Bau von drei Löschwasserbrunnen mit einer Förderleistung von jeweils 800 Litern pro Minute
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
- Brunnenbohrung (45262220)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- CXP9YHYH39C
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Amt Kleine Elster (Niederlausitz) lässt drei Löschwasserentnahmestellen mit Tiefbrunnen in Babben, Theresienhütte und Sallgast bauen. Jeder Brunnen soll eine Förderleistung von 800 Litern pro Minute erreichen; die Baustellen liegen im Gebiet mit der Postleitzahl 03238 in Brandenburg. Die Arbeiten sollen am 12. November 2026 beginnen und bis zum 30. April 2027 abgeschlossen sein, wobei die Anlage in Sallgast bereits bis zum 15. Dezember 2026 fertiggestellt werden muss.
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Leistungsbeschreibung
121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Amt Kleine Elster (Niederlausitz) Straße Turmstraße 5 Plz, Ort 03238, Massen-Niederlausitz Telefon +49 3531-78231 Fax +49 3531-702227 E-Mail m.kerger@amt-kleine-elster.de Internet Kontaktstelle Bauamt Zu Händen von Herr Kerger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2026-lt. LV c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung gemäß Lagebeschreibung, Postleitzahl 03238 f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Anlage von drei Löschwasserentnahmestellen in Sallgast, Babben und Theresienhütte Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 3 Los Nr.: 1 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Babben Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Los Nr.: 2 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Theresienhütte Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Los Nr.: 4 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Sallgast Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4 08.10.2026 14:35 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Art und Umfang der Leistung: Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Die geförderte Löschwasserentnahmestelle in Sallgast ist bis zum 15.12.2026 fertigzustellen. Laufzeit bzw. Dauer: Beginn: 12.11.2026 Ende: 15.12.2026 g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 12.11.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 30.04.2027 Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die geförderte Löschwasserentnahmestelle in Sallgast ist bis zum 15.12.2026 fertigzustellen. j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ VMPSatellite/notice/CXP9YHYH39C/documents können angefordert werden unter: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahmen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am 27.10.2026 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 20.11.2026 VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4 08.10.2026 14:35 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) p) Adresse für elektronische Angebote https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ VMPSatellite/notice/CXP9YHYH39C Anschrift für schriftliche Angebote q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen: r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am 27.10.2026 um 10:00 Uhr Ort Amt Kleine Esler (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz Raum 25 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und/oder Ihre Bevollmächtigten t) geforderte Sicherheiten u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Jedes Bietergemeinschaftsmitglied haftet für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner. w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist als Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Von der Eigenerklärung zur Eignung sind umfasst: - Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen; - Erklärung, das keine Person , dessen Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - die unten aufgeführten Nachweise, die auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zu bestätigen sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies betrifft: - für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal; - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4 08.10.2026 14:35 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) die deutsche Sprache beizufügen. Hinweis: Das brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29. September 2016, GVBl.I/16, Nummer 21, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2021, GVBl.I/21, Nr. 9 ist zu beachten. Ein Auftrag wird nur an Bieter vergeben, die sich gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BbgVergG verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen. Das Mindestentgelt muss gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge entsprechen. Die Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 S. 1 und Abs. 2 Satz 1 BbgVerG muss Bestandteil des Angebotes sein. - Wettbewerbsregister (Gültig ab 01.06.2022): Öffentliche Auftraggeber sind in Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. bzw. wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150aGewO beim Bundesamt der Jusitz anfordern. Mit der Anwendbarkeit der Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister treten die bisher bestehenden Abfragepflichten für Auftraggeber im Hinblick auf die Korruptionsregister der Länder und auf das Gewerbezentralregister außer Kraft. Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, bleibt noch für einen Übergangszeitraum von drei Jahren erhalten. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Straße Plz, Ort Telefon Fax E-Mail Internet Sonstiges Bekanntmachungs-ID: CXP9YHYH39C VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4 08.10.2026 14:35 Uhr - VMP
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Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
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