Anhang 2 zur Anlage 18: Instandhaltungsbericht (siehe Ziffer 4.2.1.4)
Mindestinformationen des Instandhaltungsberichts (jeweils bezogen auf den Berichtszeitraum):
- Übersicht über alle planmäßigen und außerplanmäßigen Reparaturen/ Instandhaltungsmaßnahmen je Fahrzeug
- Informationen im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Betrieb der Fahrzeuge, die Aufschluss über den Einsatz und Verschleißzustand (je Fahrzeug) geben. Dazu gehören:
- bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren: Laufleistung, Dieselverbrauch und Motorstunden je Antriebsanlage inkl. Vergleich mit und Begründung von einer Abweichung von Soll- oder Flottenverbräuchen
- bei elektrischen Fahrzeugen: Laufleistung, kWh-Verbrauch inkl. Vergleich mit und Begründung von einer Abweichung von Soll- oder Flottenverbräuchen
- bei alternativen Antrieben (Wasserstoff, Hybrid, Batterie oder ähnliche Antriebsarten) sind geeignete Verbrauchswerte anzugeben
- bei Reisezugwagen: Laufleistung, Energieverbrauch
- qR-Maß Spurkränze und Laufkreisdurchmesser der Radsätze mit Angaben zum Ur-, Werksgrenz-, Betriebsgrenz- und Istmaß sowie Angaben der letzten sowie der errechneten verbleibenden Restlaufleistung (km) bzw. errechneten verbleiben Restbetriebsdauer in Tagen bis zur nächsten Reprofilierung
- Auswertung der planmäßigen und korrektiven Instandhaltungsmaßnahmen (je Friststufe): Plan- und Ist-Angaben zu Materialkosten und Zeitaufwand (mittlere Werte p.a. absolut und prozentual). Bei Abweichungen vom Plan: Darlegung von Ursachen, Abhilfemaßnahmen
- Allgemeine Informationen über Schäden, abnormale Abnutzungserscheinungen, Störfallhäufigkeit und andere Auffälligkeiten an den Fahrzeugen oder deren Komponenten mit Ursachennennung, Datum, Art, Umfang und eingeleiteten Maßnahmen zu deren Abstellung
- Informationen zu Personalausstattung und Arbeitsstandauslastung in der Werkstatt
- Informationen zur Nutzung des Ersatzteilpakets