SBN_31_Anschreiben_Aufforderung zur Angebotsabgabe.docx

Betrieb des S-Bahn-Netzes Nürnberg 2031+

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 05:49 (Europe/Berlin)

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Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH Boschetsrieder Straße 69 81379 München ausschreibung@bahnland-bayern.de www.beg.bahnland-bayern.de www.bahnland-bayern.de

München, 30.06.2026

Vergabeverfahren S-Bahn Nürnberg 2031+ (SBN_31)

Anschreiben nach den §§ 15 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 VgV

  • Aufforderung zur Angebotsabgabe -

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die Vergabeunterlagen für die europaweite Ausschreibung der SPNV-Dienstleistungen „S-Bahn Nürnberg 2031+“.

Angaben zur Form der Angebote und zur Frist für die Angebotsabgabe, zur Bindefrist und zum Inhalt der Angebote finden sich in den Bewerbungsbedingungen (Anlage B zu diesem Anschreiben).

Das Angebot muss unter Verwendung des als Anlage C zu diesem Anschreiben beigefügten Formblattes „Angebotsschreiben“ eingereicht werden, indem es an das in Anlage B genannte Vergabeportal übermittelt wird.

Im Formblatt Angebotsschreiben (Anlage C) sind Formularfelder enthalten. Zur Entfaltung der vollen Funktionalität der Vorlage muss der Bieter die zur Verfügung gestellte dotm-Datei auch als solche (also mit Makros) öffnen.

I. Zuständige Stelle und Art der Vergabe

Zur Angebotsabgabe aufgefordert wird durch die gemeinsamen Auftraggeber Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (= BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München und Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart. Diese werden auch gemeinsam den Zuschlag erteilen. Die Federführung während des Verfahrens liegt bei der BEG, die für das vorliegende Verfahren Vergabestelle ist. Die BEG wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg für das hiesige Vergabeverfahren zur Entgegennahme von Erklärungen sämtlicher Art, also auch von Rügen, bevollmächtigt. Die BEG ist mithin alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen.

Das Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB sowie nach Maßgabe der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchgeführt.

II. Angaben zur ausgeschriebenen Leistung und zur Ausführungsfrist

Im Rahmen des hiesigen Verfahrens sollen die folgenden Verkehrsleistungen beauftragt werden:

S1: Bamberg - Hartmannshof

S2: Roth – Altdorf

S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.)

S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim

S5: Nürnberg Hbf – Allersberg

S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch)

Die Verkehrsleistungen sind ab dem 15.12.2030, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2030, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2044, am 10.12.2044. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 14 Jahre ab Betriebsaufnahme.

III. Betriebsstufen/Eventualpositionen

Es sind keine Betriebsstufen oder Eventualpositionen vorgesehen.

IV. Teilung in Lose

Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.

V. Nebenangebote und Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sowie die Abgabe mehrerer Hauptangebote sind nicht zugelassen.

VI. Weitere Anforderungen an die Angebote

Jeder Bieter muss im Rahmen seines Angebots einen für die Dauer des Vergabeverfahrens verantwortlichen Ansprechpartner sowie einen Vertreter benennen, mit denen während der Auswertungsphase in allen Angelegenheiten, die das Angebot betreffen, Kontakt aufgenommen werden kann. Anzugeben sind deren Name, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Dem Bieter obliegt es, die Bestimmungen der DSGVO zu beachten, gegenüber seinen betroffenen Mitarbeitern die notwendigen Hinweise zu erteilen und – soweit erforderlich – von diesen jeweils eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einzuholen, mit der sich die benannten Personen damit einverstanden erklären, dass die Auftraggeber die vorstehend genannten personenbezogenen Daten in folgender Weise verwenden:

Die oben genannten Daten werden für die Dauer des hiesigen Vergabeverfahrens bei den Auftraggebern gespeichert. Die Auftraggeber verwenden die Daten dazu, um Fragen und Hinweise an den Bieter zu richten, die mit der Durchführung des Vergabeverfahrens im Zusammenhang stehen, insbesondere Aufklärungsfragen zum Angebot des Bieters.

