Rahmenvereinbarung über Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich VoIP (Los 1)
Teil A Allgemeine Regelungen 4
2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung 5
4 Geschätztes Auftragsvolumen 7
5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme 8
7 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen 10
8 Berichtswesen (Reporting) 10
12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) 16
18 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz 20
19 Vertraulichkeit und Datenschutz 20
20 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen 21
21 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte 22
23 Anwendbares Recht, Gerichtstand 22
24.2 Wirksamwerden der Rahmenvereinbarung 23
24.3 Antiterrorismus- und Embargovorschriften 23
Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) 24
2 Überblick über die Leistungen 24
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 24
6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz 27
7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 29
8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen 29
9 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) 30
14 Pflichten nach Vertragsende 31
Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S) 32
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 32
3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist 32
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen 32
6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen 33
7 Art und Umfang der Pflegeleistungen 34
8 Regelungen für die Pflege von Open Source Software 38
9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 39
11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 40
Teil B: Modul Erbringung von Serviceleistungen IT-Systeme (EVB-IT Service) 45
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 45
3 Beschreibung und Standort(e) der vertragsgegenständlichen IT-Systeme und der Systemumgebungen* 45
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Serviceleistungen 46
6 Servicezeiten* für die Serviceleistungen 48
8 Testsystem des IT-Systems 49
10 Art und Umfang der Serviceleistungen 51
12 Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)* 66
13 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 66
14 Mitwirkung des Auftraggebers 68
15 Abnahme von Serviceleistungen 68
16 Mängelhaftung (Gewährleistung) 69
21 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 71
22 Kopier- oder Nutzungssperre* 71
23 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 71
Rahmenvereinbarung über Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich VoIP (Los 1)
Vertragsparteien
Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG)
(eingetragen im Vereinsregister zu Berlin)
- nachfolgend „MPG“ genannt -
hier vertreten durch den IT-Executive Director, Herrn Dr. Oliver Zeiler
handelnd für die Zentrale Einrichtung der MPG MaxIT (Max Planck Information and Technology),
Landsberger Straße 346, 80687 München
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: MXIT-2026-00034
Auftragnehmer
_____
_____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
[Die Angaben zum Auftragnehmer (Name, Anschrift sowie ggf. die Vertragsnummer/Kennung des Auftragnehmers u.a.) werden durch den Auftragnehmer im Formblatt „Angaben zum EVB-IT Vertrag“ (Anlage 7 zu diesem Vertrag) sowie in der Declaration Export Control Classification (Anlage 8 zu diesem Vertrag) ergänzt.]
Teil A Allgemeine Regelungen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur, die derzeit 86 Institute und sonstige (Forschungs-)Einrichtungen unterhält. Der Generalverwaltung der MPG obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Max Planck Information and Technology (MaxIT) in München ist eine zentrale Einrichtung der Max-Planck-Gesellschaft für forschungsunterstützende und verwaltungsbezogene Informations- und IT-Services.
Gegenstand
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung (Los 1) sind folgende Leistungen:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind die Betreuung, der Support, die Projektarbeit und die Fortschreibung der zentralen VoIP-Infrastruktur der Max-Planck-Gesellschaft, einschließlich der Cisco Unified Communications Manager (CUCM)-Plattform, der DECT-Systeme, der Fax- und Vermittlungsplatzlösungen sowie der Integration in das Active Directory. Die Leistung umfasst den Betrieb für bis zu 16.000 Teilnehmer, die Migration von On-Premises zu Cloud, die technische Unterstützung und die Projektarbeit im Rahmen von Rollouts und Änderungen. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß den in Anlage 1 (A.1_Leistungsbeschreibung) und Anlage A.2 (Preisblatt) festgelegten Leistungs- und Vergütungsregelungen.
Vgl. Anlage Nr. 1
Bestandteile der Rahmenvereinbarung
Es gelten als Vertragsbestandteile:
dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:
Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum / Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | A.1 Leistungsbeschreibung | 52 | |
| 2 | A.2 Angebotsschreiben | kA | |
| 3 | D.1 Eigenerklärungen Bieter | 18 | |
| 4 | Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM, Unterauftragsverarbeiter | tba | |
| 5 | E.3 Mitarbeiterprofil | 1 | |
| 6 | Muster Leistungsnachweis | kA | |
| 7 | Angaben zum EVB-IT Vertrag | 3 | |
| 8 | Declaration Export Control Classification Muster | 2 |
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| [ ] | EVB-IT Kauf-AGB | Kauf von Hardware |
| [ ] | EVB-IT Instandhaltungs-AGB | Instandhaltung von Hardware |
| [ ] | EVB-IT Überlassung Typ A-AGB | Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf) |
| [ ] | EVB-IT Überlassung Typ B-AGB | Zeitweise Überlassung von Standardsoftware |
| [x] | EVB-IT Pflege S-AGB | Pflege von Standardsoftware |
| [ ] | EVB-IT System-AGB | Erstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice |
| [ ] | EVB-IT Systemlieferungs-AGB | Lieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice |
| [ ] | EVB-IT Erstellungs-AGB | Erstellung bzw. Anpassung von Software |
| [x] | EVB-IT Service-AGB | Systemserviceleistungen |
| [ ] | EVB-IT Cloud-AGB | Cloudleistungen |
| [x] | EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
[x] sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich Zusätzliche Vertragsbedingungen in der Fassung vom 01.07.2026, https://www.mpg.de/de/einkauf/zusaetzliche-vertragsbedingungen.
sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Das Modul Pflege S gilt ausschließlich für die in Anlage 1 benannte Standardsoftware (z.B. Ferrari, PeterConnects). Das Modul Service gilt für die Gesamtinfrastruktur (Cisco CUCM Cluster).
Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Allerdings gelten für Software* bzw. Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen.
Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden.
Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
Einzelaufträge
Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind.
Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.
Abrufe und Bestätigung
Der Einzelauftrag erfolgt
[ ] mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____.
[ ] mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen.
[x] mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers.
[ ] wie nachfolgend beschrieben: _____
[ ] Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt
[ ] nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang).
[ ] nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen
[ ] einer Woche
[x] 7 Kalendertagen
wie folgt zu bestätigen:
[ ] wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen
[ ] in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____
[x] in Textform an: tba.
Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].
Geschätztes Auftragsvolumen
Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge)
[ ] ergibt sich aus: _____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung]
[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[x] beträgt 2.154.000 Euro (netto), basierend auf der Schätzung der Nutzungsanzahl von 14.000 Usern im ersten Vertragsjahr, mit einer jährlichen Steigerung um 1.000 User, wie in Anlage 1, Kapitel 1.4, beschrieben.
[ ] beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen].
[ ] ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)
Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit
[x] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
[ ] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
[ ] anteilig.
[ ] wie folgt: _____.
Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme
Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung.
[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto).
[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung).
Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit
[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
[ ] Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
[ ] anteilig.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
Höchstvolumen
Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge
[ ] ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung]
[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[x] beträgt 2.585.000 Euro (netto) (Höchstwert).
Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit
[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
[ ] anteilig.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
Mitteilungspflicht des Auftragnehmers
[ ] Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen.
[ ] Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
Folgen des Erreichens von Höchstvolumina
Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon
[x] Hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer Frist von maximal 3 Monaten zu kündigen, sofern das Höchstvolumen ausgeschöpft ist und die Kündigung nicht zur Vermeidung von Vertragsstrafen erfolgt. Die Kündigung gilt nur für die Teile der Rahmenvereinbarung, für die das Höchstvolumen ausgeschöpft ist. Soweit die Kündigung aufgrund der Ausschöpfung des Höchstvolumens erfolgt, ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen geltend zu machen.
[x] von maximal 3 Monaten
[ ] von maximal _____ Monaten
zu kündigen.
Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
[ ] endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist
[ ] von maximal 3 Monaten
[ ] von maximal _____ Monaten
zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Einzelauftrag genannten Produkte zu liefern. Die Lieferung erfolgt an den Sitz des Bezugsberechtigten, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr. _____ nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes und der Versandart angemessener Verpackung und wird nicht gesondert vergütet.
Konkrete Lieferadresse(n) ergeben sich aus
[ ] Anlage Nr.
[x] dem Einzelauftrag.
[ ] Die Lieferung von Hardware und anderen Gegenständen erfolgt wie folgt (hier auch Regelungen zu Anlieferung, ggf. Incoterms etc.): / _____
[ ] Die Lieferung von Software* erfolgt
[ ] durch Download
[ ] wie folgt _____
[ ] Die Lieferung muss spätestens _____ Wochen nach Erteilung des Einzelauftrags, in der in Anlage Nr. _____ vereinbarten Form zu den Geschäftszeiten des Bezugsberechtigten erfolgen, soweit nichts anderes im Einzelauftrag vereinbart ist, wobei eine kürzere Frist einvernehmlich zu vereinbaren ist.
