Sollte die Zertifizierung eine Inbetriebnahme des geprüften AFZS nicht befürworten, muss die Präsentation der Untersuchungsergebnisse spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Untersuchungen stattfinden. Im Rahmen dieser Präsentation muss der BEG eine Handlungsempfehlung vorgeschlagen werden.
Sollte die Handlungsempfehlung keine erneute Zertifizierung vor Inbetriebnahme des AFZS vorsehen, muss dies von der BEG genehmigt werden.
Sollte die Handlungsempfehlung eine erneute Zertifizierung vorsehen, istdie weitere Vorgehensweisemit der BEG abzustimmen. Bei dieser Abstimmung sind unter anderem der Zeitraum für eine erneute Zertifizierung und weitere Maßnahmen entsprechend der Handlungsempfehlung abzustimmen. Die Vorgehensweise für eine erneute Zertifizierung muss von der BEG genehmigt werden.