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Ausschreibung der Stadt Enger über die
Lieferung einer Automatik-Drehleiter
DLAK 23 mit Gelenkarm
nach DIN EN 14043, DIN EN 1846 und DIN 14502
-Vergabe in drei Losen-
- Leistungsbeschreibung -
Allgemeines:
Die Feuerwehr Enger beschafft eine neue Automatik-Drehleiter vom Typ DLAK 23/12 mit Gelenkarm. Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 und DIN 14502 in allen Teilen, sowie DIN EN 14043 in der jeweils gültigen Fassung ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten. Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrags. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrags, aufgeteilt in drei Lose, für die Lieferung des Fahrgestells, den Auf- bzw. Ausbaus des feuerwehrtechnischen Aufbaus und der Ausstattung (Beladung). Die Leistung wird in drei Losen vergeben, wobei die Lose 1 und 2 nur zusammen an einen Bieter vergeben werden. Beachten Sie bitte, dass für das Los 1 und Los 2 separate Bewertungsmatrices bestehen.
Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattungen ist hinzuweisen. Sie ist gesondert anzubieten und ggf. zu begründen. Ebenso sind vom Leistungsverzeichnis abweichende Ausführungen und Weiterentwicklungen anzugeben. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf hinzuweisen. Diese Angaben sind nicht bewertungsrelevant. Die Nichterfüllung von Musskriterien führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Angebote müssen in deutscher Sprache ausgeführt sein.
Die Wirtschaftlichkeit des Produktes ist für die Beschaffung eines der wichtigsten Kriterien. Daneben ist die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorschriften von entscheidender Bedeutung.
Vorschriften:
Das nachstehend spezifizierte Fahrzeug muss mindestens folgenden Vorschriften entsprechen: Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention Unfallverhütungsvorschrift - Fahrzeuge Unfallverhütungsvorschrift - Feuerwehren Bundes-Immissionsschutzgesetz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Beim Aus- und Aufbau sind je nach Art und Umfang der technischen Veränderungen auch die folgenden Vorschriften relevant: Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) o § 30: Beschaffenheit der Fahrzeuge o § 35b: Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge o § 55a: Elektromagnetische Verträglichkeit o § 62: Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen
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Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), 2006/28/EG(2004/104/EG) Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG); Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); ETSI Standards Weiterhin sind alle sonstigen europäischen und nationalen (deutschen) anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten.
Angabe der Nettopreise:
• Die Angebotsbepreisung muss unter Angabe der Nettokosten (Einzel- und Gesamtpreise) für die jeweiligen Positionen in der vorgegebenen tabellarischen Aufstellung erfolgen. Die Angaben sind unbedingt in die Felder dieser Tabelle einzutragen.
• Allen ausführbaren Forderungen sind eindeutige Kosten zuzuordnen oder es ist der Begriff „Im Grundpreis enthalten“ zu verwenden.
• Sind bei Positionen die Nettokosten in einer anderen Position bereits enthalten, so ist in der Spalte Einzelpreis in Euro z. B.
123,45 ≙ Netto-Betrag 123,45 EURO
k.A. ≙ kein Angebot
In Pos. 1.23 ≙ In Position 1.23 enthalten
i.G. ≙ im Grundpreis enthalten
• Jede Muss-Position ist zu bepreisen bzw. mit einem der vier vorgenannten Formulierungen zu versehen
• Die Verwendung der Symbole „ / „, „ – „, „-,-“ u. ä. ist unzulässig.
• Wenn Sie Sollpositionen nicht anbieten wollen / können, vermerken Sie bitte z. B. „nicht lieferbar“ oder „kein Angebot“
• Fehlende Angaben bei Muss-Positionen führen zum Ausschluss des Angebotes.
• Bei den Positionen, bei denen die Spalte Einzelpreis und Gesamtpreis dunkel hinterlegt wurden, sind keine Preise einzutragen. Diese Positionstexte dienen lediglich der Information des Bieters und der Abwicklung der Baugespräche.
Eventuelle Rabatte, Boni, Preisnachlässe sind bereits in den einzelnen Preispositionen zu berücksichtigen und nicht am Ende gesondert anzugeben.