Die im Angebot des bezuschlagten Bieters angegebenen Daten werden darüber hinaus während der gesamten Laufzeit des Verkehrsvertrags bei den Auftraggebern gespeichert. In diesem Zeitraum werden die Daten dazu verwendet, um Fragen und Hinweise an das beauftragte Unternehmen zu richten, die mit der Durchführung des hier gegenständlichen Auftrags in Zusammenhang stehen. Die Daten werden nach Ende der Vertragslaufzeit und nach der Abwicklung aller gegenseitigen Ansprüche aus dem Verkehrsdurchführungsvertrag von den Auftraggebern vollständig gelöscht. Soweit Bundes- oder Landesrecht es erfordern, dass der hier gegenständliche Verkehrsvertrag auch über diesen Zeitpunkt hinaus archiviert wird, werden auch die Daten des Ansprechpartners sowie von dessen Vertreter als Teil des Angebots des beauftragten Bieters, welches wiederum Bestandteil des Verkehrsvertrags wird, archiviert.

Die in den nicht berücksichtigten Angeboten enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vergabedokumentation gespeichert und nach Abschluss der Vertragslaufzeit des Verkehrsvertrags gelöscht.

Die Angebote müssen vollständig sein. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Angebote, die die Mindestbedingungen der Vergabeunterlagen nicht erfüllen, werden zwingend ausgeschlossen. Unter den Mindestbedingungen sind alle zwingend formulierten Anforderungen („muss“, „hat“, „ist zu“ etc.) in den Vergabeunterlagen zu verstehen.

Mit der Angebotsabgabe akzeptiert der Bieter alle in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen.

VII. Für die Eignungsprüfung vorzulegende Unterlagen

Für die Zuschlagserteilung werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bietern berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Der Bieter hat daher mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter diesem Abschnitt des Anschreibens genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern.

  1. Nachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.

Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen.

Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die folgenden Angaben beinhalten:

  • Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG als nicht zuverlässig gelten;
  • Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfüllen kann;
  • Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche Beherrschung und Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten Geschäftstätigkeit mitbringt;
  • Darstellung, wie der Bieter ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten wird, welches den Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist darzustellen, wie der Bieter die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz erfüllen wird.
  • Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt werden sollen.

Soll bzw. sollen im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.

Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 30.11.2026 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.

  1. Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.

Die Bieter können sich zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen oder mehrere Dritte berufen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine gegenüber dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.

Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht.

Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D1 (vgl. Anlage D.1 zu diesem Anschreiben) zu verwenden.

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.

Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.11.2026 datieren.

Die Bieter haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:

a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 230 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 und

b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 23 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2025.

Soweit im Geschäftsjahr 2025 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Grundfall:

  1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2025;

  2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2025, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;

  3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2025 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;

  4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Alternative 1:

Soweit für das Geschäftsjahr 2025 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.

In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:

sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;

Eigenkapital zu Buchwerten;

Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.

Alternative 2:

Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.

Sodann hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben:

den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2024;

eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2025 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie

eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.

Ergänzung für alle Fälle:

Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben.

  1. Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind.

Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die erforderliche Erfahrung setzt voraus, dass in den Jahren zwischen 2015 und 2025 in mindestens drei Jahren eine Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt wurde. Diese Erfahrung kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren SPNV-Leistungen erlangt worden sein, die in der Summe das vorstehend genannte Leistungsvolumen pro Jahr erreichen. Eine Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen.

Die Planung und Organisation einer SPNV-Leistung muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. In diesem Fall muss jede dieser Personen über die Erfahrung im Umfang des geforderten Leistungsvolumens in verantwortlicher Position verfügen. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.

Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und inwieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen.
  • Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens eine SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2015 bis 2025 in denen die vorstehend genannten Fachkräfte jeweils in mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen.

Die Bieter können sich zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen oder mehrere Dritte berufen, wobei es genügt, wenn der Bieter und der Dritte/die Dritten die Anforderungen in Summe erfüllen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der nachfolgend in Kapitel VIII genannten Ausschlussgründe vorliegt.

Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 (vgl. Anlage D.2 zu diesem Anschreiben) zu verwenden.

Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen.

