Baustelleneinrichtung für den Krankenhausanbau in Bad Oeynhausen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- CPV-Codes
- Baustelleneinrichtung (45113000)
- Bekanntmachung
- tender24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 498350-2026
- Verfahrensnummer
- 0a16a4a7-4da6-4bd2-a770-54199d0d6cdc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Mühlenkreiskliniken, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschaffen die Baustelleneinrichtung für den Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen an die Auguste-Viktoria-Klinik. Der Auftrag umfasst unter anderem neun mobile Toilettenkabinen und 520 Meter Bauzaun am Kokturkanal 2 in Bad Oeynhausen; die Angebotsfrist endet am 17. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Baustelleneinrichtung an den Mühlenkreiskliniken AöR, Anbau Krankenhaus Bad Oeynhausen an die Auguste-Vikotia-Klinik (BOE).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · VE_01_3911-Baustelleneinrichtung
Die Mühlenkreiskliniken AöR planen in 32545 Bad Oeynhausen am Kokturkanal 2 den Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausens an die Auguste-Vikotria-Klinik. Zur Herrichtung des Baufeldes ist die Baustelleneinrichtung mit den folgenden Hauptmassen geplant: - 1.1.3 Mobile Toilettenkabine mit Handwaschbecken liefern, aufstellen, abbauen Die Lage ist mit der OÜ des AG abzustimmen, 9St. - 2.1.1 Bauzaun Metallgitter-Einzelelemente liefern und aufstellen, 520 M - Bauzaun Metallgitter-Einzelelemente vorhalten 16640 mW - 2.2.1 Bauzaun Metallgitter-Einzelelemente liefern und aufstellen, 790,005 M - 2.2.3 Bauzaun Metallgitter-Einzelelemente vorhalten 12640 mW
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Dies gilt für alle nachfolgenden Ausschlussgründe analog. --- Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Dies gilt für alle nachfolgenden Ausschlussgründe analog. --- Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 715624-2026
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