Arzneimittelrabattvereinbarung für Glecaprevir und Pibrentasvir

AOK Baden-Württemberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.03.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
218015-2026
Verfahrensnummer
696eab96-3d4f-4319-ac1f-bcc905675b3a
CPV-Codes
Arzneimittel (33600000)

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart beschafft eine Rabattvereinbarung für das patentgeschützte Arzneimittel Maviret® mit der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir. Die Vereinbarung erfolgt gemäß § 130c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und betrifft die Region Stuttgart (NUTS-Code DE111). Ein genauer Auftragswert und ein Zeitrahmen sind nicht angegeben; der Wert hängt von verschiedenen unbekannten Faktoren ab.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir (Maviret®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir

    Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir (Maviret®)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V zu der Wirkstofffixkombination Glecaprevir und Pibrentasvir

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

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