Baugrundverbesserung für das Ostportal der Ortsumgehung B533 Auerbach
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Passau
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen (45233100)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 213927-2026
- Verfahrensnummer
- 211c4344-0387-4295-aa6c-e29b14468894
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Passau schreibt die Baugrundverbesserung für das Ostportal im Rahmen des Projekts B533 Ortsumgehung Auerbach aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich des Straßen- und Tiefbaus. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.
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Leistungsbeschreibung
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau B533 OU Auerbach Ort der Ausführung: Auerbach Erdbauarbeiten ca. 15000m² Arbeitsplanum Baugrundverbesserung RSV Verfahren ca. 5000 m RSV Säulen Ausführungsplanung RSV Verfahren Bodenstabilisierung ca. 5000t gebr. Naturstein 150/300
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Baugrundverbesserung Ostportal
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau B533 OU Auerbach Ort der Ausführung: Auerbach Erdbauarbeiten ca. 15000m² Arbeitsplanum Baugrundverbesserung RSV Verfahren ca. 5000 m RSV Säulen Ausführungsplanung RSV Verfahren Bodenstabilisierung ca. 5000t gebr. Naturstein 150/300
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 399679-2026
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