[ ] Der Bezugsberechtigte ist rechtzeitig, mindestens aber _____ Arbeitstage vor Lieferung, unter Angabe der Uhrzeit von der geplanten Lieferung zu benachrichtigen.
[ ] Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat er dem Bezugsberechtigten die Gründe für die Verzögerung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Ansprüche des Bezugsberechtigten aus der nicht fristgemäßen Lieferung bleiben unberührt.
[ ] Allen Lieferungen sind Lieferscheine beizufügen, die die Bestellnummer, das Bestelldatum sowie die Artikelnummer so ausweisen, dass eine Zuordnung der gelieferten Produkte unmissverständlich möglich ist.
[ ] Teillieferungen sind ausgeschlossen, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr. _____ nicht anders vereinbart.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Regelungen zu umweltbezogenen und sozialen Aspekten sowie zur Nachhaltigkeit gemäß Anlage Nr. _____ einzuhalten.
Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
[ ] Die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen erfolgt gemäß Anlage Nr. _____ [z.B. Vergütung für die Entsorgung und weitere Regelungen]
[ ] Die Entsorgung bzw. das Recycling der Hardware erfolgt gemäß Anlage Nr. _____ [z.B. Vergütung für die Entsorgung und weitere Regelungen]
Unabhängig davon hat die Entsorgung bzw. das Recycling jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.
Berichtswesen (Reporting)
[ ] Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn
[ ] 100 % des geschätzten Auftragsvolumens
[ ] 100 % des Höchstvolumens
[ ] 75 % des geschätzten Auftragsvolumens
[ ] 75 % des Höchstvolumens
[ ] _____ % des geschätzten Auftragsvolumens
[ ] _____ % des Höchstvolumens
erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____.
[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
[ ] Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
[ ] Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung der Leistungen
Grundsätzliches
Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 2 [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist.
Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Vergütung nach Aufwand
Soweit in Anlage Nr. 2 [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes
Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand
[x] Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____erbracht.
Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden
[ ] Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Fälligkeit und Zahlungsfristen
Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt.
[x] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. 6 einzuhalten ist.
[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.
Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:
[x] monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] _____
Abweichend gilt:
[ ] Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen.
[ ] Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] _____
Preisanpassungen
Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen. Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.
Preisanpassungsklausel mit Index
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____
[ ] Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %]
Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.
Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden.
[ ] Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis.
[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.
[ ] Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Preisanpassungen anhand von Preislisten
Preiserhöhungen anhand von Preislisten
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste
_____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als
_____ % höher ist,
als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.
[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.
[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.
Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
[ ] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Preissenkungen anhand von Preislisten
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen.
Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt:
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann.
Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. _____ referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die
[ ] der/die in Anlage Nr. _____ angegebene(n) Rabatt(e)
[ ] ein Rabatt in Höhe von _____ %
angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt.
Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge.
[ ] Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____.
Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.
Rechnungen
[x] Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen
[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV
[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift]
[ ] Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
_____
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr.
[x] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
[x] Rechnungen sind elektronisch an invoice-maxit@gv.mpg.de zu richten. Der Rechnungsempfänger ist jeweils der konkrete Bedarfsträger (z.B. MaxIT), wie im Einzelauftrag benannt.
[ ] Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet.
[ ] Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)
[ ] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
[ ] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
[ ] Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Zentrale Hotline*
Gegenstand der Hotline
[x] Gegenstand der Hotline ist die Aufnahme von Störungs- und Mängelmeldungen per Telefon. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* bzw. den gemeldeten Mangel durch telefonische Anleitung noch während des Telefonats beseitigen. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung zur Störungs- bzw. Mangelbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Beseitigung vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Bezugsberechtigten ein Angebot zur Beseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen.
[x] Die Störungs- bzw. Mangelbeseitigung gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Remoteservice*
Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung nebst erläuternden Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Meldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht.
[x] Gegenstand der Hotline ist die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die Fragen telefonisch noch während des Telefonats beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail an den Bezugsberechtigten zu übermitteln.
[x] Die Beantwortung der Fragen gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Erläuterung per Remoteservice*.
[ ] Der Gegenstand der Hotline ergibt sich ergänzend aus Anlage Nr. _____.
[ ] Gegenstand und Umfang der Hotline (z.B. 1st Level Support und eine Abgrenzung zu weiteren Supportleveln wie 2nd und 3rd-Level-Support) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Zeiten und Sprache der Hotline
[x] Der Auftragnehmer gewährt eine Hotline in deutscher Sprache zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | von 7:30 bis 17:30 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der o. g. Zeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicherzustellen. Kann die Beseitigung einer Störung* bzw. die Beantwortung komplexer Anwenderfragen nicht durchgängig von demselben Mitarbeitenden des Auftragnehmers bis zum erfolgreichen Abschluss betreut werden, ist der Vorgang und dessen Bearbeitungsfortschritt so zu protokollieren, dass durch den Mitarbeitendenwechsel kein wesentlicher Zeitverlust entsteht.
Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-, Mobilfunkrufnummern, Auslandsrufnummern oder andere Rufnummern anzubieten, die gegenüber dem Inlandsfestnetztarif Zusatzkosten verursachen.
[ ] Zu folgenden Zeiten kann die Hotline statt in deutscher auch in englischer Sprache angeboten werden: _____.
[ ] Die Hotline kann auch in englischer Sprache angeboten werden.
Personelle Besetzung der Hotline
[x] Der Auftragnehmer darf für die Hotline nur Personal einsetzen,
[x] das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung der vertraglichen Leistungen beantwortet werden können (Fachhotline).
[x] das so qualifiziert ist, dass auch komplexere Störungen gelöst werden können.
[x] das gemäß Anlage Nr. 3 qualifiziert ist.
Nutzer der Hotline
[ ] Es besteht keine Einschränkung, welcher Personenkreis die Hotline in Anspruch nehmen darf.
[x] Es sind lediglich geschulte Nutzende berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[ ] Es ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[ ] Der Auftraggeber verfügt über einen User-Helpdesk, der die Fragen und Meldungen der Nutzenden entgegennimmt und versucht, diese zu klären. Erfolgt durch den User-Helpdesk keine Klärung, kann dieser die Hotline in Anspruch nehmen. Näheres ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Anrufbearbeitung
Die Nutzung von automatisierten Sprachdialogsystemen (Interactive Voice Response Systemen, IVR) ist nur zur Entgegennahme und einer ersten Zuordnung von Anrufen zulässig, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist:
[x] Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen.
[ ] Der Auftragnehmer ist nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen,
[ ] soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird,
[ ] nicht mehr als _____ Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden,
[ ] der menschliche Kontakt spätestens auf der _____. Ebene erfolgt,
[ ] der menschliche Kontakt spätestens nach _____ Minuten erfolgt.
Sonstiges
[ ] Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Remoteservice*
[ ] Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*.
[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
Haftpflichtversicherung
[x] Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
[x] Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens 1 mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen:
Vermögensschäden 500.000 Euro
Sachschäden 5.000.000 Euro
Personenschäden 5.000.000 Euro
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
Haftungsregelungen
Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer [im Standard Nummer 21.2] etwas anderes vereinbart ist.
Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] abweichende Haftungsregelungen
Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung
[x] An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf
[ ] _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge.
[x] 5.000.000 Euro
Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag
[ ] Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag.
[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags.
[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.
Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1]
[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen.
[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche
[ ] Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.
[ ] Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.
Haftung des Auftraggebers
[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____.
[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.
IT-Sicherheit
Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
[ ] sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen.
[ ] die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
Vertraulichkeit und Datenschutz
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.
[x] Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes:
[ ] die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____.
[ ] Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt.
[x] Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. 4.
Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten.
[ ] Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.
Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt
[ ] am _____;
[ ] mit Zuschlag;
[x] mit Zuschlag, jedoch frühestens am 01.01.2027 (Beginn Transition). Die Hauptleistungserbringung beginnt am 01.02.2027;
sie endet
[ ] am _____.
[x] mit Ablauf von 48Monaten.
Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
Verlängerungen der Rahmenvereinbarung
[ ] Die Rahmenvereinbarung verlängert sich _____ mal jeweils um _____ Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von _____ Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach _____ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete.
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung _____mal um _____Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens _____ Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des zweiten Vertragsjahres.; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat.
[ ] _____.
Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
Ende/Kündigung von Einzelaufträgen
Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.
[ ] Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt.
[ ] _____.
[ ] Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____
Außerordentliche Kündigung/Rücktritt
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären.
- Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen.
- Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
- Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht.
- Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
- _____
Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
Textform
Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
Anwendbares Recht, Gerichtstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
Sonstige Vereinbarungen
[x] Sonstige Vereinbarungen:
In Hinblick auf den Einsatz von Nachunternehmern gelten ergänzend die Regelungen der Vergabeunterlagen (Anlage D.2), insbesondere hinsichtlich der Haftung und Weisungsbefugnis.
Wirksamwerden der Rahmenvereinbarung
Dieser Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren wirksam. Einer zusätzlichen Unterschrift bedarf es nicht.
Antiterrorismus- und Embargovorschriften
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der anwendbaren Antiterrorismusvorschriften sowie aller anwendbaren nationalen und internationalen Embargovorschiften zu gewährleisten, und um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter*innen, Subunternehmer und sonstigen Geschäftspartner keine Firmen, Organisationen oder Personen sind, die den bestehenden Sanktionen unterliegen.
Neutralität
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er in Bezug auf innerhalb dieses Vertrages zu kontrollierende Provider und Dienstleister des Auftraggebers neutral, wirtschaftlich nicht verbunden und frei von Interessenkonflikten ist. Das Gleiche gilt für Mitarbeitende des Auftragnehmers oder von ihm eingesetzte Subunternehmer. Sollte sich daran während der Laufzeit dieses Vertrages etwas ändern, wird der Auftragnehmer dies unverzüglich in Schriftform (gem. 126 BGB) mitteilen. Für den Auftraggeber begründet dies ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Vor Durchführung einer solchen Kündigung wird er sich jedoch bemühen, mit dem Auftragnehmer zu einer einvernehmlichen und für den Auftraggeber tragbaren Lösung zu kommen. Die Geltendmachung weitergehender bestehender Ansprüche des Auftraggebers bleibt vorbehalten.
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Überblick über die Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen:
[ ] Beratung
[x] Projektleitungsunterstützung
[ ] Schulung
[ ] Einführungsunterstützung
[x] Betreiberleistungen (Betrieb auf AG-Infrastruktur)
[x] Benutzerunterstützungsleistungen
[ ] Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
[ ] Unterstützung bei Planungsleistungen
[ ] Unterstützung bei Softwareentwicklung
[x] Hotline
[ ] sonstige Dienstleistungen
Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.
[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).
[ ] Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in _____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Abweichende Kündigungsregelung
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung nach Aufwand
Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls.
[ ] die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
[x] Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 1.
Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten
[ ] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
[ ] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern
[ ] zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
[ ] wie folgt _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[x] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. 1 vereinbart.
Vergütung zum Pauschalfestpreis
Soweit eine Vergütung zum Pauschalfestpreis vereinbart ist, ergibt sich diese
[x] gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
Service- und Reaktionszeiten* Maßgeblich für die Definitionen sind die Festlegungen in Anlage 1, Kapitel 1.7.1.
Servicezeiten* Die Servicezeiten richten sich nach Anlage 1 Kap. 1.7
[ ] Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Servicezeiten* vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
Reaktionszeiten*
[ ] Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* vereinbart:
| Leistung gemäß Anlage Nr. | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* in Stunden |
|---|---|---|
[ ] Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.
Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz
Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei,
[ ] hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. _____ ersichtlich.
[ ] hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, z. B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist. |
[ ] hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile
[ ] im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden.
[ ] aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind,
Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu.
[ ] Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten.
Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein.
[ ] Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____.
[ ] Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt.
[ ] Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[x] Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. 5.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
[ ] Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____.
[ ] Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____
Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen.
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist.
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Anlage Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____.
[ ] Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).
Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen**, die keinen Copyleft*-Effekt** haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: __________.
[ ] Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____.
[ ] Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt.
[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software:
[ ] ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* nicht täglich, sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert.
[ ] erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 9 unberührt.
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Regelung entfällt
Vertragsstrafen
[ ] Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _____ genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart.
[x] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
[x] Abweichend von den EVB-IT Standardregelungen gelten die Vertragsstrafenregelungen gemäß Anlage 1, Kapitel 1.7.6 der Vergabeunterlagen.
[x] Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Weitere Regelungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[x] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 4 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Teleservice* (Remoteservice)
[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Dokumentations- und Berichtspflichten
[ ] Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
[x] Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus ergeben sich aus Anlage Nr. 1, Kapitel 2.10.10.
Interessenkonflikt
[ ] Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Pflichten nach Vertragsende
[ ] Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge über die Pflege von Standardsoftware gelten die EVB-IT Pflege S-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Überblick über die vereinbarten Leistungen
[ ] Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände*
[x] Störungsbeseitigung
[x] Hotline
[x] Sonstige Pflegeleistungen
Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist
Der Auftragnehmer erbringt auf Abruf einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Pflegeleistungen für die in Anlage Nr. _____ genannte Software.
Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen
Beginn / Dauer der Pflegeleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
[x] dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt
[ ] dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware*
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die Dauer von _____ Monaten
[ ] für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
[x] für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume.
die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.
Kündigung von Pflegeleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung für die Pflegeleistungen
Die Vergütung für die vereinbarten Pflegeleistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend aus den Regelungen dieses Moduls. Soweit ein Pauschalfestpreis für Pflegeleistungen vereinbart ist, ist dieser die Pflegepauschale im Sinne dieses Moduls.
Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung für die Pflegeleistungen ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Servicezeiten* für die Pflegeleistungen
[x] Die Servicezeiten ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Kap. 1.7.
[ ] Die Servicezeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Tage | Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2 | Hotline gemäß Nummer 7.3 | ggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4 |
|---|---|---|---|
| an Arbeitstagen Mo-Do | von bis | von bis | von bis |
| an Arbeitstagen Fr | von bis | von bis | von bis |
| an Samstagen | von bis | von bis | von bis |
| an Sonntagen | von bis | von bis | von bis |
| an Feiertagen am Erfüllungsort | von bis | von bis | von bis |
Art und Umfang der Pflegeleistungen
Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*
[ ] Die zu überlassenden Programmstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verfügbare neue Programmstände* zu überlassen, wie nachfolgend geregelt:
[ ] Patches*, Updates*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Upgrades*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Releases/ Versionen*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neue Programmstände* zur Umsetzung von in Anlage Nr. _____ genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-S AGB) zu überlassen.
[ ] Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____
Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände*
Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt:
[ ] auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[ ] wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
Vergütung
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung der Installation der neuen Programmstände*; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer ist in der Pflegepauschale enthalten, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.
[ ] Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände*, die nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen"
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.)
gesondert zu vergüten ist.
Störungsbeseitigung
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen.
[ ] Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode vorzunehmen.
[ ] Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen.
[ ] Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
¹ Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B. Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein muss.
Kenntniserlangung von Störungen*
Störungsmeldung durch den Auftraggeber
Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| [ ] Postanschrift: | |
| [ ] Telefon: | |
| [ ] Fax: | |
| [ ] E-Mail: | |
| [ ] Web-Adresse des Ticketsystems | tba |
wie folgt:
[ ] auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB)
[ ] auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] formlos.
[x] mit Ticketsystem*
[ ] des Auftragnehmers,
[x] des Auftraggebers,
[ ] welches wie folgt zur Verfügung gestellt wird von Auftragnehmer zu benennen.
Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen*
[ ] Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*
[ ] Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde Störung* | ||
| Betriebsbehindernde Störung* | ||
| Leichte Störung* |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können.
[ ] Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen _____
[ ] auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*.
[ ] auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____.
[ ] Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Pflege S-AGB wie folgt definiert: _____
[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.
Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Vergütung
[x] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und der Zuschlagstabelle dieses Moduls.“
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.
Hotline
Umfang der Leistung
[x] Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.3 der EVB-IT Pflege S-AGB darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen,
[ ] das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können.
[ ] das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist.
[x] Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet.
[x] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache.
[x] Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen,
[ ] soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird;
[ ] nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden;
[ ] der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt;
[ ] der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).
[ ] Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung
[x] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die Hotline ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Sonstige Pflegeleistungen
[x] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 1 konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen.
[x] Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen; die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und gemäß Zuschlagstabelle dieses Moduls aus Nummer 8.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
[ ] Schuldet der Auftragnehmer nur die Installation oder ähnliche Leistungen im Hinblick auf neue Programmstände*, nicht jedoch deren Überlassung, ist er abweichend von Ziffer 2.1.3 Satz 1 EVB-IT Pflege S-AGB auch nicht dafür verantwortlich, dass durch die neuen Programmstände keine Einschränkungen technischer, organisatorischer oder rechtlicher Art entstehen.
Regelungen für die Pflege von Open Source Software
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Standardsoftware* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen.
[ ] Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Pflegepauschale abgegolten.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.
Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.2 der EVB-IT Pflege S-AGB zu pflegen.
[ ] Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets
[ ] Open Source Software gemäß Definition der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)* sein,
[ ] Open Source Software gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter **[z.B. Webpräsenz der EVB-**IT]) sein,
soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
[ ] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.
[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.
[ ] Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.
[ ] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort für frühere Programmstände* vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.
Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:
[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____.
[ ] auf openCode*
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
[x] Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 2.
Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Arbeitstage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäftszeit | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | Zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten
[ ] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Abnahme
[ ] Regelung zur Abnahme sich aus Anlage Nr. _____
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate _____ Monate beträgt.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Sachmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Sachmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Rechtsmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Rechtsmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen
Regelung entfällt
Vertragsstrafen
Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*
[ ] Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (Nummern 7.2 und ggf. 7.4) | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____
[ ] Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*
[ ] Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (z.B. Nummern 7.2 und ggf. 7.4) | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____
[ ] Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Sonstige Vertragsstrafen
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Weitere Regelungen
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüber-prüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
[ ] Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 4.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[x] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten.
[x] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. 1 zu unterstellen.
[x] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Teleservice* (Remoteservice)
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: zentraler windowsbasierter Sprungserver (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. 1 genügen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
[ ] Der Auftragnehmer aktualisiert die Software Bill(s) of Materials (SBOM)* der zu pflegenden Standardsoftware* wie in Ziffer 5.2 EVB-IT Pflege S-AGB geregelt.
[ ] Abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Bereitstellung der Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 in folgendem Format _____ (SPDX oder CycloneDX, ggf. inklusive Versionsnummer und als XML- oder JSON-Datei).
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist München.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Modul Erbringung von Serviceleistungen IT-Systeme (EVB-IT Service)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge aus diesem Modul gelten die EVB-IT Service- AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Überblick über die vereinbarten Leistungen
[ ] Bestandsaufnahme
[x] Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung)
[x] Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen)
[ ] Überlassung neuer Programmstände*
[x] Hotline
[x] Rufbereitschaft
[x] Vor Ort-Service
[x] Lizenzmanagement
[x] Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung
[x] Datensicherungsservices
[ ] Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten*
[ ] Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten*
[ ] Modifikation von Systemkomponenten*
[ ] Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten*
[ ] Schulung
[x] Sonstige Serviceleistungen
Beschreibung und Standort(e) der vertragsgegenständlichen IT-Systeme und der Systemumgebungen*
Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.
Beschreibung der IT-Systeme und ihrer Systemumgebung*
[x] Die vertragsgegenständlichen IT-Systeme, die dazu vorhandene Dokumentation und ihre Systemumgebung* ergeben sich aus Anlage Nr. 1 und dem jeweiligen Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.
[ ] Das vertragsgegenständliche IT-System ist das System des Vertrages _____ (Vertragsbezeichnung) (im Folgenden „Projektvertrag“ genannt) mit dem Auftragnehmer vom _____, Vertragsnummer _____ einschließlich aller dort vereinbarten Beistellungen, soweit bezüglich dieser nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist.
[ ] Das IT-System umfasst nur die folgenden im Projektvertrag vereinbarten Beistellungen: _____
oder
[ ] Das IT-System umfasst keine der im Projektvertrag vereinbarten Beistellungen.
[ ] Das IT-System weist die folgenden Modifikationen und Erweiterungen auf: _____.
Die Systemumgebung*
[ ] ergibt sich ebenfalls aus o.g. Projektvertrag.
[ ] hat sich ggü. der Beschreibung aus o.g. Projektvertrag geändert. Die Änderungen ergeben sich aus Anlage _____.
[ ] ergibt sich aus Anlage _____.
[ ] Der Auftragnehmer erhält ausgiebig Gelegenheit, die vertragsgegenständlichen IT-Systeme und die Systemumgebung* zu besichtigen. Zeit und Umstände der Besichtigung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
Das IT-System besteht aus:
[x] Produktivsystem,
[x] Testsystem,
[ ] Schulungssystem,
[x] weiteren Systemen gemäß Anlage Nr. 1.
Standort(e) und Zugänglichkeit des IT-Systems
[ ] Das vertragsgegenständliche IT-System befindet sich an folgendem Standort (Liegenschaft): _____.
[ ] Die vertragsgegenständlichen IT-Systeme verteilen sich wie folgt auf folgende Standorte (Liegenschaften):
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Systemkomponente(n)* | Standort (Liegenschaft) |
|---|---|---|
[ ] Die vertragsgegenständlichen IT-Systeme verteilen sich gemäß Anlage Nr. _____ auf die dort genannten Standorte.
[x] Die vertragsgegenständlichen IT-Systeme sind gemäß Anlage Nr. 1 zugänglich.
Beginn / Dauer / Kündigung der Serviceleistungen
Beginn / Dauer der Serviceleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Serviceleistungen beginnend mit
[ ] dem Tag nach der Erfüllung (Systemlieferung/Abnahme) des Projektvertrages gemäß Nummer 3.1
[x] folgendem Datum: 01.02.2027 (Ende der Transition) für die Dauer von 48 Monaten.
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[x] für die Dauer von 48 Monaten
[ ] für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
zu erbringen.
Kündigung von Serviceleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (hier z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr eintragen).
[ ] Ergänzend zu Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB ist der Auftraggeber für die Serviceleistungen gemäß Nummern _____ zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB beträgt die Frist für Teilkündigungen _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (hier z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr eintragen).
[ ] Abweichend von Ziffer 21.1 EVB-IT Service-AGB ergibt sich die Frist für Teilkündigungen aus Anlage Nr._____.
[ ] Abweichend von Ziffer 21.2 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 21.2 EVB-IT Service-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Systemkomponenten*) aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 21.2 EVB-IT Service-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr._____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung für die Serviceleistungen
Die Serviceleistungen werden aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Der Pauschalfestpreis für die Serviceleistungen (Servicepauschale) beträgt monatlich _____ Euro.
[ ] Für den Zeitraum bis zum _____ wird eine abweichende monatliche Servicepauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
oder
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für Systemkomponenten* aus dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag wird eine abweichende monatliche Servicepauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
[ ] Der Pauschalfestpreis für die Serviceleistungen (Servicepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig _____ Euro.
[ ] Ausgenommen von der jeweiligen Servicepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden.
[ ] Dabei sind für einzelne Leistungen Obergrenzen vereinbart.
[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
Vergütung für Ersatzgegenstände*
[x] Ersatzgegenstände* (Ersatzsystemkomponenten*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Ersatzgegenstände* werden gemäß Nummer 9.1 vergütet.
Fälligkeit und Zahlung
Die Servicepauschale ist fällig
[x] monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres
[ ] einmalig zum _____
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
und
[ ] abweichend von Ziffer 13.6 EVB-IT Service-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer Rechnung zu zahlen.
[ ] Vergütungen nach Aufwand und für Ersatzgegenstände* sind abweichend von Ziffern 13.6 der EVB-IT Service-AGB _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
[x] Rechnungen sind elektronisch an invoice-maxit@gv.mpg.de zu richten. Postanschrift:: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Max Planck Information & Technology Einkauf Landsberger Straße 346 80687 München
[ ] Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Regelung entfällt
Servicezeiten* für die Serviceleistungen
| Tage | Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* gemäß Nummer 10.2 | Hotline gemäß Nummer 10.5 | Rufbereitschaft gemäß Nummer 10.6 | Vor-Ort Service gemäß Nummer 10.7 |
|---|---|---|---|---|
| an Arbeitstagen Mo-Do | von 7:30 bis 17:30 | von 7:30 bis 17:30 | von 7:30 bis 17:30 | von 7:30 bis 17:30 |
| an Arbeitstagen Fr | von 7:30 bis 17:30 | von 7:30 bis 17:30 | von 7:30 bis 17:30 | von 7:30 bis 17:30 |
| an Samstagen | von - bis - | von - bis - | von - bis - | von - bis - |
| an Sonntagen | von bis | von bis | von bis | von bis |
| an Feiertagen am Erfüllungsort | von bis | von bis | von bis | von bis |
Ticketsystem*
[x] Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem* aktuell: SAP Solution Manager
[x] des Auftragnehmers,
[ ] des Auftraggebers,
welches
[ ] unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist.
[ ] wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.
