Baukostensachverständigenleistungen für die Sanierung des RWTH-Audimax

Status
Offen
Angebotsfrist
07.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.11.2026
CPV-Codes
Kalkulation und Überwachung der Kosten (71244000)
Bekanntmachung
evergabe.blb.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
769418-2026
Verfahrensnummer
c31d2a50-9f75-4c82-bd9b-fbcccaea2bc8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen beabsichtigt, für die Sanierung des Audimax der RWTH Aachen einen Baukostensachverständigen zu beauftragen. Die Leistungen umfassen die Prüfung und Unterstützung bei Baukalkulation, Baukostenplanung sowie Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen, insbesondere auf Selbstkostenerstattungsbasis. Der Sachverständige wird je nach Bedarf des Auftraggebers oder der Allianz in Aachen eingesetzt; die angegebene Laufzeit beträgt 2.370 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Baukostensachverständiger

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · BLB Aachen | RWTH | Sanierung Audimax | Baukostensachverständiger (005-26-00253)

    Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Baukostensachverständigen zu beauftragen. Die Expertise des Sachverständigen soll die Baukalkulation, die Baukostenplanung und die Abrechnung von Planungs- und Bauleistungen insbesondere als Selbstkostenerstattung umfassen. Die Einbindung des Baukostensachverständigen erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers oder der Allianz.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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