt sicher, dass von seinem Personal keine betriebsfremden Personen in die Liegenschaften mitgebracht werden. In den Liegenschaften des AG besteht generelles Rauch- und Alkoholverbot. Der AN hat daher seinem eingesetzten Personal absolutes Rauch- und Alkoholverbot zu erteilen. Die jeweils gültige Hausordnung des AG ist zwingend zu beachten. Bei Verstößen des Personals des AN behält sich der AG das recht vor, die betreffende Person des Hauses zu verweisen, ohne dass der AN dadurch von seiner vertraglichen Leistungspflicht, auch nicht teilweise, befreit wird.

  1. Umfang der Leistungserbringung

Der AN ist verpflichtet, sämtliche ihm anvertrauten Postsendungen am Tag des Eingangs vollständig zu bearbeiten und abzuwickeln. Die vom AN vertraglich geschuldete Leistung ist grundsätzlich werktäglich in der zeit von 6.00 bis 14.00 Uhr zu erbringen, in jedem Fall immer innerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten des AG. Die Betriebszeiten der Liegenschaften sind einheitlich zurzeit montags bis donnerstags 6 Uhr bis 19 Uhr und freitags 6 Uhr bis 17 Uhr (Änderungen möglich). An Wochenenden sowie Feiertagen und am 24.12 und 31.12 eines jeden Jahres sind die Liegenschaften geschlossen.

Der AN verpflichtet sich, neben der vollständigen Abwicklung sämtlicher ihm anvertrauter Postsendungen, die Poststellen in den Liegenschaften werktäglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr durch geeignetes eigenes Personal zu besetzen und die Dienstleistung während dieser Zeit zu erledigen.

An jedem Werktag sind zweimal täglich Botengänge zur Abholung und Zustellung von Postsendungen durchzuführen.

Dem AN steht es frei, die Anzahl und den Einsatz des Personals nach eigenem Ermessen zu bestimmen, solange die vereinbarten Leistungen – insbesondere die taggleiche Postbearbeitung, die Durchführung von Botengängen sowie die Besetzung der Poststelle im Zeitraum von 6:00 bis 14:00 Uhr – vollständig und termingerecht erbracht werden. Dabei sind die räumlichen Kapazitäten des AG zu berücksichtigen; eine Überbelegung durch unverhältnismäßig viele eingesetzte Personen ist ausgeschlossen.

Die Einsatzorte an denen die Dienstleistung zu erbringen sind, sind die Liegenschaften des Jobcenter Berlin Mitte:

• Liegenschaft Kapweg (Hauptpoststelle) Kapweg 3-5, 13405 Berlin

• Liegenschaft Leopoldplatz Müllerstr. 147, 13353 Berlin

• Liegenschaft Wedding Müllerstr. 16, 13353 Berlin

• Liegenschaft Lehrter Straße Lehrter Straße 46, 10557 Berlin

• Liegenschaft Spittelmarkt Seydelstr. 2-5, 10117 Berlin

Die Einsatzzeiten in jeder Liegenschaft sind werktäglich von 6 Uhr bis 14 Uhr.

Die Zeiten der Botengänge sind: jeweils morgens und mittags ca. 07:00 Uhr und ca. 12:00 Uhr.

  1. Aufgaben- und Mengenbeschreibung

Die nachfolgend angegebenen Mengen sind als Richtwerte („ca. Werte“) zur Orientierung für die Angebotskalkulation zu verwenden. Sie stellen kein verbindliches Mengengerüst und keinen mengenmäßigen Vertragsgegenstand dar und sind nicht abschließend. Die Angaben dienen der Gleichbehandlung aller Bieter und ermöglichen eine vergleichbare Bewertung der Angebote. Die Werte beruhen auf Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren; tatsächliche Abweichungen können insbesondere durch nicht vorhersehbare politische Entscheidungen sowie durch das Verhalten der Kunden entstehen.

