Betonsanierung eines Treppenturms an der Kläranlage Köttingen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Erftverband
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 220205-2026
- Verfahrensnummer
- c6ea1582-fd31-478b-8ad7-81c89f85ac41
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Erftverband schreibt die Betonsanierung eines Treppenturms an der Kläranlage Köttingen aus. Es handelt sich um eine Bauleistung, die im offenen Verfahren vergeben wird. Der Auftrag umfasst die Instandsetzung der Betonbauteile gemäß der detaillierten Leistungsbeschreibung.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Betonsanierung Treppenturm Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung!
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Betonsanierung Kläranlage Köttingen
Betonsanierung Treppenturm Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung!
Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe Formblatt 211eu Punkt 3.3
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Betonsanierung Kläranlage Köttingen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Siehe Formblatt 211eu Punkt 3.3
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 403799-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.