SBN_31_Anlage 11_Einzelanforderungen an FGI im Fahrzeug.xlsx

Betrieb des S-Bahn-Netzes Nürnberg 2031+

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 05:49 (Europe/Berlin)

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Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung "SBN2031+" Mindestanforderungen an die Fahrgastinformation durch das Verkehrsunternehmen in den FahrzeugenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4
In der Spalte rechts wird angegeben, ggf. getrennt nach verschiedenen Fahrzeugtypen und Baujahren, welche der gelisteten Einzelanforderungen von der BEG in den Fahrzeugen mindestens gefordert werden.✓ = gefordert
x = nicht gefordert
MindestanforderungenNeu- fahrzeugeGebraucht-fahrzeuge
optisch außenAnzeige der Linienbezeichnung (z.B. S2, S13X) sowie des Endbahnhofs an Front- und Rückseite jedes Triebwagens. Wenn der Zug aus mehreren Zugteilen besteht und ein Zugteil nur eine Teilstrecke fährt oder der Zug geflügelt wird: Anzeige der jeweiligen Linienbezeichnung (z.B. S2, S13X) und des jeweiligen Endbahnhofs an Front- und Rückseite des jeweiligen Triebwagens.✓✓
Mindestens einmal je maximal 20 Meter Fahrzeuglänge und je Fahrzeugseite: Anzeige der Linienbezeichnung (z.B. S2, S13X) sowie des Endbahnhofs. Wenn der Zug aus mehreren Zugteilen besteht und ein Zugteil nur eine Teilstrecke fährt oder der Zug geflügelt wird: Anzeige der Linienbezeichnung (z.B. S2, S13X) sowie des Endbahnhofs des jeweiligen Zugteils. Zusätzlich zu Linienbezeichnung und Endbahnhof werden wichtige Zwischenhalte des weiteren Fahrtverlaufs des Zuges bzw. Zugteils angezeigt. Die Anzeiger sind so angebracht, dass sie von Fahrgästen, die sich auf dem Bahnsteig im Bereich vor den Einstiegstüren befinden, gut einsehbar sind.✓✓
optisch innenStändige Information auf Basis der tatsächlichen Betriebslage über mindestens zwei hochauflösende Anzeigeelemente (Full HD) je maximal 10 Meter Länge des Fahrgastraums.Anzeige von Linienbezeichnung (z.B. S2, S13X), nächste Haltestellen (wenigstens die nächsten drei Halte), Endbahnhof sowie Uhrzeit und Datum. Anzeige der Ankunftszeit an den dargestellten Haltestellen (Sollzeit und Prognose). Anzeige von Störungs-/Textmeldungen und Hinweisen - falls zutreffend - bzgl. des Flügelns und Kuppelns bzw. Stärkens und Schwächens des Zuges.✓✓
Vor Zughalten an Haltestellen: Priorisierte Anzeige des Namens der nächsten Haltestelle, der Ausstiegsseite und der Ankunftszeit. Nach erfolgtem Halt Wechsel von Ankunfts- auf Abfahrtszeit (jeweils Sollzeit und Prognose). Anzeige von wichtigen Anschlüssen mit Abfahrtszeit, Liniennummer (z.B. Bus 100, RB20), Fahrtziel/ wichtigen Zwischenhalten und Gleis-/ Steiginformationen. Aufgelistet werden mindestens Regionalbusse sowie Züge des Nah- und Fernverkehrs mit Abfahrt/ Erreichbarkeit mindestens bis 15 Minuten nach Ankunft des eigenen Zuges. Gesicherte Anschlüsse sind als solche zu kennzeichnen. Bei allen weiteren Umsteigemöglichkeiten zum allgemeinen ÖPNV reicht ein pauschaler Hinweis zu den erreichbaren Linien aus (z.B. U1/U2/U3, Bus 136/141/503). Grundsätzlich sollen für attraktive Reiseketten kritische Anschlüsse priorisiert dargestellt werden. An Bahnhöfen mit hohem Verkehrsaufkommen kann im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit die Anzeige von Anschlüssen des gesamten allgemeinen ÖPNV sowie zu anderen S-Bahnen auf pauschale Hinweise reduziert werden.✓✓
