Beschaffung von zwei Tanklöschfahrzeugen TLF 3000

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
17.07.2026
CPV-Codes
Tanklöschfahrzeuge (34144212)
Bekanntmachung
vergabe.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
495504-2026
Verfahrensnummer
79f230f5-c01d-433b-9562-e59b2b33a9f5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beschafft zwei Tanklöschfahrzeuge des Typs TLF 3000 für ihre Feuerwehr. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: Fahrgestelle, Fahrzeugaufbauten und feuerwehrtechnische Beladung. Die Fahrzeuge sind für Neustadt an der Weinstraße vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 17. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von 2 TLF 3000 für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Fahrgestell

    Grundumfang Diesel-Fronthauberfahrgestell geeigent zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeug TLF 3000 als Allrad-Fahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 14 t, ohne Einschränkungen geeignet zum Aufbau eines TLF 3000 nach DIN 14530-22 in der aktuellsten Fassung, mit Singelbereifung an allen Achsen. Kraftfahrzeug-Kategorie 3 geländegängig nach DIN EN 1846-1 sowie DIN EN 1846-2.

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Aufbau

    Grundumfang Aufbau TLF 3000 ohne Lagerungen nach DIN 14530-22, Stand 11/2019

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Beladung

    Die feuerwehrtechnische Beladung beinhaltet: a) Standardbeladung nach DIN 14530-22 vom November 2019 Tabelle 1 , die auf dem TLF 3000 vorhanden sein muss, b) Zusatzbeladung nach örtlichen Gegebenheiten.

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Nachforderung nur, soweit gesetzlich möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Eine Motorleistung von 185 kW wird mindestens gefordert. Je 2 kW mehr, werden 5 BP vergeben. Max. können hier 50 BP erlangt werden. Dies entspricht einer Motorleistung von 205 kW.
3.12 %
Ein Motordrehmoment von 1000 Nm wird mindestens gefordert. Je 20 Nm mehr, werden 5 BP vergeben. Max. können hier 50 BP erlangt werden. Dies entspricht einem Motordrehmoment von 1200 Nm.
3.12 %
Die nächstgelegene Vertragswerkstatt darf nicht weiter als 35 km von Neustadt an der Weinstraße entfernt sein. Werkstätten im Umkreis von 5 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 50 BP Werkstätten im Umkreis von 10 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 40 BP Werkstätten im Umkreis von 15 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 30 BP Werkstätten im Umkreis von 25 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 20 BP Werkstätten im Umkreis von 30 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 10 BP Werkstätten im Umkreis von mehr als 30 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 0 BP
3.12 %
Die kürzeste Lieferzeit erhält 200 BP. Pro Monat längere Lieferzeit der weiteren Wettbewerber werden von diesem Wert 20 BP abgezogen.
12.5 %
Eine Garantiezeit von 36 Monaten ergibt 40 BP Eine Garantiezeit von 48 Monaten ergibt 90 BP Eine Garantiezeit von 60 Monaten ergibt 150 BP
9.38 %
Der niedrigste Wert erhält 30 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
1.88 %
Der niedrigste Wert erhält 30 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
1.88 %
Der niedrigste Wert erhält 20 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
1.25 %
Der niedrigste Wert erhält 20 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
1.25 %
Das kostengünstigste Angebot, welches die im LV geforderten Mindestanforderungen erfüllt, erhält die maximal mögliche Punktzahl von 1000 Punkten. Von diesem Wert (nach mathematischen Rundungsregeln auf volle 100,00 Euro auf- bzw. abgerundet) ausgehend, werden in Schritten von 500,00 Euro jeweils 20 Punkte abgezogen. Somit wäre grundsätzlich auch eine negative Bepunktung möglich.
62.5 %
Die Mindestleistung der Pumpe muss 2000l/min bei 10 bar betragen. Für jede weitere 100 l/min(bis 3000 l/min) werden 5 BP vergeben. Damit sind im Höchstfall 50 BP zu erreichen.
3.03 %
Für die gewünschte durchgehende Verrohrung (ohne Zwischenstücke) werden 100 BP vergeben.
6.06 %
Die Mindestgröße des Löschwasserbehälters muss 3000 l betragen. Für jede weitere 100 l die im Rahmen der Gewichtsreserve möglich sind, werden 100 BP vergeben.
6.06 %
Der niedriegste Wert erhält 50 BP. Pro Stunde mehr werden 5 BP abgezogen.
3.03 %
Der niedriegste Wert erhält 50 BP. Pro Stunde mehr werden 5 BP abgezogen.
3.03 %
Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit (nach Anlieferung Fahrgestell) erhält 300 BP. Jeder weitere Monat Lieferzeit führt zu einem Abzug von 25 Bonuspunkten. Bei einer um 12 Monaten verlängerten Lieferzeit führt dies folglich zu keinen zusätzlichen Punkten.
18.18 %
Das kostengünstigste Angebot, welches die im LV geforderten Mindestanforderungen erfüllt, erhält die maximal mögliche Punktzahl von 1000 Punkten. Von diesem Wert (nach mathematischen Rundungsregeln auf volle 100,00 Euro auf- bzw. abgerundet) ausgehend, werden in Schritten von 500,00 Euro jeweils 20 Punkte abgezogen. Somit wäre grundsätzlich auch eine negative Bepunktung möglich.
60.61 %
Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis mittels Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblattes 124 oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Nachforderung nur, soweit gesetzlich möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 712688-2026

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