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

VIII. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach § 22 LkSG oder den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F (vgl. Anlage F zu diesem Anschreiben) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Nach Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verboten. Der Bieter hat daher mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 VO (EU) 2025/2033 nicht vorliegt. Hierzu ist das Formblatt G (siehe Anlage G zu diesem Anschreiben zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Angebote von Bietern oder Bietergemeinschaften, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

IX. Fahrzeugbeschaffung und Nutzung vorhandener Fahrzeuge

Die im hiesigen Vergabeverfahren zu beauftragenden Verkehrsleistungen sind u.a. unter Verwendung der vom derzeitigen Betreiber beschafften Fahrzeuge zu erbringen. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um 27 elektrische Triebzüge vom Typ „CORADIA CONTINENTAL“. Einzelheiten zu diesen Fahrzeugen und zu den Modalitäten der Nutzung dieser Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlage 18 zu entnehmen.

Für die am Auftrag interessierten Unternehmen besteht die Möglichkeit zur Besichtigung ausgewählter Fahrzeuge der einzusetzenden Bestandsfahrzeuge. Wenn und soweit ein Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, hat es dies den Auftraggebern bis zum 31.07.2026 über das Vergabeportal mitzuteilen. Ein Besichtigungstermin wird dem jeweiligen Unternehmen im Anschluss durch die Auftraggeber mitgeteilt. Für die zur Besichtigung bereitgestellten Fahrzeuge erhält das jeweilige Unternehmen Zugang zur Instandhaltungsdokumentation. Das jeweilige Unternehmen erhält im Rahmen der Besichtigung die Möglichkeit zur Einsicht in die gesamte Fahrzeug- und Instandhaltungsdokumentation aller Fahrzeuge.

Die Bereitstellung der für die Verkehrsleistungen darüber hinaus erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Als Finanzierungsunterstützung zur Beschaffung von Neufahrzeugen bietet die BEG eine Wiedereinsatzgarantie gemäß der Anlage 16 zur Leistungsbeschreibung an. Im Zusammenhang mit der Kalkulation der Finanzierungskosten übernehmen die Auftraggeber für die Anschaffung von Neufahrzeugen zudem Zinsänderungsrisiko und -chance gemäß § 2a des Verkehrsdurchführungsvertrags.

X. Bietergemeinschaften

Die Abgabe eines Angebotes durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Sie haben im Angebot jeweils ihre Mitglieder zu nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

Für die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft sowie für die Begründung, inwieweit der Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist (vgl. hierzu den nachfolgenden Absatz), ist das Formblatt E (vgl. Anlage E zu diesem Anschreiben) zu verwenden.

Bietergemeinschaften haben – z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben – darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den hiesigen öffentlichen Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die hierzu abgegebenen Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft dienen den Auftraggebern als Hilfe für die Prüfung der Angebote. Hingewiesen wird auch auf die gemeinsame Stellungnahme der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 08.11.2001 zu den Voraussetzungen, unter denen nach Auffassung der Kartellbehörden die Bildung einer Bietergemeinschaft keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt, vgl. Anlage H zu diesem Anschreiben.

XI. Nachunternehmer

Die Bieter haben mit dem Angebot in dem dafür vorgesehenen Kapitel im Formblatt „Angebotsschreiben“ (Anlage C) eine Erklärung über den von ihnen vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern (auch „Subunternehmer“ oder „Unterauftragnehmer“ genannt) abzugeben.

Sollte für einen Bieter bereits bei der Angebotsabgabe feststehen, dass vertraglich vereinbarte Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen, Not- und Ersatzverkehre), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen im Falle der Auftragserteilung auf bestimmte Nachunternehmer übertragen werden, so ist der Nachunternehmer in der o.g. Erklärung zu benennen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Nachunternehmer die in Ziffer VII dieses Schreibens geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Nachunternehmer beschränken. Des Weiteren sind für die Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeber die in Kapitel VIII genannten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.

Die Auftraggeber prüfen vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für einen Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ist der Nachunternehmer zu ersetzen (§ 36 Abs. 5 VgV).