Bei Betriebsstörungen, die zu dispositiven Fahrplanänderungen führen: Anzeige von Informationen über den Grund des Störfalls und die Auswirkungen (z.B. Zugausfälle, Umleitungen, Busnotverkehr) sowie Informationen über alternative Fahrtmöglichkeiten, sofern geeignete Alternativen bestehen.✓✓
Bei geplanten Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf den Fahrplan und sonstigen geplanten Änderungen: Anzeige der damit verbundenen Fahrplanänderungen/ -konzepte und möglichen Fahrtalternativen (sofern vorhanden). Die Information muss frühzeitig (ca. eine Woche) vor sowie während des Bauzeitraums erfolgen, ggfs. reduziert auf die betroffenen Züge/ Tageszeiträume.✓✓
Fehlende Sichtbeziehung zu einem Anzeigeelement mit den vorgenannten Inhalten aufgrund besonderer baulicher Merkmale bei maximal 10% der Sitz- und Stehplätze. Als Sichtbeziehung gilt, wenn die Fahrgäste ihren Sitz-/ Stehplatz nicht verlassen müssen, um die Sichtbeziehung herzustellen.✓✓
optisch allgemeinMöglichkeit zum Einspielen aktualisierter Informationen im laufenden Betrieb bzw. Unterdrücken automatischer AnzeigenAnzeiger außen✓✓
Anzeiger innen✓✓
Blend- und Spiegelfreiheit aller Anzeigen✓✓
Verwendung großer, kontrastreicher Schriften ohne Serifen (Lesbarkeit auch bei einigen Metern Abstand zur Anzeige gegeben)✓✓
Beleuchtbarkeit aller Anzeigen und/oder Anzeige in leuchtender Schrift (Lesbarkeit auch bei schräger Betrachtung und schlechten Lichtverhältnissen gegeben)✓✓
Selektive Ansprechbarkeit der Anzeigen einzelner Zugteile (besondere Bedeutung - falls zutreffend - bei Flügeln/Kuppeln bzw. Stärken/Schwächen)✓✓
akustischVor Zughalten an Haltestellen: Information über den Namen der nächsten Haltestelle und die Ausstiegsseite✓✓
Vor Zughalten an Haltestellen: Information über Anschlüsse zum Regional- und Fernverkehr mit Abfahrt/ Erreichbarkeit innerhalb von mindestens 15 Minuten nach Ankunft des eigenen Zuges. Dabei Ansage der Linienbezeichnung (z.B. RB20, S6), des Endbahnhofs, wichtiger Zwischenhalte (z.B. Knotenbahnhöfe) und der vsl. Abfahrtszeit sowie des Abfahrtsgleises unter Berücksichtigung der aktuellen Betriebslage. Bei gefährdeten Anschlüssen: Information, ob der Anschluss vsl. noch erreicht wird und ggf. über alternative Reisemöglichkeiten, sofern vorhanden. Informationen in dieser Detaillierung sollen grundsätzlich auf Anschlüsse fokussiert sein, die für attraktive Reiseketten (z.B. erfahrungsgemäß zahlreiche umsteigende Fahrgäste, kein enger Takt auf Abbringer-Linie) kritisch sind. Zu weiteren Umsteigemöglichkeiten können pauschale Hinweise gegeben werden.✓✓
Bei Baumaßnahmen mit gravierenden Auswirkungen auf den Betriebsablauf: Information der Fahrgäste über die geplante Maßnahme und deren Auswirkungen auf den Regelfahrplan. Die Information muss während des Bauzeitraums und vorab mit ausreichend Vorlaufzeit (ca. eine Woche) erfolgen, ggfs. reduziert auf die betroffenen Züge/ Tageszeiträume. Bei gravierenden Auswirkungen handelt es sich bspw. um zeitweisen oder durchgängigen Ersatzverkehr mit Bussen, vorverlegte Abfahrtszeiten sowie um etwa das Eineinhalbfache oder mehr verlängerte Reisezeiten.✓✓