Alle angegebenen Positionen sind anzubieten, die Gleichwertigkeit einzelner Angebotspositionen ist ggf. gesondert mittels Datenblättern nachzuweisen.
Rechnungsadresse:
Stadt Enger Fachbereich II Bahnhofstr. 44 32130 Enger
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Hinweise zu Los 1:
Betriebsbeschreibung:
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z.B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Nachweis von Referenzen:
Eine Referenzliste über Fahrgestelle für den Aufbau einer Drehleiter DLAK 23/12, die bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgeliefert wurden, ist dem Angebot beizufügen. Gefordert werden fünf positive Referenzen (Euro VI Fahrgestell, maximale Gesamtmasse 16 to.), die nicht älter als aus dem Jahre 2022 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und- E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.
Unterlagen:
Den Vergabeunterlagen sind Datenblätter, Prospektmaterial, sowie ein schriftliches Angebot über die gewählten Fahrzeugkonfigurationen für den angebotenen Fahrzeugtyp beizufügen.
Zuschlagskriterien / Bewertungsmatrix:
Angebotsauswertung Die Auswertung der Angebote erfolgt nach technischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien, wobei auch Qualität, die Flexibilität in Bezug auf Kundenwünsche und der Service bei der Auswahl des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
Prozentuale Verteilung der Bewertungskriterien Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
Los 1
| Preis | 50 % - max. 500 Punkte |
|---|---|
| Erfüllung der technischen Leistungsbeschreibung | 30 % - max. 300 Punkte |
| Kundendienst | 10 % - max. 100 Punkte |
| Ersatzteilversorgung | 5 % - max. 50 Punkte |
| Garantiezeit | 5 % - max. 50 Punkte |
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix. Insgesamt können 1000 Punkte erzielt werden. Die genaue Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Bewertungsmatrices.
Zur Angebotswertung muss die in den Angebotsunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix vom Bewerber komplett ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Ohne ausgefüllte Bewertungsmatrices kann ein Angebot, abgesehen von dem Kriterium Preis, nicht bewertet werden und erhält in den Kategorien der Bewertungsmatrices 0 Punkte.
Die technisch mögliche Kombination aus den Losen 1 und 2 mit der insgesamt höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag!
Bewertungskriterium „Angebotspreis“ Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 500 Punkten. Alle preislich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im
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Verhältnis ihres Preises zum Preis des niedrigst Bietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet. Grundlage ist der Gesamtpreis. Die Punkte werden nach folgender Formel berechnet:
𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠−𝐵𝑒𝑠𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 500−500∗ 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠
Bewertungskriterium „Erfüllung der technischen Leistungsbeschreibung“ Für die Erfüllung der technischen Leistungsbeschreibung werden, wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen, Punkte vergeben. Es werden die Qualität und die technische Ausführung einzelner Positionen bewertet. Maximal sind 300 Wertpunkte zu erreichen.
Bewertungskriterium „Kundendienst“
Für das Bewertungskriterium Kundendienst werden insgesamt bis zu 100 Punkte vergeben. Diese teilen sich in vier Unterpunkte auf.
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Sams-, Sonn- und Feiertagen in NRW insgesamt bis zu 15 Wertungspunkte (Fahrgestell) vergeben. Der Kundendienst muss in den durch den Bewerber angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrgestell telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag in einer Servicewerkstatt ein.
Für die zeitliche vor Ort Verfügbarkeit eines Kundendienstes, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden maximal 15 Wertungspunkte (Fahrgestell) vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Enger eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Für die Quantität des Kundendienstes können bis zu 10 Wertungspunkte (Fahrgestell) vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kundendiensttechniker des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.
Der Bewerber muss einen Kundendienststandort bzw. Servicewerkstatt für qualifizierte Garantie- , Wartungs-, Reparatur-, Elektrik- und Karosseriearbeiteneiten am angebotenen Fahrgestell angeben. Dafür können bis zu 60 Wertpunkte (Fahrgestell) vergeben werden. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem anderen Standort sein. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern. In diesem Fall sind vom Bieter mindestens drei positive Referenzen bezüglich der Fremdfirma einzureichen.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
-
Fehlerdiagnosen,
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Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten,
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Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
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Umbauten und
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- turnusmäßige Wartungsarbeiten. Aufgrund der vorgenannten Anforderungen an den Service-Standort scheidet der Einsatz von mobilen Service-Wagen aus.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Standort von ihm autorisiert wurde.
