Baureinigung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Umkirch
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 22.12.2025
- CPV-Codes
- Sonstige Baufertigstellungsarbeiten (45450000)
- Bekanntmachung
- vergabe24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 855170-2025
- Verfahrensnummer
- 3206b0a5-5304-45ba-996b-823dcd32e3d9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Umkirch beschafft die Baureinigung für den Neubau ihres Feuerwehrgerätehauses. Zum Leistungsumfang gehören die Bauschlussreinigung im Innenbereich sowie die Reinigung der Böden, Fenster und WC-Anlagen; die Angebotsfrist endet am 23. Januar 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Neubau Feuerwehrgerätehaus Umkirch - Baureinigung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau Feuerwehrgerätehaus Umkirch - Baureinigung
Baureinigung Bauschlussreinigung innen Böden reinigen Fensterreinigung Reinigung der WC-Anlagen
Frist: 23.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
keine
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Neubau Feuerwehrgerätehaus Umkirch - Baureinigung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 671024-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.