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Die nachfolgend beschriebenen Komponenten der Leistungserbringung werden hinsichtlich ihrer Details und Mengen als Regelangabe aufgeführt. Die Beschreibung dient der Konkretisierung des Leistungsumfangs, erhebt jedoch keinen absoluten Anspruch auf Vollständigkeit.

Eingangspost

• werktäglich (bei durchschnittlich 21 Werktagen pro Monat) • Entgegennahme und taggleiche Abarbeitung und Abwicklung der Eingangspost • Poststücke insgesamt ca. 1.800 Briefen/Tag +/- 30 % (max. 2.400 Stück/Tag) davon Poststücke aus, je Liegenschaft:

• dem Postschließfach (Großkunden PLZ / Deutsche Post)

Hauptpoststelle Liegenschaft Kapweg: ca. 500 – 750 / Tag

• Poststücke aus den Briefkästen (dreimalige Leerung/Tag der Hausbriefkästen vor den

Dienstgebäuden gegen 06:00 Uhr, 12:00 Uhr und zum Dienstschluss)

Haupoststelle Liegenschaft Kapweg: ca. 5 – 10 / Tag

Liegenschaft Leopoldplatz: ca. 280 / Tag

Liegenschaft Wedding: ca. 400 / Tag

Liegenschaft Lehrter Str.: ca. 50 / Tag

Liegenschaft Spittelmarkt: ca. 150 / Tag

Poststücke aus den Briefkästen der Liegenschaft müssen taggleich in der Liegenschaft

abgearbeitet werden.

• Poststücke vom Bezirksamt (interner Hauspostweg am Kapweg)

Hauptpoststelle Liegenschaft Kapweg: ca. 60 / Tag

• Poststücke über Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA)

Hauptpoststelle Liegenschaft Kapweg: ca. 100 / Tag

• zzgl. Akten Ein- und Ausgänge aus dem Archiv nach Aufwand

jede Liegenschaft

• Öffnen und Sortieren der Briefe und Zusammenheften mehrseitiger Schreiben nach Bedarf

• Stempeln der Eingangspost mit einem Eingangsstempel (auf den Briefstück, nicht auf dem

Briefumschlag)

• Zuordnung der Poststücke nach Organisationseinheiten (Bereich/Team/Liegenschaft)

(Ohne Suchpost, bzw. BA-Zugriff auf Fachverfahren, u.a. E-Akte)

• Sortierung der Eingangspost nach der gültigen Arbeitsanweisung

• Zuordnung der Poststücke nach extern, Scan-Post und interner Verteilpost

Ausgangspost

• werktäglich (bei durchschnittlich 21 Werktagen pro Monat) • Entgegennahme und taggleiche Abarbeitung und Abwicklung der Ausgangspost • Umfang: ca. 810 Poststücke Ausgangspost werktäglich davon ca. 670 Standardbriefe; ca.80 Großbriefe; ca. 60 PZA/Einschreiben • ca. 5 Postkisten (Standardabmessungen) mit Poststücken anderer Dienststellen außerhalb des Jobcenters Berlin Mitte (Fachpost)

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• Päckchen und Pakete (ca. 5 Stück pro Monat), in Einzelfällen Packen von Päckchen und Paketen • Kuvertieren der Briefpost mit einer Kuvertiermaschine (die Kuvertiermaschine ist händisch zu bedienen • Übergabe der Ausgangspost getrennt nach externer Post und Poststücke an andere Dienststellen an jeweiligen Vertragspartner

Botendienst / Hauspostverteilung

• täglich (bei durchschnittlich 21 Werktagen pro Monat)

• taggleiche Verteilung der Eingangspost an Empfänger innerhalb der Liegenschaften

• Abholung der Ausgangspost aus den Post- und Anlaufzimmern

Durchführung von zwei Botengängen in allen Etagen des Jobcenters Berlin Mitte (ca. 07:00 Uhr und ca. 12:00 Uhr). In Absprache mit dem AN behält sich der AG die Möglichkeit vor, den Zeitpunkt des Beginns der Botengänge entsprechend den örtlichen Erfordernissen anzupassen. . Bei den Botengängen ist aus Datenschutzgründen dafür Sorge zu tragen, dass am Botenwagen vorbeikommende Dritte (Kunden sowie Mitarbeitende des AG) keine Kenntnis von auf dem Botenwagen befindlichen Poststücken nehmen können.

