Beschaffung von Möblierung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 00:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
- Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe (19000000)
- Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
- Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (31000000)
- Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000)
- Bekanntmachung
- staatsanzeiger-eservices.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25950908
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Evangelisch-Lutherische Dekanatsbezirk München schreibt Möblierung aus. Angaben zu Art und Umfang der Möbel sind nicht enthalten; der Auftraggeber hat seinen Sitz in München. Die Angebotsfrist endet am 26. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
6723 Möblierung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 6723 Möblierung
6723 Möblierung
Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25950908
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.