SBN_31_Anlage 20.2_Personalbedarf.docx

Betrieb des S-Bahn-Netzes Nürnberg 2031+

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 05:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Formular 1 Personalbedarf und -bestand (Stand: xx.xx.xxxx)

Erstmals 12 Monate vor Betriebsaufnahme ausgefüllt vorzulegen, im Anschluss jährliche Aktualisierung)

StellenbezeichnungStandort/DienststellePersonal-bedarf [VZÄ]Personal-bestand [VZÄ]vertragliche Wochenarbeitszeit
Summe./.

(Tabelle ggf. ergänzen)

Formular 2 Qualifizierung und Rekrutierung Triebfahrzeugführer (Stand: xx.xx.xxxx)

Erstmals 12 Monate vor Betriebsaufnahme ausgefüllt abzugeben, im Anschluss jährliche Aktualisierung)

  1. Bisherige*) und geplante Qualifizierungskurse für Triebfahrzeugführer
Ausbildungskurs (Bezeichnung, Ort, Zeitraum)Anzahl TeilnehmerGeplante bzw. erfolgreiche Abschlüsse
Summe

(Tabelle ggf. ergänzen)

*) innerhalb der letzten 12 Monate

  1. Art der Rekrutierung an Triebfahrzeugführer
RekrutierungsartAnzahl ISTAnzahl SOLL
im eigenen Unternehmen ausgebildet
Mitarbeiter vom Altbetreiber
Mitarbeiter aus anderen Netzen
Mitarbeiter auf Leihbasis
Sonstige (mit Erläuterung)
Summe

(Tabelle ggf. ergänzen)

  1. Dokumentation zur Qualifizierung der Triebfahrzeugführer

Der Auftragnehmer dokumentiert die Ausbildungsinhalte zum Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins sowie das Verfahren für die Ausstellung oder Änderung der Zusatzbescheinigungen für den Triebfahrzeugführer sowie zur Erlangung der Streckenkunde, die im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems festzulegen sind (vgl. § 6 TfV* in Verbindung mit den dort genannten Anlagen 5 bis 8).

In der Dokumentation ist darzulegen, wie die einzelnen Personalgruppen den notwendigen Ausbildungsstand erreichen werden. Hierbei ist auch anzugeben, wo die Ausbildung der jeweiligen Personale durchgeführt wird. Es ist zu benennen, ob die Ausbildung in internen oder bereits vorhandenen Strukturen durchgeführt wird. Weiterhin ist darzustellen, in welchem Maß externe Dienstleister die Ausbildung durchführen. Die externen Dienstleister sind zu benennen.

Wenn und soweit die Ausbildung vollständig oder teilweise durch Dritte finanziert wird (etwa durch sog. Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit), ist dies im Rahmen der hier beschriebenen Dokumentation ebenfalls darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Die Dokumentation ist der Anlage 20.2 jährlich aktualisiert beizufügen.

* Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

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