Testsystem des IT-Systems
Im Testsystem zu erbringende Serviceleistungen
[x] Folgende Serviceleistungen sollen zunächst im Testsystem erbracht werden:
[x] Alle Serviceleistungen, die zu einer Änderung des IT-Systems führen.
[ ] Folgende Serviceleistungen: _____
[ ] Serviceleistungen gemäß Anlage Nr._____.
Bereitstellung und Spezifikation des Testsystems
[ ] Abweichend von Ziffer 9.1 EVB-IT Service stellt nicht der Auftraggeber, sondern der Auftragnehmer das Testsystem. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Art und Umfang, Betrieb und Standort des Testsystems ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Art und Umfang des Testsystems ergeben sich dem Projektvertrag gemäß Nummer 3.1.
Verantwortung für Aktualität des Testsystems
[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Service-AGB gewährleistet der Auftraggeber die Aktualität des Testsystems.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Service-AGB sorgt der Auftraggeber dafür, dass das Testsystems über einen die für Tests erforderlichen Datenbestand verfügt.
[ ] Weitere Regelungen zu Art und Umfang der Aktualisierungspflichten ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Ersatzgegenstände*
(Ersatzsystemkomponenten*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*)
Vergütung von Ersatzgegenständen*
Ist in Nummer 5.2 eine Vergütung für Ersatzgegenstände* vereinbart, gilt nach Maßgabe der Ziffer 13.5 EVB-IT Service-AGB Folgendes:
[ ] Ersatzsystemkomponenten* sind gemäß der Preisliste in Anlage Nr. _____ (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom _____ (Datum) des/der _____ (Unternehmen) abzüglich _____ (Rabatt) % zu vergüten.
[ ] Preiserhöhungen sind auf _____ Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt.
[ ] Ersatzteile* sind gemäß der Preisliste in Anlage Nr. _____ (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom _____ (Datum) des/der _____ (Unternehmen) abzüglich _____ (Rabatt) % zu vergüten.
[ ] Preiserhöhungen sind auf _____ Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt.
[ ] Verbrauchsmaterial* ist gemäß der Preisliste in Anlage Nr. _____ (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom _____ (Datum) des/der _____ (Unternehmen) abzüglich _____ (Rabatt) % zu vergüten.
[ ] Preiserhöhungen sind auf _____ Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt.
[ ] Verschleißteile* sind gemäß der Preisliste in Anlage Nr._____ (z.B. Nummer oder Bezeichnung) vom _____ (Datum) des/der _____ (Unternehmen) abzüglich _____ (Rabatt) % zu vergüten.
[ ] Preiserhöhungen sind auf _____ Prozent pro Vertragsjahr gegenüber dem zum Vertragsschluss gültigen Stand begrenzt.
[ ] Ersatzgegenstände* werden gemäß Anlage Nr. _____ vergütet.
Vorhalten von Ersatzgegenständen*
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Ersatzgegenstände*
[ ] folgende Ersatzgegenstände*: _____
vorzuhalten
[ ] Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Service-AGB ist ein ausgetauschter Ersatzgegenstand* auch dann nicht zu reparieren, wenn dies technisch möglich wäre, sondern dem Auftraggeber zu übergeben oder auf dessen Wunsch zu entsorgen.
[ ] Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Service-AGB sind die Ersatzgegenstände* an folgendem Ort _____ vorzuhalten.
[ ] Abweichend von Ziffer 13.5 der EVB-IT Service-AGB werden die Ersatzgegenstände*, die anfänglich in den Vorhalt eingestellt werden, nicht erst mit deren Einsatz, sondern bereits mit Beginn der Serviceleistungen
[ ] Die gesonderte Vergütung für die Ersatzgegenstände* ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] im Rahmen der Servicepauschale, jedoch nicht gesondert.
[ ] gemäß Nummer 9.1.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
vergütet.
Die Leistung des Vorhaltens von Ersatzgegenständen* wird nicht gesondert vergütet. Die Vergütung der Ersatzgegenstände* selbst richtet sich nach Nummern 5.2 und 9.1.
[ ] Der Anteil an der Servicepauschale für das Vorhalten der Ersatzgegenstände* beträgt _____ Euro.
Art und Umfang der Serviceleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf
[ ] sämtliche Software* des IT-Systems.
[ ] folgende Software* des IT-Systems: _____,
auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet.
Bestandsaufnahme
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Bestandsaufnahme gemäß Ziffer 2.1 der EVB-IT Service-AGB.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.1 der EVB-IT Service-AGB wird der Auftragnehmer im Rahmen der Bestandsaufnahme die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
[ ] Der Auftragnehmer darf für die Leistungserbringung ausschließlich folgende automatisierte Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen. Die Versicherung gemäß Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB ist darauf zu erstrecken.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Service-AGB
[ ] beinhaltet der Bericht zusätzlich Ausführungen zu folgenden Punkten: _____.
[ ] ergibt sich der Umfang des geschuldeten Berichts aus Anlage Nr. _____.
Leistungszeit
[ ] Die Bestandsaufnahme
beginnt
[ ] _____ Wochen ab Erteilung des Einzelauftrags.
und wird, einschließlich der Erstellung und Übergabe des Berichtes
[ ] innerhalb von _____ Wochen seit Beginn der Bestandsaufnahme
abgeschlossen
Vergütung
Die Bestandsaufnahme wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die gesonderte Vergütung für die Bestandsaufnahme ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die Vergütung für die Bestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Anlage Nr. 2 der Rahmenvereinbarung und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems
Leistungsumfang
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen.
oder
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB mit Ausnahme folgender Systemkomponenten* wiederherzustellen: _____.
oder
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* folgender Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen: _____.
[ ] Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nicht verpflichtet.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Kenntniserlangung von Störungen*
Störungsmeldung durch den Auftraggeber
In der Regel erfolgt die Störungsmeldung an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Max Planck Information & Technology |
| Organisationseinheit/Abteilung: | Einkauf – IT-Serviceverantwortliche UC |
| [ ] Postanschrift: | |
| [ ] Telefon: | |
| [ ] Fax: | |
| [ ] E-Mail: | |
| [x] Web-Adresse (z.B. Adresse des Ticketsystems* gemäß Nummer 7): | tba |
[ ] Anstatt auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 15.2 EVB-IT Service-AGB) erfolgt die Störungsmeldung in der Regel
[ ] auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] formlos.
Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen*
[x] Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems SNMP-basiertes Monitoring-Tool(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. 1 genügen.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
Reaktions- und Erledigungszeiten* Maßgeblich für die Definitionen sind die Festlegungen in Anlage 1, Kapitel 1.7.1.
[ ] Es werden folgende Reaktions- und Erledigungszeiten* vereinbart (siehe Ziffer 7 EVB-IT Service-AGB):
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Erledigungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde Störung* | 1 | 4 |
| Betriebsbehindernde Störung* | 4 | 8 |
| Leichte Störung* | 24 | 24 |
Reaktions- und Erledigungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 10.2.2.2 erlangen können.
[ ] Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Erledigungszeiten* für Störungen* der Klassen _____
[ ] auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*
[ ] auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____.
[ ] Die Reaktionszeiten* und Erledigungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Service-AGB wie folgt definiert: _____
[x] Die Reaktions-* und Erledigungszeiten* werden in Anlage Nr. 1 für die dort abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Service-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.
Ergänzend zu Ziffer 14.2 EVB-IT Service-AGB können in Nummer 18 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Vergütung
Die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Service-AGB kann der Auftragnehmer für die Beseitigung von Störungen, die bereits bei Vertragsbeginn in einem durch ihn übernommenen Fremdsystem vorlagen, in den in Ziffer 2.2.1 EVB-IT Service-AGB genannten Fällen
[ ] keine gesonderte Vergütung verlangen.
[ ] statt in den ersten drei in den ersten _____ Monaten eine gesonderte Vergütung verlangen.
[ ] nur für die Beseitigung folgender Störungen* eine gesonderte Vergütung verlangen: _____.
[ ] Die Vergütung für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems (vorbeugende Maßnahmen)
Leistungsumfang
Vereinbarung eines Wartungskonzeptes
[x] Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* wird das Wartungskonzept gemäß Anlage Nr. 1 vereinbart.
Vereinbarung bestimmter Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft*
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* gemäß Anlage Nr. _____ zu den dort vereinbarten Vergütungsregelungen.
[ ] Der Auftragnehmer ist zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* soweit erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Individualsoftware* verpflichtet.
Vollumfängliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft*
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung gemäß Ziffer 2.2.2 EVB-IT Service AGB der Betriebsbereitschaft*.
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* im IT-System zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. 1.
oder
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für folgende Systemkomponenten* _____ oder für die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Teile angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer ist zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* soweit erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Individualsoftware* verpflichtet.
