Aufbau und Betrieb eines feedbackorientierten Development-Centers
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BARMER Beschaffung und Vergabe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- CPV-Codes
- Beratung im Bereich Personalverwaltung (79414000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 150548-2025
- Verfahrensnummer
- bf2611cc-c2ec-4c7a-9926-dc09d40aa77a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BARMER Beschaffung und Vergabe in Wuppertal sucht Unterstützung beim Aufbau eines Talentmanagement-Prozesses mit einem feedbackorientierten Development-Center zur Identifikation, Entwicklung und Bindung interner Talente für künftige Führungs- und Schlüsselpositionen. Vorgesehen sind 350 Beratertage und 300 Ergebnisberichte über eine Laufzeit von fünf Jahren; maximal können 385 Personentage abgerufen werden. Teilnahmeanträge müssen bis zum 7. April 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Aufbau eines Talentmanagement-Prozesses, der durch ein feedbackfokussiertes Development-Center die Identifikation, Entwicklung und Bindung interner Talente ermöglicht, um bevorstehende Vakanzen auf Führungs- und Schlüsselpositionen nachzubesetzen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Aufbau eines Development Centers
350 Beratertage und 300 Ergebnisberichte über eine Laufzeit von 5 Jahren. Maximal kann der Auftraggeber Leistungen in Höhe von 385 Personentagen abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, kann aus der Rahmenvereinbarung kein Abruf mehr erfolgen. (Höchstmenge i. S. EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C‑23/20 - Simonsen & Weel) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Aufforderung hin sowie eigeninitiativ quartalsweise mitzuteilen, in welchem Umfang Leistungen bereits abgerufen und erbracht wurden. Der Auftraggeber ist berechtigt (nicht aber verpflichtet), das maximale Abrufvolumen in den Gren-zen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zu überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Mehrabruf bei entsprechendem Abruf durch den Auftraggeber zu erfüllen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung Zuverlässigkeit im Dokument Fragenkatalog Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bewerber in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes dient dieser auszufüllende Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bewerber (Eignungsprüfung) und als Teilnahmeantrag. Unter Ziffer 1.1-1.5 werden folgende Pflichtangaben abgefragt: -Erklärende und vertretungsberechtigte Person -Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 1: "Mitglieder der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Die Angaben in Anhang 1 sind in diesem Fall zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben, eine Nachforderung findet nicht statt) -Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz -Eigenerklärung zur Eignungsleihe Dies Auswahl erfolgt anhand sog. A-Kriterien (Ausschlusskriterien) sowie sog. B-Kriterien (Bewertungskriterien). Ein genereller Rechtsanspruch auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auch bei fristgerechter Rücksendung und bei Erfüllen der A- und B-Kriterien nicht. Der Auftraggeber behält sich vor mindestens 3, maximal 5 Teilnehmer zum unverbindlichen Angebot aufzufordern. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt aufgrund der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1 bis einschließlich 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Die ersten drei Bewerber im Ranking erhalten auf jeden Fall eine Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zweit- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. - wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden - der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, entscheidet das Los. Der Fragenkatalog ist von jedem Bewerber (bzw. jeder Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bewerber beziehen, gelten gleichermaßen für Bewerbergemeinschaften, soweit nicht für Bewerbergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Teilnahmeantrag ist ferner die jeweils geforderten Unterlagen "Nachweis Unternehmensreferenzen", "Nachweis Projektreferenz" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/A-Kriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnehmerkreis der Ausschreibung. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Sofern der Bewerber beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ohne dass dies zur Eignungsleihe dient, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog zur Information darzustellen. Die Angaben der Bewerber zur Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien, einschließlich der Angaben in den hierzu vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zu Zertifizierung und Skillprofil der zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dies gilt auch bezüglich der Kapazitäten, die im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gelten die besonderen vertraglichen Zusicherungen gem. Ziffer 5.2 und 5.3 dieses Fragenkataloges. Die Wertung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1,5.2 und 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Bewerber haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bewerbers eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich, wenn die negative Veränderung den Ausschluss des Bewerbers oder die Nicht-Zulassung aufgrund des Ranking-Wertungsabstands aufgrund der B-Kriterien zu den Bietergesprächen bedingt hätte. Ein Anspruch auf Nachrücken von anderen Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aufgrund des Rankings nicht zu den Verhandlungen zugelassen waren, besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Aufbau eines Development Centers
- Nähere Informationen zu den Qualitäts- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zum indikativen Angebot.
- 70 %
- Wertungsrelevanter Preis ist die im Leistungsverzeichnis ausgewiesene zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung Zuverlässigkeit im Dokument Fragenkatalog Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bewerber in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes dient dieser auszufüllende Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bewerber (Eignungsprüfung) und als Teilnahmeantrag. Unter Ziffer 1.1-1.5 werden folgende Pflichtangaben abgefragt: -Erklärende und vertretungsberechtigte Person -Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 1: "Mitglieder der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Die Angaben in Anhang 1 sind in diesem Fall zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben, eine Nachforderung findet nicht statt) -Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz -Eigenerklärung zur Eignungsleihe Dies Auswahl erfolgt anhand sog. A-Kriterien (Ausschlusskriterien) sowie sog. B-Kriterien (Bewertungskriterien). Ein genereller Rechtsanspruch auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auch bei fristgerechter Rücksendung und bei Erfüllen der A- und B-Kriterien nicht. Der Auftraggeber behält sich vor mindestens 3, maximal 5 Teilnehmer zum unverbindlichen Angebot aufzufordern. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt aufgrund der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1 bis einschließlich 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Die ersten drei Bewerber im Ranking erhalten auf jeden Fall eine Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zweit- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. - wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden - der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, entscheidet das Los. Der Fragenkatalog ist von jedem Bewerber (bzw. jeder Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bewerber beziehen, gelten gleichermaßen für Bewerbergemeinschaften, soweit nicht für Bewerbergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Teilnahmeantrag ist ferner die jeweils geforderten Unterlagen "Nachweis Unternehmensreferenzen", "Nachweis Projektreferenz" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/A-Kriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnehmerkreis der Ausschreibung. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Sofern der Bewerber beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ohne dass dies zur Eignungsleihe dient, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog zur Information darzustellen. Die Angaben der Bewerber zur Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien, einschließlich der Angaben in den hierzu vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zu Zertifizierung und Skillprofil der zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dies gilt auch bezüglich der Kapazitäten, die im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gelten die besonderen vertraglichen Zusicherungen gem. Ziffer 5.2 und 5.3 dieses Fragenkataloges. Die Wertung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1,5.2 und 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Bewerber haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bewerbers eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich, wenn die negative Veränderung den Ausschluss des Bewerbers oder die Nicht-Zulassung aufgrund des Ranking-Wertungsabstands aufgrund der B-Kriterien zu den Bietergesprächen bedingt hätte. Ein Anspruch auf Nachrücken von anderen Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aufgrund des Rankings nicht zu den Verhandlungen zugelassen waren, besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 497417-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.