Ist die Entscheidung über die Ausführung von bestimmten Leistungen in den o.g. Kernbereichen durch bestimmte Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht gefallen oder beabsichtigt der Bieter, keine Nachunternehmer für die Durchführung der o.g. Leistungen einzusetzen, hat er dies ebenfalls in der o.g. Erklärung über den Nachunternehmereinsatz anzugeben.

Die nachträgliche Beauftragung oder Änderungen des Einsatzes von Nachunternehmern sind unter der Voraussetzung zulässig, dass die Auftraggeber im Einzelfall schriftlich im Vorhinein zustimmen. Näheres regelt der Verkehrsdurchführungsvertrag.

Für Leistungen Dritter zum Vorhalten und Betreiben von Strecken- und Stationsinfrastruktur sowie für das Bereitstellen von Energie gelten die vorstehend genannten Anforderungen nicht.

XII. Sicherheitsleistung

Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Bieter hat innerhalb von 60 Werktagen nach Vertragsschluss (= Zuschlagserteilung) eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Bezüglich der Höhe und der weiteren Einzelheiten wird auf § 10 des Verkehrsdurchführungsvertrages (Anlage 0 der Leistungsbeschreibung) verwiesen.

XIII. Rückfragen

Rückfragen zu den Inhalten dieses Anschreibens und den Vergabeunterlagen sind unverzüglich über die Vergabeplattform ELViS der Firma Subreportim Word-Format(.docx)einzureichen.

Der für das hiesige Vergabeverfahren in der Vergabeplattform eingerichtete Bereich ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://www.subreport.de/E39448485

Die Rückfrage ist kenntlich zu machen, indem der Bezug zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen und/oder vorhergehender Bewerberinformation angegeben wird (z.B. Ausschreibung Regionalverkehr Mainfranken, Leistungsbeschreibung Kapitel 5.1.2 Qualitätsmessung, Bewerberinformation Nr. 4).

Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Montag, der 04.01.2027, 12:00 Uhr. Bis zu diesem Termin gestellte Rückfragen werden über die Vergabeplattform ELViS beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nach dem vorstehend genannten Termin eingehende Rückfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen und Rügen oder sonstigen Mitteilungen der Auftraggeber, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen gestellt werden, sind noch nach dem o.g. Termin zugelassen, wenn sie innerhalb von zwei Werktagen nach Einstellung der jeweiligen Antwort bzw. Mitteilung in der o.g. Vergabeplattform gestellt werden. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in anonymisierter Form allen interessierten Unternehmen gleichzeitig mitgeteilt. Hierzu werden die jeweiligen Bewerberinformationen auf der Vergabeplattform ELViS eingestellt. Das Bewerberportal ELViS informiert alle registrierten Bewerber in Form von automatisch generierten Mitteilungen über neue Nachrichten im Rahmen des Vergabeverfahrens. Die Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig über neu auf der vorstehend genannten Internet-Seite eingestellte Bewerberinformationen zu informieren.

XIV. Wertungskriterien

Der Zuschlag wird dem Unternehmen erteilt, welches nach den in der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 2 genannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot vorlegt.

XV. Sonstiges / Zuständige Nachprüfungsbehörde

Die Angebote werden durch die Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die Angebotsöffnung erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet.

Folgende Stelle ist zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:

Vergabekammer Südbayern

bei der Regierung von Oberbayern

(Postanschrift: 80534 München; Hausanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München)

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Mit freundlichen Grüßen

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

gez.gez.
Bärbel FuchsWolfgang Köppl ppa.
GeschäftsführerinLeiter Wettbewerb, Verkehrsverträge, Vergaberecht

Anlagen:

Anlage 0: Verkehrsdurchführungsvertrag samt Anlagen

Anlage A: Leistungsbeschreibung samt Anlagen

Anlage B: Bewerbungsbedingungen

Anlage C: Angebotsschreiben des Bieters

Anlage D.1: Formblatt „Erklärungen im Falle der Eignungsleihe wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit“

Anlage D.2: Formblatt „Erklärungen im Falle der Eignungsleihe berufliche/technische Leistungsfähigkeit“

Anlage E: Formblatt „Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft“

Anlage F: Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“

Anlage G: Formblatt Eigenerklärung Bezug zu Russland

Anlage H: Stellungnahme der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 08.11.2001

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung