SBN_31_Anlage 18 Anhang 1 Informationssystem Instandhaltung.docx

Betrieb des S-Bahn-Netzes Nürnberg 2031+

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 05:49 (Europe/Berlin)

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Anhang 1 zur Anlage 18: Informationssystem Instandhaltung

(siehe Ziffer 4.2.1.3)

Einleitung

Der Auftraggeber benötigt zur Ausführung eines auf Werterhalt ausgerichteten Asset Managements einen regelmäßigen und dauerhaften Zugang zu Informationen aus den Bereichen Betrieb und Instandhaltung der Fahrzeuge. Die Informationen werden in einem geeigneten System der elektronischen Datenverarbeitung (im Folgenden kurz: „Informationssystem Instandhaltung“ oder auch nur: „Informationssystem“) im Eigentum und Besitz des Auftraggebers gespeichert. Die regelmäßige Bereitstellung dieser Informationen während der Laufzeit des Vertrages erfolgt durch das EVU bzw. durch vom EVU beauftragte Dritte in Form der Bedienung einer Schnittstelle.

Die vorliegende Anlage beschreibt die Anforderungen hinsichtlich der beizustellenden Informationen, die Schnittstelle sowie die Rechte und Pflichten des EVU.

SPNV-Aufgabenträger sind bestrebt, Bietern in SPNV-Vergabeverfahren eine vereinfachte Umsetzung der Anforderungen zu ermöglichen. Daher hat sich die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH entschlossen, in bestimmten Vergabeverfahren die nachfolgenden Anforderungen der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH und der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR vorzugeben (SFBW-Anforderungen) und strebt an, diese künftig ggf. für neue Verfahren gemeinsam mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH und der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR sowie dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland anzupassen.

Gesamtkonzept

Es ist das Ziel, im Informationssystem die durch das EVU aus dessen eigenem Instandhaltungs­planungssystem bereitgestellten Informationen in geeigneter Weise zu strukturieren und zu speichern, so dass dem Auftraggeber aussagekräftige Informationen zur Verfügung stehen und so jederzeit ein Überblick über den Fahrzeugzustand zeitnah möglich ist. Das EVU sorgt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten dafür, dass eine unidirektionale Schnittstelle zwischen Instandhaltungsplanungssystem (EVU) und dem Informationssystem (Auftraggeber) automatisiert bedient wird (siehe auch Abschnitt 6).

Zeitplan zur Systemimplementierung

Das EVU stellt dem Auftraggeber zur Unterstützung der Vorbereitung des Informationssystems folgende Informationen, in geeigneter Weise strukturiert und in Dateiform (Colon Separated Values / CSV - oder Open Document - Format) zu folgenden Zeitpunkten zur Verfügung:

  1. bis spätestens sechs Monate vor Auslieferung des ersten Fahrzeuges: Gliederung der Fahrzeuge gemäß EN 15380-2 (i.e. Bezeichnung, Ident-Nr. Anzahl, Gliederungsebene / Detaillierung mindestens über 3 Ebenen, Bezeichnung der zu serialisierenden Komponenten in Übereinstimmung mit der Fahrzeugakte (siehe auch Abschnitt 4)
  2. bis spätestens sechs Monate vor Auslieferung des ersten Fahrzeuges: Übermittlung der Definition aller für einen Gewährleistungsantrag benötigten Informationen nach Art und Typ
  3. bis spätestens drei Monate vor Auslieferung des ersten Fahrzeuges: Übermittlung des vollständigen[1] Fristenplanes / Instandhaltungsplanes inklusive Obergrenzen (Laufleistung, Betriebszeit / „uptime“) zur Disposition der Fristen
  4. bis spätestens drei Monate vor Auslieferung des ersten Fahrzeuges: Übermittlung aller Fehlercodes der Fahrzeugsteuerung (mindestens Code, Klartext / dem TF angezeigte Meldung bzw. empfohlene Maßnahme) und der Fehlerkategorien
  5. im Zeitraum beginnend mit dem dritten Monat bis einen Monat vor erster Fahrzeugauslieferung wird die Schnittstelle vom Instandhaltungsplanungssystem des EVU zum Informationssystem des Auftraggebers getestet, indem das EVU in dieser Zeit auf Anforderung des Auftraggebers mindestens zehnmal realitätsnahe Testdaten (analog der Anforderungen in Abschnitt 5) zur Übernahme bereitstellt
  6. bis spätestens zwei Wochen vor Auslieferung des jeweiligen Fahrzeuges: Übermittlung der vollständigen Seriennummern je Fahrzeug und je strategischer Großkomponente, für alle zu serialisierenden Komponenten

Serialisierte Komponenten

Das EVU stellt sicher, dass der Hersteller der Fahrzeuge im Rahmen des Produktionsprozesses mindestens die Line-Replaceable-Units, Komponenten und strategischen Großkomponenten mit Seriennummern versieht und in der Fahrzeugakte dokumentiert. Diese Daten werden vom EVU in sein Instandhaltungsmanagement-system übernommen und während der Dauer des Verkehrsvertrages fortlaufend aktualisiert geführt. Die Anzahl der Daten je Fahrzeug wird auf ca. 300 zu verfolgende Bauteile begrenzt.

Beizustellende Informationen nach Fahrzeugauslieferung (regelmäßig)

Ab der Übernahme der Fahrzeuge wird das EVU während der gesamten Ver­tragslaufzeit mindestens folgende Informationen regelmäßig und zeitnah bereitstellen. Das EVU sorgt dafür, dass die Informationen in geeigneter Weise strukturiert und in Dateiform (Colon Separated Values- oder XML-Format) zur Verfügung stehen. Die weitergehende Definition erfolgt in gemeinsamer Absprache im Zuge der Vorbereitung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt drei Monate vor erster Fahrzeuglieferung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die nachfolgende Liste in Abstimmung mit dem EVU um weitere Punkte zu erweitern, sofern weitere Informationen für die Ausführung eines auf den Werterhalt ausgerichteten Asset Managements des Auftraggebers notwendig sind.

Je Störung oder sonstiges außerplanmäßiges Ereignis

  1. Satznummer der Störmeldung (soweit vom EVU-System verwendet)
  2. Schadensdatum, Uhrzeit (kann ggf. dem Punkt 3 „Meldungsdatum, Uhrzeit im System“ entsprechen)
  3. Meldungsdatum, Uhrzeit im System
  4. Fahrzeug-Nummer
  5. Ggf. betroffene Komponente
  6. Klartext der Störmeldung
  7. Ggf. Alarmnummer(n) aus dem TF-Display
  8. Laufleistung / km-Stand je Fahrzeug (ggf. Erwartungswert)
  9. Fehlerkategorie
  10. Auswirkung auf Verfügbarkeit
  11. Datum/Uhrzeit der Außerinbetriebnahme bei Fehlern
  12. Information bzgl. Gewährleistungsrelevanz (wird noch definiert)

(Beistellung der vollständigen Informationen je Fall innerhalb von maximal drei Arbeitstagen nach Schadensdatum)

Je Rückmeldung (Instandsetzung)

  1. Satznummer der Rückmeldung (soweit vom EVU-System verwendet)
  2. Satznummer der zugehörigen Störmeldung (soweit vom EVU-System verwendet)
  3. Datum / Uhrzeit der Fertigmeldung (= wiederhergestellte Betriebsbereitschaft)
  4. Datum / Uhrzeit der Rückmeldung (kann ggf. dem Punkt 14 „Datum / Uhrzeit der Fertigmeldung“ entsprechen)
  5. Tatsächlich betroffene Komponente
  6. Fehlerursache
  7. Materialeinsatz (Verbrauchsangaben (keine Preise) und Bezugsquelle des Materials)
  8. Information bzgl. Gewährleistungsrelevanz (wird noch definiert)

(Beistellung der vollständigen Informationen je Fall innerhalb von maximal drei Arbeitstagen nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft)

Je Inspektion, Wartung, Revision, Prüfung oder sonstigem planmäßigen Ereignis

  1. Satznummer der Anforderung (soweit vom EVU-System verwendet)
  2. Fahrzeug-Nummer
  3. Ggf. betroffene Komponente(n)
  4. Auftragstyp (wird noch definiert)
  5. Ggf. Fristbezeichnung
  6. Ggf. Anforderungstext
  7. Datum der Anforderung
  8. Datum der geplanten Ausführung (Beginn)
  9. Laufleistung / km-Stand je Fahrzeug (ggf. Erwartungswert)
  10. Auswirkung auf Verfügbarkeit

(Beistellung der vollständigen Informationen je Fall spätestens drei Arbeitstage vor Datum der geplanten Ausführung)

Je Rückmeldung (Instandhaltung)

  1. Satznummer der Rückmeldung (soweit vom EVU-System verwendet)
  2. Satznummer der zugehörigen Anforderung (soweit vom EVU-System verwendet)
  3. Datum / Uhrzeit der tatsächlichen Ausführung (Beginn)
  4. Datum / Uhrzeit der Fertigmeldung (= wiederhergestellte Betriebsbereitschaft)
  5. Datum / Uhrzeit der Rückmeldung (kann ggf. dem Punkt 34 „Datum / Uhrzeit der Fertigmeldung“ entsprechen
  6. Ggf. Fristbezeichnung
  7. Elektronische Dokumentation der Fertigmeldung („Unterschrift“ oder andere, durch den EBL oder im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems akzeptierter Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung)
  8. Materialeinsatz (Verbrauchsangaben (keine Preise) und Bezugsquelle des Materials)
  9. Information bzgl. Gewährleistung (wird noch definiert)

(Beistellung der vollständigen Informationen je Fall innerhalb von maximal drei Arbeitstagen nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft)

Im Falle des physischen Austausches von serialisierten Komponenten

  1. Satznummer der korrespondierenden Anforderung / Störmeldung (soweit vom EVU-System verwendet)
  2. Betroffene Fahrzeugnummer
  3. Datum Austausch (Datum)
  4. Begründung für Austausch (Freitext)
  5. Ausgebautes Teil out (Bezeichnung)
  6. Serial-Nr. out (Nr.)
  7. Ggf. Zählerstand out
  8. Eingebautes Teil in (Bezeichnung)
  9. Serial-Nr. in (Nr.)
  10. Ggf. Zählerstand in

(Beistellung der vollständigen Informationen je Fall innerhalb von maximal drei Arbeitstagen nach Datum des Austausches)

Leistungszähler

  1. Laufleistung / km-Stand je Fahrzeug (Ablesung)
  2. Stand Energiezähler je Fahrzeug (Ablesung)

(Beistellung der vollständigen Informationen regelmäßig alle vier Wochen.)

Form der Informationsbeistellung (Schnittstellenbeschreibung)

Das EVU sorgt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten dafür, dass die Bedienung der unidirektionalen Maschine-Maschine-Schnittstelle vom Instandhaltungsplanungssystem (EVU) zu Informationssystem (Auftraggeber) in Form der Datenbereitstellung im abgesprochenen Format automatisiert erfolgt.

Das EVU stellt die Datenübermittlungsdateien an den Auftraggeber in CSV- oder XML-Format bereit, andere Formen bedürfen einer besonderen Bestätigung durch den Auftraggeber. Die Datenübermittlungsdateien werden auf einen vom Auftraggeber bezeichneten FTP-Server durch das EVU übermittelt und dort abgelegt. Der Server erlaubt eine sichere Verbindung (SSH File Transfer Protocol).

Die bereitgestellten Informationen umfassen grundsätzlich zwei Datensätze: Erstens den Deltadatensatz beinhaltend alle Änderungen (Hinzufügung, Aktualisierung oder Löschung von Informationen) und zweitens den Volldatensatz beinhaltend den jeweils aktuellen Stand aller Informationen. Der Deltadatensatz hat mindestens einmal pro Tag und spätestens bis morgens um 04:00 Uhr verfügbar zu sein. Dieser sollte alle Änderungen des Vortages umfassen. Der Volldatensatz wird einmal pro Woche bereitgestellt.

  1. „Vollständig“ in Bezug auf den Fahrzeugzustand bei Auslieferung ↑
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