Information im StörungsfallBei Verzögerung der geplanten Weiterfahrt bzw. Stillstand des Zuges auf der Strecke: umgehende Information der Fahrgäste (Erstinformation)✓✓
Innerhalb von maximal drei Minuten nach Eintritt der Störung: weitere Informationen über Ursache, voraussichtliche Dauer der Störung und eventuelle Fahrtalternativen✓✓
Bei nicht absehbarer Dauer der Störung: regelmäßige Versorgung der Fahrgäste mit aktuellen Informationen (ca. alle 10-15 Minuten)✓✓
akustisch allgemeinMöglichkeit zur Unterdrückung automatischer Ansagen und zu individuellen Ansagen durch das Betriebspersonal (Tf, Kundenbetreuer, Leitstelle)✓✓
Ausreichende Anzahl von Innenlautsprechern für gleichmäßige Beschallung des Fahrgastraums (bedarfsgerechte abschnittsweise/ punktgenaue Beschallung ist zulässig, z.B. in den Einstiegsbereichen)✓✓
Selektive Ansprechbarkeit der Lautsprecher einzelner Zugteile (besondere Bedeutung - falls zutreffend - bei Flügeln/Kuppeln bzw. Stärken/Schwächen)✓✓
Ausreichende Anzahl von Außenlautsprechern für gleichmäßige Beschallung des Bahnsteigs über die gesamte Fahrzeuglänge✓✓
FGI allgemeinMehrsprachige Fahrgastinformation: Bedarfsgerechter Einsatz, z.B. vor Zughalten an stark von ausländischen Reisenden frequentierten Bahnhöfen sowie bei großen Betriebsstörungenoptisch innen: Deutsch und Englisch✓✓
akustisch: Deutsch und Englisch✓✓
Informationen speziell für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, z.B. über bestimmte Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs, bei abweichender Ausstiegsseite an einem Halt oder vorliegende Informationen über nicht betriebsbereite Aufzüge und Rolltreppen an Haltestellen: Berücksichtigung bei der optischen und akustischen Fahrgastinformation✓✓
Anbringung/Anzeige von Linien-Netzplänen des hier ausgeschriebenen Streckennetzes in jedem Einstiegsbereich. Die Linien-Netzpläne beinhalten auch die wesentlichen Verknüpfungspunkte zu den Verkehrsmitteln anderer (Eisenbahn-) Verkehrsunternehmen und zu großen Knotenbahnhöfen außerhalb des bedienten Netzes. Der Aushang von zusätzlichen oder abweichenden Netzplänen ist im Sinne einer bayernweiten Harmonisierung nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber oder von durchfahrenen Verkehrsverbünden bereitgestellt bzw. gefordert werden. Details werden dem Verkehrsunternehmen im Zuge der Inbetriebnahme bekanntgegeben.✓✓
Ausstattung der Fahrzeuge mit GPS-basierter Fahrzeugortung zur kontinuierlichen Positionsbestimmung (mindestens jede Minute und spätestens ab der planmäßigen Zugbereitstellung zu Beginn der Fahrt) als Grundlage für AUS- und VIS-Daten. Das Verkehrsunternehmen hat sicherzustellen, dass die Positionsdaten regelmäßig in die Prognoseberechnung des Betriebsleitsystems einfließen und die an die BEG übermittelten VIS-Daten regelmäßig aktualisiert werden (beides ebenfalls mindestens jede Minute). Ein außerplanmäßig stehender oder langsamer fahrender Zug darf nicht dazu führen, dass die daraus resultierende (zusätzliche) Verspätung von den AUS- und VIS-Diensten über mehr als zwei Minuten nicht erfasst und nicht an die Fahrgastinformationssysteme weitergegeben wird. Dies gilt sinngemäß für das Aufholen von Verspätung während der Fahrt.✓✓
Stand: 20.01.2026
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