• Lieferung/Abholung: Die nachfolgende Auflistung benennt die Anzahl der zu bedienenden Anlaufzimmer, Eingangskörbe und Ausgangskörbe (Stand 06/2026). Aufgrund häufiger Veränderungen in der Organisationsstruktur kann es sich hierbei nur um eine Orientierungsgröße handeln. Liegenschaft Kapweg: 9 Anlaufzimmer; 45 Ein- und Ausgangskörbe Liegenschaft Spittelmarkt: 13 Anlaufzimmer; 50 Ein- und Ausgangskörbe Liegenschaft Wedding: 14 Anlaufzimmer; 49 Ein- und Ausgangskörbe Liegenschaft Leopoldplatz: 15 Anlaufzimmer; 65 Ein- und Ausgangskörbe Liegenschaft Lehrter Str.: 14 Anlaufzimmer; 41 Ein- und Ausgangskörbe

Die abzuholende Post ist vorzusortieren nach Ausgangs- und Austauschpost (extern und intern) sowie nach digital (hier Unterscheidung des verschiedenen Scangutes).

Organisatorische Anpassungen, insbesondere Änderungen der Anzahl und Lage von Anlaufzimmern, Postzimmern und Postkörben, können jederzeit durch den Auftraggeber vorgenommen werden. Der Auftraggeber kann die Anzahl und Lage dieser Einrichtungen sowie die zugehörigen Richtwerte bei Bedarf ändern, erhöhen oder verringern. Änderungen werden dem Auftragnehmer mindestens 14 Kalendertage vorher in Textform (z. B. E-Mail) angekündigt. Der Auftragnehmer erhält jeweils aktuelle Raumpläne. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung; die vereinbarte Vergütung bleibt unverändert, auch wenn sich die organisatorischen Rahmenbedingungen ändern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungspflichten weiterhin vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen. Das Änderungsrecht ist auf sachliche Gründe beschränkt und darf den Auftragnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Interne Post

• werktäglich (bei durchschnittlich 21 Werktagen pro Monat) • Vorbereitung des Postaustauschs innerhalb der Liegenschaften des Jobcenters (ca. 1.800 Poststücke, Vorsortierung, Bestückung von Postboxen für den Transport in die jeweiligen Liegenschaften und Fachpostaustausch, Ver- und Entplomben, Entleeren). • Sortieren der internen Post nach Organisationseinheiten (Bereich/Team/Liegenschaft) • Zustellung beim nächsten Botengang

Vorbereitung des Scangutes

• getrennt nach direkter Tagespost bzw. Scanaufträgen aus den Teams • Verpacken und Verplomben des Scangutes • Fertigen und Druck des Scanauftrages für den Scandienstleister

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Erstellen von Leistungsstatistiken - monatlich

Der AN hat eine monatliche Aufstellung der statistischen Daten (Anzahl von Ein- und Ausgangspost, Briefkastenpost, Fachpost, Briefpost) zu erstellen und diese per E-Mail an den Bereich Interne Dienste – Team Verwaltung zu übermitteln.

  1. Räumlichkeiten und Ausstattung

Dem AN werden die zur Ausführung der Leistungen Räumlichkeiten in den Liegenschaften des Jobcenters Berlin Mitte zur Verfügung gestellt.