Die genaue Punkteverteilung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Bahnhofstr. 44, 32130 Enger zu beziehen.
Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung“ Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 50 Wertpunkte (Fahrgestell).
Bewertungskriterium „Garantiezeit“
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z.B. zusätzliche Wartung) führen. In diesem Falle erfolgt die Bewertung anhand der üblichen Garantiezeit. Maximal sind 50 Wertungspunkte (Fahrgestell) zu erreichen.
Los 2:
Betriebsbeschreibung:
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z.B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Nachweis von Referenzen:
Eine Referenzliste über Aufbauten einer DLAK 23 auf Fahrgestellen nach Euro VI Abgasnorm, die bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgeliefert wurden ist dem Angebot beizufügen. Gefordert werden drei positive Referenzen (Euro VI Fahrgestell, maximale Gesamtmasse 16.000 kg, Aufbau DLAK 23 mit Gelenkleiter), die nicht älter als aus dem Jahre 2023 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und- E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.
Unterlagen:
Den Vergabeunterlagen sind Datenblätter, technische Zeichnungen, Prospektmaterial, sowie ein schriftliches Angebot über die gewählten Aufbaukonfigurationen in deutscher Sprache beizufügen.
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Zuschlagskriterien / Bewertungsmatrix:
Angebotsauswertung: Die Auswertung der Angebote erfolgt nach technischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien, wobei auch Qualität, die Flexibilität in Bezug auf Kundenwünsche und der Service bei der Auswahl des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
Prozentuale Verteilung der Bewertungskriterien: Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
Los 2
| Preis | 50 % - max. 500 Punkte |
|---|---|
| Kundendienst - 4 Unterkriterien | 20 % - max. 200 Punkte |
| Ersatzteilversorgung | 2,5 % - max. 25 Punkte |
| Garantiezeit | 2,5 % - max. 25 Punkte |
| Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung | 25 % - max. 250 Punkte |
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix. Insgesamt können 1000 Punkte erzielt werden. Die genaue Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Bewertungsmatrices.
Zur Angebotswertung muss die in den Angebotsunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix vom Bewerber komplett ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Ohne ausgefüllte Bewertungsmatrices kann ein Angebot, abgesehen von dem Kriterium Preis, nicht bewertet werden und erhält in den Kategorien der Bewertungsmatrices 0 Punkte.
Die technisch mögliche Kombination aus den Losen 1 und 2 mit der insgesamt höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag!
Bewertungskriterium „Angebotspreis“ Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 1000 Punkten. Alle preislich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihres Preises zum Preis des niedrigst Bietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet. Grundlage ist der Gesamtpreis ohne Optionen.
Die Punkte werden mit nachfolgender Formel berechnet:
𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠−𝐵𝑒𝑠𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 500−500∗ 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠
Bewertungskriterium Kundendienst
Für das Bewertungskriterium Kundendienst werden insgesamt bis zu 200 Punkte vergeben. Diese teilen sich in vier Unterpunkte auf.
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes (Aufbau) werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Sams-, Sonn- und Feiertagen in NRW insgesamt bis 50 Wertungspunkte vergeben. Der Kundendienst muss in den durch den Bewerber angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle an Fahrzeugein- und -aufbauten telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.
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Für die zeitliche vor Ort Verfügbarkeit eines Kundendienstes (Aufbau) vor, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden maximal 65 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Enger eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Für die Quantität des Kundendienstes können bis zu 35 Wertungspunkte (Aufbau) vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kundendiensttechniker, im Umkreis von 150 km rundum die Stadt Enger, des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.
Der Bewerber muss einen Kundendienststandort bzw. -werkstatt für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen sowie Reparaturen von Hubrettungssatz und Aufbauten des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dafür können bis zu 50 Wertungspunkte vergeben werden. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem anderen Standort sein. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern. In diesem Fall sind vom Bieter mindestens drei positive Referenzen bezüglich der Fremdfirma einzureichen.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten sowie dem Hubrettungssatz inclusive Karosserie- und Richtarbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten inkl. 10 Jahreswartung mit Austausch der Hydraulikschläuche. Aufgrund der vorgenannten Anforderungen an den Service-Standort scheidet der Einsatz von mobilen Service-Wagen aus.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Standort von ihm autorisiert wurde.
