Beschaffung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Chemnitz
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CPV-Codes
- Tanklöschfahrzeuge (34144212)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 412759-2026
- Verfahrensnummer
- 7de1a3cd-1449-436e-abfd-c5580cc25548
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Chemnitz schreibt die Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen des Typs HLF 10 aus. Die Fahrzeuge müssen gemäß DIN 14530 Teil 26 ausgestattet sein, inklusive Allradantrieb, Feuerlöschkreiselpumpe und einem Löschwassertank von mindestens 1.600 Litern. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 10
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 10
Die Stadtverwaltung Chemnitz schreibt in dieser Vergabe zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 10 nach DIN 14530 Teil 26 mit Allradantrieb, einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen FPN 10-1000, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe und einem Löschwasserbehälter von mind. 1.600 l nutzbarem Inhalt aus.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.