Auswertung von Sentinel-Satellitendaten für das landwirtschaftliche Flächenmonitoring
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Datenanalyse (72316000)
- Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 740686-2026
- Verfahrensnummer
- f0ebac98-b04a-4553-998e-84448dbd32b2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 7 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg beauftragt Auswertungen von Sentinel-Satellitendaten für landwirtschaftliche Flächen im Land. Die Leistungen unterstützen das Flächenüberwachungssystem, auch Area Monitoring System (AMS) genannt, und richten sich nach den genannten EU-Verordnungen. Der Rahmenvertrag ist voraussichtlich von Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen; der Auftraggeber kann ihn dreimal um jeweils zwölf Monate bis Ende 2031 verlängern.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten für landwirtschaftliche Flächen des Landes Baden-Württemberg gemäß DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2022/1173 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EU) 2021/2116
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des Flächenüberwachungssystems
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit welchem die Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des Flächenüberwachungssystems , auch Area Monitoring System (AMS) genannt, für die Mindestvertragsdauer ab dem Tag nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich Januar 2027 bis 31.12.2028 geregelt wird. Optional kann der Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers dreimal um je 12 Monate (01.01.2029 - 31.12.2029, 01.01.2030 - 31.12.2030, bzw. 01.01.2031 - 31.12.2031) verlängert werden, sofern von der vereinbarten Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages durch schriftliche Erklärung Gebrauch gemacht wird. Jeder Mitgliedsstaat errichtet und betreibt ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS ) gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) 2021/2116. Das AMS gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist integraler Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Es ist ein Verfahren der regelmäßigen und systematischen Beobachtung, Verfolgung und Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Auflagen auf flächenbezogenen Interventionen anhand von Daten der Sentinel-Satelliten im Rahmen des Copernicus-Programms oder anderer mindestens gleichwertiger Daten und dient für die Zwecke der jährlichen Leistungsberichterstattung. In Baden-Württemberg umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche rund 1,6 Millionen Hektar. Ca. 40.300 Landwirte beantragen jährlich Fördermaßnahmen im Rahmen des geodatenbasierten Antrages auf ca. 1,4 Millionen Parzellen (=Teilschläge). Dabei handelt es sich um einheitlich bewirtschaftete Flächen. Das AMS gilt gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 in Verbindung mit Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 für alle Beihilfeanträge für flächenbezogene Interventionen im Rahmen des integrierten Systems, wie die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS), die Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES), die Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES), die Ökoregelungen (ÖR), das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), die Landschaftspflegerichtlinie (LPR Teil A), die Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL) oder die Umweltzulage Wald (UZW). Das AMS kommt auch bei der Kontrolle des Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS) der Steillagenförderung Grünland (SLG), des Handarbeitsweinbau (HWB), der Pheromonförderung im Weinbau (PHW) und der Mehrgefahrenversicherung (MGV) zur Anwendung. Das AMS zielt auf die Überprüfung der geodatenbasierten und flächenbezogenen Anträge durch eine Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Auflagen. Dabei werden festgelegte Prüfinhalte (Fördervoraussetzungen bestimmter flächenbezogener Interventionen (Fördermaßnahmen)), sogenannte Monitore, auf den gemeldeten Flächen des geodatenbasierten Antrags mittels Sentinel-Satellitenbilddaten oder vergleichbarer Daten auf den gemeldeten Flächen überprüft. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR), nachfolgend Auftraggeber genannt, sucht für die Durchführung der Satellitendatenauswertung auf Basis von Sentinel-1 und Sentinel-2 Satellitendaten oder vergleichbarer Daten ein dienstleistendes Unternehmen, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Der Auftraggeber wendet sich mit dieser Ausschreibung an Unternehmen, welche im Bereich der Geoinformatik und Luftbildauswertung tätig sind. Die Zuständigkeit beim Auftraggeber liegt bei Referat 25 - Ausgleichsleistungen, Agrarumweltmaßnahmen, welches Teil der Abteilung 2 - Landwirtschaft ist. Die Aufgaben und Schwerpunkte des Referates 25 sind die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für den Bereich der Direktzahlungen und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und die Grundsatzangelegenheiten des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Anschreiben | 397 KB | |
| Sonstiges | 687 KB | |
| Sonstiges | 363 KB | |
| Vertragsbedingungen | 433 KB | |
| Sonstiges | 277 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 212 KB | |
| Vertragsbedingungen | 591 KB |
Anforderungen
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 26.10.2026Berichtigung 1Beim erstmaligen Bereitstellen der Unterlagen wurde das Leistungsverzeichnis nicht hochgeladen. Nachdem ein Bieter 1 Tag nach Veröffentlichung darauf aufmerksam gemacht hat, wurde dies seitens der Vergabestelle nachgeholt. Eine Verlängerung der Angebotsfrist ist angesichts der unverzüglich nachgeholten Bereitstellung nicht angezeigt.
- 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXUEYYADYY90FBEN
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.