Bereitstellung mobiler Kameratürme mit Überwachungs- und Interventionsleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.08.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kontroll- und Überwachungsleistungen (71700000)
  • Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
  • Videoüberwachung (CCTS) (92222000)
Bekanntmachungsnummer
497273-2025
Verfahrensnummer
54d2f660-8edf-491d-bd6e-8fb4351d6777

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH beschafft im Rahmenvertrag mobile Kameratürme einschließlich Transport, Installation, Wartung und Instandhaltung. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die durchgehende Echtzeitüberwachung über eine Notruf- und Serviceleitstelle sowie Interventionsdienste für Betriebsstandorte und anlassbezogen, etwa zur Baustellenüberwachung, in Berlin. Der Vertrag läuft vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 20. August 2025.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, mit diesem Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag mit einem zuverlässigen und leistungsfähigen Auftragnehmer (Sicherheitsdienstleister) abzuschließen, der die Bereitstellung von mobilen Kameratürmen nebst Überwachungs- und Interventionsleistungen umfasst. Die Betriebsstandorte des Auftraggebers sollen mit mobilen Kameratürmen sowie Überwachungs- und Interventionsleistungen ausgestattet werden. Daneben beabsichtigt der Auftraggeber, anlassbezogen weitere Bedarfe, wie zum Beispiel zur Baustellenüberwachung, aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen: - Bereitstellung von Kameratürmen inklusive An- und Abtransport, Installation und Demontage, In- bzw. Außerbetriebnahme sowie Auf- bzw. Abschaltung der Kameratürme, - Wartung und Instandhaltung der Kameratürme, - Echtzeitüberwachung mittels Kameratürme und einer zeitlich unterbrechungsfreien Besetzung einer Notruf- und Serviceleitstelle, - Bewertung der Echtzeitüberwachung und Umsetzung organisatorischer Maßnahmen durch eine zeitlich unterbrechungsfreie Besetzung einer Notruf- und Serviceleitstelle des Auftragnehmers sowie - Durchführung eines Interventionsdienstes. Der Rahmenvertrag beginnt am 01.10.2025 und endet am 31.12.2029. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einseitig zweimal um ein Jahr verlängert werden (Option). Die geschätzte Menge und die Höchstmenge an Kameratürmen nebst Überwachungs- und Interventionsleistungen ist dem Vergabedokument „Anlage 02_Leistungs-beschreibung_Kameratürme“ zu entnehmen. Dieses erhalten nur diejenigen Bieter, die eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Formblatt 08) einreichen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Mobile Kameratürme

    Der Auftraggeber beabsichtigt, mit diesem Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag mit einem zuverlässigen und leistungsfähigen Auftragnehmer (Sicherheitsdienstleister) abzuschließen, der die Bereitstellung von mobilen Kameratürmen nebst Überwachungs- und Interventionsleistungen umfasst. Die Betriebsstandorte des Auftraggebers sollen mit mobilen Kameratürmen sowie Überwachungs- und Interventionsleistungen ausgestattet werden. Daneben beabsichtigt der Auftraggeber, anlassbezogen weitere Bedarfe, wie zum Beispiel zur Baustellenüberwachung, aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen: - Bereitstellung von Kameratürmen inklusive An- und Abtransport, Installation und Demontage, In- bzw. Außerbetriebnahme sowie Auf- bzw. Abschaltung der Kameratürme, - Wartung und Instandhaltung der Kameratürme, - Echtzeitüberwachung mittels Kameratürme und einer zeitlich unterbrechungsfreien Besetzung einer Notruf- und Serviceleitstelle, - Bewertung der Echtzeitüberwachung und Umsetzung organisatorischer Maßnahmen durch eine zeitlich unterbrechungsfreie Besetzung einer Notruf- und Serviceleitstelle des Auftragnehmers sowie - Durchführung eines Interventionsdienstes. Der Rahmenvertrag beginnt am 01.10.2025 und endet am 31.12.2029. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einseitig zweimal um ein Jahr verlängert werden (Option). Die geschätzte Menge und die Höchstmenge an Kameratürmen nebst Überwachungs- und Interventionsleistungen ist dem Vergabedokument „Anlage 02_Leistungs-beschreibung_Kameratürme“ zu entnehmen. Dieses erhalten nur diejenigen Bieter, die eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Formblatt 08) einreichen.

    Frist: 20.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 7 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 7 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Mobile Kameratürme

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 7 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 7 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 631667-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.