Vereinbarung zur Übernahme neuer Systemkomponenten*
[ ] Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* nicht verpflichtet.
Vereinbarung eines Überwachungssystems
[x] Der Auftragnehmer ist zur Feststellung aktuellen Systemzustandes (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems SNMP-basiertes Monitoring-Tool (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. 1 genügen.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis vom aktuellen Zustand des Systems zu verschaffen.
Vergütung
Die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Überlassung neuer Programmstände*
Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*
[ ] Die zu überlassenden Programmstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verfügbare neue Programmstände* zu überlassen, wie nachfolgend geregelt:
[ ] Patches*, Updates*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Upgrades*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Releases/ Versionen*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Besondere Vereinbarung zu Installation, Customizing* und/oder Integration* der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.
Überlassung neuer Programmstände* der Individualsoftware*
[ ] Der Auftragnehmer überlässt Programmstände* zur Umsetzung von in Anlage Nr. _____ genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen und in dort genannten weiteren Fällen (gemäß Ziffer 2.3.2 EVB-IT Service-AGB)
[ ] Besondere Vereinbarung Installation, Customizing* und/oder Integration* der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.
Bereitstellung zu überlassender Programmstände*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Programmstände* wie folgt zur Verfügung:
[ ] für Standardsoftware in folgender Form: _____.
[ ] für Individualsoftware in folgender Form: _____.
[ ] wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
[ ] bei openCoDE* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.
Installation*, Customizing* und Integration* beigestellter Programmstände*
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die nachfolgend genannten, vom Auftraggeber beigestellten Programmstände* der Standardsoftware* des IT-Systems die folgenden Leistungen zu erbringen:
| Lfd. Nr. | Standardsoftware* | Patch*, Update* | Upgrade* | Release/ Version* | Installation* | Customizing* und Integration* |
|---|---|---|---|---|---|---|
Vergütung
Die Überlassung neuer Programmstände* wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Folgenden Leistungen, die nach Aufwand gemäß Anlage Nr. 2 der Rahmenvereinbarung und Zuschlagstabelle dieses Moduls gesondert zu vergüten sind:
[ ] Installation überlassener Programmstände*
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] Customizing* und Integration* überlassener Programmstände*
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] Leistungen gemäß Nummer 10.4.4 lfd. Nr. _____ an beigestellten Programmständen*
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] sonstige Leistungen gemäß Anlage Nr. _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.).
Hotline
Umfang der Leistung
[x] Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Service-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4.3 der EVB-IT Service AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen,
[ ] das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können.
[ ] das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist.
[ ] Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems beantwortet.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4.2 EVB-IT Service-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4.3 EVB-IT Service-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen,
[ ] soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird;
[ ] nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden;
[ ] der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt;
[ ] der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4.6 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).
[ ] Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung
Die Hotline wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die Vergütung für die Hotline erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Rufbereitschaft
Leistungen und Leistungsort im Rahmen der Rufbereitschaft
[x] Der Auftragnehmer unterhält eine Rufbereitschaft gemäß Ziffer 2.5 EVB-IT Service-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*,
[x] die ständig erreichbar ist zur Beratung und Störungsbeseitigung (telefonisch oder per Teleservice*) mit dem in Anlage Nr. 1 näher geregelten Leistungsumfang und dem dort vereinbarten besonders qualifizierten Personal,
[ ] zur Erbringung der in Anlage Nr. _____ näher geregelten Leistungen beim Auftraggeber vor Ort mit dem in der Anlage vereinbarten, besonders qualifizierten Personal mit den in Nummer 10.6.2 vereinbarten Reaktionszeiten*.
[ ] Abweichend werden diese Leistungen an folgendem Ort erbracht: _____.
Reaktions- und Erledigungszeiten*
[ ] Es werden folgende Reaktions- und Erledigungszeiten* vereinbart:
| Klasse (Störungsklassen siehe Ziffer 6 EVB-IT Service-AGB) | Reaktionszeit* in Stunden (d.h. Zeit bis zum Eintreffen des Personals am vereinbarten Ort, gilt nur bei Leistungen vor Ort) | Erledigungszeit* in Stunden (gilt nicht bei Beratungsleistungen) |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde Störung* | ||
| Betriebsbehindernde Störung* | ||
| Leichte Störung* | ||
| sonstige Anfragen bzw. Leistungen |
Reaktions- und Erledigungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung bzw. Anfrage innerhalb der in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung bzw. Anfrage außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*.
[ ] Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Erledigungszeiten* für Störungen* der Klassen _____
[ ] auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*.
[ ] auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____.
[ ] Die Reaktionszeiten* und Erledigungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Service-AGB wie folgt definiert: _____.
[x] Die Reaktions-* und Erledigungszeiten* werden in Anlage Nr. 1 für die dort abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Service-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.
Ergänzend zu Ziffer 14.2 EVB-IT Service-AGB können in Nummer 18 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Vergütung
Vergütung für Unterhalt der Rufbereitschaft sowie Beratung und Störungsbeseitigung (Ziffer 2.5.1 EVB-IT Service-AGB, erster Aufzählungspunkt)
Der Unterhalt der Rufbereitschaft sowie Beratung und Störungsbeseitigung (telefonisch oder per Teleservice*) wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Vergütung für die Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort (Ziffer 2.5.1 EVB-IT Service-AGB, zweiter Aufzählungspunkt)
Die Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort werden aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Einsatz, Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber
Art und Umfang der Leistung, Ort und Zeiten der Leistung
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen eines Vor-Ort-Services gemäß Ziffer 2.6 EVB-IT Service-AGB
[x] die Leistungen aus Anlage Nr. 1 zu erbringen.
[ ] folgende Leistungen zu erbringen: _____.
Der Vor-Ort Service ist an
[ ] den Standorten gemäß Nummer 3.2 zu erbringen.
[ ] den Orten gemäß Anlage Nr. _____ zu erbringen.
[ ] folgenden Orten zu erbringen: _____
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu
[ ] den Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ zu erbringen.
[ ] folgenden Zeiten zu erbringen: _____.
Vergütung
Der Vor-Ort-Service Hardware wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die Vergütung für den Vor-Ort Service erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Lizenzmanagement
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer übernimmt das Lizenzmanagement gemäß Ziffer 2.7 EVB-IT Service-AGB für
[ ] die Software* aller von diesem Modul erfassten IT-Systeme
[ ] die Software* gemäß Anlage Nr. _____
und darf hierfür ausschließlich folgende automatisierte Verfahren (z.B. Softwaretools) einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Diese müssen neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
[x] Bei der Durchführung des Lizenzmanagements sind die technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorgaben des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten.
Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB
[ ] Es wird eine Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB vereinbart. Die näheren Modalitäten der Bestandserfassung (z.B. der Ablauf, Leistungsort(e)) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ und dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung
Die Bestandserfassung
[ ] beginnt _____ Wochen ab Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags
[ ] umfasst alle von dieser Rahmenvereinbarung erfassten IT-Systeme insgesamt und beginnt am _____
und wird, einschließlich der Erstellung und Übergabe des Berichtes
[ ] innerhalb von _____ Wochen seit Beginn
[ ] für alle zu erfassenden IT-Systeme insgesamt bis zum _____
abgeschlossen.
[ ] Die Darstellung der Ergebnisse der Bestandserfassung (Lizenzdatenbank gemäß Ziffer 2.7 EVB-IT Service-AGB) erfolgt in folgendem Format: _____. Weitere Vorgaben zum Datenbankformat ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nutzungsrechtsinformationen, etwaige Lizenzschlüssel sowie die dazugehörigen Datenträger zu archivieren, wie in Anlage Nr. _____ vereinbart (Archivierung).
[ ] Abweichend von Ziffer 2.7.1 der EVB-IT Service-AGB
[ ] beinhaltet der Bericht nach Abschluss der Bestandserfassung zusätzlich Ausführungen zu folgenden Punkten: _____.
[ ] ergibt sich der Umfang des geschuldeten Berichts aus Anlage Nr. _____.
Bestandsverwaltung gemäß Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB
[ ] Es wird die Bestandsverwaltung vereinbart. Im Rahmen der Bestandsverwaltung wird der Auftragnehmer beginnend mit
[ ] Abschluss der Bestandserfassung des jeweiligen IT-Systems
[ ] _____ (Datum) für alle von dieser Rahmenvereinbarung erfassten IT-Systeme
die in Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB genannten Informationen laufend
[ ] selbst ermitteln
[ ] vom Auftraggeber entgegennehmen
[ ] gemäß Anlage Nr. _____ ermitteln
und die Lizenzdatenbank und soweit eine Archivierung in Nummer 10.8.1.1 vereinbart ist, auch das Archiv entsprechend aktualisieren.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB ist _____ (z.B. alle zwei Jahre, alle 18 Monate) eine erneute Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB durchzuführen.
