Baustrom- und Baubeleuchtungsanlage
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 68.500 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Erzdiözese München und Freising KdöR
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- CPV-Codes
- Baustelleneinrichtung (45113000)
- Bekanntmachung
- eom-vp-prod.ai-hosting.de
- Bekanntmachungsnummer
- 343149-2026
- Verfahrensnummer
- b65f0248-1dc3-46c7-9bd1-04b9b01f08c4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Erzdiözese München und Freising, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München, beschafft eine Baustromanlage einschließlich einer Baubeleuchtungsanlage. Der geschätzte Auftragswert beträgt 68.500 Euro; die Leistung ist der Region München zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 18. Juni 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
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Leistungsbeschreibung
Baustromanlage (LV-Nr. 392.00)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 392.00 Baustromanlage68.500 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Baustromanlage (LV-Nr. 392.00) Wesentliche Leistungen stichwortartig: 1 St Baustromanlage 1 St Baubeleuchtungsanlage
Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 522744-2026
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