• Liegenschaft Kapweg Erdgeschoss, Raum 0.21 ca. 16 m2, Raum 0.20 ca. 14 m2, Raum 0.19 ca. 15 m2, Raum 0.02 ca. 16 m2

• Liegenschaft Wedding: Untergeschoss, Raum K024c ca. 12 m2, Raum K025 ca. 11 m2

• Liegenschaft Leopoldplatz: Erdgeschoss, Raum 0.13 ca. 17 m²

• Liegenschaft Lehrter Straße/JBA:

  1. Obergeschoss, Raum 1.10 ca. 12 m²

• Liegenschaft Spittelmarkt: Erdgeschoss, Raum A0.02 ca. 14 m²

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, dem Auftragnehmer im Rahmen dienstlicher Erfordernisse (z. B. Umstrukturierungen oder Umzüge) andere Räume zuzuweisen. Die neuen Räume müssen einen vergleichbaren Standard aufweisen und von der Größe her den dienstlichen Erfordernissen der Poststelle entsprechen. Organisatorische Anpassungen, insbesondere Raumzuweisungen, können jederzeit vorgenommen werden. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung; die vereinbarte Vergütung bleibt unverändert, auch wenn sich die räumlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungspflichten weiterhin vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen. Das Änderungsrecht ist auf sachliche Gründe beschränkt und darf den Auftragnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Änderungen werden dem Auftragnehmer mindestens 14 Kalendertage vorher in Textform (z. B. E-Mail) angekündigt.

Das Personal des AN ist berechtigt, die Toiletten und Teeküchen des Auftraggebers während der Vertragsdurchführung kostenfrei zu nutzen. Hieraus lassen sich keine weitergehenden Ansprüche ableiten, insbesondere keine Ansprüche zu oder aus dem Arbeitsschutzrecht oder arbeitsrechtlichen Regelungen.

Zur Ausstattung gehören ferner die folgenden aufgezählten Materialien, die dem AN vom AG zur Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt:

• Büromöbelausstattung (Schreibtische, Bürodrehstühle, Unterstellcontainer, Kleiderschränke)

• Sortierregale

• Botenwagen

• PC-Arbeitsplätze (mit begrenztem Netzwerk- und Internetanschluss) im dienstlich notwendigen Umfang (begrenzt auf Outlook, Word, Excel, Skype-Telefonie) - ohne Zugriff auf die Fachverfahren

• Brieföffner, Eingangsstempel, Kopierer

• Verbrauchsmaterial z. B. Kuvertierhüllen, Versandtaschen, Kopierpapier, Toner etc.

• gewöhnliches Büro- und Verbrauchsmaterial, begrenzt auf den üblichen Rahmen und in üblicher Menge ausschließlich zur Leistungserbringung benötigtes, wie Stifte, Nachfüllkissen Eingangsstempel, Radiergummis, Heftklammern, Heftgeräte, Enthefter, Gummiringe, Lineale, Locher, Scheren, Briefklammern, Klebestift, Abroller für Klebeband, Klebeband, Briefkörbe

Die dem AN zur Verfügung gestellte Ausstattung bzw. Gebrauchsgegenstände dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden und sind sorgfältig zu behandeln. Störungen und

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Schäden sind dem AG unverzüglich zu melden; in einem solchen Fall dürfen die betroffenen Gegenstände bis zur Freigabe durch den AG nicht weiterverwendet werden. Soweit rechtlich zulässig und wirksam, ist die Haftung des AG für Schäden oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der zur Verfügung gestellten Ausstattung bzw. Gebrauchsgegenständen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des AG oder auf einer Verletzung von Schutzpflichten beruhen.

Bei den zum Transport erforderlichen Postkisten kann auf den vorhandenen Bestand zurückgegriffen werden. Eventuelle benötigte zusätzliche Postkisten sind durch den Auftragnehmer zu stellen.

Alle weiteren hier nicht aufgeführten und zur Durchführung der Leistung notwendigen Geräte und Gegenstände, sowie Verbrauchsmaterialien, insbesondere elektrische Geräte wie u.a. Kuvertiermaschine, elektrische Tracker, sind durch den AN zu stellen.

Für die Erbringung der Botendienste dürfen die Aufzüge (teilweise öffentlich zugängliche) genutzt werden. Die Nutzungsmöglichkeit der Aufzüge entbindet den AN jedoch nicht von der Verpflichtung zur Leistungserbringung; dies gilt auch im Falle von Defekten, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an den Aufzügen. Der AN bleibt zur Durchführung der Botendienste verpflichtet, unabhängig vom Zustand oder der Verfügbarkeit der Aufzüge.

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