Vergütung
Bestandserfassung gemäß Ziffer 2.7.1 EVB-IT Service-AGB
Die Bestandserfassung wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Der einmalige Pauschalfestpreis für die Bestandserfassung ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die Vergütung für die Bestandserfassung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Bestandsverwaltung gemäß Ziffer 2.7.2 EVB-IT Service-AGB
Die Bestandsverwaltung wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die Vergütung für die Bestandsverwaltung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Sonstige Leistungen im Rahmen des Lizenzmanagements gemäß Ziffer 2.7.3 EVB-IT Service-AGB
[ ] Die Vergütung für sonstige Leistungen im Rahmen des Lizenzmanagements erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
Abwicklung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen Dritte
Art und Umfang der Leistung, Ort und Zeiten der Leistung
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß Ziffer 2.8 EVB-IT Service-AGB, die Bezugsberechtigten bei der technisch-organisatorischen Abwicklung
[ ] von Mängel- oder Garantieansprüchen aus Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträgen gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstützen.
[x] von Ansprüchen aus Serviceverträgen gemäß Anlage Nr. 1 zu unterstützen
[ ] Der Auftragnehmer wird auch die rechtzeitige Benachrichtigung
[ ] des Auftraggebers
[ ] des jeweiligen Bezugsberechtigten
über vertragsrelevante Fristen und Termine z.B. zur Kündigung, Verlängerung oder Änderung der in den vorgenannten Anlagen aufgeführten Verträge übernehmen.
[ ] Weitere Vereinbarungen zu Mängelhaftungs- und Servicevertragsabwicklung gemäß Anlage Nr. _____.
Vergütung
Die Mängelhaftungs- und Servicevertragsabwicklung wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Vergütung für Mängelhaftungs- und Servicevertragsabwicklung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Datensicherungsservices
Art und Umfang der Leistung
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Datensicherungsleistungen gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB und Anlage Nr. 1 und des dort vorgeschriebenen Datensicherungskonzeptes. Dabei werden ausschließlich folgende automatisierte Verfahren eingesetzt: Datensicherungskonzept gemäß LB (Produktbezeichnung). Diese müssen neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. 1 genügen.
Vergütung
Der Datensicherungsservice wird aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Vergütung für den Datensicherungsservice erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten*
Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* bei deren Verlagerung
[ ] Dem Auftragnehmer ist auf Anforderung des Auftraggebers zum Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* bei deren Verlagerung einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB verpflichtet.
[ ] Verpflichtung zu Leistungen gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB wird auf folgende Liegenschaften _____ beschränkt.
[ ] Verpflichtung zu Leistungen gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB wird auf folgende Systemkomponente(n)* _____ beschränkt.
[ ] Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
Modifikation von Systemkomponenten*
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang zur Modifikation von Systemkomponenten* einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB verpflichtet.
[ ] Verpflichtung zur Modifikation von Systemkomponenten* ist auf die Systemkomponenten*: gemäß Anlage Nr. _____ beschränkt.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.10.2 der EVB-IT Service-AGB wird die Verpflichtung zur Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. _____ beschränkt.
[ ] Weitere Regelungen zur Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. _____.
Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten*
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers und nach seinen näheren Maßgaben ist der Auftragnehmer zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB verpflichtet.
[ ] Die Verpflichtung zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* ist auf die Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. _____ beschränkt.
[ ] Weitere Regelungen zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Anlage Nr. _____.
Vergütung
Vergütung im Rahmen der Servicepauschale (nur möglich für Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* und bestimmte Modifikationen)
[ ] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für den Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 (gilt nur, soweit keine Fallpauschale gemäß Nummer 10.11.4.3 vereinbart ist) ist in der Servicepauschale enthalten;
[ ] der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt _____.
[x] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für den Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 (gilt nur, soweit keine Fallpauschale gemäß Nummer 10.11.4.3 vereinbart ist) ist in der Servicepauschale enthalten;
[ ] der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt _____.
[ ] Keine gesonderte Vergütung für die in der Anlage _____ aufgeführten Modifikationen aus Nummer 10.11.2 bzw. Einrichtungsleistungen aus Nummer 10.11.3 gemäß Ziffern 2.10.2 bzw. 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und (gilt jeweils nur, soweit keine Fallpauschale gemäß Nummer 10.11.4.3 vereinbart ist);
[ ] der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt _____.
Vergütung nach Aufwand
Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung nicht bereits aufgrund einer anderen Regelung dieses Vertrages geschuldet und vergütet wird.
Soweit die Leistungen nicht nach Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 vergütet werden,
[ ] erfolgt die Vergütung für Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] erfolgt die Vergütung für die ntion von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.2 gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
[ ] erfolgt die Vergütung für die Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.3 gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls
Vergütung nach Fallpauschalen
[ ] Es werden die aus Anlage Nr. _____ ersichtlichen Fallpauschalen vereinbart.
Schulung
Art und Umfang der Schulungen
[ ] Art und Umfang der Schulungen sowie Ort und max. Teilnehmerzahl ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des Auftraggebers zu weiteren, nicht in obiger Anlage aufgeführten Schulungen im Zusammenhang mit den IT-Systemen gemäß Anlage Nr. _____verpflichtet.
[ ] Die Vergütung für solche weiteren Schulungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] Reisekosten und Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten und Reisezeiten werden vergütet gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] Vorbereitung, Durchführung und Vergütung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.
Schulungsunterlagen
[ ] Abweichend von Ziffer 2.11.2 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen aus Anlage Nr. _____.
Sonstige Serviceleistungen
[x] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 2 konkret beschriebenen sonstigen Serviceleistungen.
[x] Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Serviceleistungen;
[ ] der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt _____.
[ ] Die Vergütung für die sonstigen Serviceleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Anlage Nr. 2 und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Zusätzliche Regelungen für Open Source Software*
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Software* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen.
[ ] Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.
[ ] die Vergütung für den Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Servicepauschale abgegolten;
[ ] der Vergütungsanteil an der Servicepauschale beträgt _____.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.
Die SBOM* ist gemäß Ziffer 10.4 der EVB-IT Service-AGB zu pflegen
[ ] Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets
[ ] Open Source Software* sein,
[ ] Open Source Software* gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) sein, soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
[ ] Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.
[ ] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Software* oder Softwarekomponenten nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.
[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.
[ ] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Serviceleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort für frühere Programmstände* vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.
Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:
[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____.
[ ] auf openCode*.
Nutzungsrechte
Rechteeinräumung durch den Auftraggeber (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB)
Beschreibung der bestehenden Nutzungsrechte des Auftraggebers
[ ] Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers an dem IT-System oder den Teilen, für die Serviceleistungen vereinbart sind, und der bestimmungsgemäße Gebrauch aus Nummer 3.1 sowie aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB ergeben sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers an dem IT-System oder den Teilen, für die Serviceleistungen vereinbart sind, und der bestimmungsgemäße Gebrauch aus dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag.
Vereinbarungen zur Übergabe von Quellcodes* und/oder Werkzeugen* durch den Auftraggeber
[ ] Zur Erbringung der Serviceleistungen übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Quellcodes* im Umfang gemäß Anlage Nr. _____. Die Übergabe erfolgt _____ (z.B. Datum oder „binnen … Tagen nach Zuschlag/Erteilung des Einzelauftrags“).
[ ] Zur Erbringung der Serviceleistungen übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werkzeuge* im Umfang gemäß Anlage Nr. _____ Die Übergabe erfolgt _____ (z.B. Datum oder „binnen … Tagen nach Zuschlag/ Erteilung des Einzelauftrags“).
[ ] Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Service-AGB vermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Zugriff auf den Quellcode* gemäß den Regelungen in Anlage Nr. _____.
Rechteeinräumung durch den Auftragnehmer (siehe Ziffer 5.2 EVB-IT Service-AGB)
Regelungen zu Rechten an im Rahmen von Serviceleistungen erstellter Individualsoftware* bzw. erstellten Anpassungen von Standardsoftware* auf Quellcodeebene, die nicht in den Standard übernommen werden:
[ ] Es gilt Ziffer 5.2.2.1 der EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird.
[ ] Es gilt Ziffer 5.2.2.1 der EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.
[ ] Es gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 5.2.2.1 EVB-IT Service-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____.