Die genaue Punkteverteilung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Bahnhofstr. 44, 32130 Enger zu beziehen. Im Kriterium Kundendienst können maximal 200 Wertungspunkte erzielt werden.
Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung“ Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 25 Wertungspunkte (Aufbau).
Bewertungskriterium „Garantiezeit“ Für die Herstellergarantiezeit auf Aufbau und Hubrettungssatz werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z.B. zusätzliche Wartung) führen. In diesem Fall erfolgt die Bewertung anhand der üblichen Garantiezeit. Maximal sind 25 Wertpunkte (Aufbau) zu erreichen.
Bewertungskriterium „Erfüllung der technischen Leistungsbeschreibung“ (Los 2) Für die Erfüllung der Qualitätskriterien und Soll-Positionen werden, wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen, Punkte vergeben. Es werden die Qualität und die
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technische Ausführung einzelner Positionen bewertet. Maximal sind 250 Wertpunkte zu erreichen.
Ausführung des Auftrages für die Lose 1 und 2
Baubesprechung / Rohbauabnahme / Abholung:
Vor Bestellung des angebotenen Fahrgestells hat eine Baubesprechung zu erfolgen in der die genaue Konfiguration des Fahrgestells (Los-1) abgestimmt wird. Daran nimmt der Auftragnehmer, ein Vertreter des Fahrgestelllieferanten bzw. Aufbauherstellers und mind. 3 Vertreter der Stadt Enger teil. Die Besprechung findet am Standort des Auftraggebers innerhalb der Stadt Enger statt.
Vor Beginn der Ausführungen des Drehleiterauf- und Ausbaus hat der Auftragnehmer eine Baubesprechung im erforderlichen Umfang durchzuführen, an der fünf Vertreter der Feuerwehr Enger teilnehmen. Der Ort der Besprechung ist das Herstellerwerk des Drehleiteraufbaus. Der Aufbau darf nur nach Zeichnungen erfolgen, die durch den Auftraggeber freigegeben wurden.
Nach Fertigstellung des auf das Fahrgestell aufgesetzten Rohbaus hat eine Rohbauabnahme durch Mitarbeiter der Feuerwehr Enger zu erfolgen.
Nach Fertigstellung des Fahrzeuges und Abnahme durch das Technische Kompetenzzentrum (TK) des IdF-NRW hat eine Endabnahme durch Mitarbeiter der Feuerwehr Enger zu erfolgen.
Über die Baugespräche und die Rohbauabnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Protokolle sind auf Grundlage (Positionsnummer) der Leistungsbeschreibung zu erstellen. Die jeweiligen Protokolle werden dem Auftraggeber innerhalb einer Woche zugestellt.
Die Kosten für die Baubesprechungen, Rohbauabnahme und Endabnahme (Unterkunft und Verpflegung für fünf Mitarbeiter der Feuerwehr Enger) sind in das Angebot einzukalkulieren.
Liefertermin:
Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin (Datum des Tages, Monat, Jahres) zu nennen, maximal 26 Monate nach Auftragserteilung. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe i. H. gem. § 11 Nr. 2 VOL/B als vereinbart: für jede vollendete Woche 0,5 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggfls. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Abwicklung des Auftrages:
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und –nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der Mehr- oder Minderpreise sowie Auswirkungen auf den vereinbarten Liefertermin kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehr- oder Minderpreise sowie Verschiebungen des Liefertermins verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
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Vertrags- und Zahlungsbedingungen Los-1 (Fahrgestell) und Los-2 (Aufbau)
Für die allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen gilt die VOL/B, soweit hier nicht anders beschrieben.
Zahlung des Rechnungsbetrages spätestens 30 Tage nach Übernahme des mängelfreien Fahrzeuges und dem vollständigen Lieferumfang, ggf. unter Berücksichtigung eines eingeräumten Skontos sowie Vorlage einer vollständigen prüffähigen Rechnung.
Die Kosten für das Fahrgestell können dem Auftraggeber als Abschlagszahlung des Gesamtauftrages nach Anlieferung beim Aufbauhersteller in Rechnung gestellt werden. Die Abschlagszahlung wird Zug um Zug gegen Übergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der EU gewährt; Bürgschaften können auch durch andere Bürgen als deutsche Kreditinstitute oder vergleichbare Kreditinstitute aus einem Mitgliedsstaat der EU gestellt werden, sofern der Auftraggeber den Bürgen zuvor als tauglich anerkannt hat.
Nachbesserungen:
Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material und / oder Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z. B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
Ergänzende Anmerkungen zum Digitalfunk
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau
- Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen
- Eingetragener Meisterbetrieb
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Abschließbare Montagehalle für Großfahrzeuge
- Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar
- Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein Der erforderliche Nachweis der Einbauzertifizierung ist spätestens zum Baugespräch nachzuweisen.
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Hinweise zu Los 3:
Betriebsbeschreibung:
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter im Innen- und Außendienst, die vorhandene Lagerfläche und ggf. die Zugehörigkeit zu einer Einkaufsgemeinschaft hervorgehen
Nachweis von Referenzen:
Eine Referenzliste über die Lieferung kompletter Beladungen für Löschfahrzeuge oder Drehleitern, an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum, ist dem Angebot beizufügen. Gefordert werden drei positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2023 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und- E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Lieferung anzugeben.
Leitfabrikate:
Für einen Teil der Produkte des Leistungsverzeichnisses sind Alternativangebote möglich.
Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
bei zwingend vorgegebenen Markenartikeln sind keine Alternativangebote zulässig. Diese sind u. a. daran ersichtlich, dass in der Artikelbezeichnung der beigefügten Aufstellung ein Fabrikat und der Produkttyp (ohne die Worte „oder gleichwertig“ o.ä.) genannt wird.
Sofern durch den Anbieter zu in der Leistungsbeschreibung geforderten bestimmten Erzeugnissen, die mit dem Zusatz „oder vergleichbar“ bzw. „oder gleichwertiger Art“ o.ä. gemäß Vergabeordnung (VGV) versehen sind, dem Leitprodukt gleichwertige Erzeugnisse angeboten werden, so ist durch den Anbieter die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Ansonsten erfolgt keine Wertung des Alternativangebotes.
Unterlagen:
Den Vergabeunterlagen ist ein schriftliches Angebot aus dem hervorgeht von welchem Hersteller welcher Produkttyp zu den Positionen im Leistungsverzeichnis angeboten wird, sowie ggf. Datenblätter und Prospektmaterial zu den einzelnen Geräten beizufügen.
Zuschlagkriterien:
Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 1000 Punkten. Alle preislich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihres Preises zum Preis des niedrigst Bietenden. Es wird kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet. Grundlage ist der Gesamtpreis ohne Optionen.
Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag!
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Liefertermin:
Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin (Datum des Tages, Monat, Jahres) zu nennen, maximal 14 Monate nach Auftragserteilung soweit. Der genaue Liefertermin ist mit dem Auftragnehmer für die Lose 1 und 2 abzustimmen und dem Auftraggeber mitzuteilen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe i. H. gem. § 11 Nr. 2 VOL/B als vereinbart: für jede vollendete Woche 0,5 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggfls. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Lieferadresse:
Die Anlieferung der kompletten Beladung hat in Absprache mit dem noch zu benennenden Aufbauhersteller (Los-2) an dessen Produktionsstandort zu erfolgen. Und zwar in einer Lieferung ohne Entstehung von zusätzlichen Liefer- oder Lagerkosten.
Vertrags- und Zahlungsbedingungen für Los-3 Beladung
Für die allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen gilt die VOL/B, soweit hier nicht anders beschrieben.
Zahlung des Rechnungsbetrages spätestens 30 Tage nach Anlieferung der kompletten und mängelfreien Beladung beim Aufbauhersteller und Abnahme durch die Feuerwehr Enger, ggf. unter Berücksichtigung eines eingeräumten Skontos sowie Vorlage einer vollständigen prüffähigen Rechnung.
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