[ ] Ausgenommen hiervon
[ ] ist die Individualsoftware* _____.
[ ] sind die erstellten Anpassungen von Standardsoftware* auf Quellcodeebene für die Standardsoftware* _____.
Für diese gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 5.2.2.1 EVB-IT Service-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____.
Nutzungsrechte an vorbestehenden Teilen*
[ ] Der Einsatz von vorbestehenden Teilen* bedarf jeweils der Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftraggeber auf die mit dem Einsatz der vorbestehenden Teile* verbundenen, insbesondere lizenzrechtlichen Folgen aufzuklären.
[ ] Der Einsatz von vorbestehenden Teilen*, die nur im Objektcode* zur Verfügung gestellt werden sollen und an denen der Auftraggeber daher gemäß Ziffer 5.2.2.1 EVB-Service-AGB kein Bearbeitungsrecht erhält, bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
[ ] Abweichend von Ziffer 5.2.2.1 EVB-IT Service-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verwertung, d.h. insbesondere zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt.
[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.
[ ] Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte
[ ] beträgt insgesamt _____ Euro.
[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.
[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Werkzeuge*
[ ] Abweichend von Ziffer 5.2.2.2EVB-IT Service-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks _____ Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und Dritten daran die Rechte aus Ziffer 5.2.2.2 EVB-IT Service-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen.
[ ] Abweichend von Ziffer 5.2.2.2 EVB-IT Service-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß Anlage Nr. _____ eingeräumt.
Die Regelungen gemäß Ziffer 5.2.3 EVB-IT Service-AGB bleiben von den vereinbarten Nutzungsrechten unberührt.
Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Ergänzende bzw. davon abweichende Regelungen zu Ziffer 10 EVB-IT Service-AGB ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer aktualisiert die Software Bill of Materials (SBOM)* der zu pflegenden Software* wie in Ziffer 10.4 EVB-IT Service-AGB geregelt.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.4 EVB-IT Service-AGB erfolgt die Bereitstellung der Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 in folgendem Format _____ (SPDX oder CycloneDX, ggf. inklusive Versionsnummer und als XML- oder JSON-Datei).
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
Zuschläge bei Vergütung nach Aufwand
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 13.4 Satz 2 EVB-IT Service-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 13.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Service-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten
[ ] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Mitwirkung des Auftraggebers
[x] Die Mitwirkung des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bezugsberechtigten ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag und ergänzend aus Anlage Nr.1.
Abnahme von Serviceleistungen
Gegenstand der Abnahme
[ ] Abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB unterliegen alle Serviceleistungen, die zu Änderungen des IT-Systems führen der Abnahme, es sei denn, es handelt sich um Dienstleistungen.
[ ] Abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB unterliegen folgende Serviceleistungen der Abnahme: _____.
Erklärung der Betriebsbereitschaft* und der Abnahme im Testsystem
[ ] Abweichend von Ziffern 9 und 16 der EVB-IT Service-AGB ersetzt die Mitteilung über den erfolgreichen Test
[ ] aller Serviceleistungen
[ ] der folgenden Serviceleistungen: _____
im Testsystem die Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
[ ] Soweit gemäß Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB eine Abnahme vorgesehen ist, erfolgt diese zunächst auf dem Testsystem. Die Überführung in das IT-System erfolgt durch den
[ ] Auftraggeber.
[ ] Auftragnehmer.
Testdaten
Soweit in Nummer 8 kein Testsystem vereinbart ist, gilt Folgendes:
[ ] Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer.
[ ] Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Die Testdaten erstellt der Auftraggeber.
[x] Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 1.
Dauer der Funktionsprüfung
[ ] Über Ziffer 16.1 EVB-IT Service-AGB hinausgehend wird vereinbart, dass die Dauer der Funktionsprüfungszeit _____ Tage beträgt.
Weitere Regelungen
Weiterer spezifischer Abnahmegegenstand ist das "Betriebshandbuch" für die Transition gemäß Anlage 1 Kap 3.1.1. Die Abnahme der Transition ist Voraussetzung für die Vergütung der Position L1_P8 gemäß Anlage A.2.
[ ] Weitere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB).
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. Dies gilt nicht für Rechtsmängel an von im Rahmen der Serviceleistungen überlassener Individualsoftware*.
[ ] Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel an von im Rahmen der Serviceleistungen überlassener Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate _____ Monate beträgt.
[ ] Es gilt Ziffer 17.1 EVB-IT Service-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an jeglichen vereinbarten Systemkomponenten* gilt.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software* handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Sachmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 13.1.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Sachmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software* handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Rechtsmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 13.1.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Rechtsmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 17.2 EVB-IT Service-AGB), gilt nicht.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Regelung entfällt
Vertragsstrafen
Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*
[ ] Ziffer 14.2 der EVB-IT Service-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (z.B. Nummer 10.2) | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
Abweichend von den EVB-IT Standardregelungen gelten die Vertragsstrafenregelungen gemäß Anlage Nr. 1, Kapitel 1.7.6 der Vergabeunterlagen.
[ ] Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Nichteinhaltung von vereinbarten Erledigungszeiten*
[ ] Ziffer 14.2 EVB-IT Service-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Erledigungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (z.B. Nummer 10.2) | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
insgesamt pro Monat jedoch maximal _____
[ ] Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Erledigungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Schlüsselpositionen
[ ] Die Parteien definieren gemäß Ziffer 12.3 EVB-IT Service-AGB folgende Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:
| Lfd. Nr. | Schlüsselposition | Name | Kontakt |
|---|---|---|---|
[x] Die Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung ergeben sich aus Anlage Nr. 5 (E.3_Mitarbeiterprofile), die im Rahmen des Angebots vorgelegt wurden. Die Positionen sind:
Projektmanager
Lead Architekt
Technical Consultant Cisco
Technical Consultant Ascom
Service Delivery Manager
Zentraler Ansprechpartner
Die Besetzung erfolgt durch die in Anlage Nr. 5 (E.3 - Mitarbeiterprofile) benannten Personen.
Weitere Regelungen
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüber-prüfung SÜ 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
[ ] Abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Service AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[x] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten.
[x] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. 1 zu unterstellen.
[x] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. 1 zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
Kopier- oder Nutzungssperre*
[ ] Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Systemkomponenten* zu liefern oder zu erstellen, die Kopier- oder Nutzungssperren* aufweisen.
[ ] Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*
[ ] Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er ausschließlich folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind,
[ ] verwenden wird _____.
[ ] siehe Anlage Nr. _____.
[ ] entwickeln wird _____.
[ ] siehe Anlage Nr. _____.
Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen (ergänzend zu Ziffer 8 EVB-IT Service)
[ ] Ergänzende Vereinbarungen zur Entsorgung der ausgetauschten Gegenstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Ergänzende Vereinbarungen zu Datenträgern der ausgetauschten Gegenstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Regelungen zu Quellcodes*
Übergabe des Quellcodes*
[ ] Abweichend von Ziffer 23.1 der EVB-IT Service-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben.
[ ] Abweichend von Ziffer 23.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.
[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 21.6.1 unberührt.
Hinterlegung des Quellcodes*
[ ] Die Hinterlegung der im Rahmen dieses Vertrages bearbeiteten Software* oder neuer Programmstände* regelt sich nach dem in Nummer 3.1 bezeichneten Projektvertrag und Ziffer 23.2 EVB-IT Service-AGB.
[ ] Die Hinterlegung der im Rahmen dieses Vertrages bearbeiteten Software* oder neuer Programmstände* ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: Fernwartungs-Zugriff (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.7 EVB-IT Service-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. 1 genügen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 25 EVB-IT Service-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 DSGVO).
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)
[ ] Ergänzend/abweichend zu Ziffer 22 EVB-IT Service-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. _____.
Schlichtungsverfahren
Die Parteien vereinbaren ein Schlichtungsverfahren gemäß Ziffer 27 EVB-IT Service-AGB und den weiteren Regelungen in Anlage Nr. _____ bei der folgenden Schlichtungsstelle _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
| Unterschrift Auftraggeber (Einkauf MaxIT) | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Auftraggeber | Datum, Auftragnehmer |
| -----BEGIN EVB-IT digital Repro-Code----- 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-----END EVB-IT digital Repro-Code----- |
Begriffsbestimmungen
| Auftragswert | Der Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist. |
| Bezugsberechtigter | Der Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages. |
| Nebenkosten | Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind. |
| Reaktionszeit | Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Servicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*. |
| Remoteservice | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet. |
| Störung | Beeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag. |
| Systemkomponente | Teil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*. |
| Ticketsystem | Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. |